wir sind ein Unternehmen, das Software herstellt. Um die Aufwände zur
Nachbesserung/Gewährleistung von evt. fehlerhafter Software im lfd.
Geschäftsjahr für zukünftige
Jahre zu sichern, empfiehlt es sich Rückstellungen zu bilden.
Wer kennt eine vom Finanzamt akzeptierte Formel
(z.B. in Abhängigkeit vom Umsatz) zur Bemessung
der Höhe der Rückstellung?
Gruß,
Harry
eine vom Finanzamt akzeptiere Formel gibt es nicht. Das Finanzamt hat
nichts zu akzeptieren, das Finanzamt muss sich an die geltende Rechtslage
halten. Und danach müssen Sie Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten bilden.
Die Nachbesserung von Software ist so eine ungewisse Verbindlichkeit.
Diesen Aufwand müssen Sie nach besten Wissen und Gewissen schätzen.
Hilfreich sind hier Erfahrungen aus den Vorjahren. Wieviel Aufwand mußten
sie in den Vorjahren betreiben, um solchen Nachbesserungen bewältigen zu
können? Vielleicht können Sie auf diese Weise einen Prozentsatz vom Umsatz
bestimmen, der erfahrungsgemäß anfällt. Das ist dann Ihre Größe für den
Jahresabschluss.
Aber, ich höre Sie schon sagen: "Das haben wir doch gar nicht
festgehalten". Schön. Dann befinden sie sich in guter Gesellschaft. Kaum
ein Unternehmen hält diese Aufwendungen fest, denn die Leute arbeiten
einfach daran, wenn es anfällt. Lästig, aber es muß gemacht werden.
Deshalb schätzen Sie im ersten Jahr wirklich nach besten Wissen und
Gewissen. Wenn dieser Wert nicht ganz utopisch ist, dann muss die
Finanzbehörde diesen Wert anerkennen.
Und ab sofort halten Sie diese Nachbesserungen fest, dokumentieren
Zeitaufwand und alle weiteren Aufwendungen. Dann können Sie im nächsten
Jahr richtig kalkulieren - und ggf. nachträglich ihre erste freihändige
Schätzung belegen.
Besonderheiten können vorliegen, wenn Sie einen bestimmten großen Auftrag
nachbessern müssen. Auch hier schätzen Sie die erforderlichen Mann-Tage,
stimmen sich mit Ihrem Programmentwickler ab, halten dessen Meinung fest.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf bei der Mittagspause überrascht
vielen Dank für die nützlichen und praktischen Hinweise,
die ich direkt umsetzen kann, weil Aufzeichnungen bzgl.
Nacharnbeiten in Form von "Stundenzettel" vorliegen.
Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich für die kurzfristige
Beantwortung und hoffe, daß ich Sie nicht vom Mittagessen/
von der Mittagspause abgehalten habe.
Viele Grüße,
Harry
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:0PDKlik...@star.lexware.de...
da sind Sie in einer glücklichen Lage. Zu den reinen Lohnkosten auch die
Arbeitgeberanteile zur Solzialverischerung, anteilige Urlaubs- und
Krankheitstage berücksichtigen.
Wenn sich weitere Fragen ergeben sollten, bitte noch einmal melden.
In der Mittagspause haben Sie mich nicht gestört - Rechnungslegung ist
mein Hobby - etwa seltsam, aber es macht Spaß.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einen klaren kalten Düsseldorf mit Sonnenschein