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Allohol & Fahrrad

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Carolin Koehn

unread,
Jul 20, 1998, 3:00:00 AM7/20/98
to
Moin,

eine Freundin ist Samstagnacht nach einigen Likören mit dem Fahrrad
heimgefahren und dabei von den Schergen des Sheriffs ertappt worden.
Resultat nach Tütchenblasen: 1,53 Promille.

Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren PKW-Führerschein?

Viele Grüße, Carolin.

Dirk Rauscher

unread,
Jul 23, 1998, 3:00:00 AM7/23/98
to
Sei gegrüßt Carolin!

CK> Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren PKW-Führerschein?
Wie alt sie denn?

Tschüß,
Dirk
---
*No Mails >16kb*
*Mails >16kb: Manc...@gmx.net*

Michael Depke

unread,
Jul 23, 1998, 3:00:00 AM7/23/98
to
Hallo Carolin!

CK>Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren PKW-Führerschein?

AFAIK spielt es keine Rolle, welcher Art das Fahrzeug ist, mit dem man am
Straßenverkehr teilnimmt. Sie muß also mit den gleichen Folgen rechnen,
wie wenn sie mit einem PKW oder Motorrad gefahren wäre. AFAIK

Gruß
Micha [PGP]

Volkmar Miehling

unread,
Jul 24, 1998, 3:00:00 AM7/24/98
to
Servus Carolin!

CK> Resultat nach Tütchenblasen: 1,53 Promille.


CK> Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren PKW-Führerschein?

Relative Fahruntauglichkeit bei Radfahrern tritt ab 1,7 Prom. ein,
zumindest wird das derzeit in Bayern so in der Praxis gehandhabt. Ja, ich
weiß, es gibt auch schon Urteile, die diese bei 1,5 Prom als gegeben
sehen.
Hatte sie denn einen Verkerhsunfall oder sonstige Ausfallerscheinungen?

Auswirkungen auf den Führerschein hat das allerdings nicht.

*Volkmar*

Achim Jansen

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to

Michael Depke schrieb in Nachricht <199807232...@b.maus.de>...
Hallo Carolin!

>CK>Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren
PKW-Führerschein?

>AFAIK spielt es keine Rolle, welcher Art das Fahrzeug ist, mit dem


man am
>Straßenverkehr teilnimmt. Sie muß also mit den gleichen Folgen
rechnen,
>wie wenn sie mit einem PKW oder Motorrad gefahren wäre. AFAIK

Auch AFAIK: für Radfahrer gelten andere Grenzwerte, AFAIK (!) 0,17%
(wo issn das Promille-Zeichen?). Konsequenzen hat das fürs Bußgeld und
auch für den Führerschein, wenn sie damit nachgewiesen hat, dass sie
zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet ist.
Dürfte aber (wenn das mit den 1,7 Promille noch stimmt) zumindest bei
Ersttaten nicht gefährlich werden. Habe in StVG und StVO nichts
gefunden, vielleicht also keine Punkte, kein Bußgeld, höchstens
Verwarnung.

Gruß, Achim

--
Achim Jansen
achim....@gmx.de
On-topic-Antworten bitte nur in die NG, nicht per Mail!


Jürgen Niemeyer

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to
Hi Achim !

AJ>Konsequenzen hat das fürs Bußgeld und auch für den
AJ>Führerschein, wenn sie damit nachgewiesen hat, dass sie zur
AJ>Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet ist.
AJ>Dürfte aber (wenn das mit den 1,7 Promille noch stimmt)
AJ>zumindest bei Ersttaten nicht gefährlich werden.
AJ>Habe in StVG und StVO nichts gefunden, vielleicht also keine
AJ>Punkte, kein Bußgeld, höchstens Verwarnung.

Also, ab 1,7 Promiille gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntuechtig und
macht sich nach Ý 316 StGB strafbar (Trunkenheit im Verkehr). Strafbewaehrt mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

gefaehrdet er dazu noch Leib oder Leben eines anderen oder eine fremde Sache
von bedeutendem Wert, so liegt eine Gefaehrdung des Strassenverkehrs nach Ý 315
c (in einer der jeweiligen Varianten) vor mit einer Bewaehrung von einer
Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder Geldstrafe. (Ý316 tritt hinter diesem
Delikt zurueck).

Dabei gibt es dann noch zu beachtende Unterscheidungen entweder bei Ý 316 ob er
fahrlaessig diese Trunkenheitsfahrt angetreten hat oder bei 315 c die Gefahr
fahrlaessig verursacht oder fahrlaessig handelt und die Gefahr fahrlaessig
verursacht (bei letzteren gilt dann eine Strafbewaehrung von bis zu zwei Jahren
oder Geldstrafe).

Nur, um das einmal Klarzustellen. Es liegt ein Vergehen (Ý 12 II StGB) vor.

Die Konsequenzen fuer den Fuehrerschein ergeben sich ueber Ý 69 ff StGB, d.h.
mit diesem Verhalten (hier Tat durch Ý 316 oder 315 c ergeben) *so* *ist* der
Taeter in der Regel zum Fuehren von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
(Muss von der Staatsanwaltschaft gesondert beantragt werden im Verfahren).

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils, ein deutscher F.
wird eingezogen. (ein moeglicherweise existenter auslaendischer Fueherschein
berechtigt dann auch nicht zum Fuehren eines Kraftfahrzeuges im Inland (Achtung
EG Angleichung Demnaechst gilt diese Sperre fuer die gesamte EG unabhaengig in
welchem Land ein Fuehrerschein eingezogen wurde)). Ueber Ý 69 a wird dann auch
ueber die Dauer der Sperre entschieden (Dauer 6 Monate bis fuenf Jahre).
Ausnahme: fuer immer, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Hoechstfrist
zur Abwehr der vom Taeter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
Bestand keine Fahrerlaubnis, so wird nur eine Sperre angeordnet.
Dazu (Ý 69 a StGB) gibt es dann noch jede Menge von Varianten bestimmte KFZ's,
vorlaeufig eingezogene F. mit Anrechnung dieser Zeit auf die Sperre etc.). (Bei
den meissten Gerichten wird uebrigends grundsaetzlich oft eine Sperre von einem
Jahr verhaengt ,-)) )
Und die absolute Ausnahme ist natuerlich auch nicht zu vergessen
Berufskraftfahrer, aber das Suche ich jetzt nicht alles im (Troendle) Kommentar
zusammen.

Obig Aufgefuehrtes ist dort heraus natuerlich zitiert (98,9 %).

Erst nach Ablauf der Sperre kann der Betreffende einen neuen F. beantragen. Bis
allerdings die ganzen Gutachten vorliegen und ueberprueft worden sind, sollte
man in etwa ein weiteres Jahr rechnen, d.h. wenn man Ersttaeter war.

Und wenn es einen trifft, dann ist das Fahren unter Alkoholeinfluss auf einmal
gar nicht mehr so lustig.

Und bevor jetzt wieder auf die sog. anderen und ich weiss
nicht was fuer Alternativen bzgl. Fahrverbote etc. hingewiesen
wird.
Hier wurde von dem festgestellten Promillewert von ab 1,7
ausgegangen und da sind die Konsequenzen ziemlich eindeutig
formuliert. Diese anderen Einschraenkungen lassen sich nur ueber
die Feststellung des Fahrlaessigkeitsvorwurfes pro Einzelfall
begruenden und unterliegen ...(nee, jetzt geht es doch zu sehr in
unnoetige Einzelheiten).

Gruss Juergen

Carolin Koehn

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to
Moin Michael,


MD>Sie muß also mit den gleichen Folgen rechnen, wie wenn sie mit einem
MD>PKW oder Motorrad gefahren wäre. AFAIK

Das würde bedeuten, daß der Führerschein für mindestens ein Jahr weg wäre,
ja? Plus Geldstrafe ... Naja, da hätte sie ja gleich mit dem Auto fahren
können.

Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to
Moin Dirk,


DR>Wie alt sie denn?

Was hat das denn mit der Sache zu tun?

(Anfang 40)


Viele Grüße, Carolin.

Markus Enders

unread,
Jul 25, 1998, 3:00:00 AM7/25/98
to
Kommentar zu A33068@B in der Gruppe Recht

MD>AFAIK spielt es keine Rolle, welcher Art das Fahrzeug ist, mit dem man
MD>am Straßenverkehr teilnimmt.

M.W. sind die Grenzwerte anders (höher), außerdem habe ich noch nie von einem
Fahrverbot für Radfahrer gehört :-) Aber bei zuviel Allohol ist natürlich auch
der Führerschein in Gefahr - kenne da selber jemandem, den es so ergangen ist.
Ich kann mich nur nicht mehr an die Grenzwerte erinnern, zumal die sich in den
letzten Jahren sicherlich geändert haben. Aber die ADAC-Geschäftsstelle (bspw.)
sollte da einem sicherlich weiterhelfen können, wenn man sich nicht bei der
Polizei erkundigen möchte :-)

Ciao
ENTE

Reinhard Preuss

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Carolin Koehn meinte am 20.07.98:

CK> nach Tütchenblasen: 1,53 Promille.
CK>

CK> Was kostet so etwas? Hat das Konsequenzen für ihren PKW-Führerschein?


Glück gehabt, falls keine Ausfallerscheinungen festgestellt worden sind
wie z.B. "Schlagenlinien" oder alkoholbedingte Verkehrsverstöße. Dann
bleibt die Fahrt ohne Konsequenzen. Eine Straftat ist es noch nicht und
eine Ordnungswidrigkeit kann man (oder Frau) nur mit einem Kraftfahrzeug
begehen.

Die Grenze für eine folgenlose Fahrt unter Alkoholeinwirkung auf dem
Fahrrad liegt bei 1,6 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit.

Erforderlich ist z.B. in Niedersachesn immer noch die Blutprobe, da die
Geräte für die Messung der Atemalkoholkonzentration, die der neuen
Gesetzesänderung entsprechen, noch nicht angeschafft worden sind. Die
alten Atemalkoholtestgeräte sind als Beweis vor Gericht nicht zugelassen.
Falls bei Deiner Freundin keine Blutprobe genommen wurde, ist es ein Indiz
dafür, daß kein Strafverfahren folgen wird.

Die Fahrerlaubnis kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad nur dann
(von der Führerscheinstelle) nur dann entzogen werden, wenn Anhaltspunkte
vorliegen, daß der Führerscheininhaber generell ungeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen ist, z.B. wenn festgestellt wird, daß er alkoholkrank ist.


Gruss, Reinhard

Carolin Koehn

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Moin Volkmar,


VM>Hatte sie denn einen Verkerhsunfall oder sonstige Ausfallerscheinungen?

Nein, so weit ich das beurteilen konnte, nicht. Es war halt nachts um zwei, und
die Streifenpolizisten haben hier die Angewohnheit, so ziemlich jede zu
kontrollieren, die um diese Zeit unterwegs ist (ist mir ja jetzt auch schon
mehrfach passiert - dürfen die das eigentlich?).


VM>Auswirkungen auf den Führerschein hat das allerdings nicht.

Fein. :-)

(was mir jetzt sicherlich einen bösen Kommentar zum Thema Alkohol &
Straßenverkehr einbringen dürfte. Nein, ich selbst wäre auch nicht mehr
gefahren)


Viele Grüße, Carolin.

Michael Depke

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Hallo Carolin!

Meine Antwort war halt aus dem Bauch heraus geschrieben, ich bin ja kein
Jurist. Wenn ich die anderen Antworten so sehe, scheint man sich als Radfahrer
doch etwas mehr erlauben zu können, als mit einem KFZ.


Gruß
Micha [PGP]

Ralf Fontana

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Hallo Carolin,
CK>Naja, da hätte sie ja gleich mit dem Auto fahren können.

Falsche Folgerung. Richtig wäre gewesen: Da hätte sie auch gleich ein Taxi
nehmen können.

Mit simplifizierten Grüßen
Ralf

Dirk Rauscher

unread,
Jul 26, 1998, 3:00:00 AM7/26/98
to
Sei gegrüßt Carolin!

DR>> Wie alt sie denn?

CK> Was hat das denn mit der Sache zu tun?
Nun, wenn sie noch nicht 18 wäre (d.h. den Führerschein noch nicht hätte),
sähe die Sache anders aus.

Martin Rohner

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Hallo,
RP>Erforderlich ist z.B. in Niedersachesn immer noch die Blutprobe, da die
RP>Geräte für die Messung der Atemalkoholkonzentration, die der neuen
RP>Gesetzesänderung entsprechen, noch nicht angeschafft worden sind. Die
RP>alten Atemalkoholtestgeräte sind als Beweis vor Gericht nicht
RP>zugelassen. Falls bei Deiner Freundin keine Blutprobe genommen wurde,
RP>ist es ein Indiz dafür, daß kein Strafverfahren folgen wird.
In S-H gibt es teilweise schon die neuen Geräte.
Gruß Martin

Thomas Heier

unread,
Jul 27, 1998, 3:00:00 AM7/27/98
to
Hallo Markus,

ME>außerdem habe ich noch nie von einem Fahrverbot für Radfahrer gehört
ME>:-)

ich schon. Stand mal in der Zeitung. Nur ist das schwerer kontrollierbar als
ein Autofahrverbot...

Bye

Lynn Rehder

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Hallo Carolin,

> Nein, so weit ich das beurteilen konnte, nicht. Es war halt nachts um zwei,
> und die Streifenpolizisten haben hier die Angewohnheit, so ziemlich jede zu
> kontrollieren, die um diese Zeit unterwegs ist (ist mir ja jetzt auch schon
> mehrfach passiert - dürfen die das eigentlich?).

Ist mir mit meiner Freundin auch schon mal passiert, nach 1:00 Uhr
durch eine Zivilstreife. Bis wir beide gemerkt haben, daß das
nachfolgende Auto uns anhalten wollte, waren wir schon fast am
Ortsausgang. Als der in Zivilgekleidete im Dunkeln an das Auto
herantrat und nicht lesbar sein Ausweis ans Fenster hielt, habe ich
meiner Freundin gesagt: schnell alles zuschließen. Durch einen
winzigen Spalt am Fenster haben wir uns dann zunächst verständigt. Das
hatte zur Folge, daß wir den Ausweis nochmals und ausgiebig unter der
Funzel lesen durften, ehe wir aussteigen mußten. Von da an war der
Beamte auch sehr zuvorkommend, weil er wohl die berechtigten Ängste
erstmals nachvollziehen konnte.
Naja, hätte doch jeder sein können...nur schade, daß seine
Telefonnummer nicht auf dem Ausweis stand ;))
Gruß,
LYNN

Peter Kotulla

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Volkmar Miehling meinte am 24.07.98:


> Auswirkungen auf den Führerschein hat das allerdings nicht,


denn Par. 69 StGB (der die Entziehung der FE regelt) spricht nur von
Delikten, die im Zusammenhang mit dem Führen von Kfzen entstanden sind.

Peter Kotulla

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Carolin Koehn meinte am 26.07.98:


> dürfen die das eigentlich?).


Die Polizei kann zum Zwecke der Verkehrskontrolle einschließlich der
Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit Fahrzeuge und Fahrer anhalten. Par. 36
Abs. 5 StVO.

Carolin Koehn

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Moin Bernd,


BS>Normalerweise nix, außer Punkte auf der persönlichen Dummheitsskala.

Tja ...


BS>Ich kann es nicht begreifen, wie man sich freiwillig derart gefährden
BS>kann.

Nun übertreib's mal nicht: Ich bin zwar auch nicht dafür, sich ange- oder
betrunken auf's Fahrad oder gar ins Auto zu setzen und loszufahren, aber
sooo schlimm war das auch nicht. Schließlich war es mitten in der Nacht,
und ihr Heimweg führte über einen Feldweg, auf dem normalerweise nur
tagsüber ihr Mann mit dem Trecker fährt. So what?


BS>Folge kann aber eine Einladung zur MPU sein. Wer dermaßen
BS>alkoholisiert Radfahren kann, der muß den Alkohol gewöhnt sein. Dieser
BS>Verdacht (Gewohnheitstrinker) muß durch eine MPU geklärt werden, denn
BS>wenn sie gewöhnlich trinkt und dann im Straßenverkehr teilnimmt,
BS>stellt sie eine Gefahr für andere dar. Das kann bei entsprechendem
BS>Ausgang der MPU den Führerschein kosten. Nur, die Grenze, bei der
BS>Ersterwischte zur MPU eingeladen werden, liegt AFAIK normalerweise
BS>etwas höher (so ab 1.7 Promille).

Wir sind ja auch keine Gewohnheitstrinkerinnen, und der Wert 1,5 hat mich
auch überrascht. Nein, es war das erste Mal, AFAIK.


Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Jul 28, 1998, 3:00:00 AM7/28/98
to
Moin Ralf,


RF>Richtig wäre gewesen: Da hätte sie auch gleich ein Taxi nehmen können.

Am Richigsten [grins] wäre gewesen, sie hätte nix getrunken. ;-)

Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Moin Peter,


PK>Die Polizei kann zum Zwecke der Verkehrskontrolle einschließlich der
PK>Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit Fahrzeuge und Fahrer anhalten. Par.
PK>36 Abs. 5 StVO.

[Fassungslos ON]

Einfach so? Nur, weil denen danach ist? Oooops.

Viele Grüße, Carolin.

Jürgen Niemeyer

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Hi Bernd !

BS>(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei
BS>oder im Zusammenhang mit dem Führen eines
BS>>>>Kraftfahrzeugs<<< oder unter

Jau, gefunden. Korrekt, haette den Ý doch noch einmal lesen und nicht nur aus
dem Gedaechnis zitieren sollen. Vor allem musste ich dabei feststellen, dass
ich noch immer nicht die neueste Nachfolgesendung des seit 1.4/98 geltenden
Strafgesetzbuches einsortiert habe.

Ferner unter Troendle Ý 69 Rd. 12 . II Nr.2 StGB: Betrifft das Fuehren eines
beliebigen, auch nicht fuehrerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuges (Oldenburg NJW
1969, 199 Fahrrad mit Hilfsmotor) *aber* nicht eines Fahrrades (LG Mainz NJW
1986, 1769).

Ferner wird nach Troendle Ý 316 Rd 6 StGB der Grenzwert von 1,7 Promille bei
Fahrradfahrern (BGH 34, 133) bzw. Leichtmofas (LG Oldenburg BA 90, 163) im
Hinblick auf die BGH Entscheidung (BGH 37, 89) nunmehr auch in diesen Faellen
beim Grundwert korrigiert und von einem Grenzwert von 1,5 Promille ausgegangen
(LG Verden NZV 1992, 293; vgl Duesseldorf NJW 1992, 992; Hentschel NZV 1991,
333).

BS>JN>*so* *ist* der Taeter in der Regel zum Fuehren von
BS>JN>Kraftfahrzeugen ungeeignet.

BS>Das ist StVZO, nicht StGB. § 69 StGB ist *Nebenfolge* einer
BS>Straftat mit Kraftfahrzeugen. Und vor Feststellen der
BS>Ungeingnetheit wäre diese durch eine MPU zu überprüfen.

das "so ist in der Regel.." steht in Ý 69 II StGB.
-allerdings nur in Verbindung mit einer Straftat
iSv Ý 69 StGB-

Ansonsten darf in den Faellen des II von der Entziehung nur dann abgesehen
werden, wenn die Tat Ausnahmecharakter hat, d.h. besondere Umstaende vorliegen.
(Troendle Ý 68 Rd. 10 und Rd. 12a StGB).

Im Rahmen des Ý 69 StGB ist von einer MPU keinesfalls die Rede. Jedenfalls
beziehe ich dies aus der von Dir gewaehlten Satzstellung und den Erfahrungen
auf der richtigen Seite des Gesetzes allerdings nur iVm Straftaten und bei
denen solche Ausnahmen nie vorlagen.
Im Rahmen der StVZO gebe ich Dir recht. In den Faellen ist eine MPU vor
Erteilung/Neuerteilung/Entzug je nach Fall erforderlich durchzufuehren, bevor
eine derartige Entscheidung gefaellt werden kann.

Tja, das kommt davon. Ein Blick ins Gesetz foerdert die Rechtsfindung.

Gruss Juergen

Jürgen Niemeyer

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Hi Carolin !

CK>Am Richigsten [grins] wäre gewesen, sie hätte nix
CK>getrunken. ;-)

Aber nicht doch. Verdursten sollte sie doch sicherlich nicht oder ? ,-))
Wie waere es mit Wasser ????

Gruss Juergen

Peter Kotulla

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Lynn Rehder meinte am 28.07.98:


> ehe wir aussteigen mußten.


Wobei ich mal die Frage stellen will, *warum* jemand aussteigen *muß*?

Peter Kotulla

unread,
Jul 29, 1998, 3:00:00 AM7/29/98
to
Dirk Rauscher meinte am 26.07.98:


> sähe die Sache anders aus.


In welcher Hinsicht?

Achim Peters

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hi Carolin,

CK>ihr Heimweg führte über einen Feldweg,
Und auf eben diesem standen die Sheriffs?

Bye
Achim

Roy Kübrich

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hallo Volkmar:

VM>Relative Fahruntauglichkeit bei Radfahrern tritt ab 1,7 Prom. ein,
VM>zumindest wird das derzeit in Bayern so in der Praxis gehandhabt.

Boha, die Bayern müssen ja einiges gewohnt sein. Mit 1,7 %. könnte ich
vermutlich nicht mal mehr laufen.

Gruß,
Roy

Roy Kübrich

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Hallo Carolin:

CK>Naja, da hätte sie ja gleich mit dem Auto fahren können.

Das meinst Du ja wohl nicht ernst!

Gruß,
Roy

Markus Enders

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Kommentar zu A44233@BB in der Gruppe Recht

BS>Du läßt die Wahl zwischen Teufel und Belzebub. :-}

Um sich über eventuelle Grenzwerte zu erkundigen - bzw. welche
Konsequenzen dann zu erwarten sind, braucht man IMHO keine Rechtsberatung.
Und dazu sind beide Stellen sicherlich geeignet...

BS>Niemals direkt durch Alkohol beim Radfahren, nur auf dem Umweg über
BS>eine MPU mit negativem Ausgang - und dann zurecht.

Wobei ich mich frage, wie das mit den Fahrrädern ist, die einen Hilfsmotor
haben, den man zusätzlich anschalten kann.
Ist das Ding ein Kraftfahrzeug, auch wenn der Motor nicht läuft und man
sich durch Muskelkraft auf dem Ding fortbewegt? Was wäre die Konsequenz in
diesem Fall?

Ciao
ENTE

Volkmar Miehling

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Servus Carolin!

CK> [Fassungslos ON]
CK> Einfach so? Nur, weil denen danach ist? Oooops.

Ja.
Und dazu hast Du dann auch noch die Pflicht, Führerschein und
Fahrzeugschein auszuhändigen!

Warum bist du aber deswegen fassungslos?

*Volkmar*

Peter Kotulla

unread,
Jul 30, 1998, 3:00:00 AM7/30/98
to
Carolin Koehn meinte am 29.07.98:


> Einfach so? Nur, weil denen danach ist? Oooops.


Nun, ob es für die Polizei aufgrund interner Vorschriften irgendwelche
Regelung gibt oder geben sollte, muß für den kontrollierten Vt unerheblich

bleiben - er hat nach Zeigen des Anhaltezeichens stehenzubleiben und sich
die Kontrolle gefallen zu lassen.

Natürlich müßten wir hier ein wenig in die Rechtsmaterie einsteigen, denn
Par. 36 StVO hat keinen repressiven Charakter.
Wenn also ein Fahrzeugführer durch Schlangenlinien ua. auffällt und
angehalten werden soll, so geschähe dies womöglich schon im Wege der
Strafverfolgung, sprich nach den Regularien der StPO. Gleiches gälte bei
der Verfolgung von OWien.

Die Kontrolle nach Par. 36 StVO unterliegt zwar dem Übermaßverbot, sie ist

jedoch - und darauf kommt es hier wohl an - ohne konkreten Anlaß zulässig.

Lynn Rehder

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Grüß Dich Peter (schön, daß Du wieder da bist :) )

Papiere und Fahrzeugkontrolle..
Oder war es Papiere und Fahrgestellkontrolle...??
Gruß,
LYNN

Christian Goßlar

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Reicht dafür nicht die Frage: 'Zeigen sie mal bitte das Warndreieck und
den Verbandskasten'?

Tschau, Christian

Peter Scholz

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Roy,
RK>Boha, die Bayern müssen ja einiges gewohnt sein. Mit 1,7 %. könnte ich
RK>vermutlich nicht mal mehr laufen.

geht denen genauso. Deshalb nehmen sie doch das Fahrrad...

Peter

Dirk Rauscher

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Sei gegrüßt Peter!

PK> > sähe die Sache anders aus.
PK> In welcher Hinsicht?
Ich schätze mal in Hinsicht auf den Führerschein. Ich _schätze_ mal, dass
wenn sie noch nicht 18 gewesen wäre, hätte es keine oder wenige
Auswirkungen auf den Führerschein.

Carolin Koehn

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Moin Achim,


AP>Und auf eben diesem standen die Sheriffs?

Nee ... ;-)

Die kamen gerade des Weges, als sie von besagtem Feldweg noch knappe 30
Meter zu ihren Haus fahren wollte. Tja, dumm gelaufen. Hätte sie ihr Rad
hinter dem Hof abgestellt und wäre durch den Stall ins Haus gegangen, dann
hätten die das gar nicht mitbekommen.

Aber das auszudisutieren, führt ja wohl hier zu weit, oder?


Viele Grüße, Carolin.

Carolin Koehn

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Moin Roy,


RK>Das meinst Du ja wohl nicht ernst!

Nee. ;-)


Viele Grüße, Carolin.

Thorsten Schnurawa

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Moin Christian


CG>Reicht dafür nicht die Frage: 'Zeigen sie mal bitte das Warndreieck
CG>und den Verbandskasten'?

Dafür muß man ja nicht zwangsweise aussteigen...


Ciao, Thorsten

Volkmar Miehling

unread,
Jul 31, 1998, 3:00:00 AM7/31/98
to
Hallo Roy!

RK> Boha, die Bayern müssen ja einiges gewohnt sein. Mit 1,7 %. könnte ich
RK> vermutlich nicht mal mehr laufen.

Na ja, so pauschal kann man das nicht sagen.
Ich bin auch "Bayer" aber ich würde den Pegel von 1,7 %. niemals bei
Bewußtsein erreichen, noch würde ich dabei überhaut wissen je ein Fahrrad
besessen zu haben. ;-))

*Volkmar*

Peter Scholz

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Dirk,
DR>Ich schätze mal in Hinsicht auf den Führerschein. Ich _schätze_ mal,
DR>dass wenn sie noch nicht 18 gewesen wäre, hätte es keine oder wenige
DR>Auswirkungen auf den Führerschein.

oh, gut! ich geb meinen Führerschein ab, dann bekomm ich keine Punkte mehr

in Flensburg ;-)

Ernsthaft, Fahrverbote und Punkte können auch gegen Personen ausgesprochen

werden, die keine Fahretrlaubnis haben. Zwar wird der Führerschein dannn
mangels Masse nicht eingezogen, aber es hat schon seine Auswirkung auf den

Erweb der Fahrerlaubnis.

Peter

Carolin Koehn

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Moin Volkmar,


VM>Ja. Und dazu hast Du dann auch noch die Pflicht, Führerschein und
VM>Fahrzeugschein auszuhändigen!
VM>
VM>Warum bist du aber deswegen fassungslos?

Ach, weil ich denke, sie sollen ruhig kontrollieren, wenn sie einen Grund
dafür haben. Und /wenn/ sie den haben, dann bekommen sie
selbstverständlich von mir auch die Papiere zu sehen. Damit hätte ich
keine Probleme, aber daß da prinzipiell "einfach nur so" alles
kontrolliert werden kann, was sich bewegt, finde ich doch etwas
übertrieben.

(Vielleicht liegt's ja auch daran, daß ich im letzten Jahr insgesamt
dreimal in solche Kontrollen hineingeraten bin und darüber ein wenig
angesäuert bin. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß ich denke, daß
der Staat seine Nase nicht in alles hineinzustecken hat, und daß ich
finde, daß eine Autofahrt nach Mitternacht noch lange keine Rechtfertigung
dafür ist, mir den gesamten Wagen auseinanderzubauen [mit dem Argument,
ich könnte ja irgendewtas transportieren, was illegal wäre. Haben die
gedacht, ich beherberge 70 kleine Asylanten in meinem Kofferraum?]. So
etwas reicht mir eben irgendwann, genauso, wie es mir zur RAF-Zeit
irgendwann gereicht hat, an jedem zweiten Tag auf meinem Weg zur Arbeit
von einer Schar freundlicher junger Polizisten mit Maschibnenpistolen in
der Hand kontrolliert zu werden. Ohne das jetzt direkt vergleichen zu
wollen: Wo hört da die Verhältnismäßigkeit auf?)


Viele Grüße, Carolin.

Peter Kotulla

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Christian Goßlar meinte am 31.07.98:

> 'Zeigen sie mal bitte das Warndreieck und den
> Verbandskasten'?


Da könnte man jetzt mal drüber diskutieren, ob es da eine
Mitwirkungspflicht gibt.

Aber unterstellen wir einfach, die Teile liegen auf dem Rücksitz...

Peter Kotulla

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Lynn Rehder meinte am 31.07.98:


> (schön, daß Du wieder da bist :)


Jo - die @AB war für eine Weile dicht....und keiner wußte, warum...


> Papiere und Fahrzeugkontrolle..

Dafür mußt Du aber nicht aussteigen.

Es geht ja auch nicht um das Aussteigen als technischer Vorgang, sondern
um
eine mögliche rechtliche Verpflichtung, aussteigen zu müssen.

Peter Kotulla

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Markus Enders meinte am 30.07.98:


> Ist das Ding ein Kraftfahrzeug, auch wenn der Motor nicht läuft und man
sich
> durch Muskelkraft auf dem Ding fortbewegt? Was wäre die Konsequenz in
diesem
> Fall?


Das würde ich vergleichen wollen mit einem Pkw, dessen Motor nicht läuft
:-)


Par. 1 StVG sagt, daß alle Landfahrzeuge, die nicht an Geleise gebunden
sind, Kfze sind, sofern sie durch Maschinenkraft bewegt werden.

Die Kommentierung meint, daß hierbei Kräder aller Art, auch FmH und Mofas,

gemeint sind.

Das von Dir beschriebene Fahrzeug dürfte im "kleinsten" Falle ein
Leichtmofa sein - doch immerhin ein Mofa, also ein FmH. Und demnach ein
Kfz, egal, wie es angetrieben ist.

Peter Kotulla

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Dirk Rauscher meinte am 31.07.98:


> wenn sie noch nicht 18 gewesen wäre, hätte es keine oder wenige

> Auswirkungen auf den Führerschein.


Wie kommst Du darauf?

Volkmar Miehling

unread,
Aug 1, 1998, 3:00:00 AM8/1/98
to
Servus Christian1

CG> Reicht dafür nicht die Frage: 'Zeigen sie mal bitte das Warndreieck
CG> und den Verbandskasten'?

Haben viele Leute schon *im* Fahrzeug, unter dem Fahrersitz oder so.
Schon ist es aus mit aussteigen .... ;-))

Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es
wollte. ;-)

*Volkmar*

Christian Goßlar

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
PK>Da könnte man jetzt mal drüber diskutieren, ob es da eine
PK>Mitwirkungspflicht gibt.

Also reicht auch ein 'hier haben sie den Schlüssel' oder 'der Kofferraum
ist offen?'. Wird aber sicher dazu führen, das der Untersuchende nicht
unbedingt freundlicher wird.

PK>Aber unterstellen wir einfach, die Teile liegen auf dem Rücksitz...

'Schauen sie doch mal, ihrer Kennzeichenbeleuchte gehjt nicht
richtig..ach, jetzt geht sie wieder'. Mit irgendeinem Trick bekommt man
doch sicher jeden aus seinem Blechkasten, wenn man es will.

Tschau, Christian

Lynn Rehder

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
CG>> Reicht dafür nicht die Frage: 'Zeigen sie mal bitte das Warndreieck
CG>> und den Verbandskasten'?

> Dafür muß man ja nicht zwangsweise aussteigen...

Nein, man kann auch über den Rücksitz krabbeln, die Rückbank
herunterklappen und in das Heck kriechen.
Aussteigen ist aber einfacher :)
Gruß,
LYNN

Lynn Rehder

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
> Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es
> wollte. ;-)
>
> *Volkmar*
Hmm..Du also auch so einer bist ;))
Ich kann mir vorstellen, daß die meisten Leute das ohnehin und
freiwillig tun, ohne die Aufforderung abzuwarten. Hat wohl mehr mit
Autorität zu tun...
Gruß,
LYNN

Dirk Rauscher

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Sei gegrüßt Peter!

PK> > wenn sie noch nicht 18 gewesen wäre, hätte es keine oder wenige
PK> > Auswirkungen auf den Führerschein.
PK> Wie kommst Du darauf?
Habe ich gehört. Ich schätze mal, sie dürfte dann den Führerschein erst
später machen. Aber ich bin ja da um mich bilden zu lassen.

Peter Scholz

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Volkmar,
VM>Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es
VM>wollte. ;-)

tja, Du hast nun mal die besseren Argumente. unter anderem von Heckler und

Koch, oder so ähnlich ;-))

Peter

Peter Scholz

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Christian,
CG>jetzt geht sie wieder'. Mit irgendeinem Trick bekommt man doch sicher
CG>jeden aus seinem Blechkasten, wenn man es will.

meist dürfte ein einfaches 'steigen sie bitte mal aus' reichen.

Peter

Monika Klock

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Moin Volkmar,

VM> Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es
VM> wollte. ;-)

Und in der USA riskiert man, erschossen zu werden, wenn man einfach
aussteigt.

Habt Ihr denn mit Amerikanern diesbezüglich auch mal Schwierigkeiten, zB
wenn sie kein deutsch können und partout nicht aussteigen wollen?

Gruß
Mona

Markus Enders

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Kommentar zu A49855@AB in der Gruppe Recht

PK>Das würde ich vergleichen wollen mit einem Pkw, dessen Motor nicht
PK>läuft :-)

Ähm, nein. Denn ein PKW dessen Motor nicht läuft bewegt idR auch nicht.
Auf ein Fahrrad mit Hilfsmotor, der nicht an ist, kann man sich genauso
wie auf einem Fahrrad fortbewegen.

PK>Das von Dir beschriebene Fahrzeug dürfte im "kleinsten" Falle ein
PK>Leichtmofa sein - doch immerhin ein Mofa, also ein FmH. Und demnach
PK>ein Kfz, egal, wie es angetrieben ist.

Der Unterschied ist doch aber, daß ich mich auf einem Mofa nicht ohne
Motor fortbewegen kann. Auf dem FmH jedoch schon.

PK>Und demnach ein Kfz, egal, wie es angetrieben ist.

Hm. Das bedeutet also, wenn ich mein Auto besoffen schiebe (mit 0,6
Promille), genauso betroffen wäre, wenn ich mein Auto mit fahren würde,
ja?

Ciao
ENTE

Peter Kotulla

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Volkmar Miehling meinte am 1.08.98:


> Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es

> wollte. ;-)


Ha, da bist Du bislang halt immer an die Falschen geraten.........

Karsten Hilbrandt

unread,
Aug 3, 1998, 3:00:00 AM8/3/98
to
Kommentar zu A31040@BB

Hallo Achim,

> (wo issn das Promille-Zeichen?).

%. <== wie findest Du denn das?

mfg Karsten
___
Für den einen ist es Klopapier, für den anderen die längste Serviette der
Welt!

Peter Kotulla

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Christian Goßlar meinte am 3.08.98:


> wenn man es will.


Wenn wer es will? Wenn der Kontrollierende es will, der Kontrollierte aber

nicht? Vielleicht blickt er durch und weiß um die Tricks...?

Volkmar Miehling

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Hallo Lynn!

LR> Ich kann mir vorstellen, daß die meisten Leute das ohnehin und
LR> freiwillig tun, ohne die Aufforderung abzuwarten. Hat wohl mehr mit
LR> Autorität zu tun...

Stimmt. Manchmal wundert es mich wirklich selbst, was die Leute alles
freiwillig machen, sagen, zeigen, tun.
Ob das an Autorität, dem Erscheinungsbild, dem Auftreten oder sonst was zu
tun hat, weiß ich nicht.

Allerdings gibt es auch immer mehr Leute, die das krasse Gegenteil zu o.a.
sind. Die wollen sich gar ncihts sagen lassen und schalten voll auf stur.

Da wird es dann interessant ....

*Volkmar*

Peter Kotulla

unread,
Aug 4, 1998, 3:00:00 AM8/4/98
to
Dirk Rauscher meinte am 3.08.98:


> Ich schätze mal, sie dürfte dann den Führerschein erst
> später machen.


Das halte ich für eine nicht gerade geringe Auswirkung...

Michael Sievert

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Halli-Hallo Peter,

PK> Da könnte man jetzt mal drüber diskutieren, ob es da eine
PK> Mitwirkungspflicht gibt.

Darf der Beamte überhaupt irgendwas entgegennehmen? Muß ich ihm meine
Papiere geben? Bei der Bundeswehr hatte man uns ausdrücklich verboten,
irgendeinen Ausweis, Mappe oder ähnliches anzufassen.

Hintergrund: Ich geb dem Beamten mein Ausweisetui, er gibt es mir zurück
und ich frag ihn, warum da ein 100 DM-Schein fehlt.

Gruß von der Emscher, Michael

Peter Scholz

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Peter, Volkmar,

> Und trotzdem, bisher ist bei mir fast jeder ausgestiegen, wenn ich es
> wollte. ;-)

PK>Ha, da bist Du bislang halt immer an die Falschen geraten.........

ich schlage ein Maustreffen in A oder AB vor und dann zeigen uns unsere
beiden Hüter von Recht und Ornung mal, wie man sich untereinander aus dem
Auto holt ;-))

Ich bring ein Video mit und dann verkaufen wir das ganze an
Schweinemachers...

Peter

Peter Kotulla

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Peter Scholz meinte am 3.08.98:


> Du hast nun mal die besseren Argumente. unter anderem von Heckler und
> Koch, oder so ähnlich ;-))


Daran, denke ich, liegt es wohl weniger. Der Grund ist vielmehr, daß
kontrollierte Vt in der Regel keine Ahnung haben, was sie müssen und was
nicht. Und ebenso wenig Ahnung haben sie davon, was der Herr in Grün darf
oder nicht...

Peter Scholz

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Markus,
ME>Hm. Das bedeutet also, wenn ich mein Auto besoffen schiebe (mit 0,6
ME>Promille), genauso betroffen wäre, wenn ich mein Auto mit fahren
ME>würde, ja?

Kraftfahrzeug bleibt Kraftfahrzeug. Ob der Motor brummt oder nicht. Ich
hätte da als Antwort ein anderes Beispiel. Ich fahre prinzipiell mit dem
Auto in die Kneipe. 5 km weg 12% Steigung. wenn ich dann besoffen bin, laß

ich mich zum Auto tragen und rolle dann den Berg runter. Den Motor lasse
ich
auf keinen Fall an! Also bin ich nicht besoffen am Steuer eines
Kraftfahrzeugs gewesen. Oder doch?

Peter

Peter Scholz

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Karsten,
KH> %. <== wie findest Du denn das?

ProzentPunkt?

Peter

Volkmar Miehling

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Servus Mona!

MK> Und in der USA riskiert man, erschossen zu werden, wenn man einfach
MK> aussteigt.

Ja, da herrschen schon bzgl. der Verkehrskontrolle andere Verhältnisse.

MK> Habt Ihr denn mit Amerikanern diesbezüglich auch mal Schwierigkeiten,
MK> zB wenn sie kein deutsch können und partout nicht aussteigen wollen?

Mit Amerikanern (US-Streitkräfte waren sehr lange zahlreich in Augsburg)
oder mit Touristen (die Romantische Straße führt durch Augsburg) hatte wir
nur sehr selten Probleme.
Wenn es Probleme gab, dann lag das meist an Sprachschierigkeiten, aber
mittlerweile gehört ja Englisch schon fast zum Handwerkszeug. ;-))

*Volkmar*

Volkmar Miehling

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Ach Peter,

PK> Ha, da bist Du bislang halt immer an die Falschen geraten.........

spätestens wenn Dir meine junge und hübsche Kollegin schöne Augen macht,
springst Du aus dem Auto. ;-))

*Volkmar*

Peter Kotulla

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Markus Enders meinte am 3.08.98:


> Denn ein PKW dessen Motor nicht läuft bewegt idR auch nicht.

Natürlich. Schieben oder berg ab...


> Der Unterschied ist doch aber, daß ich mich auf einem Mofa nicht ohne
Motor
> fortbewegen kann. Auf dem FmH jedoch schon.

Ein Mofa *ist* ein FmH - siehe Par. 4 Abs. 1 Ziffer 1 StVZO.


> Das bedeutet also, wenn ich mein Auto besoffen schiebe (mit 0,6

Promille),
> genauso betroffen wäre, wenn ich mein Auto mit fahren würde, ja?

Wer schiebt, ist nicht Führer im Sinne des Par. 316 StGB. Schieben eines
Mofas mit laufendem Motor ist Führen, Abrollen lassen eines Kfz auf einer
Gefällstrecke ebenso.

Volkmar Miehling

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Servus Carolin!

CK> Ach, weil ich denke, sie sollen ruhig kontrollieren, wenn sie einen
CK> Grund dafür haben. Und /wenn/ sie den haben, dann bekommen sie
CK> selbstverständlich von mir auch die Papiere zu sehen. Damit hätte ich
CK> keine Probleme, aber daß da prinzipiell "einfach nur so" alles
CK> kontrolliert werden kann, was sich bewegt, finde ich doch etwas
CK> übertrieben.

Bei der in der StVO vorgesehenen Verkehrskontrolle kann ja nicht "alles"
kontrolliert und angeschaut werden.
Eine Durchsuchung / Nachschau im Fahrzeug oder Kofferraum und ähnliche
Dinge sind danach nicht rechtlich abgedeckt.

Schon allein die Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit des Fahrers sollte
doch im Interesse *aller* Verkehrsteilnehmer sein!

CK> Vielleicht liegt es aber auch daran, daß ich denke,
CK> daß der Staat seine Nase nicht in alles hineinzustecken hat,

Tut er ja durch die allg. Verkehrskontrolle nicht.

CK> und daß
CK> ich finde, daß eine Autofahrt nach Mitternacht noch lange keine
CK> Rechtfertigung dafür ist, mir den gesamten Wagen auseinanderzubauen

Eine derartige Aktion wird auch durch die Kontrollbefugnis aus der StVO
(Para. 36) nicht abgedeckt!
Für derartige Maßnahmen bedarf es *zusätzlicher* Rechtsgrundlagen!

CK> Wo hört da die Verhältnismäßigkeit auf?

Na ja, die Maschinenpistolen damals waren ja auch eher für die
Eigensicherung der eingesetzten Beamten gedacht.
Und ganz ehrlich, bei Nacht und Nebel in einer dunklen Ecke ein Fahrzueg
mit ein paar suspekten Typen zu kontrollieren, verursacht auch bei mir ein
best. Kribbeln ich Bauch. Da kann es schon mal sein, daß auch ich die
Waffe in der Hand hab ....

*Volkmar*

Volkmar Miehling

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Servus Peter!

PS> tja, Du hast nun mal die besseren Argumente. unter anderem von Heckler
PS> und Koch, oder so ähnlich ;-))

Mit diesem Argument habe ich aber die wenigsten Leute aussteigen lassen.
:-))
Allerdings waren die Szenen dann schon filmreif. ;-)

Aber wer hat schon noch vor der Heckler & Koch Respekt? Weiß doch jeder,
daß man die wirklich nur im allerletzten Notfall einsetzen kann und darf.
Aber unser Tonfa (Einsatzstock), der verbreitet noch wesentlich mehr
Flair. ;-)

*Volkmar*

Hans-Peter Diettrich

unread,
Aug 5, 1998, 3:00:00 AM8/5/98
to
Hi Karsten,

KH> %. <== wie findest Du denn das?

%o ist vielleicht etwas deutlicher?

Komisch, in der so angelallten Message stand bei mir "1,7 Prom.", nur die
Kommentare haben sich dann auf Prozente bezogen.

Hans-Peter

Peter Scholz

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Peter,
PK>nicht. Und ebenso wenig Ahnung haben sie davon, was der Herr in Grün
PK>darf oder nicht...

DAS ist sicherlich ein sehr wichtiger Aspekt. Da ich mir jetzt tatsächlich

auch nicht mehr sicher bin, ob ich der Aufforderung zum aussteigen
nachkommen muß, steig ich eben aus. Es sei den es regnet, dann überlege
ich
etwas länger vor dem aussteigen...

Peter

Peter Kotulla

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Michael Sievert meinte am 5.08.98:


> Muß ich ihm meine Papiere geben?

Ja. In Par. 4 StVZO ist ausdrücklich die Aushändigung des Führerscheines
und in Par. 24 StVZO jene für den Fahrzeugschein vermerkt - das betrifft
andere mögliche Erlaubnisse ebenso.


> Ich geb dem Beamten mein Ausweisetui, er gibt es mir zurück
> und ich frag ihn, warum da ein 100 DM-Schein fehlt.

Aus diesem Grund verlangt der clevere Beamte, daß Du ihm lediglich den
Schein als solches gibst, nötigenfalls ohne Etui...

Peter Kotulla

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Peter Scholz meinte am 5.08.98:


> Oder doch?


Doch. Siehe Parallelmail.

Peter Kotulla

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Peter Scholz meinte am 5.08.98:

> ich schlage ein Maustreffen in A oder AB vor und dann zeigen uns unsere
> beiden Hüter von Recht und Ornung mal, wie man sich untereinander aus
dem
> Auto holt ;-))


Dann muß aber Volkmar zuerst ran, denn wenn ich dann dran bin, holt
Volkmar
niemanden mehr aus was auch immer.........

Peter Kotulla

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Volkmar Miehling meinte am 4.08.98:


> Da wird es dann interessant ....


Dann packt Volkmar sein RSG aus und "belehrt" die Leute entsprechend....

Lorenz Bartelsen

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Monika Klock meinte am 3.08.98:

MK> Habt Ihr denn mit Amerikanern diesbezüglich auch mal Schwierigkeiten,

zB
MK> wenn sie kein deutsch können ...

Die meisten von ihnen werden zumindest etwas englisch können. ;-)


Tschüß, Lorenz

Lorenz Bartelsen

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Markus Enders meinte am 3.08.98:

ME> Der Unterschied ist doch aber, daß ich mich auf einem Mofa nicht ohne
Motor
ME> fortbewegen kann. Auf dem FmH jedoch schon.

Ein Mofa ist definiert als ein "Fahrrad mit Hilfsmotor", und Du kannst
Dich damit immer auch ohne Motor fortbewegen. Zumindest theoretisch.
Pedale sind jedenfalls vorhanden.


Tschüß, Lorenz

Volkmar Miehling

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Servus Peter!

PS> ich schlage ein Maustreffen in A oder AB vor und dann zeigen uns
PS> unsere beiden Hüter von Recht und Ornung mal, wie man sich
PS> untereinander aus dem Auto holt ;-))

Sensationslüsterndes Volk .... ;-))

*Volkmar*

Volkmar Miehling

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Servus Michael!

MS> Darf der Beamte überhaupt irgendwas entgegennehmen? Muß ich ihm meine
MS> Papiere geben?

Ja, Führerschein und Fahrzeugschein *mußt* Du aushändigen.

MS> Hintergrund: Ich geb dem Beamten mein Ausweisetui, er gibt es mir
MS> zurück und ich frag ihn, warum da ein 100 DM-Schein fehlt.

Deswegen nehme ich eben nur den Führerschein und den Fahrzeugschein
entgegen, einzeln, aufgeklappt, ohne Etui.

Gibt zwar bei vielen ein ewiges gefuzel, bis die den Führerschein aus der
Mappe haben, aber o.a. Problem umgehe ich damit.

*Volkmar*

Karsten Hilbrandt

unread,
Aug 6, 1998, 3:00:00 AM8/6/98
to
Hallo Peter,

KH>> %. <== wie findest Du denn das?

> ProzentPunkt?
Promille ;>

Martin Rohner

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Hallo,
..
VM>Aber unser Tonfa (Einsatzstock), der verbreitet noch wesentlich mehr
VM>Flair. ;-)
Also aus dem Auto rausprügeln :-)
Gruß Martin

Martin Rohner

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Hallo,
..
VM>Und ganz ehrlich, bei Nacht und Nebel in einer dunklen Ecke ein
VM>Fahrzueg mit ein paar suspekten Typen zu kontrollieren,
Warum in einer dunklen Ecke ? Kann man nicht warten bis sich das Fahrzeug
in einer hellen Ecke befindet. Dann kann der Kontrollierende auch sehen
was im Fahrzeug passiert.
Gruß Martin.
Erst einmal kontrolliert, und da hatte ich ein Nachthemd an und eine
Zipfelmütze auf :-)

Peter Scholz

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Volkmar,

VM>Aber unser Tonfa (Einsatzstock), der verbreitet noch wesentlich mehr
VM>Flair. ;-)

jau, auch ein Argument, dem ich nur schwer was entgegesetzen kann.

Peter

Carolin Koehn

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Moin Volkmar,


VM>Eine Durchsuchung / Nachschau im Fahrzeug oder Kofferraum und ähnliche
VM>Dinge sind danach nicht rechtlich abgedeckt.

/Das/ ist aber so ein Standardsatz: "Öffnen Sie bitte den Kofferraum!" Und was
dann bisher immer gekommen ist, war eine reichlich peinliche Untersuchung der
darin befindlichen Kleinigkeiten. Naja, ich geb's ja zu, unser Kofferraum ist
bestimmt interessant: Da meine Freundin im Handwerksbereich arbeitet, befindet
sich da eben manchmal unsere halbe Werkstatt, von der Flex bis zum was-weiß-ich
... ach, was geht die das an, was wir spazierenfahren? Und wenn es zehnmal nach
Mitternacht ist: Nix. Deshalb haben die mich noch lange nicht als
Schwerkriminelle auf Diebestour zu behandeln.


VM>Schon allein die Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit des Fahrers
VM>sollte doch im Interesse *aller* Verkehrsteilnehmer sein!

Dagegen sage ich doch auch gar nichts.


VM>Tut er ja durch die allg. Verkehrskontrolle nicht.

In mein Auto hat er sie bisher bei jeder passenden Gelegenheit gesteckt. Und
nicht nur in den Kofferraum, sondern auch mit solchen netten Fragen, woher ich
komme, wohin ich fahre und so weiter. Ehrlich, ich mache ja nichts, was
irgendwie illegal wäre, außer eben manchmal erst Nachts um zwei nach Hause zu
fahren (und das ist ja wohl auch nicht verboten) - aber wenn ich dann in einem
Jahr dreimal extremst gefilzt werde, einmal mit zur Wache in die Kreisstadt
durfte (waren immerhin beinahe 40 Kilometer, wegen nix, und ich durfte dann
sehen, wie ich mitten in der Nacht wieder zu meinem Auto komme), dann kann ich
schon patzig werden.


VM>Für derartige Maßnahmen bedarf es *zusätzlicher* Rechtsgrundlagen!

Interessiert mich. Welche?


VM>Und ganz ehrlich, bei Nacht und Nebel in einer dunklen Ecke ein

VM>Fahrzueg mit ein paar suspekten Typen zu kontrollieren, verursacht
VM>auch bei mir ein best. Kribbeln ich Bauch. Da kann es schon mal sein,
VM>daß auch ich die Waffe in der Hand hab ....

Volkmar, dafür habe ich auch Verständnis. Und mir ist auch klar, daß Du im
Dunkeln nicht auf Anhieb sehen kannst, wen Du vor Dir hast. Um das Kribbeln im
Bauch beneide ich Dich jedenfalls nicht, das muß ich auch nicht haben.

Aber versteh' bitte auch, daß mir das Verständnis für solche Nacht- und
Nebenlaktionen ebenfalls fehlt.


Viele Grüße, Carolin.

Rainer Hamprecht

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Hallo Volkmar

VM>Und ganz ehrlich, bei Nacht und Nebel in einer dunklen Ecke ein

VM>Fahrzueg mit ein paar suspekten Typen zu kontrollieren, verursacht auch
VM>bei mir ein best. Kribbeln ich Bauch. Da kann es schon mal sein, daß
VM>auch ich die Waffe in der Hand hab ....

Naja, von ein paar nervösen Polizisten mit Kugelspritzen kontrolliert zu werden
kann auch ein best. Kribbeln im Bauch erzeugen. Ich habe schon Situationen
erlebt, da hatte ich Angst das sich einer von denen ins Knie schießt.

Rainer

Peter Kotulla

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
bernd meinte am 5.08.98:


> Soll ich ein paar Geschichten erzählen?


Jaaaaa.....

Peter Kotulla

unread,
Aug 7, 1998, 3:00:00 AM8/7/98
to
Volkmar Miehling meinte am 5.08.98:


> spätestens wenn Dir meine junge und hübsche Kollegin schöne Augen macht,


Seit wann gibt es bei Grün hübsche *und* junge Kolleginnen....?????

Thorsten Schnurawa

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Moin Lynn


LR>Aussteigen ist aber einfacher :)

Ich muß nur einen kleinen Hebel neben meinem Vordersitz ziehen, damit die
Heckklappe aufgeht. Das müßte den Polizisten doch reichen, oder?


Ciao, Thorsten

Carolin Koehn

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Moin Thorsten,


TS>Ich muß nur einen kleinen Hebel neben meinem Vordersitz ziehen, damit
TS>die Heckklappe aufgeht. Das müßte den Polizisten doch reichen, oder?

/Das/ würde ich in so einer Situation allerdings nur /sehr/ vorsichtig
machen ...


Viele Grüße, Carolin.

Volkmar Miehling

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Hallo Martin!

VM>> Aber unser Tonfa (Einsatzstock), der verbreitet noch wesentlich mehr
VM>> Flair. ;-)

MR> Also aus dem Auto rausprügeln :-)

Na ja, nicht bei einer normalen Verkerhskontrolle.
Aber wenn es sein muß, dann leistet der Tonfa auch dabei wertvollste
Dienste. Das hat aber weniger mit prügeln zu tun, als viel mehr mit
geschickt angesetzten Hebeln! ;-)

*Volkmar*

Volkmar Miehling

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Hallo Martin!

MR> Warum in einer dunklen Ecke ? Kann man nicht warten bis sich das
MR> Fahrzeug in einer hellen Ecke befindet. Dann kann der Kontrollierende
MR> auch sehen was im Fahrzeug passiert.

Wenn einer extreme Schlangenlinien vor mir fährt und den Anschein erweckt,
daß er etwas zu tief ins Glas geschaut hat, dann versucht man natürlich
ihn möglichst schnell anzuhalten. Bevor er noch ein paar andere
Verkehrsteilnehmer schädigt und der Arbeitsaufwand damit noch größer wird.

Außerdem gibt es auch Gegenden, wo Du kilometerweit keine hell
erleuchteten Anhaltemöglichkeiten findest.

MR> Erst einmal kontrolliert, und da hatte ich ein Nachthemd an und eine
MR> Zipfelmütze auf :-)

Ein Faschingfan? :-))

*Volkmar*

Volkmar Miehling

unread,
Aug 8, 1998, 3:00:00 AM8/8/98
to
Hallo Peter

PK> Dann packt Volkmar sein RSG aus und "belehrt" die Leute
PK> entsprechend....

Ob du es nun glaubst oder nicht, aber das Teil hab ich wirklich schon ewig
nicht mehr gebraucht.
Bei der Gelegenehietmuß ich mal schauen, ob die Patrone nicht schon
abgelaufen ist .... ;-))

*Volkmar*

Lynn Rehder

unread,
Aug 9, 1998, 3:00:00 AM8/9/98
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Hallo Thorsten,

LR>> Aussteigen ist aber einfacher :)

> Ich muß nur einen kleinen Hebel neben meinem Vordersitz ziehen, damit


die
> Heckklappe aufgeht. Das müßte den Polizisten doch reichen, oder?

Ahja - TOYOTA...
ME ja. Aber was macht Frau, vorausgesetzt sie hat so einen Hebel,
Nachts im Dunkeln damit? Betätigen und warten, wer so alles in ihr
Kofferraum krabbelt??

Gruß,
LYNN

Peter Kotulla

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Aug 9, 1998, 3:00:00 AM8/9/98
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Carolin Koehn meinte am 7.08.98:


> "Öffnen Sie bitte den Kofferraum!"

...was Du aber nicht tun mußt.


> wohin ich fahre und so weiter.

Standardantwort: in die Gegend, die vor mir liegt / aus der Gegend, die
hinter mir liegt.

Auf die Frage: "Was machen Sie denn hier?" empfiehlt sich die Antwort:
"Wonach sieht es denn aus?"...

Lorenz Bartelsen

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Aug 9, 1998, 3:00:00 AM8/9/98
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Carolin Koehn meinte am 7.08.98:

CK> aber wenn ich dann in einem
CK> Jahr dreimal extremst gefilzt werde, einmal mit zur Wache in die Kreisstadt
CK> durfte (waren immerhin beinahe 40 Kilometer, wegen nix, und ich durfte dann
CK> sehen, wie ich mitten in der Nacht wieder zu meinem Auto komme), dann kann
ich
CK> schon patzig werden.


Die haben Dich nicht einmal wieder zurückgefahren? Das ist ja echt eine
Unverschämtheit!


Tschüß, Lorenz

Volkmar Miehling

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Aug 9, 1998, 3:00:00 AM8/9/98
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Servus Rainer!

RH> Naja, von ein paar nervösen Polizisten mit Kugelspritzen kontrolliert
RH> zu werden kann auch ein best. Kribbeln im Bauch erzeugen.

Klar, dem kann ich nicht widersprechen ....

RH> Ich habe schon Situationen erlebt, da hatte ich Angst das sich einer
RH> von denen ins Knie schießt.

Naja, so lange er sich in sein Knie schießen würde und nicht in Deines,
geht es ja noch. ;-)

*Volkmar*

Volkmar Miehling

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Aug 9, 1998, 3:00:00 AM8/9/98
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Hallo Peter,

PK> Seit wann gibt es bei Grün hübsche *und* junge Kolleginnen....?????

jetzt wird es wirklich mal Zeit, daß Du in meine Gefielde kommst!
Dann wird Dich meine 23-jährige PK'in mal "filzen" und Dir zeigen, was sie
gelernt hat! ;-))

*Volkmar*

Der in Augsburg als einziger eine reine Frauenstreife stellen kann.

Werner Michaelis

unread,
Aug 10, 1998, 3:00:00 AM8/10/98
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Peter Kotulla wrote:
> > wohin ich fahre und so weiter.
>
> Standardantwort: in die Gegend, die vor mir liegt / aus der Gegend, die
> hinter mir liegt.
>
> Auf die Frage: "Was machen Sie denn hier?" empfiehlt sich die Antwort:
> "Wonach sieht es denn aus?"...

Nach Ausübung des Gemeingebrauches an öffentlichen Straßen ;-)

mfG Werner Michaelis


Thorsten Schnurawa

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Aug 10, 1998, 3:00:00 AM8/10/98
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Moin Lynn


LR>Ahja - TOYOTA...

Neeeee, Ford.


Ciao, Thorsten

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