Im Jahr 2002 habe ich eine Rückstellung gebildet für Berufsgen.-Beitrag:
Buchung: 4138 (BG) an 970 (Rückstellungen)
Wie geht es weiter?
Muss ich EB-Wert Rückstellungen buchen?
Kann mir jemand bitte die genaue Buchungsfolge ab Eröffnungsbilanz
einschl. Eingangsrechnung bis Zahlung nennen.
Für schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar, fühle mich hier völlig unsicher.
Viele Grüsse
Uschi Leuchtenberg
1. Schritt:
zum 1.1. tragen sie den Rückstellung wie folgt vor: per 9000 an 0970.
2. Schritt:
Der Beitragsbescheid kommt. Ärgerlich. Sie buchen: Per 0970 an 1700
Sonstige Verbindlichkeiten - und zwar den gesamten für das alte Jahr zu
zahlenden Betrag.
3. Schritt:
Der Betrag gemäß Beitragsbescheid war entweder höher oder niedriger als
die Rückstellung. Nehmen wir an, er war niedriger. Dann buchen Sie den
Restbetrag, der jetzt als Saldo auf dem Konto 0970 steht, wie folgt: Per
0970 an 2520(?) periodenfremde Erträge. Bitte nachsehen: Bei dem Konto
2520 bin ich mir nicht sicher, da ich gerade unterwegs bin und keinen
Kontenplan zur Hand habe.
Schikane: Wenn der Betrag gemäß Bescheid nicht niedriger, sondern höher
war, dann buchen Sie den Restbetrag, der jetzt als Saldo auf dem Konto
0970 steht, wie folgt: per 2020 periodenfremder Aufwand an 0970
Rückstellung.
4. Schritt:
Sie zahlen den lästigen Gesamtbetrag. Gerade wurde er Ihrem Konto
belastet. Höchst unpassend, weil Sie eigentlich in Urlaub fahren wollten.
Sie buchen trotzdem: per 1700 Sonstige Verbindlichkeit an 1200 Bank.
Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem Düsseldorf mit leichter Wetterbesserung mit
Tendenz zur weiteren Besserung mit Tendenz zum anstehenden Frühling
vielen Dank für die tolle Ausführung, hat mir sehr geholfen.
Jetzt bekomme ich den Kuchen auch gebacken.
Viele Grüsse aus Neuss
Uschi Leuchtenberg