1. Ich möchte ein Haus bauen, welches eine selbstgenutzte Wohnung und
eine Mietwohnung enthält. Die selbstgenutzte Wohnung soll wie üblich mit
der Wohnbauförderung (5000 DM/Jahr) gefördert werden. Steuerliche
Vergünstigungen wie z.B. Schuldzinsen-Abzug etc. gibt es ja dort nicht.
Mein Eigenkapital reicht für die selbstgenutzte Wohnung. Kann ich meine
Kapitalaufnahme steuerlich gesehen auf die Mietwohnung legen, weil dort
ein Schuldzinsen-Abzug möglich ist? Oder sagt das Finanzamt, daß die
Schulden anteilig auf das ganze Haus gelegt werden müssen?
2. Ich möchte mir von meinem Bruder etwas Geld in Form eines zinslosen
Familienkredites leihen. Was wird wohl das Finanzamt meinem Bruder zu
dem 'zinslos' bezüglich der Kapitalertragssteuer sagen? Wird dies
akzeptiert, oder wird steuerlich gesehen eine Zins-Pauschale oder
ähnliches festgelegt?
3. Im Bebauungsplan für mein Grunsstück ist eigezeichnet, wo das Haus
stehen darf. Meines Wissens gelten diese Baugrenzen für die Außenwände,
d.h. das Dach darf diese Grenzen überragen.
Darf auch z.B. eine Erker auf dem eine kleiner Balkon ist, über diese
Baugrenzen ragen? Oder eventuell nur ein Balkon?
4. Für die Autogarage muß laut Bebauungsplan ein Satteldach verwendet
werden. Ich würde aber genau dort gerne einen Balkon/Terasse haben. Gilt
so eine Terasse als Flachdach? Wie wird das wohl baurechtlich gesehen?
Habe ich eine Chance dies genehmigt zu bekommen?
Vielen Dank und Tschüssssss .....
Martin
>Ich habe da ein paar Fragen:
>
>1. Ich möchte ein Haus bauen, welches eine selbstgenutzte Wohnung und
>eine Mietwohnung enthält. Die selbstgenutzte Wohnung soll wie üblich mit
>der Wohnbauförderung (5000 DM/Jahr) gefördert werden. Steuerliche
>Vergünstigungen wie z.B. Schuldzinsen-Abzug etc. gibt es ja dort nicht.
>
>Mein Eigenkapital reicht für die selbstgenutzte Wohnung. Kann ich meine
>Kapitalaufnahme steuerlich gesehen auf die Mietwohnung legen, weil dort
>ein Schuldzinsen-Abzug möglich ist? Oder sagt das Finanzamt, daß die
>Schulden anteilig auf das ganze Haus gelegt werden müssen?
Normalerweise würde das Finanzamt sagen, daß alles gemäß der
Raumaufteilung verteilt werden muß.
Dies kann man aber mit einer Teilungserklärung umgehen. Damit hast du
nicht mehr ein EFH mit Einliegerwohnung sondern 2 ETW. So kannst du
sagen, daß dein Eigenkapital auf die selbstgenutzt Wohnung entfällt.
>2. Ich möchte mir von meinem Bruder etwas Geld in Form eines zinslosen
>Familienkredites leihen. Was wird wohl das Finanzamt meinem Bruder zu
>dem 'zinslos' bezüglich der Kapitalertragssteuer sagen? Wird dies
>akzeptiert, oder wird steuerlich gesehen eine Zins-Pauschale oder
>ähnliches festgelegt?
Grundsätzlich besteht die Vertragsfreiheit, da kann auch das Finanzmat
nix hineininterpretieren.
>3. Im Bebauungsplan für mein Grunsstück ist eigezeichnet, wo das Haus
>stehen darf. Meines Wissens gelten diese Baugrenzen für die Außenwände,
>d.h. das Dach darf diese Grenzen überragen.
>
>Darf auch z.B. eine Erker auf dem eine kleiner Balkon ist, über diese
>Baugrenzen ragen? Oder eventuell nur ein Balkon?
>
>4. Für die Autogarage muß laut Bebauungsplan ein Satteldach verwendet
>werden. Ich würde aber genau dort gerne einen Balkon/Terasse haben. Gilt
>so eine Terasse als Flachdach? Wie wird das wohl baurechtlich gesehen?
>
>Habe ich eine Chance dies genehmigt zu bekommen?
Dazu kann ich dir leider nix sagen.
Tschüß!
Jörn
> Mein Eigenkapital reicht für die selbstgenutzte Wohnung. Kann ich meine
> Kapitalaufnahme steuerlich gesehen auf die Mietwohnung legen, weil dort
> ein Schuldzinsen-Abzug möglich ist? Oder sagt das Finanzamt, daß die
> Schulden anteilig auf das ganze Haus gelegt werden müssen?
>
Das geht - wie alles im Leben - anteilig. Das Finanzamt schaut sich die
gesamten Baukosten an und legt Deinen Schuldzinsenabzug nach anteiliger
Wohnfläche fest.
> 2. Ich möchte mir von meinem Bruder etwas Geld in Form eines zinslosen
> Familienkredites leihen. Was wird wohl das Finanzamt meinem Bruder zu
> dem 'zinslos' bezüglich der Kapitalertragssteuer sagen? Wird dies
> akzeptiert, oder wird steuerlich gesehen eine Zins-Pauschale oder
> ähnliches festgelegt?
>
Nichts dergleichen. Familieninterna gehen das Finanzamt nichts an. Wenn
Dein Bruder Dir das Geld _schenkt_, interessiert's das FA wegen der
evtl. anfallenden Schenkungssteuer (Freibeträge in der Seitenlinie sind
nicht die dicksten), ein zinsloses Darlehen impliziert die Rückzahlung,
und das FA kann ihn nicht zwingen, Dir Zinsen abzuknöpfen, bloss damit
sie was zum versteuern haben. Wenn Ihr die Sache aus dem Grundbuch
raushalten könnt, würd' ich das tun, dann kommen die gar nicht erst auf
die Idee, blöd zu fragen (die schmeissen sonst gerne mit unnötigen
Formularen um sich... wir hatten so'n Gag, weil pro forma der Begriff
"Wohnrecht" im Kaufvertrag erwähnt wurde (nicht im Grundbuch, trotzdem
Papierkrieg...))
> 3. Im Bebauungsplan für mein Grunsstück ist eigezeichnet, wo das Haus
> stehen darf. Meines Wissens gelten diese Baugrenzen für die Außenwände,
> d.h. das Dach darf diese Grenzen überragen.
>
Vorsicht. Zur Sicherheit das Bauamt oder ggfs. den ausführenden
Architekten hierzu löchern, das ist regional stark unterschiedlich.
Prinzipiell gilt die eingezeichnete Fläche für den Grundriss, das ist
richtig, für Überstände gibt's aber Sonderregelungen.
> Darf auch z.B. eine Erker auf dem eine kleiner Balkon ist, über diese
> Baugrenzen ragen? Oder eventuell nur ein Balkon?
>
Wenn Du Pech hast, nicht mal ein Balkon. Daher sicherheitshalber erst
fragen (kann man zwar hinterher wieder wegstemmen, aber... ;-)
> 4. Für die Autogarage muß laut Bebauungsplan ein Satteldach verwendet
> werden. Ich würde aber genau dort gerne einen Balkon/Terasse haben. Gilt
> so eine Terasse als Flachdach? Wie wird das wohl baurechtlich gesehen?
>
Wenn die Garage direkt am Haus steht, und die Nutzung als Dachterrasse
sinnvoll durchführbar ist (also nicht z.B. mit einem 3-Meter-Steg über
das Gartentor hinweg), ist das wieder eine Genehmigungsfrage, die Du
dem Bauamt stellen solltest.
> Habe ich eine Chance dies genehmigt zu bekommen?
>
Kommt stark auf die Kompromisswilligkeit des zuständigen Sesselpu... -
äh - Beamten an. Schau Dir mal die Häuser der demnächstigen Nachbar-
schaft (resp. deren Pläne) an, und was für Extravaganzen denen durch-
gegangen sind. Mitunter ändert sich die Auslegung des Bebauungsplans im
Laufe der Zeit (meine Eltern durften beim Dachausbau 1991 noch keine
Gauben setzen, ein Neubau zwei Jahre später durfte welche haben, und
noch ein Jahr später waren auch die 45 Grad max. Dachneigung auf einmal
nicht mehr kritisch... letzteres kann aber auch Parteigehudel
gewesen sein...)
Gruss
Jerry
Das Finanzamt kann leider doch noch versuchen, Dir etwas Steuern abzuknöpfen
(voraussichtlich allerdings nicht sehr viel). Bei einem zinslosen Darlehen
liegt in der Unverzinslichkeit eine Schenkung (sic!!!). Die Schenkung wird
berechnet aus dem Zinsverzicht, kapitalisiert auf die voraussichtliche
Darlehenslaufzeit (maximaler Faktor 9,3). Der schenkungsteuerliche
Freibetrag unter Geschwistern beträgt DM 20.000. Bei einem "ewigen" Darlehen
(auf unbestimmte Zeit) ist der Freibetrag bereits bei einem unverzinslichen
Darlehen von ca. DM 40.000 aufgezehrt.
Noch Fragen? Fragen!
Gruß
Dietmar