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Briefgeheimnis bei Kindern

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Rainer Hamprecht

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Feb 4, 1997, 3:00:00 AM2/4/97
to

Hallo

Wie weit geht eigentlich das Briefgeheimnis bei Kindern. Dürfen die Eltern
die Briefe ihrer Kinder lesen. Vielleicht nur bis zu einem bestimmten Alter?

Wie ist es wenn ich als Vater den Verdacht habe, das in den Briefen
irgendwelche krummen Sachen stehen.

Rainer

Roman Von Der Lohe

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Feb 5, 1997, 3:00:00 AM2/5/97
to

Hallo Rainer!
RH>Wie weit geht eigentlich das Briefgeheimnis bei Kindern. Dürfen die
RH>Eltern die Briefe ihrer Kinder lesen. Vielleicht nur bis zu einem
RH>bestimmten Alter?
Du darfst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sämtliche Post deiner Kinder
zensieren:-(

RH>Wie ist es wenn ich als Vater den Verdacht habe, das in den Briefen
RH>irgendwelche krummen Sachen stehen.
Du kannst sogar, falls deine Kinder auf Klassenfahrt sind, von den Lehrern das
Abfangen der Post verlangen:-(
Bis dann
Roman

Wensky

unread,
Feb 6, 1997, 3:00:00 AM2/6/97
to


Roman Von Der Lohe <Roman_Von...@ac2.maus.de> schrieb im Beitrag
<199702051...@ac2.maus.de>...


> RH>Wie weit geht eigentlich das Briefgeheimnis bei Kindern. Dürfen die
> RH>Eltern die Briefe ihrer Kinder lesen. Vielleicht nur bis zu einem
> RH>bestimmten Alter?
> Du darfst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sämtliche Post deiner
Kinder
> zensieren:-(

Das ist ja sehr interessant, wo steht denn das?
Mich würde schon besonders interessieren, woher die Altersgrenze von 18
Jahren kommt, gibt es da ein Urteil oder ähnliches, von dem ich noch nichts
weiß?
Soweit ich informiert bin, ist das nämlich nicht so einfach, wie es hier
dargestellt wird.

Das Brief- und/oder Postgeheimnis aus Artikel 10 GG schützt jede
individuelle schriftliche Nachricht von Person zu Person, unabhängig von
der Schrift- und Vervielfältigungsart.
Träger dieses Grundrechtes ist jedermann - also auch der Minderjährige!
Es wird zwar hin und wieder die Auffassung vertreten, das Minderjährige ein
Grundrecht erst dann ausüben können, wenn sie "grundrechtsmündig" sind, das
BVerfG benutzt das Modell der Grundrechtsmündigkeit aber nicht. Dafür das
Minderjährige erst ab einem bestimmten Alter grundrechtlich geschützt sind,
finden sich im GG keine Anhaltspunkte.
Daß Minderjährige in der Praxis manchmal nicht in der Lage sind ihre
Grundrechte auszuüben, ist ein Problem, daß den Erwachsenen aber auch nicht
fremd sein dürfte.
Nichtsdestotrotz steht das Grundrecht des Kindes aus Art. 10 GG in einem
Spannungsverhältnis zum elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 GG. Dieses
Recht (gleichzeitig auch eine Pflicht für die Eltern) umfaßt u.a. die
Pflege, d.h. die Sorge für die geistige und seelische Entwicklung des
Kindes.
Dieses Elternrecht dient wesentlich dem Wohl des Kindes und ist somit ein
Recht des Kindes; insoweit ist es also ein "treuhänderisches Recht"
(BVerfGE 59,360,377;64,180,189).
Die im Elternrecht begründeten Befugnisse, nehmen mit fortschreitendem
Alter des Kindes ab. Mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen sie ganz.



> RH>Wie ist es wenn ich als Vater den Verdacht habe, das in den Briefen
> RH>irgendwelche krummen Sachen stehen.

Prüfe bitte wirklich sehr kritisch, ob es hier begründete Verdachtsmomente
gibt, der Schaden kann hier größer sein als der Nutzen!!!!!
Da ich nicht weiß, wie schwer die Eltern-/ Kindbeziehung hier schon
gelitten hat, erlaube ich mir vorzuschlagen, erst einmal das Gespräch mit
dem Kind zu suchen und über Deine Ängste und Befürchtungen zu reden (falls
das noch geht).

> Du kannst sogar, falls deine Kinder auf Klassenfahrt sind, von den
Lehrern das
> Abfangen der Post verlangen:-(

So pauschal dürfte das nicht stimmen, aber im Ergebnis ist hier wohl recht
zu geben, wenn der Verdacht nicht ganz abwegig ist.
Die Beauftragung von Lehrern mit dem Abfangen der Post/Briefe halte ich
-zumindest juristisch- für äußerst fragwürdig!!!!
Wie soll sich ein solcher Anspruch gegenüber dem Lehrkörper denn
begründen????

Dennoch würde ich, gerade wenn das Kind älter sein sollte, dieses Mittel
sehr sehr vorsichtig einsetzen, da es geeignet ist, Grundvertrauen zu
zerstören. Was hilft es, wenn man Recht hat und trotzdem das Kind verliert?


MfG
Armin
--
**************************************************
Armin Wensky Gabriele Wensky
awe...@aol.com gawe...@aol.com

Rainer Hamprecht

unread,
Feb 7, 1997, 3:00:00 AM2/7/97
to

Hallo

W>Da ich nicht weiß, wie schwer die Eltern-/ Kindbeziehung hier schon
W>gelitten hat, erlaube ich mir vorzuschlagen, erst einmal das Gespräch

Hier hat keine Beziehung gelitten. Dies war nur eine theoretische Frage, die
mich einfach mal interesiert, da sich hier ja zwei Gesetze beißen müssen.
Briefgeheimnis und Sorgepflicht der Eltern.

Nur, wo finde ich da was dazu. Rechtlich meine ich, ich bin doch hier in
RECHT, oder... :)

Rainer

Christine Wesner

unread,
Feb 7, 1997, 3:00:00 AM2/7/97
to

Hallo Armin,

W>Was hilft es, wenn man Recht hat und trotzdem das Kind verliert?

Du hast zu diesem Thema ja einiges geschrieben, nur ist durch Deine Antwort
nichts klar geworden. Hat man nun das Recht, die Briefe seiner Kinder zu
lesen: Ja oder nein.
Ich gehe mal davon aus, daß viele Eltern auch das Briefgeheimnis ihrer Kinder
respektieren. Wenn jetzt aber eine bestimmte Person Psychoterror o.ä. ausübt,
kann die Angelegenheit schon wieder ganz anders aussehen. Gibt es da jetzt
klare Regeln oder ist das so eine Auslegungsparagraph, wobei das sehr
wahrscheinlich auf viele zutrifft.
Man liest sich wieder.

Gruß Christine

Roman Von Der Lohe

unread,
Feb 7, 1997, 3:00:00 AM2/7/97
to

Hallo !
W>Das ist ja sehr interessant, wo steht denn das?
Das habe ich aus einer Vorlesung für werdende Leherer, die Dozentin ist
Richterin in Jugendstrafsachen.
Mit Paragraphen hat sie zum Glück nicht um sich geworfen.
W>Soweit ich informiert bin, ist das nämlich nicht so einfach, wie es hier
W>dargestellt wird.
Aber es ist die Rechtsprechung.
W>Träger dieses Grundrechtes ist jedermann - also auch der Minderjährige!
Da du aber die Aufsichtspflicht über dein Kind hast und ihr/ihr auch den
Umgang mit bestimmten Personen verbieten kannst, mußt du auch ihre/seine Post
lesen können.

> Du kannst sogar, falls deine Kinder auf Klassenfahrt sind, von den

W>Lehrern das


> Abfangen der Post verlangen:-(

W>Wie soll sich ein solcher Anspruch gegenüber dem Lehrkörper denn
W>begründen????
Elternrecht geht vor Lehrerrecht!
Als Lehrer darft du nichts machen, was die Eltern nicht wollen.
Bis dann
Roman

Wensky

unread,
Feb 13, 1997, 3:00:00 AM2/13/97
to


Christine Wesner <Christin...@zw.maus.de> schrieb im Beitrag
<199702071...@zw.maus.de>...



> Du hast zu diesem Thema ja einiges geschrieben, nur ist durch Deine
Antwort nichts klar geworden.

Hallo Christine
Das tut mir leid, bin wohl schon studiumgeschädigt.

>Hat man nun das Recht, die Briefe seiner Kinder zu lesen: Ja oder nein.

Das kommt darauf an, es ist eben nicht so einfach und klar wie es z.B.
Roman darstellt.
Man (ich) kann diese Frage eben nicht eindeutig mit Ja oder Nein
beantworten.
Ich möchte es einmal so ausdrücken, die Eltern dürfen grundsätzlich nicht
in die Post der Kinder hineinschauen, da sie von Artikel 10 GG geschützt
werden.
Es können aber Gründe eintreten, die das Brief- oder Postgeheimnis der
Kinder
einschränken können- hier muß auf den konkreten Einzelfall abgestellt
werden.
Da kann man nicht einfach sagen, daß Eltern nie in die Briefe ihrer Kinder
schauen dürfen.
Andrerseits ist die pauschale Aussage, daß man die Post der Kinder bis zum
18 Lebensjahr uneingeschränkt zensieren darf, genauso falsch.

> Ich gehe mal davon aus, daß viele Eltern auch das Briefgeheimnis ihrer
Kinder respektieren.

Ich gehe davon aus, daß die meisten Eltern dieses Recht der Kinder
respektieren, sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, möchte ich das
hiermit ausdrücklich korrigieren!!!

>Wenn jetzt aber eine bestimmte Person Psychoterror o.ä. ausübt,
> kann die Angelegenheit schon wieder ganz anders aussehen.

Natürlich, das sehe ich genauso!!!

>Gibt es da jetzt klare Regeln oder ist das so eine Auslegungsparagraph,

Genau das ist es - man muß im Einzelfall abwägen ob das Elternrecht nun das
Recht des Kindes aus Artikel 10 GG zurücktreten läßt.
Es tut mir leid keine einfachere klarere Lösung anbieten zu können.
Sollte ich da falsch liegen, bitte ich ausdrücklich um Korrektur.

Gruß

Armin

Christine Wesner

unread,
Feb 13, 1997, 3:00:00 AM2/13/97
to

Hallo Armin,
W>Es tut mir leid keine einfachere klarere Lösung anbieten zu können.

Also, Deine jetzige Antwort hat mir schon etwas geholfen. Es ist wie in vielen
Fällen halt eine Gewissensfrage.

Carolin Koehn

unread,
Feb 14, 1997, 3:00:00 AM2/14/97
to

Moin Armin,


W>Genau das ist es - man muß im Einzelfall abwägen ob das Elternrecht nun
W>das Recht des Kindes aus Artikel 10 GG zurücktreten läßt.

Wie sähe es denn aus, wenn getrennt lebenden Eltern mit einem (noch)
bestehenden gemeinsamen Sorgerecht die Post des jeweils anderen Elternteiles
abfangen bzw. unterschlagen? Zum Beispiel bei einer Postkarte an meinen
siebenjährigen Sohn, die zwar definitiv im Breifkasten gelandet ist, ihn aber
trotzdem nie erreicht hat?


Viele Grüße, Carolin.

Stephanie Gauss

unread,
Feb 14, 1997, 3:00:00 AM2/14/97
to

W>Ich möchte es einmal so ausdrücken, die Eltern dürfen grundsätzlich
W>nicht in die Post der Kinder hineinschauen, da sie von Artikel 10 GG
W>geschützt werden.
Nein! Die Grundrechte sind nur Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die
haben im Verhältnis Eltern - Kind also grundsätzlich nichts zu suchen.
Im Verhältnis von Bürgern untereinander ist das Briefgeheimnis nur durch õ
202 StGB geschützt, wobei das Erziehungsrecht der Eltern aus õ 1631 BGB einen
Rechtfertigungsgrund darstellt.

Stephanie

Klaus Opel

unread,
Feb 14, 1997, 3:00:00 AM2/14/97
to

Hallo Armin,

das Kind kann aus Art 10 GG keine Ansprüche gegen seine Eltern herleiten.

Klaus.

Christine Wesner

unread,
Feb 19, 1997, 3:00:00 AM2/19/97
to

-A28650@KA2

Hallo Stephanie,

SG>Nein! Die Grundrechte sind nur Abwehrrechte des Bürgers gegen den
SG>Staat. Die haben im Verhältnis Eltern - Kind also grundsätzlich nichts
SG>zu suchen.
SG>Im Verhältnis von Bürgern untereinander ist das Briefgeheimnis nur
SG>durch õ 202 StGB geschützt, wobei das Erziehungsrecht der Eltern aus õ
SG>1631 BGB einen Rechtfertigungsgrund darstellt.

also, ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden. Das Briefgeheimnis
gibt es rechtlich gesehen nur bei Erwachsenen. Ob diese das dann bei ihren
Kindern auch so halten, ist deren Privatsache, von moralischen und
erzieherischen Gründen abgesehen. Ist das richtig so.

Stephanie Gauss

unread,
Feb 20, 1997, 3:00:00 AM2/20/97
to

Hallo Christine,
CW>Das Briefgeheimnis gibt es rechtlich gesehen nur bei Erwachsenen.
Natürlich ist auch das Briefgeheimnis von Minderjährigen zu wahren; nur dürfen
Eltern aus Erziehungsgründen eben auch die Post ihrer Kinder öffnen.
CW> Ob diese das dann bei ihren Kindern auch so halten, ist deren
CW>Privatsache, von moralischen und erzieherischen Gründen abgesehen.
Es heißt auch im BGB, daß die Eltern die wachsende Fähigkeit u. das wachsende
Bedürfnis der Kinder zu selbständigem verantwortungsbewußten Handeln
berücksichtigen sollen, ő 1626 II. Das ist natürlich dehnbar.
CW> Ist das richtig so.
Jau!

Gruß, Stephanie

Corinna Nalbach

unread,
Feb 21, 1997, 3:00:00 AM2/21/97
to Christin...@zw.maus.de

In <199702191...@zw.maus.de> Christine Wesner wrote:
> also, ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden. Das

> Briefgeheimnis gibt es rechtlich gesehen nur bei Erwachsenen

Das Briefgeheimnis gibt es sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Das
der Kinder wird aber durch das Erziehungsrecht der Eltern eingeschraenkt, ist
aber mW im Verhaeltnis zu anderen Personen (Bsp. Lehrer-Kind) voll
durchsetzbar.


--
Corinna

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Corinna Nalbach e-mail: cor...@eskimo.bb.bawue.de
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