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Gutschrift buchen - Wie ?

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A. Meier

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Jan 10, 2004, 7:22:52 AM1/10/04
to
Hallo,

ich arbeite mich gerade komplett in Lexware Buchhalter ein. Klappt auch
soweit ganz gut.
Ich stehe jetzt jedoch vor dem Problem, dass ich nicht genau weiß, wie ich
eine vom Lieferanten erhaltene Gutschrift buchen soll (welche Konten).
DEr Lieferant hat ein Kreditorenkonto..
Könnte mir da vielleicht jemand Starthilfe geben?

Vielen Dank und viele Grüße

A. Meier

Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern

unread,
Jan 10, 2004, 3:42:32 PM1/10/04
to
Hallo und guten Tag

"A. Meier" <cy...@deirc.net> schrieb im Newsbeitrag
news:Mk9B4R3...@star.lexware.de...

...die Rechnung des Lieferanten buchen Sie:
Soll=Aufwandskonto / Haben=Lieferantenkonto

Und die Gutschrift umgekehrt:
Soll=Lieferantenkonto / Haben=Aufwandskonto
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)


A. Meier

unread,
Jan 10, 2004, 6:12:44 PM1/10/04
to
Hallo Herr Schlögl,

vielen Dank!

Habe das mal so ausprobiert:

Kreditor 20001 an 3400 Wareneingang 16%, Betrag 487,20 EUR
Bei dieser Buchung wurde aber die mir durch die Gutschrift entstandene
Umsatzsteuer als Vorsteuer verbucht - habe demnach wohl das falsche Konto
gewählt (3400 Wareneingang 16% ist ja Vorsteuer).

Die Überweisung der Gutschrift des Kreditors auf das Bankkonto:

1200 Bank an 20001 Kreditor, Betrag 487,20 hätte soweit gepasst. Das
Bankkonto ist dadurch richtig gebucht - aber die Steuerkonten nicht.

Welches Konto nutze ich stattdessen der 3400 ?

Vielen Dank!


Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern

unread,
Jan 11, 2004, 3:46:12 AM1/11/04
to
Hallo und guten Tag

"A. Meier" <cy...@deirc.net> schrieb im Newsbeitrag

news:mVSPB98...@star.lexware.de...

...das ist doch richtig! Mehrwertsteuer von Lieferantenseite ist "Vorsteuer"
und nicht Umsatzsteuer!

A. Meier

unread,
Jan 11, 2004, 7:04:11 AM1/11/04
to
Hallo,

bei einer Gutschrift ????
Ich bekomme ja im Zuge einer Gutschrift zuviel gezahle USt. an den
Lieferanten wieder zurück. D.h. ich kann die doch nicht doppelt abziehen;
einmal von der Rechnung des Lieferanten und zum zweiten von der Gutschrift
des Lieferanten.

Ist doch genau das selbe, wenn ich eine Provisionsabrechnung bekomme. Die
dort geführte Steuer zählt doch als USt. - muss ich also folglich ans
Finanzamt abführen.

Oder denke ich da jetzt komplett falsch ?

Vielen Dank!

Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern

unread,
Jan 11, 2004, 7:23:29 AM1/11/04
to
Hallo und guten Tag

zuerst:
bitte gewöhnen Sie sich an, in derartigen Foren wie wir hier haben, den
Text, auf den Sie antworten *in Ihre Antwort stehenzulassen*!

"A. Meier" <cy...@deirc.net> schrieb im Newsbeitrag

news:to3WGsD...@star.lexware.de...

...ja - die Gutschrift Ihres Lieferant verkürzt Ihren Vorsteuerabzug (eine
Provision ist u.U. wieder ganz anders zu bewerten). Mit Ihrer abzuführenden
Umsatzsteuer auf Basis Ihrer Erlöse hat sie *direkt* nichts zu tun.

Hermle-Degen

unread,
Jan 11, 2004, 7:54:56 AM1/11/04
to
Liebe(r) A. Meier,

das ist so ein *simpler* Buchungsvorgang, und dich begreife daher nicht, was
Ihnen schon da Probleme bereitet.

Wie haben Sie denn früher gebucht? Hatten Sie da evtl. eine ganz einfache
Soll-Haben Liste? Wenn ja, dann muss Ihnen doch die Erklräung von Herrn
Schlögl *einleuchtend* sein.

Rechnung:

3400 im Soll
Kreditor im Haben

Gutschrift:

Kreditor im Soll
3400 im Haben

Wie kommen Sie nur darauf, dass jetzt die Ust. doppelt abgezogen wird? Die
Buchungen *gleichen* sich doch aus. Genauso auch in dem dabei angesprochenen
Umsatz(Vor-)steuerkonto, das in beiden Fällen das gleiche ist!

Da stand Ihnen sicherlich nur einer *auf der Leitung*?!

Glauben Sie Herrn Schlögl; so stimmt es.

Gruß

Bruno Hermle


"A. Meier" <cy...@deirc.net> schrieb im Newsbeitrag

news:to3WGsD...@star.lexware.de...

A. Meier

unread,
Jan 11, 2004, 8:16:38 AM1/11/04
to
Hallo Herr Schlögl,

dann macht es aber doch keinen Sinn wenn ich das an 3400 Wareneingang
buche. Die USt. wird dann ja der Vorsteuer zugerechnet (weniger Zahllast).
Aber laut dem Verlauf dieses Chats sollte dem nicht so sein?

Ich bin jetzt irgendwie komplett verwirrt ...

Mit freundlichem Gruß

A, Meier


Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern wrote:

> Hallo und guten Tag

> zuerst:
> bitte gewöhnen Sie sich an, in derartigen Foren wie wir hier haben, den
> Text, auf den Sie antworten *in Ihre Antwort stehenzulassen*!

> "A. Meier" <cy...@deirc.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:to3WGsD...@star.lexware.de...
> > Hallo,
> >
> > bei einer Gutschrift ????
> > Ich bekomme ja im Zuge einer Gutschrift zuviel gezahle USt. an den
> > Lieferanten wieder zurück. D.h. ich kann die doch nicht doppelt abziehen;
> > einmal von der Rechnung des Lieferanten und zum zweiten von der Gutschrift
> > des Lieferanten.
> >
> > Ist doch genau das selbe, wenn ich eine Provisionsabrechnung bekomme. Die
> > dort geführte Steuer zählt doch als USt. - muss ich also folglich ans
> > Finanzamt abführen.
> >
> > Oder denke ich da jetzt komplett falsch ?

> ....ja - die Gutschrift Ihres Lieferant verkürzt Ihren Vorsteuerabzug (eine

A. Meier

unread,
Jan 11, 2004, 10:28:49 AM1/11/04
to
Hallo zusammen,

der Groschen ist eben gefallen.
Durch die Umkehrbuchung wurde ja die USt. von der Vorsteuer direkt
abgezogen - somit passte das alles ;)

Ich stand wohl wirklich auf der Leitung!

Vielen Dank Euch beiden!

Mit freundlichem Gruß

A. Meier

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