zu "Status" beim Erfassen der Personaldaten hab ich mal eine Frage:
Wie ergibt sich die individuelle Beitragsbemessungsgrenze bei
Mehrfachbeschäftigten ???
danke
> zu "Status" beim Erfassen der Personaldaten hab ich mal eine Frage:
> Wie ergibt sich die individuelle Beitragsbemessungsgrenze bei
> Mehrfachbeschäftigten ???
[Zitat ON aus der Know-How-Box der Plus-Version]
Ab 01. Apil 2003 gilt:
Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, deren Entgelt 400 EUR nicht
überschreitet, ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung
sozialversicherungsfrei. Werden mehrere geringfügig entlohnte
Beschäftigungen ausgeübt, sind alle Arbeitsverhältnisse zusammen zurechnen.
Übersteigt das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen im Monat insgesamt
400 EUR, sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
. Überschreitet die Summe aller Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze
nicht, muss jeder Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge von dem bei
ihm erzielten Arbeitsentgelt berechnen und abführen.
. Überschreitet die Summe aller Arbeitsverhältnisse die
Beitragsbemessungsgrenze, gilt für die Berechnung des einzelnen
beitragspflichtigen Entgelts folgende Formel:
(Beitragsbemessungsgrenze x Arbeitsentgelt aus Einzelbeschäftigung) ./.
Summe der Arbeitsentgelte
[Zitat OFF]
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Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
PS: Das Team Sonderhomepage freut sich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass
Lexware ab sofort wieder über einen eigenen News-Server verfügt. Dieser
besteht nunmehr unter der Adresse "news://nntp.haufe.de".
"Schmid Buesing" <schmid-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cg4vgh$gik$04$1...@news.t-online.com...