ein Kunde hat mir eine Rechnung Nr.xxxx versehentlich doppelt bezahlt.
Wir haben uns darauf geeinigt diesen irrtum bei der nächsten Rechnung zu
berücksichtigen.
Frage 1: Wie Buche ich das jetzt
Frage 2: Wie berücksichtige ich das bei der nächsten Rechnung.
Mfg. Jürgen Katzke
ein paar weitere Informationen wären schön:
- mit welchem Kontenrahemn arbeiten Sie?
- bilanzieren Sie?
- buchen sie grundsätzlich debitorisch?
- buchen Sie mit offenen Posten?
Mit diesem Wissen kann ich Ihnen oder ein anderer Nutzer Ihnen wirksam
antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf noch nicht ganz wach
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fcP32By...@star.lexware.de...
...der kürzeste Weg ist, die Doppelzahlung einfach auf dem Debitorenkonto
als Guthaben zu belassen und auf der nächsten Rechnung diesen Betrag - wenn
Sie auch Faktura einsetzen - bei "abzüglich Abschlagsbetrag" einzusetzen. Im
Folgetext können Sie ja noch den Vorgang vermerken ("Abschlagsbetrag ergibt
sich aus Doppelzahlung Re.# nnnn")...
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)
Mfg. Jürgen Katzke
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fcP32By...@star.lexware.de...
ich benutze LFO-Pro,
werde es im Januar umsetzen.
Danke für Ihre schnelle Hilfe.
Mfg. Jürgen Katzke
"Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern"
<Fo...@sonderhomepage.de> schrieb im Newsbeitrag
news:wcAvEyy...@star.lexware.de...
den vom Kunden doppelt bezahlten Betrag würde ich in einem ersten Schritt
wie folgt buchen:
1. per 1200 Bank an Konto 1700 Sonstige Verbindlichkeit.
Mehrwertsteuer fällt nicht an, das es sich nicht um eine Anzahlung
handelt. Dieser Betrag ist so lange eine sonstige Verbindlichkeit und
bleibt auf Konto 1700 stehen, bis der Kunde wieder von Ihnen eine Rechnung
bekommt. Diese weitere Rechnung buchen Sie dann im zweiten Schritt wie
gewohnt:
Per 1xxxx Debitor an Erlös und Mehrwertsteuer – mit üblicher OPOS-Nummer.
Sie sind sich mit Ihrem Kunden einige, dass diese Rechnung mit der auf
Konto 1700 stehenden Verbindlichkeit verrechnet werden soll. Deshalb
buchen sie in diesem Moment im dritten Schritt:
Per Konto 1700 Sonstige Verbindlichkeit an 1xxxx Debitor - mit der
zutreffenden OPOS-Nummer.
Fertig.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sowohl Ihre Debitoren als auch
Ihre sonstigen Verbindlichkeiten zu jedem Zeitpunkt zutreffend ausgewiesen
werden. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Kunde erst im neuen Jahr die
weitere Lieferung oder Leistung erhält. Auch dann steht am 31.12.2003 die
Verbindlichkeit zutreffend dort, wo sie hingehört.
Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem nachtschwarzen Düsseldorf
Mfg. Jürgen Katzke
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:H4a3NN5...@star.lexware.de...
> Sehr geehrter Herr Katzke,
>
> den vom Kunden doppelt bezahlten Betrag würde ich in einem ersten Schritt
> wie folgt buchen:
>
> 1. per 1200 Bank an Konto 1700 Sonstige Verbindlichkeit.
>
> Mehrwertsteuer fällt nicht an, das es sich nicht um eine Anzahlung
> handelt. Dieser Betrag ist so lange eine sonstige Verbindlichkeit und
> bleibt auf Konto 1700 stehen, bis der Kunde wieder von Ihnen eine Rechnung
> bekommt. Diese weitere Rechnung buchen Sie dann im zweiten Schritt wie
> gewohnt:
>
> Per 1xxxx Debitor an Erlös und Mehrwertsteuer - mit üblicher OPOS-Nummer.