Gruß Erhard
wenn ich mich richtig erinnere, ordnet der Taxman die genannten Kosten
bzw. Vorauszahlungen 50 : 50 zu, wenn du in den Rechenblättern nichts
vorgibst. Das wird aber in aller Regel nicht sachgerecht sein. Beispiele:
Getrennte Lebensversicherungen, Ausbildungskosten eines der beiden Partner.
Wenn du bei getrennter Veranlagung Rechenblätter zu den jeweiligen
Positionen erstellst, kannst du eine individuelle Zuordnung zu einem der
beiden Partner vornehmen - dann kriegt jeder, was er verdient ;-).
Viele Grüße,
"railpixel" Werner