- ich habe einen bescheid vom finanzamt ganz normal als verbindlichkeit
auf das zugehörige kreditorenkonto eingebucht = 276 euro
- dann in urlaub gefahren und zahlung vergessen (ich weiß, selber
schuld...)
- nun kam eine mahnung mit säumniszuschlag über 2,50
1. wie kann ich nun in einem zug die überweisung vom konto i.h.v. 278,50
gegen den op ausbuchen und den zuschlag ausbuchen?
2. auf welches konto bucht man den zuschlag?
danke für die hilfe.
thomas
--
Bitte nur in der Newsgroup antworten - bitte keine eMails. Danke!
Please reply only in the newsgroup - no emails please. Thank you!
mit welchem Kontenrahmen arbeiten Sie?
Um welche Steuer handelt es sich?
Vorab eine Anmerkung: Steuerverbindlichkeiten bitte nie kreditorisch
verbuchen. Kreditorisch sind nur die Verbindlichkeiten zu erfassen, die
mit der typischen unternemerischen Tätigkeit zu tun haben. Also: Der
Bäcker bucht dort den Mehllieferanten, die Autowerkstatt die Ersatzteile,
der Hutladen seine Huteinkäufe. Steuern dagegen können sonstige
Verbindlichkeiten sein, wenn Sie betrieblich veranlaßt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem verträumt regnerischen Düsseldorf
sorry, vergessen zu erwähnen: es geht um die kfz-steuer. die habe ich als
verbindlichkeit an meinen kreditor "finanzamt" eingebucht. als gegenkonto
die 4510.
weiterhin: im skr03
bis dahin richtig, oder?
und wie weiter?
die Kfz-Steuer ist eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe dann, wenn
Sie das Fahrzeug im Betriebsvermögen haben. Dann ist auch Ihre Buchung auf
Konto 4510 richtig.
Die Zuschlag ist in diesem Fall eine steuerlich abzugsfähig
Betriebsausgabe, die Sie auf Konto 4970 "Nebenkosten des Geldverkehrs"
buchen können.
Die buchungstechnische Abwicklung würde ich nicht mit einer Splittbuchung
bewerkstelligen, sondern ganz simpel zwei Buchungen machen:
1. Per Kreditor (tut weh, aber so vorgegeben) an Bank - den
Kfz-Steuerbetrag,
2. per 4970 an Bank - den lieblichen Zuschlag.
Wenn weitere Fragen auftauchen, bitte noch mal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf, der sich gar nicht richtig traut, auf
den ersten Buchungssatz zu gucken. Wird "gar nicht" eigentlich zusammen
oder getrennt geschrieben? Das lenkt ein bischen ab.
vielen dank! thomas