ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
Mich interessiert das Strafmass !
werner
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> ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
> Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
> Mich interessiert das Strafmass !
Mit einem Urteil kann ich nicht dienen, nur mit einem Hinwesi auf § 172
StGB, der eine Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorsieht.
Gruß
Thomas
PS: FUp2.
--
Thomas Hochstein ---> http://home.pages.de/~ThomasH/ | ICQ: 9166080
"Die zwei Sachen schaff ich auch im Halbschlaf: Wasserkessel aufsetzen -
Kaffee in die Kanne / Tee in den Filter - heisses Wasser aufgiessen -
warten - trinken - wachwerden." - Ralph Angenendt, de.alt.arnooo
Werner Busch schrieb in Nachricht <6n7i8g$f7a$1...@news02.btx.dtag.de>...
>ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
>
>Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
>
>Mich interessiert das Strafmass !
§ 172 StGB n.F., die Strafe ist Freiheitsentzug bis 3 Jahre oder
Geldstrafe...
: ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
: Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt
duerfte demnach eine verheiratete Deutsche nicht trauen koennen.
Wenn es eine "einfache" Trauung war, also z.B. Schnellverfahren vor
einem Geistlichen, Kapitaen, Schmied oder was da so alles moeglich sein
soll in diversen Rechtssystemen - gilt das ueberhaupt nach deutschen
Recht als Ehe? Und schliesslich das Tatortprinzip: strafbar waere ja
die zweite Eheschliessung - gilt im Ausland das StGB? Falls z.B. in
islamischen Laendern die Trauung rechtmaessig war (diese Variante wohl
eher fuer Maenner), kann das dann in Deutschland bestraft werden?
Erwin
WB>Mich interessiert das Strafmass !
zwei Schwiegermütter... :-))
Obwohl das bei Frauen eher weniger ärgerlich sein soll, dann wohl eher
"zwei Schwiegerväter".
Bye
Strafe für Bigamie? Na, zwei Schwiegermütter! ;>
mfg Karsten
Es muss nicht unbedingt strafbar sein. Eine deutsche Bekannte von mir hat
in Ägypten geheiratet, um den Ägypter vorm Kriegsdienst zu retten.
In Deutschland ist ist diese Ehe nicht gültig, weil sie nicht
von einer deutschen Institution (Botschaft?) bestätigt worden ist.
Grüße,
Jürgen
ED>Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
ED>von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
ED>dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt
ED>duerfte demnach eine verheiratete Deutsche nicht trauen koennen.
Es gibt wohl Staaten, wo sowas nicht ausgestellt wird.
Manni
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Spare in der Not,
dann paßt Du in die Zeit.
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ED>Ueblicherweise wird von Auslaendern doch eine Bescheinigung des
ED>Heimatlandes verlangt, dass eine Eheschliessung moeglich ist.
Ich habe in den USA keine solche gebraucht.
ED>Wenn es eine "einfache" Trauung war,
War es bei mir nicht.
ED>gilt das ueberhaupt nach deutschen Recht als Ehe?
Nach Auskunft des hiesigen Standesbeamten gilt hier alles, was nach den
"jeweiligen lokalen Gebräuchen" "dort" als Eheschließung gilt.
Bye
Achim
>Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
>von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
>dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt
Nach englischem Recht ja. keine bescheinigung.
Mich interessiert nicht die Höchststrefe( überall nachzulesen),
sondern evtl. urteile.
WB> ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
Ja, verschiedene :-)
WB> Mich interessiert das Strafmass !
Par. 172 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe
Viele Grüße
Henning