Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Strafmass bei Bigamie ?

117 views
Skip to first unread message

Werner Busch

unread,
Jun 29, 1998, 3:00:00 AM6/29/98
to

Hallo,

ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?

Frau heiratete im Urlaub im Ausland.

Mich interessiert das Strafmass !

werner
--

http://www.kuba.org
http://come.to/automaten
http://come.to/kuba

Thomas Hochstein

unread,
Jun 30, 1998, 3:00:00 AM6/30/98
to

Werne...@t-online.de (Werner Busch) schrieb:

> ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
> Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
> Mich interessiert das Strafmass !

Mit einem Urteil kann ich nicht dienen, nur mit einem Hinwesi auf § 172
StGB, der eine Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorsieht.

Gruß
Thomas

PS: FUp2.

--
Thomas Hochstein ---> http://home.pages.de/~ThomasH/ | ICQ: 9166080
"Die zwei Sachen schaff ich auch im Halbschlaf: Wasserkessel aufsetzen -
Kaffee in die Kanne / Tee in den Filter - heisses Wasser aufgiessen -
warten - trinken - wachwerden." - Ralph Angenendt, de.alt.arnooo

A. J. Wosch

unread,
Jun 30, 1998, 3:00:00 AM6/30/98
to

Werner Busch schrieb in Nachricht <6n7i8g$f7a$1...@news02.btx.dtag.de>...


>ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
>
>Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
>
>Mich interessiert das Strafmass !


§ 172 StGB n.F., die Strafe ist Freiheitsentzug bis 3 Jahre oder
Geldstrafe...


Erwin Denzler

unread,
Jun 30, 1998, 3:00:00 AM6/30/98
to

Werner Busch (Werne...@t-online.de) wrote:
: Hallo,

: ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?

: Frau heiratete im Urlaub im Ausland.


Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt
duerfte demnach eine verheiratete Deutsche nicht trauen koennen.
Wenn es eine "einfache" Trauung war, also z.B. Schnellverfahren vor
einem Geistlichen, Kapitaen, Schmied oder was da so alles moeglich sein
soll in diversen Rechtssystemen - gilt das ueberhaupt nach deutschen
Recht als Ehe? Und schliesslich das Tatortprinzip: strafbar waere ja
die zweite Eheschliessung - gilt im Ausland das StGB? Falls z.B. in
islamischen Laendern die Trauung rechtmaessig war (diese Variante wohl
eher fuer Maenner), kann das dann in Deutschland bestraft werden?

Erwin

Thomas Heier

unread,
Jun 30, 1998, 3:00:00 AM6/30/98
to

Hallo Werner,

WB>Mich interessiert das Strafmass !

zwei Schwiegermütter... :-))

Obwohl das bei Frauen eher weniger ärgerlich sein soll, dann wohl eher
"zwei Schwiegerväter".

Bye

Karsten Hilbrandt

unread,
Jun 30, 1998, 3:00:00 AM6/30/98
to

Hallo Werner,

Strafe für Bigamie? Na, zwei Schwiegermütter! ;>

mfg Karsten

Juergen Karmann

unread,
Jul 1, 1998, 3:00:00 AM7/1/98
to

>ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
>
>Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
>
>Mich interessiert das Strafmass !

Es muss nicht unbedingt strafbar sein. Eine deutsche Bekannte von mir hat
in Ägypten geheiratet, um den Ägypter vorm Kriegsdienst zu retten.
In Deutschland ist ist diese Ehe nicht gültig, weil sie nicht
von einer deutschen Institution (Botschaft?) bestätigt worden ist.

Grüße,
Jürgen

MA...@access.owl.de

unread,
Jul 1, 1998, 3:00:00 AM7/1/98
to

Erwin meinte am 30.06.98 zum Thema "Re: Strafmass bei Bigamie ?"
im Brett /Z-NETZ/RECHTSWESEN/DISKURS/ALLGEMEIN:

ED>Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
ED>von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
ED>dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt
ED>duerfte demnach eine verheiratete Deutsche nicht trauen koennen.
Es gibt wohl Staaten, wo sowas nicht ausgestellt wird.

Manni
--
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*
Spare in der Not,
dann paßt Du in die Zeit.
*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*_*

Achim Peters

unread,
Jul 2, 1998, 3:00:00 AM7/2/98
to

Hi Erwin,

ED>Ueblicherweise wird von Auslaendern doch eine Bescheinigung des
ED>Heimatlandes verlangt, dass eine Eheschliessung moeglich ist.
Ich habe in den USA keine solche gebraucht.

ED>Wenn es eine "einfache" Trauung war,
War es bei mir nicht.

ED>gilt das ueberhaupt nach deutschen Recht als Ehe?
Nach Auskunft des hiesigen Standesbeamten gilt hier alles, was nach den
"jeweiligen lokalen Gebräuchen" "dort" als Eheschließung gilt.

Bye
Achim

Werner Busch

unread,
Jul 2, 1998, 3:00:00 AM7/2/98
to

s

>Kann es dazu rein praktisch ueberhaupt kommen? Ueblicherweise wird
>von Auslaendern doch eine Bescheinigung des Heimatlandes verlangt,
>dass eine Eheschliessung moeglich ist. Ein auslaendisches Standesamt


Nach englischem Recht ja. keine bescheinigung.

Mich interessiert nicht die Höchststrefe( überall nachzulesen),
sondern evtl. urteile.

Henning Wüst

unread,
Jul 2, 1998, 3:00:00 AM7/2/98
to

Hallo Werner!

WB> ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?

Ja, verschiedene :-)

WB> Mich interessiert das Strafmass !

Par. 172 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe

Viele Grüße
Henning

Tünde Kriegl

unread,
Jul 4, 1998, 3:00:00 AM7/4/98
to

Werner Busch wrote:
>
> Hallo,

>
> ist jemand eine Urteil über Bigamie ( Doppelehe ) bekannt?
>
> Frau heiratete im Urlaub im Ausland.
>
> Mich interessiert das Strafmass !
>
>
Zwei Schwiegermütter. :-))
MfG.:
Tünde
--
Hier arbeiten 166 Millionen Hertz, 64MB, eine Maus und ich

0 new messages