Folgender Fall:
GbR (3 Gesellschafter) und eine GmbH (die gleichen 3 Gesellschafter wie
bei der GbR, aber erst seit 01.04.2004)
Die GbR vermietet an die GmbH.
Seit 01.04.2004 ist eine umsatzsteuerliche Organschaft entstanden.
Heute war unsere Steuerberaterin da und hat versucht mir zu erklären was
ich nun bei der Buchhaltung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung ab 01.04.2004 zu
beachten habe.
Ab 01.04.04 muss für die GbR (Organträger) und die GmbH eine UstVa
abgegeben werden.
Nun meine Frage: Gibt es im Lexware die Möglichkeit eine UstVa für eine
Organschaft zu erstellen, oder muss ich das wirklich manuell machen?
Hat jemand Erfahrungen in Bezug auf eine umsatzsteuerliche Organschaft?
(ich hab gar keine Ahnung wie man buchen soll)
Schon mal vielen Dank
Sandy
buchen Sie in der GbR und auch in der GmbH grundsätzlich wie bisher weiter.
Zur Umsatzsteuervoranmeldung:
Eine gemeinschaftliche Umsatzsteuervoranmeldung kann Lexware nicht
erstellen. Hier hat sich in der Praxis ein Excel-Blatt bewährt, mit dem
Sie die beiden Werte zusammenfassen und entsprechend manuell erklären.
Hilfreich ist hier ein reines Formularpgrogramm; auch auf Elster möchte
ich hinweisen. Wenn Sie wollen, können sie sich die Software "Elster" auf
CD kostenlos vom Finanzamt holen.
Mit Hilfe des Excel-Blattes können Sie auch sehr schön sehen, welcher Wert
von welcher Gesellschaft zu entrichten ist - oder was wem zu erstatten ist.
Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem aufklarenden Düsseldorf am Rhein, der jetzt
und immer schon an der Altstadt vorbeifließt ohne Kölner drinn
> Sehr geehrte Frau Witzgall,
> Zur Umsatzsteuervoranmeldung:
> Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Butzmühlen,
vielen Dank, das hat mir schon weitergeholfen.
Aber trotzdem noch eine Frage:
Angenommen die GbR (Organträger) muss Ust in Höhe von 100,00 € an das FA
abführen, die GmbH bekommt 300,00 € Steuern wieder.
Ergibt sich eine Zahllast von -200,00 € (richtig??)
Die Ust wird vom FA auf das Konto der GmbH überwiesen. (Oder macht das FA
das nicht und überweist nur auf das Konto des Organträgers)?
Und wie ist das wenn die GbR Steuern in Höhe von 100,00 € vom FA bekommen
würde, und die GmbH 50,00 € zahlen müsste, dann werden ja nur 50,00 € vom
FA überwiesen.
Und nun? Wie bucht man denn sowas?
Viele Fragen auf die ich leider keine Antwort weiß.
Viele Grüße aus Jena
Sandy
da sind Ihre Vermutungen richtig.
a) Das Finanzamt erstattet nur eine Zahlung. Diese Erstattung buchen sie
dann bei einer Gesellschaft. Wieviel davon diese Gesellschaft an die
andere abgeben muß - oder auch nachfordern kann - steht auf Ihrer
Excel-Berechnung.
b) Den abzugebenden Mehrbetrag buchen Sie als Verbindlichkeit auf ein
"Verrechnungskonto Gesellschaft XY". Wenn Sie dann brav den Betrag an
diese Gesellschaft gezahlt haben, gleicht sich dieses Konto wieder aus.
c) Wenn Sie von der anderen Gesellschaft etwas zu bekommen haben, dann
gilt vorstehender Absatz - nur umgekehrt.
d) Wenn beide Gesellschafte etwas zahlten müssen - das entnehmen Sie bitte
Ihrer Excel-Liste - können beide ihren Anteil ans Finanzamt überwiesen.
Die Zahlung kann auch von einer Gesellschaft übernommen werden, dann gilt
wieder die Verfahrensweise b) und c).
Das ist am Anfang ein bischen verwirrend, aber anschließend ganz klar und
simpel.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie alles hinbekommen. Wenn sich weitere
Fragen ergeben, bitte noch mal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem bedeckten Düsseldorf kurz vor der
Frühstückszeitung
Sandy Witzgall wrote:
> Hallo alle zusammen,
Hallo Sandy,
es gibt meines Wissens keine Möglichkeit unter Lexware Organschaften bzw.
kumulierte USt-VA "automatisch" (im Gegensatz zur DATEV) zu bekommen. Ich
habe mir in so einem ähnlichen Fall dadurch geholfen, dass ich eine dritte
Firma einrichtete, auf die ich die ust-Relevanten Daten gebucht habe, so
dass ich nur eine USt-VA bekam.
Sehr umständlich, aber ich weis unter Lexware keinen anderen Weg.
Gruß aus Bremen
Petra-Andrea Fietz