Keine Ahnung, aber da Du Dich ja über das Abschleppen(also die
getroffene Maßnahme) und nicht über das Verhalten des Rambo beschweren
willst ist hier eine Sachaufsichtsbeschwerde angesagt.
gruss
Gerd
--
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****** Und wandere ich auch im finsteren Tal, ******
****** so fuerchte ich mich nicht, ******
****** denn der schlimmste Kerl im Tal bin ich.******
*****************************************************
Gerhard...@home.ivm.de
http://home.t-online.de/home/gtstange
nun, Du hast mit Deinem Fahrzeug auf einem Straßenteil geparkt, für den
Dein Fahrzeug nicht
zugelassen war.
Zur Verhinderung der Fortsetzung dieser Ordnungswidrigkeit wurde Dein Auto
abgeschleppt.
Wahrscheinlich wurdest Du nich erreicht, und so wurde im Rahmen einer
Ersatzvornahme die
"Gefahr" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet, in dem Dein
Fahrzeug als mildestes
Mittel an einen anderen, geeigneten Ort gebracht wurde.
Beschwer Dich, Deine Chancen stehen, denke ich, schlecht.
Rudi
: Wie beurteilt Ihr die Situation? Abschleppkosten sind ca. 230,- DM, bin
: RS-Versichert mit 300,- Selbstbeteiligung.
: Was kann ich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese(n) vermeintlichen
Selbstbeteiligung gilt pro "angerissener" RS-SParte... es koennen auch
durchaus bis zu 1500 DM SB werden...
Toll, dass du 30 DM gespart hast :)
Stefan)
> >Beschwer Dich, Deine Chancen stehen, denke ich, schlecht.
> >
> >Rudi
>
> Werd's mir ueberlegen, zumal ich nach Durchsicht festgestellt habe, dass meine
> RSV ohne SB ist. Dennoch danke für Dein Posting.
>
Dann teile doch bitte mit, welchen Erfolg eine Beschwerde gebracht hat. Ich denke
das interessiert einige.
Ich personlich habe aus Berlin schon von wesentlich krasseren Fällen dieser
Inkasso-Schweinerei erfahren. Zum Glück war ich noch nicht selbst betroffen.
(In einer Straße in der zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr eingeschränktes Halteverbot
gilt, wurden wegen Bauarbeiten provisorische Schilder aufgestellt, die das Parken
bereits ab 6.00 verbieten. Noch in der selben Nacht wurde um 6.15 komplett
abgeschleppt.)
--
Martin
Gruß Bernd
--
*************************************
Eine Adresse die sich immer lohnt:
Die Computer Oase erreichen Sie unter
Homepage: http://home.t-online.de/home/computer-oase
E-Mail: Comput...@t-online.de
*************************************
mil...@hotmail.com schrieb in Nachricht
<354443a5...@news2.stuttgart.netsurf.de>...
>Hallo!
>
>Sonntag abend wurde mein PKW (gg. 20:30 abgestellt) aus einer
Fussgaengerzone
>abgeschleppt. Sie war mit dem Zeichen 242 (Fussgaengerzone?)
gekennzeichnet, zw.
>18...8 Uhr ist Lieferverkehr sowie Taxis und Zufahrt zu priv. Stellplaetzen
per
>Zusatzzeichen erlaubt. Auf dem "Ticket" steht als Tatbestand 3542 "Parken
in
>einer Fussgaengerzone" (ohne Behinderung).
>Interessanterweise wurden scheinbar nicht alle Fzge. dort abgeschleppt, da
nach
>meinem Eintreffen gg. 23:00 noch ca. 10 Fahrzeuge da waren (von ursprgl.
ca.
>15). Eine Behinderung speziell durch mein Fzg. ist aufgrund der oertl.
>Gegebenheiten auszuschliessen.
>
>
>Ich habe dort schon seit Jahren gelegentlich geparkt, da
>
>1) abends an jener Stelle kaum Fussgaenger anzutreffen sind
>2) die Autos dort abgestellt weder Zufahrt noch Fussgaenger behindern
>3) aufgrund der Vielzahl der dort abgestellten Autos das Parken abends
>offensichtlich (bisher?) geduldet wurde
>4) (Liefer-) Verkehr in geringem Umfang ausserhalb der Geschäftszeiten
explizit
>erlaubt ist
>
>Nun, dass ich gegen den Strafzettel ueber DM 60,- nichts machen kann ist
klar,
>und dass ich dort offiziell nicht parken darf weiss ich (nun) auch.
>
>Aber das Auto nachts gleich abschleppen zu lassen erscheint mir den
Umstaenden
>nach deutlich ueberzogen.
>
>Wie beurteilt Ihr die Situation? Abschleppkosten sind ca. 230,- DM, bin
>RS-Versichert mit 300,- Selbstbeteiligung.
>Was kann ich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese(n)
vermeintlichen
>"Law and Order Grossstadt-Rambo" (Entschuldigung fuer die Polemik)
erreichen?
>
>Gibts zum Thema eine Datenbank ueber Urteile?
>
>
>Im voraus besten Dank,
>
>Marc
so wie du das schilderst, erscheint mir das Abschleppen ein wenig
überzogen. Eine Nachfrage würde sich bestimmt lohnen. Zumindest würdest du
die Sichtweise der Stadt (oder wer auch immer das Abschleppen angeordnet
hat) in Erfahrung bringen. Vielleicht lagen ja doch Gründe vor, die das
sofortige Entfernen deines Pkw notwendig machten. Vielleicht ... Wenn
natürlich auf dem Zahlschein eine Behinderung nicht erwähnt ist (ich weiß
die Tatbestandsnummern auch nicht alle auswendigt), so ist dieser
Abschleppgrund ja schon mal auszuschließen. Aber es gibt ja auch andere
Gründe ...
Interessant wäre hierbei noch, in welchem Bundesland / in welcher Stadt
sich die Sache zugetragen hat.
Die Städte und Gemeinden wissen nun mal, daß sie bei ungerechtfertigten
Abschleppvorgängen u.U. auf diesen Kosten sitzen bleiben können.
Ich denke, daß du zumindest nachfragen solltest.
m>Was kann ich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese(n)
m>vermeintlichen
m>"Law and Order Grossstadt-Rambo" (Entschuldigung fuer die Polemik)
m>erreichen?
Erst asozial parken und denn noch aufregen (Entschuldigung für die
Polemik)
Gab es einen Notarzt/Feuerwehreinsatz.
Durchfahrtsbreite.
Stand der Wagen vor einem
Schaltkasten oder auf einem Schacht ?
Auch dann wird abgeschleppt.
Oder die Toleranzgrenze war überschritten.
Gruß Martin
mil...@hotmail.com schrieb in Nachricht
<3546ba22...@news2.stuttgart.netsurf.de>...
>"Rudi Rüssel" <rud...@vossnet.de> wrote:
>
>>Zur Verhinderung der Fortsetzung dieser Ordnungswidrigkeit wurde Dein Auto
>>abgeschleppt.
>>Wahrscheinlich wurdest Du nich erreicht, und so wurde im Rahmen einer
>Es wurde nicht versucht, mich zu erreichen. Hätten die Beamten bei mir
>angerufen, dann hätte man Ihnen meine Handy-Nr. geben können und ich hätte
mein
>Auto 2 min. später weggefahren.
Ahja, also gehe ich einmal davon aus, daß Du der erste Fahrzeughalter bist,
bei dem eine Telefonnummer im Fahrzeugschein steht, damit die Polizei dann
auch zwei drei Telefonate führen kann um Dir mitzuteilen, daß Du falsch
parkst.
Zur Verdeutlichung, bevor ein Fz. umgesetzt werden soll wird eine
Halterermittlung durchgeführt. Wenn nun der Standort des Fahrzeuges mit der
eruierten Halteranschrift nicht übereinstimmt, werden keine weiteren
Ermittlungen durchgeführt. Du kannst in keinem Fall davon ausgehen, daß Du
über Dein Handy informiert wirst, daß Dein Fz. falsch geparkt ist.
Wie ich es aus Deiner Mail herauslese, bist Du an der Stelle ein
Gewohnheitsfalschparker welcher dazu uneinsichtig ist. Wie wäre es, wenn Du
mal zum Verkehrsunterricht gehst? Ich kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten
nicht und kann dementsprechend auch nicht einschätzen, ob Du behindernd oder
gefährdend geparkt hast, aber ich könnte mir vorstellen, daß etwaige
Rettungsfahrzeuge mit Deinem Fz. ein Problem gehabt haben könnten oder die
Möglichkeit dazu bestanden haben könnte und daß Dein Fz deshalb umgesetzt
wurde. Wenn da später noch andere Fz. gestanden haben, könnte ich mir
vorstellen, daß die dort nach dem Pol.-Einsatz geparkt wurden. Oder kannst
Du sagen, daß diese Fz. zum Zeitpunkt der Umsetzung dort geparkt waren? Ich
meine genau diese Fz.
>>Fahrzeug als mildestes
>>Mittel an einen anderen, geeigneten Ort gebracht wurde.
>Das mildeste Mittel wäre eine eindeutige Kennzeichnung, dass nicht geparkt
>werden darf (Lieferverkehr ist ja frei), gefolgt von einem Strafzettel. Das
>Abschleppen ist wohl das "härteste" anwendbare "Mittel".
Klar, man kann ja zu dem Fußgängerbereichsschild auch noch ein
Halteverbotsschild an den Pfahl schrauben, ist ja logisch... das eine Schild
sagt ja nichts aus... es steht da einfach nur so rum... und schließlich
steigt ja aus dem dort abgestellten Fz. ein potentieller Fußgänger aus. Wie
wärs, wenn das Tiefbauamt auch noch an jede Kreuzung, Einmündung,
unübersichtliche und enge Stelle ein Schild aufstellt. Auch könnte man an
Lichtzeichenanlagen neben der roten Lampe ein Stop-Schild anbringen, welches
mit dem roten Licht zusammen aufleuchtet. Man könnte auch in die StVO einen
Paragraphen einbringen, welcher sagt, daß die StVO von der Tageszeit
abhängig ist und zu Zeiten von wenig Füß-und Fz.-Verkehr außer Kraft gesetzt
ist.
>>Beschwer Dich, Deine Chancen stehen, denke ich, schlecht.
Der Meinung bin ich auch!
>>Rudi
>Werd's mir ueberlegen, zumal ich nach Durchsicht festgestellt habe, dass
meine
>RSV ohne SB ist. Dennoch danke für Dein Posting.
Mach doch! Kannste die Wartezeiten bei den Gerichten noch etwas sinnlos
verlängern. Es wäre ja auch zuviel verlangt, wenn man für seine begangenen
Fehler gerade stehen müßte.
MfG Red Eagle
Manni wrote:
> Die Städte und Gemeinden wissen nun mal, daß sie bei ungerechtfertigten
> Abschleppvorgängen u.U. auf diesen Kosten sitzen bleiben können.
>
In anderen Ländern, z. B. in Östereich, zahlst Du die Abschleppgebühr gleich
beim Abschleppunternehmer, sonst rückt der das Auto gar nicht erst raus.
Sollte zu unrecht abgeschleppt worden sein, kannst Du Deinem Geld
hinterherlaufen. Ich glaube, das macht als Ausländer keiner.
--
Martin
>>> Es wurde nicht versucht, mich zu erreichen. Hätten die Beamten bei mir
> angerufen, dann hätte man Ihnen meine Handy-Nr. geben können und ich
hätte mein
> Auto 2 min. später weggefahren.<<
Die Polizei ist nicht verpflichtet, Dir bis in die Antarktis nachzulaufen.
Wenn Du als Halter an Deiner Wohnanschrift NICHT erreichbar bist, hat die
Polizei das andere, noch zur Verfügung stehende mildeste Mittel
ausgeschöpft. Anrufen usw. ist
ja wohl ein bißchen viel verlangt, denn zu den Halterdaten gehört KEINE
Telefonnummer.
Zum Thema Gefahr:
Von den Auto's geht keine Gefahr aus, denn sie werden wohl nicht
explodieren. Wohl stellt aber das Abstellen entgegen der
Straßenverkehrsordnung eine Gefahr da, und zwar für die Rechtsordnung der
Bundesrepublik Deutschland.
Da ist nichts zu relativieren. Gefahr ist im deutschen Polizeirecht direkt
als Legaldefinition enthalten, hat also mit Gefahr im Sinne von "Hilfe" und
"Wegrennen" nichts zu tun.
Die Kennzeichnung IST EINDEUTIG. In einer Fußgängerzone haben Auto's
absolut NICHTS verloren. Und daß Du nicht beladen hast, wissen die Kollegen
auch, da DU ja geparkt hast. Und um diese "Gefahr" für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, mußte Dein widerrechtlich
abgestelltes KFZ entfernt werden. Als mildestes Mittel blieb nur die
Ersatzvornahme, da Du nicht erreicht werden konntest und somit nicht selber
diese Gefahr beseitigen konntest.
Rudi
Du hast RedEagle geschrieben:
>>Was ist Dir denn ueber die Leber gelaufen? So wie Du Dich hier aeusserst,
erweckst Du den Eindruck enweder eines "militanten" Fussgaengers (die ueber
Autodaecher...) oder eines Beamten, der sich in der Sache betroffen
fuehlt.<<
Richtig. Er fühlt sich betroffen. Und zwar zu Recht. Es ist nämlich
tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich meine
Maßnahmen zu treffen habe. Oder erklärst Du Deinem Zahnarzt, wie er Dir den
Zahn zu füllen hat???
Dein Spruch mit dem "nicht geklärt..ob man da parken darf" hat bei mir zu
echten Erheiterungsausbrüchen geführt, denn Du stellst Dein
verkehrsrechtliches Wissen damit in den Schatten.
>>Dass eine Behinderung absolut auszuschliessen war, und dass es bisher
offensichtlich in den Abendstunden geduldet wurde habe ich ebenso bereits
gesagt
wie dass Lieferverkehr, Zufahrt zu Stellplaetzen und Taxis gestattet sind,
kurzum der Bereich sowohl optisch als auch praktisch keine "uebliche"
Fussgaengerzone ist. Es waere ja denkbar gewesen, dass ich eine Lieferung
"Irgendwas" dort abgegeben haette, und dazu mein Auto 1h dort abgestellt
war.
Dies waere wohl erlaubt gewesen, oder?<<
Mag sein, daß es geduldet wurde. Aber: Zeige mir bitte den Passus im OwiG,
der von einer Duldung spricht, aus der man nach gewisser Zeit einen
Rechtsanspruch ableiten kann....gibts nich.
>>sowohl optisch als auch praktisch keine "uebliche" Fussgaengerzone ist.<<
Die Stadt sieht das aber anders, wie Du ja schmerzlich erfahren durftest.
>>Worum es mir geht steht bereits im Header - die VERHAELTNISSMAESSIGKEIT
der Massnahme. Es gibt Bussgeldkataloge und Vorschriften, wie so ein
"Vergehen" zu ahnden ist.<<
Falsch. Sehr falsch. Der Bußgeldkatalog enthält eine Empfehlung, wie im
Regelfalle die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist.
Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech war,
so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
Denn Ordnungswidrigkeitenverfolgung ist dem Opportunitätsprinzip
unterworfen, ich kann, muß aber nicht. Es ist Ermessenssache.
Die Folgemaßnahmen wie Ersatzvornahme sind im Polizeirecht enthalten, und
die sprechen eindeutige Sprache. Geht von Deinem Auto eine Gefahr aus, dann
sind Maßnahmen zu treffen. Kannst Du diese Maßnahmen nicht selber treffen,
so ist ein anderer damit zu beauftragen. Und wenn der Kollege der Meinung
ist, es ist verhältnismäßig, schon aufgrund des schlechten Vorbildes, wenn
dort einer parkt, dann hast Du ganz schlechte Karten.
Denk Du mal drüber nach.
Rudi
wenn Du meinst, daß beim Abschleppen in einer Fußgängerzone eine
Behinderung gegeben sein muß, irrst Du gewaltig. Das stimmt nämlich nicht.
Verpflichtung der Polizei zur Verhinderung der Fortsetzung. Theoretisch
kann jeder Parker rechtmäßig aus einem absoluten Halteverbot (Z 286)
abgeschleppt werden. Das sowas nicht unbedingt verhältnismäßig ist, mag
sein. In der Fußgängerzone hat er nichts zu suchen, hält sich auf einem für
ihn nicht zugelassenen Verkehrsraum auf. Und das ist ein Regelfall des
Umsetzens, dazu gibts ein Grundsatzurteil vom BGH.
Rudi
hier marschiert ja ne richtige CC-Front auf ;-))
PS: Witzig, wir haben irgendwo fast das gleiche zu Tastatur gebracht. Die
Berliner halt <g>
Rudi
113
ich habe den Thread nicht vollstaendig verfolgt und will daher nichts
zu diesem konkreten Fall sagen, aber deine Aussagen wie
Rudi Rüssel wrote:
> Es ist nämlich
> tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich meine
> Maßnahmen zu treffen habe.
oder
> Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech war,
> so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
und
> Und wenn der Kollege der Meinung
> ist, es ist verhältnismäßig, schon aufgrund des schlechten Vorbildes, wenn
> dort einer parkt, dann hast Du ganz schlechte Karten.
>
> Denk Du mal drüber nach.
haben mich schon zum Nachdenken angeregt. Was Du da sagst, ist
letztlich nichts anderes als:
Meine Entscheidungen (und die meiner Kollegen) sind willkuerlich,
richtig, nicht kritisierbar und vor allem nicht nachpruefbar.
Fuer meine Begriffe ist das eine in der Tat sehr bedenkliche
Einstellung zur Rechtstaatlichkeit und gehoert eher ins letzte
Jahrhundert.
"Ermessensfreiheit" ist kein Freibrief fuer Willkuer
> Denk Du mal drüber nach.
dto.
--
CU Christian Seiler
----
"Sometimes I think the surest sign that intelligent life
exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to
contact us" --Calvin
fragend Werner Michaelis
Gruss Juergen
P.S.: Bitte nicht boese sein, aber ich amuesiere mich
momentan etwas ueber das flachgewalzte Thema (die Mails
betrachte ich uebrigends als gut begruendet ausgefuehrt),
da der Ursprungsmailer schon alle Gruende angefuehrt
hatte, warum sein Fahrzeug in dieser Situation
abgeschleppt werden musste.
Und das hat wirklich, wie dargestellt, ueberhaupt nichts
mit einer sog. "Gefaehrdung" zu tun.
Advocatus diaboli, war er schneller da, als der Rest der
Abschleppwagen ?????? ,-))
P.P.S.: Ich empfehle demjenigen, der anderer Ansicht ist ein
paar "freiwillige" Tage im Ordnungsamt seiner Gemeinde.
Aber ich glaube nicht, dass das aussserhalb eines
Ausbildungsverhaeltnisses moeglich ist.
Die Person wuerde staunen, was fuer ein Sch**** da
manchmal (ich glaube das Wort trifft ueberhaupt nicht
zu) ankommt, was z.B. mit einem einfachen klaerenden
Gespraech in der Nachbarschaft aus der Welt geschaffen
werden koennte. Aber es ist ja auch viel einfacher eine
Behoerde vorzuschieben.
Kleine Anekdoten gefaellig ? Nee, besser nicht. Die MB
an erforderlicher Plattenkapazitaet moechte ich Euch
ersparen und das, obwohl ich nur drei Monate dort war.
P.P.P.S: Sollte ich mich jetzt unbeliebt machen. ;-)))))))))
P.P.P.P.S.: Falls ja, ich werde darueber hinwegkommen. ,-))
mb> (In einer Straße in der zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr eingeschränktes
mb> Halteverbot
mb>
mb> gilt, wurden wegen Bauarbeiten provisorische Schilder aufgestellt, die das
mb> Parken
mb> bereits ab 6.00 verbieten. Noch in der selben Nacht wurde um 6.15 komplett
mb> abgeschleppt.)
Da ja schon ein eingeschränktes Halteverbot bestand, konnte man ja allen,
die dort rechtmäßigerweise zum be- und entladen, bzw. zum ein- und
aussteigen standen, persönlich sagen, daß sie sich verziehen sollen.
Abgeschleppt wurden ja wohl nur die, die dort *geparkt* haben, und das
ist ja etwas, mit dem sie durchaus rechnen müssen, wenn sie im Halteverbot
stehen. Jedenfalls, wenn sie tatsächlich jemanden behindern, und das war
ja wohl der Fall.
Tschüß, Lorenz
>Ahja, also gehe ich einmal davon aus, daß Du der erste Fahrzeughalter
>bist,
>bei dem eine Telefonnummer im Fahrzeugschein steht, damit die Polizei
>dann
>auch zwei drei Telefonate führen kann um Dir mitzuteilen, daß Du falsch
>parkst.
In Stuttgart war das aber bislang die übliche Vorgehensweise. Knöllchen gab es
ungefragt jede Menge, aber bei einer wirklichen Behinderung habe ich immer erst
einen Anruf erhalten, so daß ich mein Auto ohne weitere Folgen(!) einfach
wegfahren konnte.
IMO hat eine solche Lösung nur Vorteile, für alle Beteiligten. Ein störendes
Auto ist schneller weggefahren als abgeschleppt, und die Ermittlung der
Telefonnummer des Fahrzeugbesitzers berereitet den Beamten vor Ort
möglicherweise weniger Probleme, als die Einleitung des Abschlepp-Verfahrens
;-)
Hans-Peter
auch im Polizeigesetz NW ist eine Bestimmung enthalten, nach der die
Polizei die Herausgabe einer sichergestellten Sache (=eines abge-
schleppten Autos) von der Begleichung der entstandenen Kosten abhängig
machen kann.
Das ist bei uns in Krefeld gängige Praxis. Man kann die Sache auf einen
einfachen Nenner bringen: Kein Geld - kein Auto (auf die möglichen Aus-
nahmen will ich hier nicht näher eingehen).
Jeder der glaubt, zu Unrecht abgeschleppt worden zu sein, kann das
Verwaltungsgericht anrufen und bekommt, so das Gericht zu seinen
Gunsten entscheidet, sein Geld erstattet.
Martin Bohm schrieb:
--
Ich gebe hier ausschliesslich meine private Meinung wieder.
Armin SAUL
>Verpflichtung der Polizei zur Verhinderung der Fortsetzung.
Ja, von mir aus. Aber dann gibt es den Verhältnisgrundsatz mit Übermaßverbot, Prüfung der
zum Ziel führenden Mittel etc..
Um die Fortsetzung einer Park-OWi zu verhindern, kann man auch andere Maßnahmen ergreifen.
Man könnte ja Ermittlungen über die Halteranschrift anstellen, die zum gleichen Ergebnis
führen können. Wie Milkyway (ich bezweifle an dieser Stelle massiv, daß hier Verschiedene
ihren richtigen Namen angeben. Oder was meinst du, Rudi Rüssel?) bereits vorgeschlagen
hat, hätte ein Anruf u.U. auch zur -vielleicht sogar schnelleren- Beseitigung der "Gefahr
für die öffentliche Ordnung" geführt.
>Umsetzens, dazu gibts ein Grundsatzurteil vom BGH.
Aha, interessant! Das wäre ja was ganz Neues, daß sich der BGH mit
Verwaltungsangelegenheiten herumschlagen sollte. Aber man lernt bekanntlich nie aus.
Kannst du denn das Grundsatzurteil einmal posten?
mfg
>In anderen Ländern, z. B. in Östereich, zahlst Du die Abschleppgebühr
Das mag alles stimmen. Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf deutsches
Recht und seine Umsetzung. In anderen Ländern gibt es auch andere Strafen
(über Handabhacken bis Auspeitschen), dennoch wird das in Deutschland nicht
praktiziert.
Aber es gibt eine solche Praxis auch in Deutschland. Und man sollte, falls man seinen Pkw
ohne sofortige Bezahlung bzw. das bereits Bezahlte zurück haben will, schon professionelle
Hilfe (RA) in Anspruch nehmen.
>Richtig. Er fühlt sich betroffen. Und zwar zu Recht. Es ist nämlich
>tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich meine
>Maßnahmen zu treffen habe. Oder erklärst Du Deinem Zahnarzt, wie er Dir den
>Zahn zu füllen hat???
Ein schlechter Vergleich.
Im übrigen, der Bürger, der dir sagen will [...], der muß schließlich die von dir
getroffene Maßnahme bezahlen. Und der ist eigentlich immer interessiert, daß er nur das
bezahlt, was er tatsächlich bezahlen MUSS.
>Falsch. Sehr falsch. Der Bußgeldkatalog enthält eine Empfehlung, wie im
>Regelfalle die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist.
So falsch ist das aber auch wieder nicht. Und Abweichungen von den Regelsätzen müssen
begründbar sein.
>Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech war,
>so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
Und wenn du Blockwart bist, darfst du dem besonders frechen Mieter auch mal eine
überziehen, was?
>Denn Ordnungswidrigkeitenverfolgung ist dem Opportunitätsprinzip
>unterworfen, ich kann, muß aber nicht.
Du kannst aber nicht machen, was du willst. Ich wünsche dir mal einen gebildeten
Verkehrsteilnehmer, der von deinen Maßnahmen "gepeinigt" wird, und dem du solche
Begründungen um die Ohren haust. Wenn der diese Klamotten deinem Vorgesetzten erklärt,
könnte es sein, daß du anschließend ein paar Stunden an der Schreibmaschine sitzt.
>Es ist Ermessenssache.
Genau, aber dieses Ermessen unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und hierbei
geht es nicht um "verhältnismäßig frech" o.ä.. Genau wie alle anderen Maßnahmen, die
Polizeibeamte treffen, sind auch opportunitive Maßnahmen rechtlich überprüfbar. Und wenn
ein Gericht feststellt, daß du dein Ermessen mißbraucht hast, dann war deine Maßnahme
nicht rechtmäßig, basta. In dem Fall wünsche ich dir viel Spaß beim Pfeiferauchen.
>Und wenn der Kollege der Meinung ist, es ist verhältnismäßig,
>schon aufgrund des schlechten Vorbildes, wenn dort einer
>parkt, dann hast Du ganz schlechte Karten.
Und wenn hinterher ein Richter meint, das Abschleppen war nicht nötig, dann hat die
Behörde ganz schlechte Karten und die Kosten am A...
mfG
Manni schrieb in Nachricht <6i8ci7$h7a$3...@news.online.de>...
Hallo Manni,
ist das Dein richtiger Vor oder Nachname? Wenn Du Dich über den Namen Rudi
Rüssel mukierst (siehe Mail von 01.11Uhr), dann solltest Du Dir wiedereinmal
an die eigene Nase fassen!
>Hallo Rudi Rüssel
>
>
>>Richtig. Er fühlt sich betroffen. Und zwar zu Recht. Es ist nämlich
>>tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich
meine
>>Maßnahmen zu treffen habe. Oder erklärst Du Deinem Zahnarzt, wie er Dir
den
>>Zahn zu füllen hat???
>
>
>Ein schlechter Vergleich.
>Im übrigen, der Bürger, der dir sagen will [...], der muß schließlich die
von dir
>getroffene Maßnahme bezahlen. Und der ist eigentlich immer interessiert,
daß er nur das
>bezahlt, was er tatsächlich bezahlen MUSS.
Kannst Du mir Deinen Zahnarzt nennen, muß ja ein wirklich sozialer Typ sein,
wenn er sich seine Arbeit nicht bezahlen läßt... tse tse tse
>>Falsch. Sehr falsch. Der Bußgeldkatalog enthält eine Empfehlung, wie im
>>Regelfalle die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist.
>
>So falsch ist das aber auch wieder nicht. Und Abweichungen von den
Regelsätzen müssen
>begründbar sein.
Hast Du doch hier selber genannt. Wie war das? Du parkst da öfters?! Okay,
die Kollegen hatten diese Deine Aussage nicht, aber eventuell bist Du ja
schon öfters da aufgefallen.
>>Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech war,
>>so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
>
>Und wenn du Blockwart bist, darfst du dem besonders frechen Mieter auch mal
eine
>überziehen, was?
Nee, aber anzeigen kann man ihn! Wenn Du das mit überziehen meinst, kannst
Du recht haben. Einen gewissen Spielraum haben die Pol.-Beamten schon,
darauf kannst Du Dich verlassen.
Mal allen ernstes, Du hast offensichtlich einige Lücken allein in der
Kenntnis über die StVO, ich erinnere bloß an die extra Halteverbotsschilder
im Fußgängerbereich, und da glaubst Du, daß Du einem Polizisten seine Arbeit
erklären kannst? Okay, wenn Du meinst, daß dort ein LKW noch ohne weiteres
reinfahren konnte und auch problemlos wieder raus kam, muß ich das erstmal
so hinnehmen und wie ich Dich inzwischen kenne hast Du Dich auch ganz doll
überzeugt, daß Du nicht auf einen Gullideckel stehst und sicher hast Du ja
auch alles Recht der Welt dich über die StVO hinweg zu setzen, selbstredend
daß Du nie und nimmer einen Fehler gemacht hast und die Unschuld in Person
bist.
Ich Frage mich, warum Du hier eine Anfrage gestartet hast, wenn Du sowieso
keine andere Meinung akzeptierst und glaubst, daß Du derjenige bist, der
hier den vollen Durchblick hat?!
>
>>Denn Ordnungswidrigkeitenverfolgung ist dem Opportunitätsprinzip
>>unterworfen, ich kann, muß aber nicht.
>
>Du kannst aber nicht machen, was du willst. Ich wünsche dir mal einen
gebildeten
>Verkehrsteilnehmer, der von deinen Maßnahmen "gepeinigt" wird, und dem du
solche
>Begründungen um die Ohren haust. Wenn der diese Klamotten deinem
Vorgesetzten erklärt,
>könnte es sein, daß du anschließend ein paar Stunden an der Schreibmaschine
sitzt.
Nein, ein Polizei-Beamter kann nicht machen was er will, da muß ich Dir
jetzt zum ersten Mal ehrlich recht geben, aber Du solltest Dir vor Augen
halten, daß auch Du nicht machen kannst was Du willst! Auch Du hast Dich an
die Regeln zu halten! Auch Du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Selber Fehler machen, diese nicht zugeben, aber mit dem Finger auf Andere
zeigen und schreien "Darf der den das machen?" "Das darf der doch auch nicht
machen, tun sie doch da mal was und lassen sie mich in Ruhe. Ich mach doch
alles richtig!" Solche Leute liebe ich ;-( Wenn ich als Pol.-Beamter alles
machen dürfte und ich würde auf Dich und Deine Argumentation treffen, dann
kannst Du glauben, ich würde einiges machen. Nee, auf die Lippe würde ich
Dir nicht hauen, aber es gibt noch einige andere Sachen wzB. Pappe weg,
kannste nochmal machen, drei Jahre zur Pol.-Schule, damit Du weißt worüber
Du sprichst, 3x wöchentlich zum VK-Unterricht, Knigge lesen usw.
>>Es ist Ermessenssache.
>
>Genau, aber dieses Ermessen unterliegt dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Und hierbei
>geht es nicht um "verhältnismäßig frech" o.ä.. Genau wie alle anderen
Maßnahmen, die
>Polizeibeamte treffen, sind auch opportunitive Maßnahmen rechtlich
überprüfbar. Und wenn
>ein Gericht feststellt, daß du dein Ermessen mißbraucht hast, dann war
deine Maßnahme
>nicht rechtmäßig, basta. In dem Fall wünsche ich dir viel Spaß beim
Pfeiferauchen.
Soso, jetzt erhebst Du Dich sogar schon zu einem Richter und fällst Dein
eigenes Urteil, welches natürlich "Unschuldig!" lautet. Hmm, langsam stelle
ich mir einige Fragen zu Deiner Person.
>>Und wenn der Kollege der Meinung ist, es ist verhältnismäßig,
>>schon aufgrund des schlechten Vorbildes, wenn dort einer
>>parkt, dann hast Du ganz schlechte Karten.
>
>Und wenn hinterher ein Richter meint, das Abschleppen war nicht nötig, dann
hat die
>Behörde ganz schlechte Karten und die Kosten am A...
Und wenn Du der Meinung bist, dann gehe doch vor Gericht und stelle fest,
daß Du der bist, der die ganzen schwarzen Peter auf der Hand hat. Dann hat
wenigstens noch Dein Rechtsanwalt nen paar Mark gemacht.
>mfG
MfG
Red Eagle (ist auch nicht mein richtiger Name! Macht Dir doch nix aus, ne
Manni!?)
PS.: Lies Dir doch selbst mal Deine Mail an Martin Bohm durch, hier machst
Du nocheinmal für jeden deutlich, wie Du Dich selber widerlegst.
"...dennoch wird das in Deutschland nicht praktiziert.
Aber es gibt eine solche Praxis auch in Deutschland..." gefolgt von einem
unerwarteten Themenwechsel.
Ich könnt mich kringeln ;-))))))
>> Es ist nämlich
> tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich
meine
> Maßnahmen zu treffen habe. <<
Hä? Wie bitte? Du findest das also schön, wenn JEDER, aber auch JEDER
Mensch DIR erklären will, daß das, was Du da machst sowieso falsch ist,
rechtswidrig usw. usf. Glaube mir, davon gibts ne Menge. Und das ist zum
großen Teil eine Unverschämtheit und zugleich auch unheimliche Belastung.
> > Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech
war,
> > so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
Dazu stehe ich. Wenn mir einer auch noch blöd kommt, nachdem er falsch
<eindeutig falsch> geparkt hat und mich zumotzt,
ich betone Motzt(!) bzw. der Verstoß an sich schon fast ne Straftat <g>
ist, dann habe ich das RECHT(!) das Bußgeld neu zu bemessen. Und wenn ich
Bürger Y aus meinem Bereich zum 15. Male beim Falsch parken erwische, na
dann frage ich mich irgendwann, ob hier nicht mal langsam ne
Bußgelderhöhung, und zwar ne SAFTIGE fällig wird.
> > Und wenn der Kollege der Meinung
> > ist, es ist verhältnismäßig, schon aufgrund des schlechten Vorbildes,
wenn
> > dort einer parkt, dann hast Du ganz schlechte Karten.
Richtig. Kann der Kollege die Verhältnismäßigkeit begründen, dann hat der
gute Marc ganz ganz schlechte Karten, denn der Vorgang selber ist
berechtigt, bleibt die Frage nach dem: WIRKLICH NÖTIG? Ist das begründbar.
Chance adé.
>> Meine Entscheidungen (und die meiner Kollegen) sind willkuerlich,<<
>> richtig, nicht kritisierbar und vor allem nicht nachpruefbar. <<
Jede Entscheidung eines Menschen ist Willkürlich getroffen, sonst wäre es
keine Entscheidung.
Nicht alle sind richtig, viele sind es nicht. Kritisierbar sind sie, aber
nicht auf die Tour:
"Sie haben ja keine Ahnung, das dürfen sie gar nicht."
Nachprüfbar ist alles in diesem Staate, und das ist gut so. Deswegen haben
unsere Gerichte auch so die Huddelei.
Weil jeder auch wegen EINDEUTIGEM Falschparken vor Gericht ziehen kann.
Rudi Rüssel
>>Ein schlechter Vergleich.
Im übrigen, der Bürger, der dir sagen will [...], der muß schließlich die
von dir
getroffene Maßnahme bezahlen. Und der ist eigentlich immer interessiert,
daß er nur das
bezahlt, was er tatsächlich bezahlen MUSS.<<
Kenne Deinen Zahnarzt oder Klempner nicht, aber mit dem zahlen ist es da
genauso.
> >Falsch. Sehr falsch. Der Bußgeldkatalog enthält eine Empfehlung, wie
im<<
> >Regelfalle die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist.<<
> So falsch ist das aber auch wieder nicht. Und Abweichungen von den
Regelsätzen müssen
> begründbar sein.
Was anderes habe ich nicht gesagt.
Zu dem Uneinsichtig oder frech. Ich hab eben schon an (??) geschrieben, was
mit frech gemeint gewesen ist.
Und Uneinsichtig sowieso. Es gibt genügend Patienten, die direkt neben dem
absoluten Halteverbot stehen und sich auf stundenlange Diskussionen
einlassen. Wie schon in der anderen Messi. Jemand, den ich zum 15 Male
erwische, brezele ich eine über, die sich gewaschen hat. Dazu stehe ich.
Glaub mir, ich peinige kaum Verkehrsteilnehmer. Ich bin nicht der Owi-Hai,
im Gegenteil, mir grauts vor dem Mist. Ich kenne selber meine eigene
Parksituation, achte aber dennoch auf einen korrekten PP. Aber die ich
erwische bzw. rundmache, bei denen haben meine Maßnahmen bis jetzt IMMER
Bestand gehabt. Noch nicht eine Aufhebung, denn abwägen tue ich genau.
Mein Ermessen ist eine Tatsachenentscheidung vor Ort. Sie ist tatsächlich
prüfbar. Aber bisher habe ich mein Ermessen immer sehr genau angewendet,
manchmal auch knallhart durchgegriffen, wo ein anderer vielleicht nichts
getan hätte. Aber es hatte Bestand, denn die Begründung war schlüssig.
> Und wenn hinterher ein Richter meint, das Abschleppen war nicht nötig,
dann hat die
> Behörde ganz schlechte Karten und die Kosten am A...
Dann hat sie Pech. Ich hab meine Behörde bisher kein Geld gekostet.
Rudi
der BGH hat schon häufig Grundsatzurteile gesprochen, die auch die Polizei
tangieren.
Es gibt jedenfalls dazu ein Grundsatzurteil, vielleicht irre ich mich auch
in der Herkunft.
Rudi
>>daß hier Verschiedene
ihren richtigen Namen angeben. Oder was meinst du, Rudi Rüssel?) bereits
vorgeschlagen
hat, hätte ein Anruf u.U. auch zur -vielleicht sogar schnelleren-
Beseitigung der "Gefahr
für die öffentliche Ordnung" geführt.<<
Du hast unfreiwillig gerade ne Idee geboren, wie neue Arbeitsplätze zu
schaffen sind. Es werden 5000 Mitarbeiter eingestellt, die nur mit solchen
Käse wie Leute anrufen, die ihr Auto falsch parken beschäftigt werden.
Mit Verlaub:
Spinnst Du???
Die Polizei hat wichtigeres zu tun. NOCHMAL: Telefonnummern sind NICHT
Bestandteil der Halterdaten. FERTICH. Und das wird sich auch hoffentlich
nicht ändern, vielleicht telefoniere ich dem Sünder dann auch noch über 7
Telefonate vom Bäcker zum Friseur usw. hinterher. Nee Du, laß mal die
Kirche im Dorf.
Nein, posten kann ich Dir das Urteil nicht. Es enthält einige
Formulierungen zu Regelfällen des Umsetzens, Auslegung des Oppot.prinzips,
Fortsetzungsgefahr und einige Klarstellungen, was Verhältnismäßig ist.
Bilde mir ein, es kam vom BGH, da dort auch das OwiG rezitiert wird,
vielleicht irre ich hier auch. Ich habs nicht vorliegen, sondern vor 2
Jahren mal gelesen.
Rudi
>>Ersatzvornahme die
>>"Gefahr" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet, in dem Dein
>^^^^^^^^^
>Danke für die "Gefahr" in "". Damit relativierst Du Deine Aussage selbst, und
>das ist, worum es mir geht. Von den Autos die dort abgestellt sind, geht meiner
>bescheidenen Meinung nach keine "Gefahr" aus, zumindest keine, die ein
>Abschleppen rechtfertigt.
Gefahr ist gegeben bei jedem Verstoss gegen geschriebenes Recht. Wer parkt
wo er nicht parken darf, verstoesst gegen Strassenverkehrsrecht, so dass
eine Gefahr besteht. Damit ist der Regelfall, dass die zustaendige Behoerde
einschreiten darf, es muessen besondere Umstaende vorliegen, aufgrund
dessen es unverhaeltnismaessig wird.
>Das mildeste Mittel wäre eine eindeutige Kennzeichnung, dass nicht geparkt
>werden darf (Lieferverkehr ist ja frei), gefolgt von einem Strafzettel. Das
>Abschleppen ist wohl das "härteste" anwendbare "Mittel".
Nein, denn durch den Zettel waere der Verstoss gegen die oeffentliche
Sicherheit nicht aufgehoben, sondern dieser haette weiter angedauert.
Thorsten
mil...@hotmail.com schrieb:
> ..Sonntag abend wurde mein PKW (gg. 20:30 abgestellt) aus einer Fussgaengerzone
> abgeschleppt.
Gut so.Es heisst ja nicht umsonst Fussgaengerzone. Ich nehme an, ein Strafzettel
haette Dich lediglich geaergert. Nach dem Abschleppen wirst Du Dich wohl nicht
wieder auf einen Fussweg stellen.
In meiner Wohngegend ist es naemlich zur Zeit ueblich, dass die Autos generell auf
dem Fussweg parken. Und zwar so, dass Fussgaenger auf die Strasse ausweichen
muessen. Deswegen bin ich grundsaetzlich dem Meinung, dass Autos auf einem Fussweg
nichts zu suchen haben. (Es sei denn, es ist behoerdlich erlaubt)
> ..Ich habe dort schon seit Jahren gelegentlich geparkt, da..
Dann wurde offensichtlich doch der Richtige abgeschleppt.
> Was kann ich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese(n) vermeintlichen
> "Law and Order Grossstadt-Rambo" (Entschuldigung fuer die Polemik) erreichen?
So, was hat der denn falsch gemacht?
Gruss,
Uwe.
Rudi Rüssel wrote:
> Du hast unfreiwillig gerade ne Idee geboren, wie neue Arbeitsplätze zu
> schaffen sind. Es werden 5000 Mitarbeiter eingestellt, die nur mit solchen
> Käse wie Leute anrufen, die ihr Auto falsch parken beschäftigt werden.
>
Die sind doch schon eingestellt. Zur Zeit übertreffen sich die
Telefonauskunftsdienste gegenseitig mit ihrer Werbung. Die Auskunft ist zwar
nicht gebührenfrei, kostet aber deutlich weiniger als der Abschleppdienst.
Ich will hier nicht Partei ergreifen, aber Argumente wie: "Telefonnummern sind
nicht Bestandteil der Halterdaten" oder "Die Polizei hat besseres zu tun, als
Leuten hinterherzutelefonieren" laß ich desshalb nicht gelten.
(Der Abschleppdienst muß ja schließlich auch angerufen werden, oder hält sich
ein geschäftstüchtiger Abschleppunternehmer immer rerade zufällig in deiner
Nähe auf, wenn Du einen Falschparker ertappst, Rudi ?)
--
Martin
ich glaube, ich muß hier erst einmal was aufklären. Ich bin also nicht der
Falschparker, ich habe mich lediglich an der Diskussion beteiligt. Es macht mir
im übrigen sehr viel Spaß, weil es ja bereits eine richtig hitzige Geschichte
geworden ist.
> ist das Dein richtiger Vor oder Nachname? Wenn Du [...] mukierst
Es ist zwar mein richtiger Vorname, aber das macht nichts. Ich mukiere mich
nicht -jedenfalls hatte ich das nicht vor, und wenn sich das so herausgestellt
haben sollte, so war das nicht meine Absicht und es täte mir in dem Fall ehrlich
leid. Ich gebe meine Personalien natürlich auch nicht preis, man weiß ja nie,
wer hier alles still und heimlich mitliest etc.
Mir gefiel der Name RUDI RÜSSEL eigentlich ganz gut und ich wollte eine
(witzige) Bemerkung darüber loslassen.
Sorry
>Kannst Du mir Deinen Zahnarzt nennen, muß ja ein wirklich ...
Schlechter Vergleich deswegen:
Zu einem Zahnarzt gehst du ja schließlich (mehr oder weniger) freiwillig. Er
doktert ja in deinem Auftrag in deinem Mundwerk herum. Auch wenns schmerzt, du
bist freiwillig in die Praxis gegangen und du hast dem Arzt freiwillig gesagt
(oder du duldest stillschweigend ...), daß er dir die Dinger wieder geradebiegen
soll.
Du gehst aber nicht zu einem Polizisten und sagst ihm: "Schaffen Sie meine Karre
hier weg!"
>Hast Du doch hier selber genannt. Wie war das? Du parkst da öfters?! Okay,
Wie gesagt, ich war es nicht.
>Nee, aber anzeigen kann man ihn! Wenn Du das mit überziehen meinst, kannst
>Du recht haben. Einen gewissen Spielraum haben die Pol.-Beamten schon,
>darauf kannst Du Dich verlassen.
Richtig, ich verlasse mich nicht nur darauf, ich bin davon zutiefst überzeugt.
Der Spielraum ist gut und richtig. Im vorliegenden Fall geht es ja auch gar
nicht um die Ermächtigung der Anzeigenerstattung. Das ist nun mal so eindeutig
wie nur was.
>Mal allen ernstes, Du hast offensichtlich einige Lücken allein in der
>Kenntnis über die StVO,
Also, ich hoffe nicht. Ich kenne alle Schilder, ich kenne alle Zeichen, ich
kenne alle Regeln und ich kenne ihre Bedeutung. Fehlt denn da noch was?
> [...] daß Du einem Polizisten seine Arbeit erklären kannst?
Nein, das will ich in dem Fall nicht.
Aber muß denn Milkyway das Abschleppen als Gesetz hinnehmen, nur weil das ein
Polizeibeamter so gewollt hat? Der ist doch nicht Gott.
Niemand will dem Polizisten seine Arbeit erklären. Aber niemand muß doch alle
Maßnahmen auch anerkennen / hinnehmen. Dafür kann er doch eine Meinung haben.
Wir haben es doch angeblich mit mündigen Bürgern in Deutschland zu tun. Wollen
die Polizeibeamten diese denn mundtot machen?
>auch alles Recht der Welt dich über die StVO hinweg zu setzen,
Nein, hat er nicht. Er akzeptiert doch ein Verwarngeld, er bezahlt für die OWi.
Er ist nur mit dem Abschleppen nicht einverstanden.
>Nein, ein Polizei-Beamter kann nicht machen was er will, da muß ich Dir
>jetzt zum ersten Mal ehrlich recht geben, aber Du solltest Dir vor Augen
>halten, daß auch Du nicht machen kannst was Du willst! Auch Du hast Dich an
>die Regeln zu halten! Auch Du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Hat hier nicht ein Polizeibeamter gepostet, "Recht im Unrecht gibt es nicht!"?
>Selber Fehler machen, diese nicht zugeben, aber mit dem Finger auf Andere
Er gibt sie ja zu, er akzeptiert ein Verwarngeld!
>Wenn ich als Pol.-Beamter alles machen dürfte und ich würde auf Dich
>und Deine Argumentation treffen, dann kannst Du glauben, ich würde
>einiges machen. Nee, auf die Lippe würde ich Dir nicht hauen, aber es
>gibt noch einige andere Sachen wzB. Pappe weg, kannste nochmal
>machen, drei Jahre zur Pol.-Schule, damit Du weißt worüber
>Du sprichst, 3x wöchentlich zum VK-Unterricht, Knigge lesen usw.
Huch, was ist denn nun los?
Na, da bin ich ja froh, daß du nicht machen kannst, was du willst.
Sind denn Verkehrsteilnehmer deine Feinde?
>Soso, jetzt erhebst Du Dich sogar schon zu einem Richter...
Ich bin genauso wenig Richter wie (ich vermute) du.
Ich verstehe eigentlich nicht, warum man nicht einfach den Gedanken akzeptieren
kann, daß ein Abschleppen im vorliegenden Fall VIELLEICHT überzogen war.
Es ist in der Ursprungsmail ja noch nicht einmal die Rede davon, daß ein
Pol.-Beamter ein Abschleppen angeordnet hat. Ich habe das Gefühl, als fühlten
sich etliche Pol.-Beamte angegriffen, nur weil ein Pkw abgeschleppt wurde, der
vielleicht auch hätte stehenbleiben können.
Haben denn Pol.-Beamte Angst davor, daß ihre Maßnahmen überprüft werden?
>Und wenn Du der Meinung bist, dann gehe doch vor Gericht und stelle fest,
>daß Du der bist, der die ganzen schwarzen Peter auf der Hand hat. Dann hat
>wenigstens noch Dein Rechtsanwalt nen paar Mark gemacht.
Das ist die offensichtlich einzige Möglichkeit, es herauszufinden.
>Red Eagle (ist auch nicht mein richtiger Name! Macht Dir doch nix aus, ne
>Manni!?)
siehe oben, macht nix.
PS: Falls man wieder glauben sollte, daß ich jemanden auf die Füße treten will,
so kann ich versichern, daß das nicht meine Absicht ist. Ich will hier über
solche Sachen gerne mitdiskutieren, falls man mich läßt.
Ich will nicht, daß jemand glaubt, ich will Pol.-Beamte reglementieren und ihre
Arbeit schlecht machen. Ich bin aber ein wenig erschrocken, daß verschiedene
relativ schnell einen Oberlehrerton anschlagen.
>Spinnst Du???
Ja! (Wie hast du das so schnell herausgefunden?)
>Die Polizei hat wichtigeres zu tun.
Ja, die Polizei soll Gefahren bekämpfen.
>Sünder dann auch noch über 7 Telefonate vom Bäcker ...
Natürlich nicht. Ein bis zwei Telefonate sind das äußerste. Schließlich muß man
den Abschlepper auch anrufen, kostet also auch 12 Pf.
Ich finde, ein Versuch ist es wert. Manchmal kann man die Gefahr schneller
beseitigen, da der Sünder eher beim Auto sein kann als der Abschlepper.
>vielleicht irre ich hier auch. Ich habs nicht vorliegen, sondern vor 2
>Jahren mal gelesen.
Schade, ich hätte es gerne einmal gesehen.
mfG
Manta-Manni :-)
(ich bin dir nicht böse, weil du einen so interessanten Namen hast -siehe bitte
Antwort an Red Eagle)
>Kenne Deinen Zahnarzt oder Klempner nicht, aber mit dem zahlen ist es da
>genauso.
Ja, meine Krankenkasse zahlt. Der Vergleich hinkt ein wenig, trifft aber im
Kern. Der Zahnarzt macht die Arbeit und er ist der Fachmann, der Rest schweigt.
Bei Kunstfehlern wird hinterher verhandelt.
>>Regelsätzen müssen begründbar sein.
>
>Was anderes habe ich nicht gesagt.
Dann sind wir uns einig.
>Zu dem Uneinsichtig oder frech. Ich hab eben schon an (??) geschrieben, was
>mit frech gemeint gewesen ist.
>Und Uneinsichtig sowieso. Es gibt genügend Patienten, die direkt neben dem
>absoluten Halteverbot stehen und sich auf stundenlange Diskussionen
>einlassen. Wie schon in der anderen Messi. Jemand, den ich zum 15 Male
>erwische, brezele ich eine über, die sich gewaschen hat. Dazu stehe ich.
Ist auch in Ordnung. Ist ja auch richtig. Der Urheber dieses Diskussionsfadens
wollte auch nicht über das unerlaubte Parken reden, das gibt er unstrittig zu.
Hier geht es aber nur um die Nachfrage, ob das Abschleppen wirklich nötig war.
>Mein Ermessen ist eine Tatsachenentscheidung vor Ort. Sie ist tatsächlich
>prüfbar. Aber bisher habe ich mein Ermessen immer sehr genau angewendet,
>manchmal auch knallhart durchgegriffen, wo ein anderer vielleicht nichts
>getan hätte. Aber es hatte Bestand, denn die Begründung war schlüssig.
Ich greife auch niemanden an. Kein Pol.-Beamter gibt sich ein Blöße, wenn er zu
seinen Entscheidungen Stellung bezieht (oder beziehen muß).
Was alleine in diesem Fall fehlt, ist eine schlüssige Begründung. Zumindest hat
die Begründung noch keiner benannt. Ich wette, daß es eine gibt.
>Dann hat sie Pech. Ich hab meine Behörde bisher kein Geld gekostet.
Bravo
hallo freunde und helfer 8--))
es gibt doch so n internet-rule, dass jeder thread ab dem
so-und-so-vielten RE kolabiert und unproduktiv wird ...
... waere es moeglich, dass diese stufe hier nun erreicht ist?
der ursprungsposter hat einfach infos haben wollen, weil er es halt
nich einsieht, dass seine karre weg war. und die ersten antworten
darauf waren ja recht sachlich und eindeutig.
IMHO hat er den strafzettel kassiert weil er falsch geparkt hat.
IMHO wurde das auto abgeschleppt, weil es in der fussgaengerzone nix
verloren hat.
die ganze diskussion ueber angemessenheit halte ich fuer
philosophisch.
ach ja: neulich stand ich am anfang einer fussgaengerzone ... aber
schon hinter dem schild ... also IN der fussgaengerzone. an der stelle
stehen immer autos ... als ich nach wenigen minuten zurueckkam (ich
hab nur was abgegeben) steht ne politesse neben dem auto und hat n
handy am ohr. die meisten anderen autos waren schon "weg". sie fragte
mich, ob ich auch der halter des fahrzeugs sei. als ich spaeter
heimkam, war ihre stimme auf meinem AB. die frau sagte ihren namen,
ihren dienstgrad, die uhrzeit und den ort und dass man jetzt das
fahrzeug _leider_ abschleppen muesse, da sie mich nicht erreicht habe.
ich fand das einen wahnsinns-service (ohne ironie).
mfg
+ogs
--
O.G.Schwenk
http://www.uni-mainz.de/~schwenk/
>es gibt doch so n internet-rule, dass jeder thread ab dem
>so-und-so-vielten RE kolabiert und unproduktiv wird ...
>... waere es moeglich, dass diese stufe hier nun erreicht ist?
Ich hoffe nicht, daß du so eine Art Zensur vorschlägst. Wenn ich die tatsächlich
vollständige NG hier zu lesen bekomme, so kann ich sagen, daß ich froh bin, daß
überhaupt diskutiert wird. Sonst kommen ja eh kaum Beiträge hier rein.
>die ganze diskussion ueber angemessenheit halte ich fuer
>philosophisch.
Ich nicht.
>ach ja: neulich stand ich am anfang einer fussgaengerzone ... aber
>schon hinter dem schild ... also IN der fussgaengerzone. an der stelle
>stehen immer autos ... als ich nach wenigen minuten zurueckkam (ich
>hab nur was abgegeben) steht ne politesse neben dem auto und hat n
>handy am ohr. die meisten anderen autos waren schon "weg". sie fragte
>mich, ob ich auch der halter des fahrzeugs sei. als ich spaeter
>heimkam, war ihre stimme auf meinem AB. die frau sagte ihren namen,
>ihren dienstgrad, die uhrzeit und den ort und dass man jetzt das
>fahrzeug _leider_ abschleppen muesse, da sie mich nicht erreicht habe.
>ich fand das einen wahnsinns-service (ohne ironie).
Ich finde es gut, daß du eine derartige Erfahrung hier postet und hoffe, daß du
diese als Beitrag zu der Diskussion siehst. Und nicht als Schlußwort.
mfG
Manni schrieb in Nachricht <6iaiaq$b95$1...@news.online.de>...
Hallo Manni,
>Ich hoffe nicht, daß du so eine Art Zensur vorschlägst. Wenn ich die
tatsächlich
>vollständige NG hier zu lesen bekomme, so kann ich sagen, daß ich froh bin,
daß
>überhaupt diskutiert wird. Sonst kommen ja eh kaum Beiträge hier rein.
>Ich nicht.
>Ich finde es gut, daß du eine derartige Erfahrung hier postet und hoffe,
daß du
>diese als Beitrag zu der Diskussion siehst. Und nicht als Schlußwort.
Ich möchte mich teilweise bei Dir entschuldigen. Entschuldigen weil ich Dich
mit dem Verfasser der Ursprungsmail verwechselt habe, kann schon mal
passieren, wenn man vor der Nachtschicht nicht zum schlafen kommt und danach
auch nur 2 Stunden dafür hat. Sorry, mein Fehler.
Sei es wie es sei, ich habe jetzt auch keinen Bock mehr an einer Diskussion
teilzunehmen die auf Grund Deiner Einstellung doch sehr unbefriedigend
verlaufen muß.
Nur nochmal soviel, ich versehe in Berlin meinen Dienst und dort ist es auf
Grund der Bevölkerungsdichte und des hohen Verkehrsaufkommens einfach nicht
möglich und nicht üblich jeden Parksünder telefonisch zu benachrichtigen,
daß er falsch parkt (somal er das ja selbst wissen mußte). Wie ich bereits
geschrieben hatte wird überprüft, ob der Halter in der Nähe wohnt, wenn dies
der Fall ist, wird er von uns besucht und aufgefordert sein Fz. aus dem
Halte-/Parkverbot zu entfernen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird das
Fz. falls nötig umgesetzt. Streifenpolizisten und die in meinem Bereich
tätigen Politessen sind nicht mit Handys ausgerüstet und das
Arbeitsaufkommen der Funkstellen erlaubt es nicht, wegen jedem Falschparker
Telefonbücher zu wälzen (bzw. Auskunft zu bemühen) und ein bzw. mehrere
Telefonate zu führen. Weiterhin würden dadurch die ohnehin leeren Kassen
noch höher belastet werden (insbesondere bei Handytelefonaten)
MfG
Red Eagle
Gruß Martin
Rasmus Althoff schrieb in Nachricht <354861...@tu-harburg.de>...
>Rudi Rüssel wrote:
>> Richtig. Er fühlt sich betroffen. Und zwar zu Recht. Es ist nämlich
>> tatsächlich immer erquickend, wenn mir der Bürger sagen will, wie ich
meine
>> Maßnahmen zu treffen habe. Oder erklärst Du Deinem Zahnarzt, wie er Dir
den
>> Zahn zu füllen hat???
>Moment mal, beim Arzt geht es um mich, und letztlich treffe *ich*
>die Entscheidung, was gemacht wird. Ich frage ihn, was es fuer
>Alternativen
>gibt, welche Vor- und Nachteile sie haben, was er denn fuer das beste
>haelt
>und nehme mir durchaus das Recht, es dann doch anders machen zu lassen.
>Vor allem bei medizinisch umstrittenen, aber risikoarmen und nicht
>aussichtslosen Behandlungen.
>> Wenn ich lustig bin, der Teilnehmer uneinsichtig oder besonders frech
war,
>> so erhöhe ich das, wie ich es für richtig empfinde,
>Eben das ist nicht drin. Du musst schon sehr konkret begruenden
>koennen, wieso Du das gemacht hast. Wenn Dich der Taeter
>fragt: Muss das wirklich so in voller Haerte sein? , dann
>is das doch was anderes als wenn er ankommt mit:
>Ey Bulle, Du kannst mich doch mal. In letzterem Fall wuerde
>ich mit einer drastischen Erhoehung der Strafe rechnen...
>Aber einfach so: Och heut hab ich schlechte Laune, heut
>gibts erhoehte Strafen, das geht ja wohl nicht an.
>Weisst Du, was Du als Polizeibeamter damit fuer ein
>Vorbild abgibst? Das weist bedenklich in Richtung
>Willkuerstaat und scheint mir wie ein Aufweichen
>der Gewaltenteilung, wenn die Polizei (!!) Recht
>auslegen darf. Die Exekutive hat nur zu tun, was
>gesetzlich/gerichtlich abgesichert ist.
>Denk auch darueber mal nach.
>--
>Rasmus 'Don Metal' Althoff
>RBR#1 KLX 250 26Mm
>"To stand where others fall" (Manowar)
>http://www.tu-harburg.de/~sera2702/
>DU solltest Dir mal Gedanken darüber machen, ob man sich in eine längere
>Diskussion einmischen kann und gute Ratschläge verteilen kann, wenn man
>keine Ahnung hat, was hier bisher so geschrieben wurde.
Woher willst Du denn wissen, was er gelesen hat, und was nicht???
--
Gruss
Lutz -----> Hamburg
E-Mail: L...@provi.de
Entschuldige bitte, wenn das Belehrung aussieht, aber die Polizei ist
_nicht_ die Exekutive.
Florenz
Ganz im Gegenteil, die Gewaltenteilung in Judikative (Rechtssprechung
(Gericht)), Legislative ( Gesetzgebende (BT, LT,...)) und Exekutive
(Ausführende (Polizei und polizeiartige Behörden )) ist immer noch gültig.
Oder hat sich die Gewaltenteilung und die demokratische Grundstruktur in
Deutschland doch verändert ?? ;-))
Kristian
>Woher willst Du denn wissen, was er gelesen hat, und was nicht???
Ganz einfach, ich habe seine Mail gelesen und festgestellt, das er längst
beantwortete Fragen gestellt hat!
MfG
Red Eagle
> Ich gebe meine Personalien natürlich auch nicht preis, man weiß ja nie,
> wer hier alles still und heimlich mitliest etc.
Das ist aber reichlich armselig, das kann ich Dir sagen.
Peter J. Kotulla
in Berlin werden die Halter von der Pol. besucht. Natürlich nur, wenn der
Ort des falsch geparkten PKW´s mit der Halteradresse irgendwie mit Nähe zu
umschreiben ist. Ein Anruf würde nichts bringen, wenn der Fahrer mehrere km
von zu Hause weg ist, da man da davon ausgehen kann, daß er auch nicht zu
Hause ist, sondern irgendwo zu besuch oder ähnliches ist. Außerdem bestände
die Gefahr, daß der Halter durch einen Anruf der Pol. mächtigen Ärger mit
seiner Frau bekommen würde, da er eigentlich ganz woanders sein sollte...
(Du verstehst?) Es könnte zwar sein, daß man durch einen Anruf bei der
Meldeadresse eine Handynummer bekommt, über die dann der Halter/Fahrer
erreichbar wäre, aber kennst Du die Preise für Handyanrufe? Kannst Du Dir
vorstellen, was das in einer Stadt wie Berlin für Kosten verschlingen würde?
Immerhin gibt es da nicht nur einen Falschparker sondern massig!
Was nun die Willkür angeht. Es bestände die Möglichkeit, daß sagen wir drei
dort parkende Fz. umgesetzt wurden und die Fußgängerzone dann frei war. Wenn
sich im Anschluß wieder zehn hinstellen, ist das zwar nicht schön, aber die
Pol ist dann wieder weg gewesen und die kann ja auch nicht überall zugleich
sein. Weiter wäre es möglich, daß ausgerechnet ein Fz. dort eine Behinderung
darstellte. Dafür gibt es ja bekanntlich mehrere Möglichkeiten (Gullideckel,
kein Platz mehr für Rettungsfahrzeuge, eine zugeparkte Tür zu einem
wichtigen Versorgungsraum, das Zeitungsfahrzeug kommt nicht durch,
Müllabfuhr usw.). Und noch ein Beispiel, die Kollegen der Pol waren gerade
dabei die Fz. umsetzen zu lassen, als plötzlich ein Auftrag kam, welcher
weitaus wichtiger war (z.B. Gegenwärtiger Raub, Einbruch, Schlägerei usw.)
und da die restlichen Funkwagen gebunden bzw. zu weit weg waren wurde die
Umsetzung abgebrochen. Einer hatte Pech. Letztendlich sollten wir uns vor
Augen halten, daß der Falschparker nicht hätte umgesetzt werden brauchen,
wenn er richtig geparkt hätte. Also wer trägt hier die Schuld? Ob
verhältnismäßig oder nicht, das können weder Polbeamte noch fleißige Leser
beurteilen, sondern nur diejenigen, die es entschieden haben und ein
Richter. Von den Lesern und Schreibern hier kann das bestimmt keiner, da sie
den Sachverhalt nicht vollständig kennen können. Auch der Betroffene
Kraftfahrer kann es nur bedingt einschätzen, da leider die meisten
Kraftfahrer etwas subjektiv an den Sachverhalt ran gehen und meist
einschätzen, daß SIE sowieso keinen behindert haben oder einen Fehler
gemacht haben.
Mich stimmt bedenklich, daß derjenige um den es hier geht, nur anfangs etwas
zum Thema zu sagen wußte (Anfrage plus zwei weiteren Mails) und sich dann
nicht wieder gemeldet hat (ges. 41 Mails).
Ich glaube auch, daß dieses Thema nun langsam ausgelutscht wurde. Ohne
genaue Kenntnisse geht es jetzt nur noch im Kreis.
Bye Red Eagle
Mario Thies schrieb in Nachricht <6t2Ji...@thies.allcon.com>...
>Moin rud...@vossnet.de (Rudi Rüssel)
>du schriebst am 30.04.98:
>Ich kenne das hier so, daß grundsätzlich versucht wird, den Halter über
>seine Telefonnr. zu erreichen. Man bekommt über diverse Datenanfrage so
>ziemlich alles heraus. Es ist auf jeden Fall ein einfacher Weg, einen
>Schaden finanzieller Art zu minimieren. Die Pol würde ja auch nie auf die
>Idee kommen und einen Unternehmer aus der Nachbarstadt heranziehen.
>
>Und so, wie ich das org. Posting verstanden habe, wurde dies nicht gemacht.
>Zudem kann es nicht angehen, daß willkürlich nur einzelne Fahrzeuge
>herausgegriffen werden.
>
>--
>kiek mol wedder in
> __ _
> \ \_ public key via EB/RRQ
> http://homepages.allcon.com/~thies
>>> gibt, welche Vor- und Nachteile sie haben, was er denn fuer das beste
> haelt
> und nehme mir durchaus das Recht, es dann doch anders machen zu lassen.
> Vor allem bei medizinisch umstrittenen, aber risikoarmen und nicht
> aussichtslosen Behandlungen.<<
Das ist so nicht ganz richtig. Immerhin sagst Du ihm NICHT, an welcher
Stelle er genau zu bohren hat und auf welche Art und Weise er den Bohrer
handhabt.
> Eben das ist nicht drin. Du musst schon sehr konkret begruenden
> koennen, wieso Du das gemacht hast. Wenn Dich der Taeter
> fragt: Muss das wirklich so in voller Haerte sein? , dann
> is das doch was anderes als wenn er ankommt mit:
> Ey Bulle, Du kannst mich doch mal. In letzterem Fall wuerde
> ich mit einer drastischen Erhoehung der Strafe rechnen...
ERSTENS: Ich schrieb FRECH oder UNEINSICHTIG. meistens beides auf einmal.
Frech ist weder "muß das in voller Härte sein" noch "och bitte, lassen's
sie's nochmal durchgehen" FRECH ist, wenn sich einer ins absolute stellt,
während ich mit meinem Funkwagen 5m daneben stehe. Uneinsichtig ist, wenn
er mir dann trotz Gegenargumentation weismachen will, er dürfe dort stehen,
und sein Anwalt würde es mir schon noch beibringen. Und dann gibts ne
Vorladung zum Verkehrsuntericht, da kenn ich nix.
Im letzten Falle würde es auf jeden Fall ne Strafanzeige setzen, schon aus
dem Grund, um dem Typen die Pappe zu reißen. Denn das merkt er sich 100%ig.
> Aber einfach so: Och heut hab ich schlechte Laune, heut
> gibts erhoehte Strafen, das geht ja wohl nicht an.
Die Jacke zieh ich mir nicht an, 1. habe ich nie schlechte Laune, oder
präziser, man merkt es mir nicht an. Und ich lasse sie niemals an anderen
aus, woraus folgt, daß für mich diese Art der Strafverschärfung ausfällt,
auch aus Prinzip nicht.
Und 2. Bin ich auch Verkehrsteilnehmer und kein Engel.
Rudi
Zufaelligerweise hab ich die Debatte von Anfang an mitgelsen.
Wann ich selber was dazu sage, ist meine Sache. DU solltest
Dir mal Gedanken ueber den Gebrauch hellseherischer
Faehigkeiten machen, wenns offenbar damit nicht so
funktioniert...
Dass Du zu dem an Polizeiwillkuer erninnernden Verhaltensmuster
so gar nicht zu sagen hast, sondern Dich auf solche
schwachen Ausfluechte retten willst, rechtfertigt meine
Ansicht um so mehr, dass Deine Arbeit kein allzugutes
Vorbild gibt. Uebrigens: Man quotet keine Artikel
komplett, um dann seinen Senf auch noch oben
drueber zu schreiben.
Er kann hellsehen. Oder er hat Zugriff auf meine newsgroupsrc .
SIE ueberwachen mich permanent ;-)))
> Ganz einfach, ich habe seine Mail gelesen und festgestellt, das er längst
> beantwortete Fragen gestellt hat!
*Beantwortet*??? Drumrumgewunden hast Du Dich, mit aeusserst
schwachen Ausreden (a la 'wie ich meine Arbeit mache, ist
meine Sache' sinngemaess). Das sind keine Antworten!
> Entschuldige bitte, wenn das Belehrung aussieht, aber die Polizei ist
> _nicht_ die Exekutive.
Nicht? Als Teil staatlicher Verwaltung, die fuer die Ausfuehrung von
Gesetzen sorgt?
mil...@hotmail.com schrieb in Nachricht
<3548f65b...@news2.stuttgart.netsurf.de>...
>Es gibt Bussgeldkataloge und Vorschriften, wie so ein "Vergehen" zu
>ahnden ist. Daran hat sich auch die "Executive" zu halten, und darf diese
Regeln
>nicht eigenmaechtig ausweiten. Ein Strafzettel haette gereicht und ich
wuerde
>nie mehr dort parken.
Falschparken ist ne Ordnungswidrigkeit, wie die zu "Ahnden" ist, steht im
Bußgeldkatalog.
Wenn eine Fußgängerzone jedoch von 10-15 Fahrzeugbenutzern in einen
Parkplatz "umgewidmet" wird, ist ein Abschleppen dieser Fahrzeuge sicher
nicht unverhältnismäßig. Es gibt interne Dienstanweisungen, wann nur in
begründeten Ausnahmefällen abgeschleppt werden soll - Falschparken in
Fußgängerzonen gehört jedoch meines Wissens nicht zu den
"Kavaliersdelikten".
Wenn Du's genau wissen willst, geh' doch vor Gericht - Deine
Rechtschutzversicherung wird Dir schon das passende sagen.
Ich habe das Gefühl, daß Du auch zu denen gehörst, die ein "Verwarnungsgeld"
ab und zu in Kauf nehmen, wenn man dafür mit der Karre bis ins Kino
(Eiskaffee/Disco...) fahren kann. Die Abschleppkosten sind im Etat wohl
nicht eingeplant ???.
So nebenbei: Fußgängerzonen sind für Fußgänger gebaut, die "Fahrbahn" durch
oft nicht für das Gewicht von Fahrzeugen ausgelegt. Wenn Falschparker
irgendwann die Straßendecke eingedrückt haben, wird dieser Schaden von uns
allen getragen - der/ die Verursacher ist selten zu ermitteln (und wenn,
dann hat er Rechtschutz, klagt gegen entstandene Kosten und denkt an
Dienstaufsichtbeschwerde <G>)
Nochmal: Abschleppkosten entstehen für die Beseitigung einer Störung -
sprich Flaschparken. Und die Ursache für diese Störung ist Dein Verhalten,
nicht das Verkehrszeichen.
R.E. schrieb u.a.:
>Mich stimmt bedenklich, daß derjenige um den es hier geht, nur anfangs etwas
>zum Thema zu sagen wußte (Anfrage plus zwei weiteren Mails) und sich dann
>nicht wieder gemeldet hat (ges. 41 Mails).
Das ist allerdings äußerst merkwürdig.
>Ich glaube auch, daß dieses Thema nun langsam ausgelutscht wurde. Ohne
>genaue Kenntnisse geht es jetzt nur noch im Kreis.
Auch hier hast du recht.
Aber ich bin froh, daß es doch einige in dieser NG gibt, die sich zwar teilweise
etwas unfair behandelt, aber trotzdem interessiert mit einem Thema auseinander
gesetzt haben.
Für meinen Teil halte ich mich nun um dieses blöde Abschleppen oder Halter an-
und nachrufen raus, das Thema ist -leider ohne nennenswertes Ergebnis- durch.
Aber es gibt ja noch genug andere Themen.
Im übrigen finde ich, daß sich hier jeder und zu jedem Zeitpunkt beteiligen (um
nicht zu sagen: einmischen!) darf. Jeder Beitrag ist wichtig.
mfG
Rasmus Althoff schrieb in Nachricht <354B0E...@tu-harburg.de>...
>Red Eagle wrote:
>>
>> DU solltest Dir mal Gedanken darüber machen, ob man sich in eine längere
>> Diskussion einmischen kann und gute Ratschläge verteilen kann, wenn man
>> keine Ahnung hat, was hier bisher so geschrieben wurde.
>
>Zufaelligerweise hab ich die Debatte von Anfang an mitgelsen.
>Wann ich selber was dazu sage, ist meine Sache. DU solltest
>Dir mal Gedanken ueber den Gebrauch hellseherischer
>Faehigkeiten machen, wenns offenbar damit nicht so
>funktioniert...
Schade eigendlich, daß ich kein Hellseher bin und mir dessen auch bewußt
bin. Ich hätte damit ein dickes Plus für meinen Beruf eingeheimst. Ich kann
Dir versichern, daß ich mich nicht in hellseherischen Fähigkeiten versuche.
>Dass Du zu dem an Polizeiwillkuer erninnernden Verhaltensmuster
>so gar nicht zu sagen hast, sondern Dich auf solche
>schwachen Ausfluechte retten willst, rechtfertigt meine
>Ansicht um so mehr, dass Deine Arbeit kein allzugutes
>Vorbild gibt.
(Ganz schön willkürliche Ansicht von Dir!)
Kein gutes Vorbild für wen oder was? Schwache Ausflüchte? Sorry, aber Du
vermitteltstes den Eindruck, daß Du die bisherigen 41 Mails (Stand vom
02.05.98) nicht ausführlich gelesen hattest, da Du einen Beitrag brachtest,
der bereits umfangreich behandelt wurde. Ich konnte mich des Eindruckes
nicht erwehren, daß Du das Gefühl hattest, daß Dein Beitrag als erstes kam.
Nebenbei bemerkt, der Vergleich mit dem Zahnarzt stammte nicht von mir,
sondern von Rudi Rüssel. Was nicht heißt, daß ich den Vergleich sonderlich
schlecht finde. Wenn es Dir besser gefällt, könnte man auch einen anderen
Arzt nehmen. Wie wäre es mit einem Doc., der gerade eine Not-OP durchführen
will, welche Dein Leben retten soll. Wenn Du dem Doc. dann immernoch
erklären willst, was er wie zu machen hat, dann wünsche ich Dir gute Träume
im Jenseits. Das wollen wir doch wohl beide nicht!
Was willkürliche Maßnahmen angeht, so habe ich da gestern einige Gedanken
niedergeschrieben. Ich hoffe, daß Du diese besser nachvollziehen kannst.
>Uebrigens: Man quotet keine Artikel
>komplett, um dann seinen Senf auch noch oben
>drueber zu schreiben.
Das ist schätzungsweise eine Ansichtssache, der Eine bevorzugt diese Methode
(um im Notfall nachzulesen was von dem Gegenüber so alles kam), der Andere
mag das Dazwischenschreiben lieber, wobei dabei leicht unliebsamme Argumente
ausgelassen werden können.
Da Du nun schon die Verfahrensweise beim Quoten ansprichst/schreibst, will
ich Dir mal erklären, daß eine Mail wie auch ein Brief zuerst mit einer
Anrede beginnt und mit einem Gruß endet. Das ist auch üblich!
MfG
Red Eagle
>nicht unverhältnismäßig. Es gibt interne Dienstanweisungen, wann nur in
>begründeten Ausnahmefällen abgeschleppt werden soll - Falschparken in
>Fußgängerzonen gehört jedoch meines Wissens nicht zu den
>"Kavaliersdelikten".
Interne Dienstanweisungen sind als Verwaltungsvorschriften reines
Innenrecht und entfalten somit keine unmittelbare Wirkung gegenueber dem
Buerger - hoechstens mittelbare i. V. m. Art. 3 GG.
Thorsten
> Rudi Rüssel wrote:
> >
> > Hi,
> >
> > wenn Du meinst, daß beim Abschleppen in einer Fußgängerzone eine
> > Behinderung gegeben sein muß, irrst Du gewaltig. Das stimmt nämlich nicht.
> > Verpflichtung der Polizei zur Verhinderung der Fortsetzung. Theoretisch
> > kann jeder Parker rechtmäßig aus einem absoluten Halteverbot (Z 286)
> > abgeschleppt werden. Das sowas nicht unbedingt verhältnismäßig ist, mag
> > sein. In der Fußgängerzone hat er nichts zu suchen, hält sich auf einem
> > für ihn nicht zugelassenen Verkehrsraum auf. Und das ist ein Regelfall des
> > Umsetzens, dazu gibts ein Grundsatzurteil vom BGH.
> >
> Wieso vom BGH ???
> Warum ist dafür nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ?
>
> fragend Werner Michaelis
Der BGH ist dann dafür zuständig, wenn zB der Halter wegen der
unrechtmäßigen Verfügung Entschädigung verlangt und das jeweilige
Polizeigesetz des Bundeslandes dafür keine Regelung vorsieht. Dann ist die
Anspruchsgrundlage für die Entschädigung Para 839 BGB iVm Art 34 GG,
Haftung wegen Amtspflichtverletzung.
antwortend Christian
-------------------------------------------
Christian Sigmundt - PGP-Key auf Anfrage -
Gra...@utopia.mayn.de
CSig...@jura.uni-wuerzburg.de
>
> > Aber einfach so: Och heut hab ich schlechte Laune, heut
> > gibts erhoehte Strafen, das geht ja wohl nicht an.
>
> Die Jacke zieh ich mir nicht an, 1. habe ich nie schlechte Laune, oder
> präziser, man merkt es mir nicht an. Und ich lasse sie niemals an anderen
> aus, woraus folgt, daß für mich diese Art der Strafverschärfung ausfällt,
> auch aus Prinzip nicht.
So klingts schon ganz anders, deutlich besser.
> Und 2. Bin ich auch Verkehrsteilnehmer und kein Engel.
Is klar.
Bernd Sluka wrote:
> >(In einer Straße in der zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr eingeschränktes Halteverbot
> >gilt, wurden wegen Bauarbeiten provisorische Schilder aufgestellt, die das Parken
> >bereits ab 6.00 verbieten. Noch in der selben Nacht wurde um 6.15 komplett
> >abgeschleppt.)
>
> Zu kurz. Die Beschilderung muß mindestens 3 (AFAIR) Tage stehen, dann
> zahlt der immer noch Parkende. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge trotzdem
> umgesetzt werden, allerdings auf Kosten des Verursacher (hier: Stadt
> oder Baufirma).
>
Da bin ich mir in diesem Fall nicht so sicher. Das Schild wurde am Abend vorher, vor
18.00 Uhr aufgestellt. Das heißt, jeder der hier, wie jede Nacht sein Auto hier nach
18.00 Uhr geparkt hat und nicht bis um 06.00 Uhr, statt wie sonst bis um 08.00 Uhr
wieder weg war, hat das Schild übersehen oder ignoriert.
Die Betroffenen durften übrigens selbst zahlen.
> Wo hier allerdings eine "Inkasso-Schweinerei" liegt, mußt Du mir
> erklären.
>
Nach formal juristischen Gesichtspunkten gibt es da wohl keine Erklärung. Es bleibt der
Name des Threads. "Abgeschleppt - verhaeltnismaessig?"
--
Martin
WM>Wieso vom BGH ???
WM>Warum ist dafür nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ?
nein, OWi-Angelegenheiten werden, wenn sie vor Gericht gelangen, wie Straftaten
behandelt.
Klaus.
Herzlichen Glückwunsch zur Verwirklichung von §185 StGB.
Have a nice day!
--
Ciao/2, Heiko.....
>>Off topic on
Meiner bescheidenen Meinung nach sollten sich unsere Beamten aber
vielleicht
manchmal vor Augen fuehren, wer sie eigentlich dafuer bezahlt bzw. indirekt
beauftragt, dass in unserem Land Recht und Ordnung herrscht. Ich denke, es
gaebe
wichtigeres zu tun (und ist so betrachtet ziemlich grotesk), als Sonntag
nachts
(uebrigens auf ehemaligen PKW-Stellplaetzen!) die Autos "der Auftraggeber"
abschleppen zu lassen, auch wenn sie dort nicht hingehoeren.
Dies ist nur meine private Meinung und soll jetzt nicht Anlass zu weiterer
unproduktiver Diskussion sein.<<
Hi Marc,
mir kommen gleich die Tränen. Dieses Argument ist so dumm, daß die Erde
bebt.
Du bezahlst die Polizei, so nach dem Motto, wenn der Steuerzahler nicht
wäre, würde es keine Polizei geben?
<ROFL>
Ich, und viele andere, werden keinesfalls von DIR bezahlt und auch NICHT
beauftragt. Da siehst Du leider etwas ganz schön falsch, aber Du siehst so
einiges falsch, da kann man auch über jenes hinwegsehen.
Ich werde aber in Zukunft jeden Bürger mit "lieber Brötchengeber, danke daß
es mich gibt" ansprechen...
Rudi
>>> Und 2. Bin ich auch Verkehrsteilnehmer und kein Engel.
Is klar.<<
<entrüstet guck> Was soll daß denn heißen <g>
Rudi
>>Der BGH ist dann dafür zuständig, wenn zB der Halter wegen der
unrechtmäßigen Verfügung Entschädigung verlangt und das jeweilige
Polizeigesetz des Bundeslandes dafür keine Regelung vorsieht. Dann ist die
Anspruchsgrundlage für die Entschädigung Para 839 BGB iVm Art 34 GG,
Haftung wegen Amtspflichtverletzung.<<
Hurra, ich hatte doch Recht :-))
Sicher war ich mir aber nicht <g>
Rudi
>>[wir bezahlen euch]
>
>Hi Marc,
>
>mir kommen gleich die Tränen. Dieses Argument ist so dumm, daß die Erde
>bebt.
hallo rudi,
sooooo dumm ist es nicht ... nur nicht zu ende gedacht
>Du bezahlst die Polizei, so nach dem Motto, wenn der Steuerzahler nicht
>wäre, würde es keine Polizei geben?
seh ich _aehnlich_
>Ich, und viele andere, werden keinesfalls von DIR bezahlt und auch NICHT
>beauftragt. Da siehst Du leider etwas ganz schön falsch, aber Du siehst so
>einiges falsch, da kann man auch über jenes hinwegsehen.
natuerlich werdet "ihr" von "uns" bezahlt. "wir" haben uns aber auch
darauf geeinigt, dass "ihr" im zweifelfall einschreitet, wenn sich
einzelne nicht mehr an "unsere" eigenen abmachungen halten.
>Ich werde aber in Zukunft jeden Bürger mit "lieber Brötchengeber, danke daß
>es mich gibt" ansprechen...
am beispiel: ein teil meiner muehsam verdienten maeuse, wandert in
deinen kleinen geldbeutel, damit ich zumindest in der fussgaengerzone
vor kraftfahrzeugen sicher bin.
im klartext. wenn ich als privatperson meine persoenlichen ziele ueber
die der allgemeinheit stelle, dann ist es euer job das allgemeinwohl
zu schuetzen.
oder seh ich das so falsch? (jetzt mal von maechtigen verkuerzungen
und ueberspitzungen abgesehen ... demokratie, wahl, gewaltenteilung
etc.)
mfg
+ogs
--
O.G.Schwenk
http://www.uni-mainz.de/~schwenk/
O.G. Schwenk wrote:
> natuerlich werdet "ihr" von "uns" bezahlt. "wir" haben uns aber auch
> darauf geeinigt, dass "ihr" im zweifelfall einschreitet, wenn sich
> einzelne nicht mehr an "unsere" eigenen abmachungen halten.
>
[snip]
> im klartext. wenn ich als privatperson meine persoenlichen ziele ueber
> die der allgemeinheit stelle, dann ist es euer job das allgemeinwohl
> zu schuetzen.
>
> oder seh ich das so falsch? (jetzt mal von maechtigen verkuerzungen
> und ueberspitzungen abgesehen ... demokratie, wahl, gewaltenteilung
> etc.)
Ist natuerlich ziemlich verkuerzt (sagst Du ja selbst), aber im Prinzip
seh ich das auch so.
--
CU Christian Seiler
----
"Sometimes I think the surest sign that intelligent life
exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to
contact us" --Calvin
mil...@hotmail.com schrieb in Nachricht
<354db2b1...@news2.stuttgart.netsurf.de>...
>"Manni" <maa...@gmx.de> wrote:
>
>>>Mich stimmt bedenklich, daß derjenige um den es hier geht, nur anfangs
etwas
>>>zum Thema zu sagen wußte (Anfrage plus zwei weiteren Mails) und sich dann
>>>nicht wieder gemeldet hat (ges. 41 Mails).
>
>Hallo!
>War leider einige Tage berufl. unterwegs, und hatte dort keinen
Inet-Anschluß.
Nur gut, daß Du prompt nach meiner Anfrage über Dein Verbleib wieder an
Deinem Rechner sitzt.
>Bin schon beeindruckt von der Anzahl der der Re's auf meine Frage. Konkret
>wollte ich wissen, ob es eine Datenbank (per www) ueber Urteile gibt, wann
ein
>Abschleppen (un-)verhaeltnissmaessig war. Leider bezog sich eine grosse
Anzahl
>der Beitraege nicht auf meine eigentliche Frage, sondern auf einen etwas
>"abstrakten" Vergleich Abschleppen <--> Zahnarztkosten.
Nun, Du hattest den Sachverhalt auch etwas salopp geschildert, außerdem
kannst Du es ja nicht ernsthaft übel nehmen, wenn man sich in Deiner
Abwesendheit auch noch umfangreicher über dieses Thema unterhält.
>Ich moechte nochmal klarstellen, dass ich den "gruenen Jungs und Maedels"
weiss
>Gott dankbar bin, dass sie ihren Job tun!
Aber wenn sie etwas tun, was gegen Dich geht, dann bist Du der Steuerzahler,
der ungerecht behandelt wird?
>Und ich will keinem dort erklaeren, wie er seinen Job zu tun hat, das
muessen
>sie besser wissen als ich. Dennoch passieren auch dort mal "Fehler". Und
es´ist
>schon etwas befremdlich, die Ausserungen einzelner Beitraege zu lesen, wenn
es
>doch nur darum geht zu klaeren, ob jener "Verwaltungsakt" in Ordnung oder
>ueberzogen war.
Das wirst Du eben hier nicht klären können, da der Sachverhalt nur aus
Deiner Sicht kommt und man weder die Örtlichkeit, noch etwaige Hintergründe
kennt.
>Off topic on
>Meiner bescheidenen Meinung nach sollten sich unsere Beamten aber
vielleicht
>manchmal vor Augen fuehren, wer sie eigentlich dafuer bezahlt bzw. indirekt
>beauftragt, dass in unserem Land Recht und Ordnung herrscht. Ich denke, es
gaebe
>wichtigeres zu tun (und ist so betrachtet ziemlich grotesk), als Sonntag
nachts
>(uebrigens auf ehemaligen PKW-Stellplaetzen!) die Autos "der Auftraggeber"
>abschleppen zu lassen, auch wenn sie dort nicht hingehoeren.
Also, wenn Du als Steuerzahler gegen bestehende Gesetze oder/und
Verordnungen verstößt, dann soll die Pol. gefälligst wegsehen? Anders
überspitzt ausgedrückt, wenn ein berufstätiger und steuerzahlender Bürger,
welcher ja unser AUFTRAGGEBER ist, einen arbeitslosen und sozialhilfe
empfangenden Behinderten um die Ecke bringt, dann soll sich die Pol. um
etwas anderes kümmern?! Man kann ja nicht gegen seine Auftraggeber vor
gehen! KLASSE!!!Ich kann Dir nur recht geben, Du hast wirklich eine
BESCHEIDENE Meinung!!!!!!!!!!!!!
>Dies ist nur meine private Meinung und soll jetzt nicht Anlass zu weiterer
>unproduktiver Diskussion sein.
Deine Meinung war doch schon unproduktiv. Warum soll man dann darauf nicht
unproduktiv antworten? Hast Du nur das Recht unproduktiv zu sein?
Ich will hoffen, daß Du Dir Deine Meinung nicht richtig überlegt hast und
sie bei Gelegenheit nochmal überdenkst.
>Off topic off
>Einige Aeusserungen hier im Brett haben leider das Ansehen der Polizei
nicht
>unbedingt verbessert. Im Gegensatz dazu moechte ich aber noch sagen, dass
ich am
>naechsten Morgen bei der Dienststelle angerufen habe, um mich nach dem
Grund des
>Abschleppens zu erkundigen. Der betreffende Beamte hatte leider 3 Tage frei
>(nach seiner Nachtschicht). Sein ausgesprochen sachlicher und freundlicher
>Kollege konnte mir zwar den konkreten Grund auch nicht sagen,
Vermutlich aus dem o.a. Grund! Außerdem mischt sich ein Kollege nicht in die
Maßnahme eines anderen Kollegen ein, wenn er nicht beide Seiten hören konnte
und sich dementsprechend kein eigenes Bild machen kann. Wäre ja auch etwas
subjektiv, oder?
>"zwischen den
>Zeilen" konnte ich aber erkennen, dass das Abschleppen seiner privaten
Meinung
>dort auch nicht unbedingt die angemessenste Maßnahme war. Aber er konnte
seinem
>Kollegen natuerlich nicht in den Ruecken fallen, ......
Welche Zeilen? Und da erkennst Du dann auch noch eine private Meinung? Nur
gut, daß es nicht die berufliche (dementsprechend fachliche) Meinung war!
>Falls jemand noch Erfahrungen bzgl. der Sache vor Gericht gemacht hat, oder
dazu
>Urteile oder eine Datenbank kennt, dann waere ich immer noch sehr daran
>interessiert. Im voraus besten Dank, auch fuer die rege Teilnahme!
Auch besten Dank für diesen hervorragenden Beitrag.
Dein Arbeitnehmer
alias Red Eagle
>>Du bezahlst die Polizei, so nach dem Motto, wenn der Steuerzahler nicht
>>wäre, würde es keine Polizei geben?
>Das ist genauso kurzsichtig wie zu sagen der Strom kommt aus der Steckdose.
Was
>denkst Du woher Dein Gehalt kommt? Dass ich bzw. DER "Steuerzahler" die
Behörde
>"Polizei" erfunden habe/hat bzw. beauftrage, habe ich nie in Anspruch
genommen,
>genausowenig, dass es die Polizei ohne "uns" nicht gaebe.
Was machen wir denn nun? Die Pol. zahlt ja auch Steuern! Werde ich jetzt
mein eigener Auftraggeber? Bin ich also ein Selbstständiger? Man lernt nie
aus. Was machst Du eigentlich beruflich?
Übrigens, ich habe schon lange nach dem Typen gesucht, der mich bezahlt und
demnach auch verantwortlich ist, daß ich nur 85% bekomme. Du solltest Dich
schämen!!!
>Nun, ich bin Euch jedenfalls dankbar - ernsthaft. Dass es andersherum bei
Dir
>nur ironisch der Fall ist, ist schade.
Warum quatschen wir hier? Kein Problem, komm nach Berlin, stell Dein Fz.
günstig hin und Du kannst mir auch persönlich dankbar sein ;-)
>So wie ich mir Dich vorstelle, hast Du das propagierte (inzwischen
ueberholte?)
>Motto "Dein Freund und Helfer" noch nicht so oft gehoert. (Dass sich das
etwas
>kindisch anhoert weiss ich, aber ich habs nicht erfunden...)
Aha, man soll Dir auch noch helfen, wenn Du gerne falsch parken willst? Kein
Problem, man könnte Dich ja desöftern mal zum VK-Unterricht schicken, damit
Du auch genau weißt, wann wo das Parken verboten ist und wenn Du Dich dann
da hinstellst, dann können wir Dich (ich meine natürlich Deinen PKW)
umsetzen und Du kannst uns wieder dankbar sein. Ich mache doch fast alles
was Du als mein Auftraggeber von mir erwartest.
>Marc
Keinen freundlichen Gruß mehr?
Ok.
Bye Red Eagle
PS.: Nicht wieder verwechseln!
vielleicht sollte sich dieser Teil des Diskussionszweig einmal abnabeln und sich
einen neuen Namen geben.
>Re: Abgeschleppt - verhaeltnismaessig?<
Das passt hier nicht mehr. Ausserdem würde es etwas übersichtlicher.
Das soll allerdings keine Zensur oder so was sein, es ist nur ein Gedanke.
z.B.: Führerschein - verhältnismaessig? ;-)
>>Herzlichen Glückwunsch zur Verwirklichung von §185 StGB.<<
Und was willste damit aussagen?
Rudi
Rasmus Althoff schrieb in Nachricht <354B0E...@tu-harburg.de>...
>Florenz Villegas wrote:
>
>> Entschuldige bitte, wenn das Belehrung aussieht, aber die Polizei
>> ist _nicht_ die Exekutive.
>Nicht? Als Teil staatlicher Verwaltung, die fuer die Ausfuehrung >von
Gesetzen sorgt?
Ne, die Polizei ist Ländersache und untersteht auch den
Landesregierungen. Die Gewaltenteilung spielt sich auf der Bundesebene
ab. Die Länder haben, da wir ein föderales System sind, ihre eigenen
Hoheiten, zu denen auch die Polizei gehört. Das siehst Du zum Beispiel
daran, daß die Polizei eines Bundeslandes nicht ohne weiteres in einem
anderen Bundesland tätig werden darf.
Florenz
Könnte es sein, daß hier ganz schrecklich aneinander vorbei geredet wird?
Über die moralischen Grundsätze, die den einen zur Verdammung und den anderen
zur Duldung des Parkens in Fußgängerzonen führen kann man beliebig ausgiebig
diskutieren.
Ebenso über die Frage, ob Behördenvertreter grundsätzlich recht haben und es
nicht nötig haben, diesen umstand durch einfach Bürger anzweifeln zu lassen.
Aber die ursprüngliche Kernfrage ist doch:
Ist es verhältnismäßig und rechtens, ein Auto abzuschleppen, das - eben auch
laut Angabe der Ordnungswidrigkeit - keine Behinderung darstellte.
Und diese Frage ist immer noch unbeantwortet - oder ihre Antwort ist in einem
Wust persönlicher Meinungen völlig untergegangen.
Gruß
Martin
bin ich froh, daß ich Polizisten kenne, die sowohl über einen gesunden
Menschenverstand verfügen als auch über die Fähigkeit einer Pluralbildung ...
Gruß
Martin
... ansonsten käme mein Bild über unsere Ordnungsmacht doch reichlich ins
Wanken.
M>Wie Milkyway (ich bezweifle an dieser Stelle massiv, daß hier
M>Verschiedene ihren richtigen Namen angeben. Oder was meinst du, Rudi
M>Rüssel?)
Interessanter Einwand von jemandem, der auch keinen vollständigen realname
eingetragen hat ...
Gruß
Martin
> OWi-Angelegenheiten werden, wenn sie vor Gericht gelangen, wie Straftaten
> behandelt.
Allerdings nur, was den Vorwurf aus der OWi (also dem Fehlverhalten aus
StVO beispielsweise) und hieraus resultierender Rechtsmittel anbelangt.
Für das Vorgehen gegen den Abschleppvorgang ist nach wie vor der
Verwaltungsgerichtsweg gegeben.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es die Gewaltenteilung auch auf
Landesebene und noch weiter runter.
-die Legislative: wir haben einen Kreistag, einen Landtag, einen Bundestag
-die Judikative: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandgericht,
Bundesgerichtshof (dieses gilt u. a. auch für Verwaltungsangelegenheiten!!)
-die Exekutive:
--auf Bundesebene: BKA, BGS
--auf Landesebene: LKA, Länderpolizei
Natürlich darf man als Polizeibeamter aus z. B. NRW in z. B. Niedersachsen
tätig werden, man muß sich nur den Kollegen vor Ort als Pol.-Bea. zu
erkennen geben, indem man sich bei der örtlich zuständigen Behörde meldet.
Wenn die Stammbehörde des einschreitenden Beamten an einer Landesgrenze
liegt, dann gibt es sowieso Möglichkeiten, daß die Nachbarbehörden aus zwei
Bundesländern zusammenarbeiten.
Wenn es die Dringlichkeit der Situation es erfordert, dann fährt man 'rüber
und die Führung erledigt den Rest.
Kristian
() Zu kurz. Die Beschilderung muß mindestens 3 (AFAIR) Tage stehen,
() dann zahlt der immer noch Parkende.
Die drei Tage braucht es doch nur bei Anordnung eines Halteverbots
in einer Strasse, in welcher zuvor unbeschraenkt geparkt werden
durfte. Im vorliegenden Fall muessen die Schilder m.E. nur vor 18
Uhr am Vorabend aufgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt darf
dort ohnehin gar nicht geparkt werden. Wer nach 18 Uhr dort parkt,
sieht die Schilder, und kann das eigene Verhalten darauf einrich-
ten.
() Wo hier allerdings eine "Inkasso-Schweinerei" liegt, mußt Du mir
() erklären.
Das wuerde mich allerdings auch interessieren.
Hans Crauel
Zillestrasse 66
10585 Berlin
() Meiner bescheidenen Meinung nach sollten sich unsere Beamten aber
() vielleicht manchmal vor Augen fuehren, wer sie eigentlich dafuer
() bezahlt bzw. indirekt beauftragt, dass in unserem Land Recht und
() Ordnung herrscht. Ich denke, es gaebe wichtigeres zu tun (und ist
() so betrachtet ziemlich grotesk), als Sonntag nachts (uebrigens auf
() ehemaligen PKW-Stellplaetzen!) die Autos "der Auftraggeber"
() abschleppen zu lassen, auch wenn sie dort nicht hingehoeren.
Das sehe ich -- ebenfalls "Auftraggeber" der Polizei -- aber ganz an-
ders. Ich befuerworte es sehr, dass Fussverkehrzonen, Fusswege und
andere Verkehrsflaechen, auf denen Autos nichts zu suchen haben, auch
von diesen freigehalten werden. Es ist absolut im Sinne der Auftrag-
geber der Polizei, dass diese dafuer sorgt, dass die vergleichsweise
wenigen Flaechen, die dem Fussverkehr in den Staedten noch verbleiben,
nicht auch noch unter die Raeder kommen.
Die Forderung, dass hinter Handy-Nummern hertelefoniert werden soll,
ist in dem Zusammenhang schlicht grotesk. Da soll also die Allgemein-
heit bezahlen, wenn irgendwelche Ruepel darauf spekulieren, dass ihr
Fehlverhalten kalkulierbar billig (Verwarnung 60 DM) bleiben sollen?
Autos haben nun einmal auf Fusswegen, Fussverkehrszonen und anderen
nicht dafuer eingerichteten Flaechen nichts zu suchen. Es ist m.E.
eine der vordringlichen Aufgaben der Verkehrspolizei, dies auch um-
zusetzen. Vorrang sollten da nur Kontrolle von Geschwindigkeitsbe-
schraenkungen (fuehrend in Unfallhaeufigkeit und -Schwere) und Alko-
hol bei Kfz-Nutzung (in dieser Hinsicht an zweiter Stelle stehend)
haben.
Das moechte ich allerdings nicht mit dem Hinweis an die Polizei da-
rauf, "wer sie eigentlich dafuer bezahlt bzw. indirekt beauftragt,
dass in unserem Land Recht und Ordnung herrscht", begruenden.
Ich moechte es vielmehr damit begruenden, dass diese Fehlverhalten
im Strassenverkehr -- nichtangepasste Geschwindigkeit, Alkohol und
Brutalparken -- die mit den schlimmsten Folgen sind.
Diese Bereiche sollten darum auch Schwerpunkt bei der Taetigkeit
der Strassenverkehrspolizei sein. Dies auch dann, wenn damit nicht
nur die "Auftraggeber" Vorteile davon haben, sondern zudem noch
Kinder, aeltere Leute und andere Personenkreise.
() Dies ist nur meine private Meinung und soll jetzt nicht Anlass zu
() weiterer unproduktiver Diskussion sein.
Dito bei mir.
Na was da steht.
--
Ciao/2, Heiko.....
>>Florenz Villegas wrote:
>>> Entschuldige bitte, wenn das Belehrung aussieht, aber die Polizei
>>> ist _nicht_ die Exekutive.
>Ne, die Polizei ist Ländersache und untersteht auch den
>Landesregierungen. Die Gewaltenteilung spielt sich auf der Bundesebene
>ab. Die Länder haben, da wir ein föderales System sind, ihre eigenen
>Hoheiten, zu denen auch die Polizei gehört. Das siehst Du zum Beispiel
>daran, daß die Polizei eines Bundeslandes nicht ohne weiteres in einem
>anderen Bundesland tätig werden darf.
Das ist ja wohl keine Begruendung dafuer, dass die Polizei nicht Exekutive
ist. Selbstverstaendlich gilt auch in den Laendern (die jeweils Staaten
sind) das Gewaltenteilungsprinzip und dort gehoert die Polizei zur
Exekutive, wohingegen die Landtage die Legislative bilden und die (Landes-)
Gerichte die Judikative. Ich habe auch noch kein Buch gesehen, wo dfarueber
auch nur nachgedacht wird, ob die Polizei vielleicht nicht Teil der
Exekutive ist,
Thorsten
> () Wo hier allerdings eine "Inkasso-Schweinerei" liegt, mußt Du mir
> () erklären.
>
> Das wuerde mich allerdings auch interessieren.
>
Wenn man nachts um 23.30 mein Auto auf den altgewohnten Parkplatz
stellt, gehöhrt weder eine besondere Unaufmerksamkeit noch ein
besonderes Unrechtsempfinden dazu, um das seit heute am Anfag der Straße
stehende provisorische Schild zu übersehen, zumal, wenn man die Straße
in die entgegengesetzte Richtung befährt, und in die Parklücke wendet.
Bitte antwortet mir jetzt nicht, man nachts zu Fuß noch bis an den
Anfang der Straße laufen sollen, und nachschaun, ob gerade heute dort
ein neues Schild steht.
Die Maßnahme hatte übrigens die meisten der dort parkenden Autos
betroffen.
Wie gesagt, formal juristisch ist die Maßnahme sicher korrekt, aber auch
verhältnismäßig ?
Mir sind aber auch noch andere krasse Fälle (ebenfalls aus Berlin)
bekannt.
- Fahrzeuge, die am direkt Ende einer Sackgasse (ohne
Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge oder so) in der Mitte der
Fahrbahn parkten.
- Fahrzeuge, die in einem Wohngebiet neben einem Baucontainer ("in der
zweiten Reihe") parkten. An dieser Stelle konnten sich dann zwar keine
zwei Fahrzeuge mehr begegnen, aber das war dank "verkehrsberuhigender
baulicher Maßnahmen" an vielen Stellen dieser Straße ohnehin nicht mehr
möglich.
In Anbetracht des immer knapper werdenen Parkraums in den Großstädten
macht diese "kreative Parkplatzsuche" bistimmt keiner aus Bequemlichkeit
oder in böser Absicht.
--
Martin
Hans Crauel wrote:
> Die Forderung, dass hinter Handy-Nummern hertelefoniert werden soll,
> ist in dem Zusammenhang schlicht grotesk. Da soll also die Allgemein-
> heit bezahlen, wenn irgendwelche Ruepel darauf spekulieren, dass ihr
> Fehlverhalten kalkulierbar billig (Verwarnung 60 DM) bleiben sollen?
>
Wie kommst darauf, daß die Allgemeinheit drauf zahlt, das Verwarnungsgeld
wird doch eh für den "Rüpel" fällig. Und die Abschleppkosten gehen
keinesfalls an die Allgemeinheit, sondern an den Abschleppunternehmer.
Würde die Polizei zum Beispiel die Unkosten für das
"hinterhertelefonieren" an den "Rüpel" weiterreichen, hätte da sicher
nimand etwas dagegen. Es wäre nämlich deutlich weniger als Abschleppen.
Das Autos in Fußgängerzonen nichts verloren haben ist auch meine Meinung.
aber das bleibt ja davon unberührt. Haupsache das Fahrzeug ist da
möglichst schnell und für die Allgemeinheit ohne weitere Unkosten weg.
Nicht aber: Haupsache es wird für den "Rüpel" möglichst teuer ! Dann
könnten wir nämlich auch gleich Gesetzte verabschieden, nach denen
falschparkende Fahrzeuge direkt in Schrottpresse befördert werden.
--
Martin
>Wenn es "Hauptsache teuer" in Deutschland gaebe, wuerden endlich einige
>die Verkehrsregeln lernen, aber davon sind wir ja noch weit entfernt.
"Teuer" ist nicht das Problem. Für viele Dinge kann man schon ganz
schön Geld hinlegen, angemessen, IMHO. Wenn man einmal "aus Versehen"
50 statt der erlaubten 30 fährt, solle man nicht gleich einen
Monatslohn hinlegen müssen.
Das Problem ist, das doch praktisch jede Menge Verstöße von
Autofahrern toleriert werden. Ich wette, Random-Joe-Polizist hält eher
einen Radfahrer ohne Licht an als einen Autofahrer, der beim
Rechtsabbiegen mal wieder fast jemanden umgefahren hat oder sich die
Vorfahrt erzwungen hat, weil viele Fußgänger sowieso schon damit rechnen.
Gleiches gilt für zu schnelles Fahren, insbes. in verkehrsberuhigten
Zonen und auch 30 km/h Zonen, erst recht für Halten in der zweiten
Reihe oder im absoluten Halteverbot uswusw.
Tschüß,
Michael
--
Michael Staats, Theoretical Physics, Uni-GH Duisburg
email: mic...@thp.Uni-Duisburg.DE
() Wenn man nachts um 23.30 mein Auto auf den altgewohnten Parkplatz
() stellt, gehöhrt weder eine besondere Unaufmerksamkeit noch ein
() besonderes Unrechtsempfinden dazu, um das seit heute am Anfag der Straße
() stehende provisorische Schild zu übersehen, zumal, wenn man die Straße
() in die entgegengesetzte Richtung befährt, und in die Parklücke wendet.
Das hat auch nichts mit besonderer Unaufmerksamkeit oder besonderem
Unrechtsempfinden zu tun -- das Auto steht den Bauarbeiten im Weg.
Sollen die Bauleute samt Werkzeug also so lange rumstehen, bis der
Herr sich bequemt, das Auto wegzufahren -- andernfalls das Abschlep-
pen "Inkasso-Schweinerei" darstellt?
Sollen vielleicht lieber die Kosten, die durch den Verzug der Bauar-
beiten entstehen, in Rechnung gestellt werden -- damit die "Inkasso-
Schweinerei" vermieden wird?
() Bitte antwortet mir jetzt nicht, man nachts zu Fuß noch bis an den
() Anfang der Straße laufen sollen, und nachschaun, ob gerade heute dort
() ein neues Schild steht.
Wer sich nicht vorher vergewissert, weil es zu dunkel oder zu un-
bequem oder was weiss ich ist, soll also nicht fuer die dadurch
verursachten Kosten aufkommen? Diese Einstellung ist mir nicht
nachvollziehbar. Ist mir uebrigens auch schon mal passiert, dass
ich ein Auto in einer fremden Stadt auf einem Wochenmarktplatz
(Halteverbot Mittwochs und Samstags 6--14 Uhr) abgestellt hatte --
es war natuerlich am naechsten Tag weg. Soll ich jetzt deswegen
anfangen, von wegen "Inkasso-Schweinerei" rumzuproleten? Das Geld
fuers Abschleppen geht uebrigens keineswegs in die Gemeindekasse.
Das Umsetzen falschgeparkter Autos ist fuer die Allgemeinheit immer
noch ein Zusatzgeschaeft.
() Die Maßnahme hatte übrigens die meisten der dort parkenden Autos
() betroffen.
Aendert das irgendetwas?
() Wie gesagt, formal juristisch ist die Maßnahme sicher korrekt, aber
() auch verhältnismäßig ?
Wenn Du vorher erklaert haettest, dass Du die Kosten fuer den Verzug
der Bauarbeiten uebernehmen wuerdest, waere es sicher nicht verhaelt-
nismaessig gewesen -- dann haettest Du ja deutlich gemacht, dass Du
weit hoehere Kosten fuer die Bequemlichkeit und fehlende Ueberlegung
des Vorabends und das Ausschlafen am Tag darauf zu uebernehmen bereit
bist. Die Erwartungshaltung, dass die rechtzeitig und formgerecht an-
gekuendigten Bauarbeiten so lange zu warten haben, bis man das im Weg
stehende Auto weggefahren hat, finde ich, sagen wir: bemerkenswert.
Dass am Vortag extra Leute gekommen sind, um die Schilder aufzustellen,
ist dabei unbeachtlich -- wichtig ist nur, dass es fuer einen selbst
am Vorabend nicht zumutbar war, sich mal zu vergewissern.
() Mir sind aber auch noch andere krasse Fälle (ebenfalls aus Berlin)
() bekannt.
() - Fahrzeuge, die am direkt Ende einer Sackgasse (ohne
() Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge oder so) in der Mitte
() der Fahrbahn parkten.
Ja, solchen Arschgeigen begegne ich auch immer wieder -- denen ist
es scheissegal, dass sie eine Passage fuer Fahrrad- und Fussverkehr
einfach dicht machen.
() In Anbetracht des immer knapper werdenen Parkraums in den Großstädten
() macht diese "kreative Parkplatzsuche" bistimmt keiner aus Bequemlichkeit
() oder in böser Absicht.
Das ist Quark. Es gibt ueberall Parkplaetze in Fussentfernung.
Nur fuer diejenigen Behinderten, die ohne Auto nicht zurecht
kommen, ist es schwierig.
Es ist ausschliesslich Bequemlichkeit und boese Absicht, ver-
bunden mit der Erfahrung, dass es ohnehin aus der Portokasse
bezahlt werden kann, wenn wieder einmal brutalgeparkt wird.
So denn ueberhaupt was gezahlt werden muss.
Hans Crauel wrote:
>
>
> Das hat auch nichts mit besonderer Unaufmerksamkeit oder besonderem
> Unrechtsempfinden zu tun -- das Auto steht den Bauarbeiten im Weg.
> Sollen die Bauleute samt Werkzeug also so lange rumstehen, bis der
> Herr sich bequemt, das Auto wegzufahren -- andernfalls das Abschlep-
> pen "Inkasso-Schweinerei" darstellt?
Nein, nur die Schider mal zwei Tage vorher aufstellen, ich denke das ist nicht
zu viel verlangt.
> Sollen vielleicht lieber die Kosten, die durch den Verzug der Bauar-
> beiten entstehen, in Rechnung gestellt werden -- damit die "Inkasso-
> Schweinerei" vermieden wird?
>
Wären in diesem Fall exat zwei Stunden (von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr), so lange
wie auch die Abschleppwagen gebraucht haben um die Straße leerzuräumen. Gebaut
wurde an diesem Tag noch nichts.
> Wer sich nicht vorher vergewissert, weil es zu dunkel oder zu un-
> bequem oder was weiss ich ist, soll also nicht fuer die dadurch
> verursachten Kosten aufkommen? Diese Einstellung ist mir nicht
> nachvollziehbar.
Wann wäre in diesem Fall vorher ?
> Das Geld
> fuers Abschleppen geht uebrigens keineswegs in die Gemeindekasse.
> Das Umsetzen falschgeparkter Autos ist fuer die Allgemeinheit immer
> noch ein Zusatzgeschaeft.
>
Habe ich nicht bezweifelt.
> () Wie gesagt, formal juristisch ist die Maßnahme sicher korrekt, aber
> () auch verhältnismäßig ?
>
> Wenn Du vorher erklaert haettest, dass Du die Kosten fuer den Verzug
> der Bauarbeiten uebernehmen wuerdest, waere es sicher nicht verhaelt-
> nismaessig gewesen -- dann haettest Du ja deutlich gemacht, dass Du
> weit hoehere Kosten fuer die Bequemlichkeit und fehlende Ueberlegung
> des Vorabends und das Ausschlafen am Tag darauf zu uebernehmen bereit
> bist.
Was meinst Du mit fehlender Überlegung ? Sollte ich daruf kommen, daß ich jeden
Abend an den Anfang meiner Straße schaue, ob gerade heute mal ein neues Schild
da steht ? Nach Deiner Argumentation vermute ich "ja".
> Die Erwartungshaltung, dass die rechtzeitig und formgerecht an-
> gekuendigten Bauarbeiten so lange zu warten haben, bis man das im Weg
> stehende Auto weggefahren hat, finde ich, sagen wir: bemerkenswert.
> Dass am Vortag extra Leute gekommen sind, um die Schilder aufzustellen,
> ist dabei unbeachtlich -- wichtig ist nur, dass es fuer einen selbst
> am Vorabend nicht zumutbar war, sich mal zu vergewissern.
>
...und auch am abend vor dem Vorabend und so weiter...
> Ja, solchen Arschgeigen begegne ich auch immer wieder -- denen ist
> es scheissegal, dass sie eine Passage fuer Fahrrad- und Fussverkehr
> einfach dicht machen.
>
Richtig so, wer andere grob behindert gehöhrt abgeschleppt. Nur davon rede ich
hier nicht.
> () In Anbetracht des immer knapper werdenen Parkraums in den Großstädten
> () macht diese "kreative Parkplatzsuche" bistimmt keiner aus Bequemlichkeit
> () oder in böser Absicht.
>
> Das ist Quark. Es gibt ueberall Parkplaetze in Fussentfernung.
Du Glücklicher !
--
Martin
> Und schon wuerden es einige in die "laufenden Kosten" einrechnen und
> _noch hemmungsloser_ parken. Schoenen Dank.
Ich bitte doch darum, juristisch exakt zu bleiben *). Die Strafe für das
Falschparken ist das Verwarnungsgeld/Ordnungsgeld laut Katalog. Ob das
für einige "Besserverdienende" zu niedrig ist, ist eine ganz andere
Frage. (Mir sind schon DM 30,- für Parken mit einer halben Reifenbreite
auf dem Gehweg zu viel)
Die Anschleppkosten sind im juristischen Sinne keine Strafe, sondern
eine Auwandsentschädigung an den Abschleppunternehmer. Und da gilt doch
wohl der Grundsatz zur Schadensminimierung. Und ich bleibe dabei:
Telefonieren ist billiger als Abschleppen. Das heißt aber nicht, daß die
Telefonkosten nicht auch an den Verursacher weitergereicht werden
könnten.
*) Sollte ich jetzt juristische Fehler von mir gegeben haben, bitte ich
mich eines besseren zu belehren.
--
Martin
MB>Wenn man nachts um 23.30 mein Auto auf den altgewohnten
MB>Parkplatz stellt, gehöhrt weder eine besondere
MB>Unaufmerksamkeit noch ein besonderes Unrechtsempfinden dazu,
MB>um das seit heute am Anfag der Straße stehende
MB>provisorische Schild zu übersehen, zumal, wenn man die
MB>Straße in die entgegengesetzte Richtung befährt, und in die
MB>Parklücke wendet.
Nun, vielleicht ist dies ein berlinspezifisches (i=TU Berlin)
Problem, aber ich kenne dies nur so, dass in regelmaessigen
Abstaenden diese provisorischen Halte/Parkverbotsschilder
aufgestellt werden.
Die Ordnungsaemter/aufstellungsberechtigte Baufirmen sind auch nicht von
gestern, wobei sich hier zudem die Frage stellt, warum dann ploetzlich bei
diesem von Dir bezeichneten knappen Parkraum Dein gewohnter Parkplatz um 23.30
frei ist.
Das nimm bitte jetzt nicht als boeswillig gemeinte Kritik. Aber wenn
"ploetzlich" mehr frei ist als sonst und zur Zeit keine Ferienzeit ist, dann
faellt es einem doch normalerweise auf, wie leicht es diesmal war, einen
Parkplatz zu erhalten/finden oder ?
MB>In Anbetracht des immer knapper werdenen Parkraums in den
MB>Großstädten macht diese "kreative Parkplatzsuche" bistimmt
MB> keiner aus Bequemlichkeit oder in böser Absicht.
Gewiss nicht, aber neben dem Kauf eines Autos gehoert heute auch schon die
Planung, wo man dieses abzustellen gedenkt.
Gott sei dank ist es noch nicht so schlimm, wie in Japan oder Singapur, wo Du
einen Stellplatz nachweisen musst bzw. (Singapur) plus Dein Nummernschild
ersteigern darfst und nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten
bestimmte bezeichnete Strassen benutzen darfst.
Selbst Manila/Phillippinen hat schon tagesbedingte Fahrgebote fuer
Strassenrouten, die Nummernschildgebunden sind.
Ach ja, ich selbst habe einen lange Zeit (22 Jahre) in Berlin gefahrenen Honda
S-800 Sports Coupe Bj. 1968 *ohne* Kat mit Abarth-Sport Auspuff, der meines
Wissens innerhalb des Berliner S-Bahnringes gar nicht mehr betrieben werden
darf und ueberwiegend steht, da ich mit Bus und Bahn (Studiticket) fahre.
Gruss Juergen
> Da siehst Du leider etwas ganz schön falsch, aber Du siehst so
> einiges falsch, da kann man auch über jenes hinwegsehen.
Und was siehst *Du* jetzt richtig?
MB>Wie kommst darauf, daß die Allgemeinheit drauf zahlt, das
MB>Verwarnungsgeld wird doch eh für den "Rüpel" fällig. Und die
MB>Abschleppkosten gehen keinesfalls an die Allgemeinheit,
MB>sondern an den Abschleppunternehmer.
MB>Würde die Polizei zum Beispiel die Unkosten für das
MB>"hinterhertelefonieren" an den "Rüpel" weiterreichen, hätte
MB>da sicher nimand etwas dagegen.
Also, wenn ich Dich richtig verstehe, plaedierst Du dafuer, dass fuer ein paar
Pfennig pro Fall die Gerichte bemueht werden sollen (was, sogesehen 'eh nicht
geht). Im anderen Fall besteht ein Pfandrecht am abgeschleppten Auto. Hinzu
kommt die "erzieherische" Massnahme bis zum Wiedererlangen des Fahrzeugs jede
Maenge Aerger und Zeitverlust gehabt zu haben. Das ist auch ein Aspekt das
naechste Mal besser Acht zu geben *und* dort
zu parken, wo es die StVO erlaubt auch wenn dies bedeutet ein
paar Meter mehr als sonst gewohnt zu gehen.
Ansonsten kann ich Deiner Meinung nur zustimmen.
Gruss Juergen
MS>Das Problem ist, das doch praktisch jede Menge Verstöße von
MS>Autofahrern toleriert werden.
Klingt beinahe so, wie noch mehr Staat.
Letzendlich ist es doch ein Umdenken bzgl. des Nutzens in der sog.
Ellenbogengesellschaft. Und da verstehen die meissten Mitbuerger leider nur
eines, naemlich die Luecke in ihrer Brieftasche.
MS>Ich wette, Random-Joe-Polizist hält eher einen Radfahrer
MS>ohne Licht an als einen Autofahrer, der beim Rechtsabbiegen
MS>mal wieder fast jemanden umgefahren hat oder sich die
MS>Vorfahrt erzwungen hat, weil viele Fußgänger sowieso schon
MS>damit rechnen.
Ach ja, der/die Radfahrer/in haut ihm doch, wenn er/sie
einigermassen fahren kann, ab, bevor er/sie auch nur pieps sagen
kann.
Fuer den Rest Deiner Mail gilt auch hier wieder Toleranz.
Am besten waere eine Fuehrerscheinpueruefung alle fuenf Jahre,
die beinhaltet, jeweils als Fussgaenger, Radfahrer, Motorrad-
fahrer und Autofahrer geprueft zu werden, um die jeweiligen
Klassen 1,2,3,4 -gibt es eigentlich noch 5- wieder verlaengert
zu erhalten (die neuen EG Einstufungen einmal aussen vorgehalten).
Die eigentlich jeweils nach dem Fuehrerschein zugelassenen
Klassen sollten dann eigentlich dafuer dienen, dem
"Normfahrer" die Situation des anderen Verkehrsteilnehmers
vor Augen zu fuehren.
Das duerfte allen Seiten zum Vorteil gereichen.
Das ist meinerseits kein Scherz. Jeder z.B. Autofahrer sollte
sehr wohl einmal ein Zweirad fahren. Damit wird letzendlich
jedem klar, mit welchen "Problemen" andere Verkehrsteilnehmer zu
"kaempfen" hat. Dies allerdings nur an der Sehfaehigkeit zu
beschraenken, halte ich auch fuer unsinnig, obwohl dies einiges
bringen wuerde. Bevor sich jetzt jemand beschwert.
Ich selbst habe auf beiden Augen ca. -6 Dioptrien und eine
Sehfaehigkeit im gelben Feck (Scharf) von 5-10% auf dem linken
Auge seit meinem 17. Lebensjahr und ich habe damals fuer Kl III
deswegen den sog. Idiotentest machen duerfen. Sollte ich jemals
zu der Auffassung gelangen (einmal im Monat ist bei mir sowieso
ein Augenarztbesuch angesagt) mich nicht mehr in der Lage zu
sehen, ein Kraftfahrzeug fuehren zu koennen, ist der alte graue
Lappen abgegeben.
Gruss Juergen
P.S: Es stimmt ! Manchmal *bin* ich ein Traeumer. ,-)
Aber ich fange bei mir an. :->
Jürgen Niemeyer schrieb in Nachricht <199805072...@su2.maus.de>...
>
>Am besten waere eine Fuehrerscheinpueruefung alle fuenf Jahre,
>die beinhaltet, jeweils als Fussgaenger, Radfahrer, Motorrad-
>fahrer und Autofahrer geprueft zu werden, um die jeweiligen
>Klassen 1,2,3,4 -gibt es eigentlich noch 5- wieder verlaengert
>zu erhalten
Was ich für noch viel wichtiger halte:
Alle 3-5 Jahre eine Gesundheitsprüfung!
Es kann doch wohl nicht angehen, daß ein Auto alle 2 Jahre zum TÜV muß, aber
der Mensch mit 18 (völlig Gesund) seinen Führerschein macht und dann 50 und
mehr Jahre OHNE weitere Überprüfung ein Auto fahren darf - egal welche
körperlichen Unzulänglichkeiten in der Zwischenzeit auftreten (Sehschwächen,
Kreislaufprobleme etc).
Volker
nun, das sollte nicht das Problem sein, obwohl ich das sowieso nicht
entscheiden kann, aber wenn die Tel.-Kosten an den Falschparker umgeleitet
werden sollen, dann müßte ein extra Gebührenimpuls dokumentiert werden
(sollte auch nicht das Problem sein, entstehen nur wieder Extrakosten)
weiterhin sollten dann entstehende Wartekosten auch an den Falschparker
umgesetzt werden. Soll heißen, daß die Kosten bei erfolglosem
Hinterhertelefonieren und anschließender Umsetzung gleich noch etwas Höher
werden. Wenn ich mir nun überlege, daß ein Hinterhertelefonieren bei dem
größten Teil der Autofahrer nutzlos ist, wenn dieser nicht in der Nähe des
geparkten Autos wohnt (dementsprechend auch nicht persönlich aufgesucht
werden kann) und in betracht ziehe, daß die meisten Menschen noch kein
Protzophon (auch Handy genannt) haben, dann würden die Kosten für die Masse
ungleich höher werden und die Kassen der Länder könnten sich über einen so
unerwarteten Zuschuß freuen. Vor allem unsere älteren Mitbürger würde es
treffen, da die meisten eh keine Ahnung von der heutigen Technik und
teilweise sogar Angst vor Handys haben. Letztendlich könnte man ja dann auch
gleich alle Falschparker anrufen. Bei Nichterfolg kommt dann das Knöllchen
und die Aufwandsrechnung. Das hätte den zusätzlichen Vorteil, daß man noch
Arbeitsplätze schaffen könnte. Du solltest "Deine Idee" wirklich an die
richtigen Stellen bringen, die werden sich freuen!
MfG
Red Eagle
>Martin Bohm schrieb in Nachricht <355211...@tu-bs.de>...
Wie waere es mit
Verwarnungsgeld = 50 DM + 2 DM/ angefangene Minute, bis
das Auto entfernt ist?
Thomas
>In article <355211...@tu-bs.de>, Martin Bohm <m.b...@tu-bs.de> writes:
>>Matthias Seul wrote:
>>Und ich bleibe dabei:
>>Telefonieren ist billiger als Abschleppen. Das heisst aber nicht, dass
>>die Telefonkosten nicht auch an den Verursacher weitergereicht werden
>>koennten.
>Dann geh doch mal auf die praktische Umsetzung ein.
>Wie lange soll auf den Angerufenen gewartet werden?
das ist doch wohl der punkt?
der rote adler hat das ja schon schoen karrikiert.
wie sollte man sowas praktisch umsetzen?
da wird doch der verwaltungsaufwand hoeher als alles andere
und die zeit fuer die eigentliche arbeit wird noch knapper
(wie immer alles IMHO)
mfg
+ogs
--
O.G.Schwenk
http://www.uni-mainz.de/~schwenk/
> Wenn es "Hauptsache teuer" in Deutschland gaebe, wuerden endlich einige
> die Verkehrsregeln lernen, aber davon sind wir ja noch weit entfernt.
>
Mag für einige sein. Andere könnten sich vieleicht gar kein Auto mehr leisten
und andere, die es sich finaziell leisten können, bleiben ewig
unverbesserlich. Zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer die vieleicht nicht
mehr die Vorzüge des Individualverkehrs nutzen könnten. So kommen wir nicht
weiter.
Hans schieb mal:
> ... wenn irgendwelche Ruepel darauf spekulieren, dass ihr
> Fehlverhalten kalkulierbar billig (Verwarnung 60 DM) bleiben sollen?
Jede Strafe muß kalkulierbar bleiben. Alles Andere wäre das Ende des
Rechtsstaates.
Ob billig oder teuer, hängt mehr vom persönlichen Geldbeutel ab, auch wenn es
Dir nicht passt.
Es ist so, daß man sich in diesem Land für Geld etwas leisten kann, auch
Knöllchen.
Ich kann verstehen, daß sich viele über falsch geparkte Fahrzeuge personlich
ärgern, aber leitet daraus nicht die Forderung nach willkürlich hohen Strafen
oder der Verursachung von hohen Kosten für den Betreffenden, über das
gesetzliche Strafmaß hinaus, ab.
Freut euch lieber, daß die "Ewig Unverbesserlichen" fleißig in die
öffentlichen Kassen einzahlen.
Wir kommen aber dafür immer mehr vom Thema ab. Für mich ist dieser Thread
jetzt ausdiskutiert.
PS: Übrigens ist mir nicht bekannt, daß nach der letzten drastischen Erhöhung
der "Gebühren" für Geschwindigkeitsüberschreitungen die Zahl der Temposünder
zurückgegangen wäre. Genau so bin ich der Überzeugung, daß jetzt, nach der
Senkung der Promillegrenze die Zahl der "dunkelblauen" Fahrer nicht
zurückgehen wird.
--
Martin
Wenn du Tag für Tag an einer bestimmten Stelle parkst und die
Bestimmungen wirklich kennst, dann tust du Tag für Tag komplett
überprüfen, ob die Bestimmungen immer noch gelten?
Gruß aus den Bergen
Günter
ich bin dafür, daß Falschparker in Fußgängerzonen abgeschleppt werden.
Da auch ich Steuerzahler (und somit nach Deiner Argumentation Arbeitgeber der
Polizei) bin, heben sich damit unsere Aufträge gegenseitig auf, und unser
Arbeitnehmer kann wieder das machen, was er (bzw. seine Vorgesetzten) für die
richtige Vorgehensweise halten.
Klaus.
Es müßte doch logistisch möglich sein, das alle Falschparker sofort
abgeschleppt werden.
Denn gibt es auch keine Unverhältnismässigkeit, da alle gleich behandelt
werden. Es schafft Arbeitsplätze, und ist gut für die Volksgesundheit.
In Singapur gibt es keine Falschparker.
Dafür haben sie das Problem der Fahrstuhlpinkler nicht im Griff.
Mein Fazit: 99 % der Falschparker sind nur zu faul ihren Arsch zubewegen.
Gruß Martin
MS>>Würde die Polizei zum Beispiel die Unkosten für das
MS>>"hinterhertelefonieren" an den "Rüpel" weiterreichen, hätte da sicher
DDen Teil halte ich mal für selbstverständlich.
MS>>nimand etwas dagegen. Es wäre nämlich deutlich weniger als Abschleppen.
Aus genau diesem Grund halte ich diese Vorgehensweise auch für eindeutig
geboten.
Die Aufgabe ist es schließlich die Störung möglichst schnell zu beseitigen.
Die Warscheinlichkeit, daß der Halter dazu eher in der Lage ist, als ein
dritter dürfte sehr hoch sein. Diese zu Möglichkeit zu ignorieren würde ich
folglich als Nachläßigkeit bezeichnen.
MS>Und schon wuerden es einige in die "laufenden Kosten" einrechnen und
MS>_noch hemmungsloser_ parken. Schoenen Dank.
Auch den Abschleppunternehmer brauchst du nur bezahlen. Es ist halt nur
etwas mehr. Wenn du es dir leisten kannst, kannst du dir eben das Recht
auf's falschparken erkaufen.
Wenn du das verhindern willst, gibt's nur eine Möglichkeit: Es müßten Punkte
verteilt werden.
Aus genau diesem Grund sind Bußgelder generell nicht sonderlich sinnvoll.
Greetings,
WIMPy
>>Na was da steht.<<
Ach was, mit dem Spruch kann der mich nicht beleidigen ;-)))
So leicht geht das nicht ;-)
Rudi
BH>Aus genau diesem Grund sind Bußgelder generell nicht sonderlich
BH>sinnvoll.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.
Allerdings unter einem etwas anderen Gesichtspunkt: Mit Bußgeldern lassen sich
-
im Gegensatz zu Punkten - die öffentlichen Kasse trefflich auffüllen. Durch
die entsprechende Regulierung (hier: der Parkplätze) lassen sich die Einkünfte
jederzeit bequem erhöhen. Bei den Parkplätzen handelt es sich jedoch um ein
Monopol, so daß sich eine Verknappung des Angebots in höheren Gewinnen
niederschlägt. Würden die Bußgelder dagegen dazu verwendet, mehr Parkplätze zu
schaffen, wie das in einer freien Marktwirschaft erfolgen würde, dann würden
die entsprechenden Einkünfte sinken. Nur ohne Bußgelder wäre eine positive
Änderung möglich, da dann Falschparker nur Kosten verursachen würden, die sich
nur durch eine Erhöhung des Angebots an Parkplätzen oder andere sinnvolle
Maßnahmen verringern ließen, im Interesse aller Beteiligten.
Hans-Peter