KO>Es reicht schon, wenn man anstelle "Telefonkonto 6131000xxxxx" als
KO>Verwendungszweck "Telefon Mainz-xxxxx" schreibt.
"...geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die 12-stellige
Fernmeldekontonummer an; ohne diese Angabe ist eine Buchung nicht
möglich."
*DAS* sollte man also besser nicht machen...
Gruß - Roland.
--
Ewig währt am längsten!
Gut - dann erhebt die T* einfach Gebühren für Schecks- und Überweisungen
wegen der damit verbundenen höheren Arbeit. Hierfür bräuchte Sie mW
nichteinmal die Genehmigung durch das Parlament.
RS>* Schickt man VR-Schecks, so trägt man zusätzliche Kosten.
RK>Nein. (Bei meiner Bank jedenfalls nicht, oder ich bin schlecht
RK>informiert.)
Der Scheck kostet idR nichts, aber das Versenden per Post kostet Dich
etwas (Telekom != Post AG).
RK>Es ist doch völlig klar, daß das ganze eine rein politische Aktion ist.
Für die ONLINEr ist das ein sauerer Apfel. Für die Telefonierer sehe ich
den "größten Schlag gegen die T*" darin, daß sie, wie im T*-Prospekt
beschrieben, nur noch max. 3 Minuten telefoniert und somit tatsächlich für
erhebliche Einbußen der Telekom aktiv werden...
PK>Nur: wie bringt man 5 oder 10 % Anschlußinhaber unter einen Hut??
Eine Mail in Maus.Info wäre viel verbindlicher gewesen und würde für das
MausNet sicher deutlich mehr User erreichen als Einzelpostings in diversen
Gruppen. Außerdem könnte eine Koordinierung mit den Betreibern anderer
Netze die Effektivität deutlich erhöhen.
Aber daran scheint von seiten der Sysops/Betreiber kein Interesse zu bestehen?
Ob da offene Rechtsfragen ein Rolle spielen? Wäre ja sowas wie ein Aufruf zum
zivilen Ungehorsam. Wäre aber doch nicht strafbar, oder?
Ralf.
PK>Irgendwie scheint mir, daß sich viele nicht trauen, obwohl sie vom
PK>Sinn der Sache durchaus überzeugt sein dürften
Nicht nur das. Viele Dinge scheitern daran, daß sich die Leute nicht trauen
oder einfach den Arsch nicht hoch bekommen.
Hier gibt es noch eine Gruppe von Leuten, die das für unsinnig oder gar
kontraproduktiv halten. Macht den Erfolg noch unwahrscheinlicher.
Tschüß
Richard
> damit die wissen warum, sollteman das vielleicht mit ein paar Zeilen
> kommentieren.
Nun, einen Großteil der Argumente gibt die von mir hier gepostete Mail
schon her.
Nun muß jeder für sich entscheiden, ob er grundsätzlich dem Umstand, sich
die Gebühren ohne jegliche Möglichkeit der Kritik vorschreiben läßt,
nichts oder etwas entgegensetzen will oder ob -im Einzelfall- für den
einen oder anderen möglicherweise sogar eine Verbilligung seiner Verbin-
dungen eintritt.
Daß die Telekom nicht die Tarife ändert, um insgesamt weniger einzunehmen,
liegt wohl auf der Hand, außerdem kann ich mir kein anderes (legitimes)
Mittel vorstellen (außer natürlich dem Klageverfahren), eine Änderung im
Denken solcher Machtstrukturen herbeizuführen.
Um kein Risiko (Klaus Opel hat das folgerichtig beschrieben) wegen des
Widerspruchs im Lastschrifteinzugsverfahren einzugehen, kann man sich ja
aus diesem Verfahren 'abmelden' und erhält dann wieder normale Rechnungen
mit Überweisungsträgern. Dann läßt sich das beschriebene Spiel ohne
Probleme durchziehen - vor allem dann, wenn man mehrere Anschlüsse oder
noch einen Kabelanschluß hat und somit mehrere Rechnungen eintrudeln. Da
erscheint mir der einfachste Weg, einfach alle Beträge mit einer Überwei-
sung oder einem Scheck zu bezahlen oder, wie Klaus Fischer vorschlägt, bei
der einen Rechnung ein paar Mark mehr und bei der nächsten ein paar
weniger.
RS>ohne diese Angabe ist eine Buchung nicht möglich.
Ist das mein Problem?
Ich hab beweisbar gezahlt und den Verwendungszweck in einer Form
angegeben, die eine Zuordnung eindeutig möglich macht.
Aber zunächst habe ich mal den Widerruf meiner Einzugsermächtigung fertig
gemacht und als nächstes werde ich dem Fernmeldeamt einen netten Brief
schicken, man möge mir doch bitte mitteilen, wo ich meine Rechnung in
Zukunft bar bezahlen könne.
Klaus.
RS>dann erhebt die T* einfach Gebühren für Schecks- und Überweisungen
RS>wegen der damit verbundenen höheren Arbeit.
Dann bezahle ich bar.
Für die Annahme von Bargeld zur Begleichung einer Schuld darf niemand
etwas nehmen.
Dazu gibt's schon Urteile aus dem Bereich der Bank-Gebühren.
Klaus.
RS>Gut - dann erhebt die T* einfach Gebühren für Schecks- und
RS>Überweisungen wegen der damit verbundenen höheren Arbeit. Hierfür
RS>bräuchte Sie mW nichteinmal die Genehmigung durch das Parlament.
Das könnte sie, denke ich, nicht so einfach tun. Nur umgekehrt wäre es
möglich: Rabatte bei Bezahlung per Einzug.
RS>Der Scheck kostet idR nichts, aber das Versenden per Post kostet Dich
RS>etwas (Telekom != Post AG).
Das ist natürlich richtig. Aber die eine Mark pro Monat wäre mir der Spaß
wert. Und daran verdient die Telekom ja nichts, nur die Post.
Gruß,
Roy
> ich werde zum Beispiel nur noch auf ganze Mark auf, bzw ab und zu
> abgerundete Beträge überweisen
Eben - solche Dinge halt...
RS>"...geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die 12-stellige
RS>Fernmeldekontonummer an; ohne diese Angabe ist eine Buchung nicht
RS>möglich."
Nun - es wäre mal interessant durchzudenken, ob eine solche Forderung vor
Gericht bestand hätte. Angenommen, ich überweise meinen Rechnungsbetrag
vollständig und fristgerecht mit allen Angaben wie z.B. dem Namen und
'Telefonanschluß Mainz-XXXX, Rechnung vom XX.XX.1995'. Nun - das Geld ist
bei der Telepest eingegangen und es sind alle Angaben dabei, die eine
Zuordnung ermöglichen. Ob es nun für die Verwaltung besonders *leicht* ist,
das Geld richtig zu verbuchen, kann doch für die Tilgung der Schuld
rechtlich nicht entscheidend sein, oder? Sonst meint die T. demnächst, die
Buchungen wären noch einfacheer, wenn man einen Strichcode aufmalt und
schon kann man nur noch bezahlen, wenn man diesen Strichcode richtig malen
kann?
Gleiche Situation hier an der Uni für die Rückmeldung: 'Bitte verwenden sie
unbedingt die beigefügten Überweisungsformulare...'. Tja - und wenn nicht?
Würde mich schon aus Trotz reizen, weil andersrum einige Leute im
Studentensekretariat sich nicht ansatzweise für Probleme der Studierenden
interessieren.
Gruß
Richard
> "...geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die 12-stellige
> Fernmeldekontonummer an; ohne diese Angabe ist eine Buchung nicht
> möglich."
Ist das ein Bestandteil der AGB oder des mit der Telekom geschlossenen
Vertrages oder nur ein 'hilfreicher' Hinweis, der der Telekom die Arbeit
erleichtern soll?
Ich vermag mir nicht vorzustellen, daß die Telekom einen ansonsten
einwandfrei zuzuordnenden Zahlungseingang als nicht existent bezeichnen
darf, nur weil diese Form der Angabe der Kontonummer nicht zutrifft.
> *DAS* sollte man also besser nicht machen...
DAS mußt Du mir dann auch näher erklären...
> Viele Dinge scheitern daran, daß sich die Leute nicht trauen
> oder einfach den Arsch nicht hoch bekommen.
Hach, Richard, das geht runter wie Öl...
> Hier gibt es noch eine Gruppe von Leuten, die das für unsinnig oder gar
> kontraproduktiv halten. Macht den Erfolg noch unwahrscheinlicher.
...und das noch mehr...so sehr es auch zutrifft (oder gerade deswegen)!
RS>"...geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die 12-stellige
RS>Fernmeldekontonummer an; ohne diese Angabe ist eine Buchung nicht
RS>möglich."
ja, sicher, aber wer kann schon eine 12-stellige Nummer fehlerfrei abschreiben?
;-)))))
Bye
Nie...Shell war einfach. Jeder Autofahrer konnte mitmachen und mußte nur
100m weiter zur nächsten Tankstelle fahren. Keinerlei Kosten für den
einzelnen, wenige Mehraufwand. Ich behaupte mal, das alle anderen
Aktionen, die etwas Kosten oder den Leuten unannämlichkeiten bereiten, nie
solchen Erfolg haben werden. Zumindest hier in Deutschland.
Tschau, Christian
TH>ja, sicher, aber wer kann schon eine 12-stellige Nummer fehlerfrei
TH>abschreiben? ;-)))))
Da Du Fehler selbst zu vertreten hast, kämest Du damit in Verzug.
RK>Angenommen, ich überweise meinen Rechnungsbetrag vollständig und
RK>fristgerecht mit allen Angaben wie z.B. dem Namen und 'Telefonanschluß
RK>Mainz-XXXX, Rechnung vom XX.XX.1995'. Nun - das Geld ist bei der
RK>Telepest eingegangen und es sind alle Angaben dabei, die eine Zuordnung
RK>ermöglichen.
Wenn Du mehr als eine Rechnung bekommen hast, dann hattest Du auch
ausreichend Zeit, von dieser Regelung Kenntnis zu nehmen. Bei den
Formularen der T* habe ich vorhin gesehe, daß die Zahlungsregelungen
tatsächlich auch in den AGB genannt sind, es sind keine überraschende
Klauseln und sie sind auch verhältnismäßig leicht für den Kunden.
RK>Ob es nun für die Verwaltung besonders *leicht* ist, das Geld richtig
RK>zu verbuchen, kann doch für die Tilgung der Schuld rechtlich nicht
RK>entscheidend sein, oder?
Da es Bestandteil der AGB ist (aber auch aus tatsächlichen Gründen) halte
ich dies für eine vertragliche Nebenpflicht, die Leistungen möglichst
eindeutig zu kennzeichnen - gibt es dafür sogar Regelungen, so sind diese
natürlich vorrangig.
RK>Sonst meint die T. demnächst, die Buchungen wären noch einfacheer, wenn
RK>man einen Strichcode aufmalt und schon kann man nur noch bezahlen, wenn
RK>man diesen Strichcode richtig malen kann?
Die Angabe von Ziffern sollte jedem, der ein Telefon benutzt, nicht schwer
fallen. Strichcodes hingegen wäre sicherlich (wenn auch technisch auf
einem ÜT gar nicht verwendbar) unverhältnismäßig.
RK>Gleiche Situation hier an der Uni für die Rückmeldung: 'Bitte verwenden
RK>sie unbedingt die beigefügten Überweisungsformulare...'. Tja - und wenn
RK>nicht?
Das ist eine etwas andere Situation - hier besteht kein vertragliches
Dauerverhältnis, noch dürfe diese Angabe Bestandteil irgendwelcher AGBs
sein.
PS>wo ist eingentlich rechtlich geregelt, das der Zahlungsempfänger beim
PS>bargeldlosen Zahlungsverkehr einen Betreff vorschreiben kann.
Nicht Gesetzt - sondern eine vertragliche Nebenpflicht und als solche
ebenso bindend!
PK>Ist das ein Bestandteil der AGB oder des mit der Telekom geschlossenen
PK>Vertrages oder nur ein 'hilfreicher' Hinweis, der der Telekom die
PK>Arbeit erleichtern soll?
Wer mehr als eine Rechnung von der Telekom bekommen hat, hatte ausreichend
Zeit, sich über diese Regelung zu informieren. Hier kommt wohl tatsächlich
der AGB-Gedanke in Betracht. Aber selbst, wenn nicht...
[später] habe gerade nachgesehen, bei unserer T* hängt die
Zahlungsregelung auch als Bestandteil der AGBs aus.
PK>Ich vermag mir nicht vorzustellen, daß die Telekom einen ansonsten
PK>einwandfrei zuzuordnenden Zahlungseingang als nicht existent bezeichnen
PK>darf, nur weil diese Form der Angabe der Kontonummer nicht zutrifft.
...käme immer noch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht in
Frage, da die Leistung dem Gläubiger in zumutbarer (und damit erkennbarer)
Weise zugehen muß.
PS> damit die wissen warum, sollteman das vielleicht mit ein paar Zeilen
PS> kommentieren.
Den Anfang habe ich zwar nicht mitbekommen, aber folgendes dazu:
Ich habe seit diesem Monat keine Abbuchung mehr für mein CB-Gerät auf der
Rechnung :^)
Ab Januar ist das Leistungsmerkmalpaket 2 (Anklopfen, Rückfragen, Makeln,
3er Konferenz) kostenlos = 8 DM weniger :^))))
Und sollten meine Monatlichen Abrechnungen doch höher werden, werde ich
eben weniger Telefonieren.
Tschüßle, Guido....
....meistens freundlich
PK>...und das noch mehr...so sehr es auch zutrifft (oder gerade deswegen)!
Hmmm. Allerdings zähle ich leider zu der letzten Gruppe. ;-)
Deine Überzeugung sei Dir dennoch unbenommen, das geschilderte Verhalten
ist allerdings weit verbreitet.
so long...
Richard
PK>Ist das ein Bestandteil der AGB oder des mit der Telekom geschlossenen
PK>Vertrages
Welche AGB, welcher Vertrag?
Ich hab mein Telefon noch aufgrund einer öffentlich-rechtlichen
ich-weiß-nicht-was und die AGB wurden mir nie bekanntgegeben.
Klaus.
Moment, wieso kann die Telekom mir, leicht senilem privatmeschen
vorschreieb, das ich auf Überweisungsaufträge eine 12 stellige Nummer
draufschreibe. Das überfordert mich vollkommen. Abermeinen Namen, meine
Adresse und meine Telefonnummer kann ich schreiben, zwar ein bisserl
zittrig und auch nur in Sütterlin, habs halt nicht anders gelernt. Deshalb
soll ich anschließend in regress genommen werden???
Gruß Peter
RS> Gut - dann erhebt die T* einfach Gebühren für Schecks- und
Überweisungen
RS> wegen der damit verbundenen höheren Arbeit. Hierfür bräuchte Sie mW
RS> nichteinmal die Genehmigung durch das Parlament.
sicher diesbzgl.? Ein Geschäftsunternehmen muß doch wohl die Möglichkeiten
bieten, *außerhalb* des Bankeinzugs, Rechnungen begleichen zu lassen...
achja, ich werde zukünftig meinen Protest gegen die Gebührenerhöhung
dahingehend äußern, daß ich die Rechnung erst 2-3 Wochen nach Erhalt
bezahlen werde...
Bye
Stefan
> habe gerade nachgesehen, bei unserer T* hängt die Zahlungsregelung
> auch als Bestandteil der AGBs aus.
Ich habe das nicht nachgesehen. Was steht denn nun drin hinsichtlich der
Zahlungsverpflichtungen?
> die Leistung dem Gläubiger in zumutbarer (und damit erkennbarer) Weise
> zugehen muß.
Nun gut - das hört sich reichlich theoretisch an.
Wenn ich -wie bereits beschrieben- meine vier Telekotzrechnungen in einer
einzigen Summe per Scheck beispielsweise bezahle und auf den Scheck oder
das Anschreiben die vier Teilnehmerrechnungsnummern angebe, was ist daran
dann zu kritisieren?
> die Leistungen möglichst eindeutig zu kennzeichnen
Das habe ich ja jetzt verstanden - doch wer sprach davon, die Zahlungen
NICHT ausreichend zu kennzeichnen? Es ging ja eigentlich nur darum, den
sonst üblichen (und für die Telekotz bequemen) Weg zu verlassen und eine
andere Art der Zahlung vorzunehmen.
Noch eine grundsätzliche Frage: Mal angenommen, es wäre ein eklatanter
Verstoß gegen die AGB und die Telekotz würde sich darob echauffieren - wie
wollte sie denn die Vielzahl von Verfahren (so es sie denn auch
tatsächlich gibt) durchführen, wenn sie bei jedem Zahler, der in die Nähe
einer Vertragspflichtverletzung käme, interveniert??
> Ist das mein Problem?
EBEN! YEAH!
> Ich hab beweisbar gezahlt und den Verwendungszweck in einer Form
> angegeben, die eine Zuordnung eindeutig möglich macht.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
> Aber zunächst habe ich mal den Widerruf meiner Einzugsermächtigung
> fertiggemacht
Dito.
> wo ich meine Rechnung in Zukunft bar bezahlen könne.
Ich werde meine Rechnungen auf einmal in einem Betrag zahlen.
Über das Ergebnis halte ich Euch auf dem laufenden...
> Zumindest hier in Deutschland.
DAS ist das Problem bei der Sache.
RS>eine vertragliche Nebenpflicht
Daß ich zahlen muß - klar.
Daß ich bei der Zahlung einen Verwendungszweck angeben muß um dem
Zahlungsempfänger zu ermöglichen, meine Zahlung zuzuordnen - klar.
Aber daß ich diesen Verwendungszweck unbedingt in Form einer 12stelligen
Nummer angeben *muß* - wo steht das?
Klaus.
Aufgrund meiner überhöhten Telefonrechnungen habe ich schon vor über einem
Jahr meine Einzugsermächtigung bei der Telekom zurückgezogen.
Obwohl ich die Rechnungen für meine beiden Leitungen nach Überprüfung des
EVN immer pünktlich per BTX überwiesen habe, ist es schon vorgekommen, daß
ich gemahnt worden bin. Offensichtlich hatte die Rechnungsabteilung
Schwierigkeiten, den Gesamtbetrag für die beiden Leitungen auseinander zu
ziehen (trotz vollständiger Rufnummernangaben). So hatte ich auf einem
Fernmeldekonto den Betrag des anderen gutgeschrieben, dafür war das zweite
FM-Konto in Verzug. :-(
Gruß
Monika
PK>Hach, Richard, das geht runter wie Öl...
Hoffentlich wirkt's nicht so ...
Gruß,
Roy
Oh G*tt, schon die dritte Laber-Mail. Seht's mir nach. Und frohes Fest
allen!
RK> Aber daran scheint von seiten der Sysops/Betreiber kein Interesse zu
bestehen?
Bei denen wird's ja auch billiger ;->
RK> Ob da offene Rechtsfragen ein Rolle spielen?
Glaube ich eher nicht...
RK> Wäre ja sowas wie ein Aufruf zum zivilen Ungehorsam.
Definitiv nicht.
RK> Wäre aber doch nicht strafbar, oder?
Keineswegs.
Für sinnvoll halte ich es aber dennoch nicht, solange keiner wirklich weiß, ob
und ggf. wieviel teurer es wird. Betroffen sind ohnehin nur DFÜler. Anscheinend
haben die aber inzwischen so massiv Krach geschlagen, daß ...
... in einem Bereicht der Tagesschau (über enttäuschende Geschäfte des
Einzelhandels im diesjährigen Weihnachtsgeschäft) u.a. die "höheren
Telefonkosten ab nächstem Jahr" als Ursache für die Kaufzurückhaltung der
Verbraucher genannt wurden (zuletzt so gelacht über wirklich schlechte
Recherche bei der Tagesschau habe ich im Sommer, als ein Bericht über Win95 mit
Aufnahmen vom MacOS garniert worden war).
... die Telekom selber schon für Mitte nächsten Jahres ein Rabattsystem für
häufig angerufenen Nummern angekündigt hat. Genaueres ist noch nicht bekannt.
Grüße von Horst
> Aber zunächst habe ich mal den Widerruf meiner Einzugsermächtigung fertig
> gemacht und als nächstes werde ich dem Fernmeldeamt einen netten Brief
> schicken, man möge mir doch bitte mitteilen, wo ich meine Rechnung in
> Zukunft bar bezahlen könne.
Die Rechnungsstelle der hiesigen Telekom sagte mir einmal, ich könne auch
einen Verrechnungsscheck vorbeibringen.
Wenn Du die Rechnung bar bei der Post bezahlst, dann kostet es (zumindest
war es im vorigen Jahr noch so) keine Gebühren.
Gruß
Monika
> Ich hab mein Telefon noch aufgrund einer öffentlich-rechtlichen
> ich-weiß-nicht-was und die AGB wurden mir nie bekanntgegeben.
Das kann aber nicht bedeuten, daß es hierfür keinerlei Regularien gibt...
> Aber daß ich diesen Verwendungszweck unbedingt in Form einer 12stelligen
> Nummer angeben *muß* - wo steht das?
Eben - das frage ich mich auch.
> Aber die eine Mark pro Monat wäre mir der Spaß wert.
Eben - das sollte doch jeder aufbringen können (wollen).
> Offensichtlich hatte die Rechnungsabteilung Schwierigkeiten, den
> Gesamtbetrag für die beiden Leitungen auseinander zu ziehen (trotz
> vollständiger Rufnummernangaben).
Genau das ist der Gedanke der Ursprungsmail, denke ich.
Wenn aber die Rechnungsabteilung der Telekom Probleme hat mit dem
auseinanderdividieren, so ist das faktisch deren Sache...
> So hatte ich auf einem Fernmeldekonto den Betrag des anderen
> gutgeschrieben, dafür war das zweite FM-Konto in Verzug.
Ich werde das genauso machen - mal sehen, was da rumkommt.
PK>Wenn ich -wie bereits beschrieben- meine vier Telekotzrechnungen in
PK>einer einzigen Summe per Scheck beispielsweise bezahle und auf den
PK>Scheck oder das Anschreiben die vier Teilnehmerrechnungsnummern
PK>angebe, was ist daran dann zu kritisieren?
Eigentlich gar nichts. Das wird im normalen Geschäftsleben dauernd
gemacht, also warum nicht bei der Telebim?
Tschüss
Dirk
HL>Betroffen sind ohnehin nur DFÜler. Anscheinend haben die aber
HL>inzwischen so massiv Krach geschlagen, daß ...
Ich glaube, das ist zu pauschal. Betroffen sind in erster Linie möglicherweise
nicht die Maustauscher (die können u.U. sogar sparen (wenn sie nicht
saugen)...man wird sehen). Betroffen sind viel mehr Leute, die an
Onlinediensten, etc. teilnehmen wollen. Das Web-Surfen z.B. wird in Zukunft (im
günstigsten Fall!) mehr als dreimal so viel kosten wie heute. Wie sich das auf
den Ausbau elektronischer Dienste in Deutschland auswirken wird, wird man
sehen. Zumindest sehe ich die Gefahr einer
Zweiklassen-Informationsgesellschaft. Außerdem gibt es ungezählte alte
Menschen, für die das Telefon eine wichtige Verbindung zu ihrer Umwelt
darstellt, weil die nämlich nicht mehr so beweglich sind wie wir hier und dabei
häufig leider nur eine bescheidene Rente zur Verfügung haben.
HL>... die Telekom selber schon für Mitte nächsten Jahres ein
HL>Rabattsystem für häufig angerufenen Nummern angekündigt hat. Genaueres
HL>ist noch nicht bekannt.
Wenn die Telekom mit diesem System mal nicht nur in erster Linie sich selbst
(T-Online) einen Rabatt gewährt. Mal sehen, was die sich als Monopolistin alles
herausnehmen kann und wie sich das in Zukunft auf den Wettbewerb auswirken wird
(wenn ihr endlich mal eine echte Konkurrenzsituation entstanden ist).
Ralf.
PK>> Aber daß ich diesen Verwendungszweck unbedingt in Form einer
PK>> 12stelligen Nummer angeben *muß* - wo steht das?
PK>Eben - das frage ich mich auch.
Punkt 3 auf der Rückseite jeder Telefonrechnung
Falls sie bei Überweisung oder Barzahlung den vorbereiteten Zahlungs-
vordruck nicht verwenden, geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die
12stellige Fernmeldekontonr an; ohne diese ist eine Buchung nicht
möglich.
Gruß
Martin
CG>die etwas Kosten oder den Leuten unannämlichkeiten bereiten, nie
solchen
CG>Erfolg haben werden. Zumindest hier in Deutschland.
Tja, deshalb meine Frage, wieviel in etwa mitmachen müssen, damit der
Telekom ein echter Schaden entsteht. Wenn das > 50.000 sind, kann man
das vergessen.
Gruß
Klaus
MS>Punkt 3 auf der Rückseite jeder Telefonrechnung
MS>Falls sie bei Überweisung oder Barzahlung den vorbereiteten Zahlungs-
MS>vordruck nicht verwenden, geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die
MS>12stellige Fernmeldekontonr an; ohne diese ist eine Buchung nicht
MS>möglich.
Wobei sich natürlich die Frage stellt, welche (rechtliche) Relevanz das
hat...
Tschüss
Dirk
MS>Punkt 3 auf der Rückseite jeder Telefonrechnung
Papier ist geduldig. Die Frage ist, ob sowas rechtlich verpflichtend ist.
so long...
Richard
> Falls sie bei Überweisung oder Barzahlung den vorbereiteten Zahlungs-
> vordruck nicht verwenden, geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die
> 12stellige Fernmeldekontonr an; ohne diese ist eine Buchung nicht
> möglich.
Ist das nun notwendig, um die Zahlung als solche als eingegangen zu
werten, auch wenn sie diese Nummer nicht in der 'erbetenen' Form enthält?
Es handelt sich bei dieser Formulierung offensichtlich um eine Bitte, die
der Telekotz nur die Arbeit erleichtern soll...
RK> Betroffen sind viel mehr Leute, die an Onlinediensten, etc. teilnehmen
Zustimmung.
RK> Das Web-Surfen z.B. wird in Zukunft (im günstigsten Fall!)
RK> mehr als dreimal so viel kosten wie heute.
Nach meinen Infos im günstigsten Fall genausoviel, im ungünstigsten 2.4 mal so
viel...
RK> Wenn die Telekom mit diesem System mal nicht nur in erster
RK> Linie sich selbst (T-Online) einen Rabatt gewährt.
Wenn sie das tun wollte, bräuchte sie doch bloß die Stundensätze so ändern, daß
die Gebührenerhöhung für Langzeit-Ortsverbindungen wieder aufgehoben wird. Die
Rede war von einer begrenzten Zahl von Rufnummern, zu denen abgehende
Verbindungen billiger werden können...
RK> Mal sehen, was die sich als Monopolistin alles herausnehmen kann
RK> und wie sich das in Zukunft auf den Wettbewerb auswirken wird
Das bleibt in der Tat spannend. Hier in BB bieten die Neckarwerke schon
Dtaenverbindungen an. Allerdings wohl doch mehr für Profis mit größerem
Datenaufkommen. Wie das rechtlich möglich ist, weiß ich auch nicht...
Grüße von Horst
MS>geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg die 12stellige Fernmeldekontonr
MS>an; ohne diese ist eine Buchung nicht möglich.
Man beachte das Wort "bitte". Da steht nicht "Sie sind verpflichtet"
Bitten kann man ignorieren.
Klaus.
PS>das ich auf Überweisungsaufträge eine 12 stellige Nummer draufschreibe.
PS>Das überfordert mich vollkommen.
Es erscheint wenig glaubwürdig, daß jemand zwar telefonieren kann (die
Telefonnummern sind, mit Vorwahl, oft im 12-stelligen Bereich), auch schreiben
kann, aber Schwierigkeiten mit dem Abschreiben der Rechnungsnummer hat.
Gruß - Roland.
--
Ewig währt am längsten!
PK>Wenn ich -wie bereits beschrieben- meine vier Telekotzrechnungen in
PK>einer einzigen Summe per Scheck beispielsweise bezahle und auf den
PK>Scheck oder das Anschreiben die vier Teilnehmerrechnungsnummern angebe,
PK>was ist daran dann zu kritisieren?
Nichts. Genau so will es die T* haben.
PK>wie wollte sie denn die Vielzahl von Verfahren (so es sie denn auch
PK>tatsächlich gibt) durchführen, wenn sie bei jedem Zahler, der in die
PK>Nähe einer Vertragspflichtverletzung käme, interveniert??
Nun, das gleiche, was jeder andere größere Betrieb auch machen würde: Man
ändert den Vertrag derart, daß die Rechnungen nur noch per Einzug bezahlt
werden können. Einem jeden T*-Kunden steht es dann frei zu kündigen und ggf.
auf D2 o.ä. umzusteigen...
KO>Ich hab mein Telefon noch aufgrund einer öffentlich-rechtlichen
KO>ich-weiß-nicht-was und die AGB wurden mir nie bekanntgegeben.
Das spielt keine Rolle. Die AGB sind alleine schon deshalb auch für Dich
wirksam, weil Du bei allen bisherigen Vertragsänderungen (z.B. letztliche
Preiserhöhung) nicht gekündigt hast. Du hattest ausreichend Zeit, die AGB
anzufordern, in den Räumen der T* anzusehen. Wahrscheinlich lag sie sogar einer
der Rechnungen bei, die T* überschüttet die Kunden ja nahezu mit Papier...
AGB werden nicht den Kunden "bekanntgegeben" - es muß den Kunden lediglich nach
Par. 2 II AGBG in zumutbarer Weise möglich sein, von den AGB Kenntnis zu
nehmen. Ob diese das dann wahrnehmen, ist eine andere Sache.
PS>Nimm mal an ich schreibe in meine AGB Rechnung kann nicht durch V-
PS>Schecks beglichen werden.
Dann ist das halt so.
Schecks sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und müssen daher von niemand
akzeptiert werden.
Gesetzliches Zahlungsmittel ist ausschließlich Bargeld, und das muß von
jedermann in jeder Höhe als Bezahlung von Schulden angenommen werden.
Klaus.
>Das bleibt in der Tat spannend. Hier in BB bieten die Neckarwerke schon
>Dtaenverbindungen an. Allerdings wohl doch mehr für Profis mit größerem
>Datenaufkommen. Wie das rechtlich möglich ist, weiß ich auch nicht...
Die Telekom hat im Moment nur noch ein Monopol auf SPRACHvermittlung
(noch bis zum 31.12.97, wenn ich mich nicht irre). Datenleitungen sind
schon seit ein paar Jahren auf dem freien Markt verfuegbar... ich ver-
mute allerdings tatsaechlich, dass z.B. diese Neckarwerke keine Lust
haben, Lieschen Mueller eine analoge Festverbindung zu ihrer Mailbox
zu legen :-) Wahrscheinlich fangen die Leistungsangebote privater
Datenleitungsanbieter erst oberhalb von 2 Mbit/s an, da schauts bei
der Telekom naemlich schlecht aus (geringe flaechendeckende Verfueg-
barkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen, hohe Preise), und DAS ist dann
wohl auch das Gebiet, in dem sich die privaten Anbieter Gewinne ver-
sprechen.
Gruss Matthias.
Wirklich? Ich verwähl mich ja auch öfter. Und dann passieren mir beim
abschreiben des öfteren Flüchtigkeitsfehler.
Gruß Peter
> Man ändert den Vertrag derart, daß die Rechnungen nur noch per Einzug
> bezahlt werden können.
Und das soll dann auch für bereits bestehende 'Verträge' gelten?
HL>Nach meinen Infos im günstigsten Fall genausoviel, im ungünstigsten
HL>2.4 mal so viel...
Ich muß mich korrigieren. Genauso viel kosten würde es, wenn man (in der
Cityzone) den günstigsten neuen mit dem ungünstigen alten Tarif
vergleicht. Vergleicht man umgekehrt aber den ungünstigsten neuen (90sec.)
mit dem günstigen alten Tarif (720sec.), so wird es in Zukunft 4 mal so
viel kosten wie heute. Wenn man sich aber darauf einstellt, daß es in
Zukunft erst ab 21:00 'günstig' wird (statt jetzt um 18:00), dann wird das
unter dem Strich 'nur' 1.5 mal so viel kosten.
HL>Die Rede war von einer begrenzten Zahl von Rufnummern, zu denen
HL>abgehende Verbindungen billiger werden können...
Wie die Auswahl dieser Rufnummern ausfallen wird, bleibt abzuwarten...
HL>Wie das rechtlich möglich ist, weiß ich auch nicht...
Gut das Du noch einen Bezug zur Gruppe Recht hergestellt hast. Ich
befürchtete schon, wir würden völlig in's off-topic abgleiten. ;-)
Guten Rutsch...Ralf.
RS>daß die Rechnungen nur noch per Einzug bezahlt werden können.
geht nicht.
Schulden können immer in bar beglichen werden.
Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und *muß* von jedermann akzeptiert
werden.
Klaus.
Dann muß mir mein Vertragspartner die Bareinzahlung ermöglichen.
Gruß Peter
PK>Und das soll dann auch für bereits bestehende 'Verträge' gelten?
Ja, analog der Preisänderung kann man dann kündigen...
[Die T* setzt also einen Termin fest, zu dem diese Änderung wirksam wird,
zu diesem Datum kann dann auch jeder kündigen. Der Umstieg auf D2 ist aber
auch nicht günstiger, da dort mittlerweile auch Extra-Kosten entstehen...]
Gruß, Roland.
>Gesetzliches Zahlungsmittel ist ausschließlich Bargeld, und das muß von
>jedermann in jeder Höhe als Bezahlung von Schulden angenommen werden.
Hm. Auch bei Steuerschulden? Ich kanns jetzt weder bestaetigen noch
dementieren, weil ich grad keine derartigen Bescheide finde, aber ich
glaube mich erinnern zu koennen, dass ich auf Steuerbescheiden des
Finanzamts schon mal gelesen habe: "Das Finanzamt hat den Barzahlungs-
verkehr eingestellt. Bitte ueberweisen Sie...".
Oder ist das deswegen zulaessig, weil das Finanzamt nur das "Aus-
fuehrungsorgan" ist und es mir unbenommen bleibt, meine Steuer-
schulden in Bonn bar in die Bundeskasse einzuzahlen?!
Gruss Matthias.
>> RS> statt und die Telekom kann Verzug geltend machen.
>>
>> Beim Electronic Banking greift z.B. Dein Einwand nicht.
>
>Die Rechnung gilt als bezahlt, sobald die bei der BAnk ist;
Etwas genauer:
Auftrag gilt als bezahlt
Beim Bezahlen von Lieferantenrechnungen kommt es auf jeden Tag an.
Abbuchung und Gutschrift erfolgen aber fast nie am gleichen Tag.
Rechnungen gelten nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts
(AZ 2/1 S78/93) aber bereits dann als bezahlt, wenn der Schuldner
seiner Bank den Ueberweisungsauftrag erteilt. Vorausgesetzt, er
hat auf dem Konto ein ausreichendes Guthaben oder einen entspre-
chenden Kreditrahmen.
(Quelle: impulse 10/95)
Gruss Matthias.
Na ja da muss man dann auch wieder ins Detail gehen:
Nach dem Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8.7.1950 müssen
Gläubiger (ausgenommen die Bundes- und Landeskassen!!!) Münzen die über
ganze Mark lauten nur im Betrag zu 20 DM und in Münzen die in Pfennigen
lauten zu 5 DM annehmen. Steuern sind aber unbar zu zahlen!
MfG
Henning
MH>"Das Finanzamt hat den Barzahlungs- verkehr eingestellt. Bitte
MH>ueberweisen Sie...".
Den Satz habe ich auch schon gelesen.
Da ich bisher allerdings noch keinen Anlaß hatte die beim FA zu ärgern,
hab ich noch nicht versucht, mein Recht auf Barzahlung durchzusetzen.
Klaus.
>AGB werden nicht den Kunden "bekanntgegeben" - es muß den Kunden lediglich nach
>Par. 2 II AGBG in zumutbarer Weise möglich sein, von den AGB Kenntnis zu
>nehmen. Ob diese das dann wahrnehmen, ist eine andere Sache.
Ich glaube Par.23 "Sachlicher Anwendungsbereich"(2) 1.a AGBG gilt da
noch. Somit brauch die AGB nicht nach Par.2 AGBG bekanntgegeben
werden. Die AGB muss nur "zur Einsichtnahme bereitgehalten werden".
Da die Telekom aber jetzt "privat" ist, weiss ich nicht ob das noch so
gilt.
Bye Thomas
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