Verliert er dann das Kindergeld, wenn er neben seiner Ausbildung auch noch
bis zu 300 Euro dazuverdient?
Schönen Dank und Grüße aus München
Christine
> Ich bin Arbeitgeber und habe einen jungen Mann, der Azubi bei einem
> anderen Arbeitgeber ist, und bei mir einen Mini-Job annehmen möchte (ca.
> 300 Euro/Monat).
>
> Verliert er dann das Kindergeld, wenn er neben seiner Ausbildung auch noch
> bis zu 300 Euro dazuverdient?
Gute Frage, nächste bitte...;-))
Bei Google habe ich mal Kindergeld als Suchbegriff eingegeben und das
gefunden:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/
So richtig schlau werde ich daraus aber auch nicht, vielleicht weiß die
Kindergeldstelle des zuständigen Arbeitsamtes mehr? Dort bekommen Sie
vermutlich (hoffentlich ;-) ) eine rechtssichere Auskunft (vielleicht sogar
schriftlich?), die Ihnen hier sowieso niemand geben kann. ;-)
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Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
meines wissens wird bei über einem über 18jährigem "Kind" das Kindergeld
gestrichen, wenn es insgesamt über 7.188 EUR verdient. Minijobs zählen als
"Bezüge" mit hinzu. Zu beachten ist, dass von den "Einkünften"
Werbungskosten abgezogen werden können, mind. 1.044 EUR.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Sachbearbeiter der
Familienkasse des Arbeitsamtes oder Ihren Steuerberater!
Gruß Lutz