ich habe zwei Probleme mit der USt-Verprobung, die ich trotz Studium vpn
älteren Postings aus Anfang 2003 nicht lösen konnte. Vielleicht weiß jemand
Rat.
1. Wenn ich die Verprobung für 2003 ausdrucke, erhalte ich auf der letzten
Seite einen Differenzbetrag unter "Summe USt." und "USt. lt. Konten" von
über 1000 euro. In den einzelnen USt-Positionen sind keine Differenzen (bis
auf die Rundungsdifferenzen in cent-Höhe). Bei der VSt ist die Differenz 0.
Wie kann das sein?
2. Die Umsatzsteuerzahllast/Forderung ergibt sich ja durch die Summe USt. -
Summe VSt. - Umsatzsteuervorauszahlung - Sondervorauszahlung. Mein Problem
ist die USt-Vorauszahlung bzw. Erstattung. Ich buche diese bei
Kontobelastung. Auf Grund der Dauerfristverlängerung erfolgt die
Kontobelastung allerdings erst ca. 6 Wochen nach dem Veranlagungszeitraum.
Z.B. die für November erst im Januar. Also weiß Lexware ja auch nicht, dass
die Zahlung im Januar noch zum Jahr 2003 gehört. Wie buche ich besser?
Vielen Dank und Gruß von der verschneiten Ostsee
Dustin Homeyer
"Dustin Homeyer" <dustin....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:6g4YNbA...@star.lexware.de...
> Hallo,
>
> ich habe zwei Probleme mit der USt-Verprobung, die ich trotz Studium vpn
> älteren Postings aus Anfang 2003 nicht lösen konnte. Vielleicht weiß
jemand
> Rat.
>
> 1. Wenn ich die Verprobung für 2003 ausdrucke, erhalte ich auf der letzten
> Seite einen Differenzbetrag unter "Summe USt." und "USt. lt. Konten" von
> über 1000 euro. In den einzelnen USt-Positionen sind keine Differenzen
(bis
> auf die Rundungsdifferenzen in cent-Höhe). Bei der VSt ist die Differenz
0.
> Wie kann das sein?
So etwas kann leicht entstehen, wenn man Umsätze mit Umsatzsteuer auf ein
Konto bucht, das nicht in die Umsatzsteuervoranmeldungen und die
Umsatzsteuerverprobung aufgenommen wird, z. B. "Sonstige betriebliche
Erträge". Dies korrigierst du, indem du in der Kontenverwaltung in den
Eigenschaften die Zuordnung zu der Umsatzsteuerposition herstellst (hier
also wahrscheinlich die 51). Generell ist es aber besser, für solche Umsätze
mit Steuer ein extra Konto zu erstellen, dann sind alle 16%-Umsätze unter
sich und die Bemessungsgrenze stimmt auch.
Eine weitere Möglichkeit der Entstehung ist eine Fehleingabe beim Buchen von
Kreditorrechnungen, wenn aus der Auswahlliste anstatt "VSt. 16%"
fälschlicherweise "Ust. 16%" gewählt wird. So ein Flüchtigkeitsfehler kann
immer mal vorkommen. Der ist jedoch nicht so einfach zu finden, da musst du
wohl oder übel alle Aufwandskonten (die sinds vermutlich) kontrollierst, ob
da irgendwo Umsatzsteuer statt Vorsteuer gebucht worden ist. Es gibt aber
eine kleine Hilfe: Wenn du die Umsatzsteuerverprobung Monat für Monat
durchführst, kannst du so die Differenz zeitlich einkreisen.
>
> 2. Die Umsatzsteuerzahllast/Forderung ergibt sich ja durch die Summe
USt. -
> Summe VSt. - Umsatzsteuervorauszahlung - Sondervorauszahlung. Mein Problem
> ist die USt-Vorauszahlung bzw. Erstattung. Ich buche diese bei
> Kontobelastung. Auf Grund der Dauerfristverlängerung erfolgt die
> Kontobelastung allerdings erst ca. 6 Wochen nach dem Veranlagungszeitraum.
> Z.B. die für November erst im Januar. Also weiß Lexware ja auch nicht,
dass
> die Zahlung im Januar noch zum Jahr 2003 gehört. Wie buche ich besser?
Die Summe der Zahllasten aus November und Dezember bleibt in ihren
Einzelteilen auf den von dir genannten Konten stehen, mit Durchführung des
Jahresabschlusses durch Lexware werden die Konten automatisch saldiert und
auf ein von dir anzugebendes Konto (wird abgefragt) als Eröffnungsbestand im
neuen Jahr übertragen. In der Regel wird das wohl eine Verbindlichkeit sein
und du wählst dann das Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" (steht im Bereich
"Verbindlichkeiten"). Mit den beiden Zahlungen im Januar und Februar
gleichst du dies dann aus.
Hoffe, das hat dir etwas geholfen.
Viele Grüße von der Küste.
Stephan Brügger
"Stephan Brügger" <sbru...@plato-ag.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9odUaPB...@star.lexware.de...
Super. Vielen Dank. Ein bösen Fehler habe ich gefunden. Wir hatten einen
AV-Abgang, der über Buchwert lag. Die Buchung, die ich aus dem
Lexware-Ratgeber übernommen hatte, verursachte das erste Chaos. Der zweite
Buchungsvorschlag hat nun gefunzt. Verbleibt ein Betrag der sich eindeutig
einem innergemeintschafltichem Erwerb zuordnen läßt.
Ich buchte: 3425 innerg. Erwerb 16% USt u. VSt. an Kreditor. In der
Verprobung steht der Betrag unter Position 97 und damals wurde dieser auch
ordnungsgemäß in der USt-VA addiert. Nur warum zeigt die Verprobung diesen
nun *unten* als Differenz?
>
>
> >
> > 2. Die Umsatzsteuerzahllast/Forderung ergibt sich ja durch die Summe
> USt. -
> > Summe VSt. - Umsatzsteuervorauszahlung - Sondervorauszahlung. Mein
Problem
> > ist die USt-Vorauszahlung bzw. Erstattung. Ich buche diese bei
> > Kontobelastung. Auf Grund der Dauerfristverlängerung erfolgt die
> > Kontobelastung allerdings erst ca. 6 Wochen nach dem
Veranlagungszeitraum.
> > Z.B. die für November erst im Januar. Also weiß Lexware ja auch nicht,
> dass
> > die Zahlung im Januar noch zum Jahr 2003 gehört. Wie buche ich besser?
>
>
> Die Summe der Zahllasten aus November und Dezember bleibt in ihren
> Einzelteilen auf den von dir genannten Konten stehen, mit Durchführung des
> Jahresabschlusses durch Lexware werden die Konten automatisch saldiert und
> auf ein von dir anzugebendes Konto (wird abgefragt) als Eröffnungsbestand
im
> neuen Jahr übertragen. In der Regel wird das wohl eine Verbindlichkeit
sein
> und du wählst dann das Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" (steht im Bereich
> "Verbindlichkeiten"). Mit den beiden Zahlungen im Januar und Februar
> gleichst du dies dann aus.
Ja, das hatte ich soweit verstanden. Wir haben jedoch ein abweichendes
Wirtschaftsjahr. Aber sonst alles im grünen Bereich. Nun aber die Feinheit:
für die USt-Jahreserklärung mache ich die USt-Verprobung, um unsere
Last/Forderung zu ermitteln. Sprich alle USt - VSt - Sonderzahlung und eben
minus die Vorauszahlungen. Nun kann Lexware gar nicht wissen, dass ich die
USt-VA für Dezember bereits gemacht habe und die Abbuchung auch automatische
im Januar durch das FA erfolgt. Also gibt mir Lexware allermindestens den
Dezember-Betrag (und auch den Novemberbetrag) als Zahllast aus, obwohl die
Abbuchungen schon unterwegs sind (ein Problem der Dauerfristverlängerung).
Kann ich das besser buchen, so dass ich den realen Wert erhalte. Zum
Beispiel:
bei Übermittlung der USt-VA buche ich Umsatzsteuervorauszahlung an
Verbindlichkeiten (FA). Bei Zahlungsausgang buche ich dann Verbindlichkeiten
(FA) gegen Konto. So ist der zeitliche Zusammenhang gegeben und in der
Verprobung müßte alles plus/minus null rauskommen (bis auf eventuelle
Stornos etc.)
Oder wie buchst du das?
Danke nochmals...
Dustin
"Dustin Homeyer" <dustin....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:#eWpSxB...@star.lexware.de...
Kann das daran liegen, dass das Konto 3425 (SKR03) mit Steuersatz "keiner"
und USt-Pos. 97 verschlüsselt ist? Müßte es vielleicht "USt 16%" heißen?
Danke.
Dustin
"Dustin Homeyer" <dustin....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:QWtco0B...@star.lexware.de...
.....
>
> Kann das daran liegen, dass das Konto 3425 (SKR03) mit Steuersatz "keiner"
> und USt-Pos. 97 verschlüsselt ist? Müßte es vielleicht "USt 16%" heißen?
Genau. Probiers einfach aus, ist schließlich nur ein Parameter für die
Listenaddition, kannst du zur Not anschließend wieder rückgängig machen.
"Dustin Homeyer" <dustin....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:%23eWpSx...@star.lexware.de...
.....
> Beispiel:
> bei Übermittlung der USt-VA buche ich Umsatzsteuervorauszahlung an
> Verbindlichkeiten (FA). Bei Zahlungsausgang buche ich dann
Verbindlichkeiten
> (FA) gegen Konto. So ist der zeitliche Zusammenhang gegeben und in der
> Verprobung müßte alles plus/minus null rauskommen (bis auf eventuelle
> Stornos etc.)
>
> Oder wie buchst du das?
Die VA selbst buche ich überhaupt nicht! Der Zahllast-Saldo ergibt sich über
die Saldierung aller Steuer-Konten pro Monat oder auch übers Jahr.
Die Rest-Zahllast am Jahresende berücksichtigt dann auch die Vorauszahlungen
auf dem entsprechenden Konto. Ich buche beim Einzug der VA durch das
Finanzamt einfach
"Umsatzsteuervorauszahlung an Bank",
denn die "Verbindlichkeit" ist ja durch den Steuerkontensaldo bereits
gegeben.
Viele Grüße von der Küste
Stephan Brügger
irgendwie schreiben wir gerade aneinander vorbei, fürchte ich. Ich wollte
die Verprobung benutzen, um unserem SB für die USt-Jahreserklärung eine
Aufstellung über vereinnahmte USt abzgl. VSt in die Hand geben zu können.
Bislang habe ich ihm immer sämtliche USt-VA gegeben und er hat das manuell
gegengerechnet. Wenn er also im Mai die Erklärung macht, sind ja bereits die
Vorauszahlungen für November und Dezember abgebucht worden. Jedoch erfolgten
diese im Januar/Februar und folglich tauchen die in der Verprobund für 2003
nicht als Vorauszahlung auf und entsprechend höher ist die Zahllast
angegeben.
Das Problem ist nämlich unser abweichendes WJ.
Aber naja, dann muss er halt einbißchen rechnen.
Danke trotzdem.
--
Verschneite Grüße von der Ostsee
Dustin Homeyer
"Stephan Brügger" <sbru...@plato-ag.com> schrieb im Newsbeitrag
news:u2D949L...@star.lexware.de...
war keine gute Idee. Schließlich ist die Rechnung ja in der Tat nicht mit
USt beaufschlagt. Naja, solange alles andere stimmt, will ich mich mal
zufrieden geben.
Danke trotzdem.
--
Verschneite Grüße von der Ostsee
Dustin Homeyer
"Stephan Brügger" <sbru...@plato-ag.com> schrieb im Newsbeitrag
news:d#l746L5...@star.lexware.de...
ich nutze FOP 2004. Bei der Umsatzsteuerverprobung für das Wirtschaftsjahr
2003 kommt alles hin (bis auf eine hinzunehmende Differenz der USt. von
0,02 Euro) VSt ist auch korrekt, die abzuziehenden USt-Vorauszahlungen
sind auch korrekt. Allerdings steht bei Anrechnung Sondervorauszahlung ein
falscher Betrag nämlich 2.140,00 Euro, das Konto 1781 ist aber nur mit
1.040,00 Euro (korrekt) bebucht.
Das kann doch so nicht richtig sein oder verstehe ich etwas nicht richtig
oder wo kann der Fehler liegen.
Für einen Tip wäre ich sehr dankbar :-)
Nette Grüße und einen schönen Tag
wünscht
Alexandra
haben sie auf irgend einem Konto den Betrag von 1.100,00 Euro im "Soll"
stehen? Wenn ja, dann ist dieses Konto eventuell nicht richtig
geschlüsselt und steuert sich in Umsatzsteuer 1/11 ein.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf
Fehler gefunden. In der Verprobung bleibt ein Differenzbetrag, der sich aus
der Tatsache ergibt, dass ich keine VSt-Gegenbuchung für einen
innergemeinschaftlichen Erwerb getätigt habe. Der Fehler ist mir bei den
Diskussionen um die neue Funktionalität in 2004 aufgefallen. LFO pro 2004
nimmt die bei mir unterbliebene Gegenbuchung nun nämlich automatisch vor.
In meinem Fall habe ich zwar die USt für den I.g.E. gebucht, aber nicht die
VSt. Ergo die Differenz.
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Dustin
"Dustin Homeyer" <dustin....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:C$YVvXN5...@star.lexware.de...