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Fahrzeugabrechnung, 2. Versuch

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Christian Kupka

unread,
Mar 30, 2003, 6:31:30 AM3/30/03
to
Hallo,

Frage zur Fahrzeugabrechnung.
Ich führe für die vorhandenen Fahrzeuge (Transporter/PKW) Fahrtenbücher. Die
Fahrzeuge sind nicht im Betriebsvermögen. Abgerechnet wird auf Basis 0,30?
/lm.
Zum Monatsende erfolgt Entnahme Bares.
Auf welche(s) Konto(en) erfolgt den nun die Buchung ? Sehe da nicht so recht
durch.

Danke Für die Hilfe

MfG


Christian Kupka

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Friedrich Butzmühlen

unread,
Mar 30, 2003, 2:42:54 PM3/30/03
to
Sehr geehrter Herr Kupka,

Ihre Frage zu beantworten, ist sehr schwer. Denn Sie schreiben, dass Sie
für die vorhandenen Fahrzeuge Fahrtenbücher führen. Gleichzeitig merken
Sie an, dass sich diese Fahrzeuge sich nicht im Betriebsvermögen befinden.

Sind Sie da ganz sicher? Warum befindet sich der Transporter nicht im
Betriebsvermögen? Wem gehört der? Es ist höchst selten, dass ein
Privatmann sich aus Jux und Dollerei einen Transporter hält.

Wichtig wäre auch zu wissen, ob Sie bilanzieren oder eine Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG fertigen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Sie
als 4/3 Ermittler kein gewillkürtes Betriebsvermögen haben können - und
damit nicht wählen können, welches Fahrzeug nun im Betriebsvermögen ist
und welches nicht.

Des weiteren wäre es wichtig zu wissen, zu welchem Anteil die Fahzeuge
privat und beruflich genutzt werden.

Ihr Hinweis: "Zum Monatende erfolgt Entnahme Bares" könnte zur Verwirrung
führen. Warum wird Was am Monatsende bar entnommen? Bar entnommen werden
Privatentnahmen - und die sind erfolgsneutral - diese Entnahmen könnten
dann nichts mit Ihrem Wunsch zu tun haben, Ihre Fahzeuge abzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen etwas müde tief im Anfang der beginnenden Nacht.

Christian Kupka

unread,
Apr 2, 2003, 2:22:10 PM4/2/03
to
Hallo Herr Butzmühlen,

kann leider erst heute antworten, aber erst mal danke für den Ansatz.

"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:tJNoOSv...@star.lexware.de...


> Sehr geehrter Herr Kupka,
>
> Ihre Frage zu beantworten, ist sehr schwer. Denn Sie schreiben, dass Sie
> für die vorhandenen Fahrzeuge Fahrtenbücher führen. Gleichzeitig merken
> Sie an, dass sich diese Fahrzeuge sich nicht im Betriebsvermögen befinden.
>
> Sind Sie da ganz sicher? Warum befindet sich der Transporter nicht im
> Betriebsvermögen? Wem gehört der? Es ist höchst selten, dass ein
> Privatmann sich aus Jux und Dollerei einen Transporter hält.
>

Ja, doch. Der Transporter (eigentlich umfunktionierter VW-Bus) stammt aus
einer früheren Unternehmung.

> Wichtig wäre auch zu wissen, ob Sie bilanzieren oder eine Gewinnermittlung
> nach § 4 Abs. 3 EStG fertigen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Sie
> als 4/3 Ermittler kein gewillkürtes Betriebsvermögen haben können - und
> damit nicht wählen können, welches Fahrzeug nun im Betriebsvermögen ist
> und welches nicht.
>

E/A-Rechnung mit Ist-Versteuerung

> Des weiteren wäre es wichtig zu wissen, zu welchem Anteil die Fahzeuge
> privat und beruflich genutzt werden.
>

Die Fhrzeuge werden überwiegend geschäftlich genutzt. Darum das führen der
Fahrtenbücher. Damit habe ich einen genauen Überblick Privatfahrten. Wobei
die Kilometerleistung geschäftlich ca 1300 - 1800 km /Monat je Fahrzeug
beträgt (2 Fahrzeuge)

> Ihr Hinweis: "Zum Monatende erfolgt Entnahme Bares" könnte zur Verwirrung
> führen. Warum wird Was am Monatsende bar entnommen? Bar entnommen werden
> Privatentnahmen - und die sind erfolgsneutral - diese Entnahmen könnten
> dann nichts mit Ihrem Wunsch zu tun haben, Ihre Fahzeuge abzurechnen.
>

Der Hinweis "Zum Monatende erfolgt Entnahme Bares" war symbolisch gemeint,
meine Frage bezieht sich auf welches Konto (Privatentnahmen ?) oder ist es
günstiger die Fahrzeuge in die Firma zu nehmen ?
Für einige Anregungen/Tipps wäre ich dankbar.

> Mit freundlichen Grüßen
>
> Friedrich Butzmühlen etwas müde tief im Anfang der beginnenden Nacht.
>
>
>

MfG

Christian Kupka

Friedrich Butzmühlen

unread,
Apr 4, 2003, 11:54:35 AM4/4/03
to
Sehr geehrter Herr Kupka,

dann ist die Sache recht einfach: Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören
alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb derart dienen, dass sie objektiv
zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Toller Satz, nicht? Dem steht nicht
entgegen, dass Sie dieses Wirtschaftsgut auch mal privat nutzen.

Und weiter:

Ein Wirtschaftsgut kann man nicht in einen privat genutzten und beruflich
genutzte Anteil trennen. Da geht nur entweder oder. Eine Ausnahme besteht
bei Grundstücken. Das haben wir hier nicht. Das heisst für Sie konkret:
Wenn Sie den Transporter zu mehr als 50% beruflich nutzen - und es spricht
einiges dafür -, dann ist er notwendiges Betriebsvermögen. Punkt.

Das heisst weiter, dass Sie kein Wahlrecht haben, was Sie nun mit dem
Transporter machen. Er ist also Betriebsvermögen von Anfang an - egal ob
Sie ihn im Anlagevermögen ausweisen oder nicht.

Und jetzt die gute Seite:

Das hat für Sie einige Vorteile. Zum einen wirken sich die
Anschaffungskosten bzw. der Einlagewert über die Abschreibung in voller
Höhe zu Ihren Gunsten als Betriebsausgabe aus. Zum anderen: Wenn Sie ein
Fahrtenbuch führen, wie Sie schreiben, dann können und müssen Sie alle
Kosten als Betriebsausgaben buchen. Dann können und müssen Sie dabei alle
Vorsteuerbeträge ohne jede Einschränkung zu Ihren Gunsten gelten machen.

Und Ihre private Nutzung?

Am Jahresende gehen Sie her und buchen Ihre private Nutzung anteilig nach
den mit Fahrtenbuch ermittelten Werten. Dabei unterwerfen Sie nur die
Beträge der Mehrwertsteuer, die vorher zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Damit fahren Sie weitaus besser, als mit der 1-%-Regel, die eventuell auf
1,5% erhöht werden soll. Da pokert der Staat mit der Faulheit der Leute.
Stört Sie nicht. Lassen Sie die anderen schimpfen. Ich gehe davon aus,
dass Sie Ihr Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen.

Besser geht es nicht, gerechter auch nicht.

Wenn weitere Fragen auftauchen, sprechen Sie mich gerne an.

Mit freundlichen Grüssen

Friedrich Butzmühlen aus einem freitagnachmittaglichen Düsseldorf mit
Vorfreude auf das Wochenende und weiterer Freude über einen
Steuerpflichtigen, der mit dem mühevollem Weg eines ordnungsgemässen
Fahrtenbuches der gierigen Finanzbehörde ein Schnippchen schlägt.

Christian Kupka

unread,
Apr 5, 2003, 4:01:34 AM4/5/03
to
Hallo Herr Butzmühlen,

ich danke Ihnen sehr für diese verständliche und umfassende Erklärung. Werde
das in die Praxis umsetzen.
Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende noch.

MfG

Christian Kupka


"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:1KUbfrs#CHA...@star.lexware.de...

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