Meine Plausibiläts- und Verständnisprüfung gibt mir folgende Aussage:
1. "Bei der getrennten Veranlagung müssen die Sonderausgaben und ggf. die
Einkommenssteuervorauszahlungen auf den Ehemann und die Ehefrau aufgeteilt
werden. Nutzen Sie hier bitte die Zuordnungstabelle in den Rechenblättern."
Ich habe alle entsprechenden Eingaben auf Ehemann und Ehefrau
getrennt verteilt und trotzdem weist er mich daraufhin. Ist das ein
Programmfehler oder habe ich etwas vergessen.
2. Welche Steuernummer muß ich bei der Ehefrau eintragen, wenn ich von
gemeinsamer auf getrennte Veranlagung umstelle und meine Frau vom Finanzamt
noch keine eigene Steuernummer bekommen hat, und was muß entsprechend bei
der ELSTER Übertragung in dem St.Nr. Feld stehen?
Weiß jemand hier Rat?
Vielen Dank
Gruß Erhard