wenn an Feiertagen nicht gearbeitet wird trage ich diese Stunden immer unter
"Feiertagsstunden" ein, L&G errechnet dann automatisch den Zahlbetrag
(sofern Stundensatz hinterlegt) und die Abzüge. Auf der Abrechnung des MA
erscheinen dann auch extra die Feiertagsstunden, so dass leicht zu erkennen
ist, das diese gezahlt wurden.
MfG
Michael Schmitt
ich benutze Lexware Lohn und Gehalt seit Januar und habe jetzt in der
Maiabrechnung festgestellt, dass die Feiertage in der Stundenerfassung
unter Lohnart 001 nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nicht berücksichtigt
werden.
Das Programm erfasst nicht eine Arbeitszeit von 7,5 Std für den Feiertag.
Diese Stunden müssen ja nach dem Gesetz entlohnt werden auch wenn sie
aufgrund des Feiertags ausfallen bzw. nicht geleistet werden. Die Stunden
werden immer mit den gesetzlichen Zuschlägen berücksichtigt, so als ob sie
tatsächlich geleistet worden sind.
Die Hotline schlug mir als Lösung vor: Die Stunden manuell/von Hand zu
errechnen und die Gesamtstundenzahl unter Lohnart 001 Programmpunkt
Laufendes Arbeitsentgelt einzugeben, da das Programm über die
Stundenerfassung die zu bezahlenden ausgefallenen Stunden eines Feiertags
nicht berücksichtigen kann.
Diese Lösung finde ich sehr unbefriedigend.
Wer weiß eine andere, denn ich muß die anderen Monate mit Feiertage ja
auch korrigieren.
Viele Grüsse aus Aachen
Anja Steenebrügge
> ich benutze Lexware Lohn und Gehalt seit Januar und habe jetzt in der
> Maiabrechnung festgestellt, dass die Feiertage in der Stundenerfassung
> unter Lohnart 001 nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nicht berücksichtigt
> werden.
Wundert mich ja, dass Ihre Mitarbeiter nicht eher "gemeckert" haben, weil
dann ja z. B. das lange Osterwochenende im April gar nicht entlohnt wurde.
;-)
Ich selber erfasse die Feiertagsstunden genau wie Michael Schmitt mit der
Lohnart 0015, unter anderem deshalb, weil meine Berufsgenossenschaft diese
Fehlstunden nicht gemeldet haben möchte. ;-)
Und bei der Gelegenheit: Urlaubsstunden müssen Sie ja auch manuell
eintragen, weil das Programm sie sonst nicht mitrechnet.
> Das Programm erfasst nicht eine Arbeitszeit von 7,5 Std für den Feiertag.
> Diese Stunden müssen ja nach dem Gesetz entlohnt werden auch wenn sie
> aufgrund des Feiertags ausfallen bzw. nicht geleistet werden.
Völlig klar, da sind sich sicher alle einig. ;-)
Die Stunden
> werden immer mit den gesetzlichen Zuschlägen berücksichtigt, so als ob sie
> tatsächlich geleistet worden sind.
Für *diesen* Zweck ist das ja auch zweckmäßig.
> Die Hotline schlug mir als Lösung vor: Die Stunden manuell/von Hand zu
> errechnen und die Gesamtstundenzahl unter Lohnart 001 Programmpunkt
> Laufendes Arbeitsentgelt einzugeben, da das Programm über die
> Stundenerfassung die zu bezahlenden ausgefallenen Stunden eines Feiertags
> nicht berücksichtigen kann.
> Diese Lösung finde ich sehr unbefriedigend.
Und vor allem: Sie funktioniert nicht einmal. ;-) Wenn Sie die Stunden mit
der Stundenerfassung abrechnen, *kann* man gar nicht manuell *zusätzlich*
etwas bei der Lohnart 0001 eintragen. ;-)) Oder meinte die Hotline, Sie
sollen komplett auf die Stunderfassung pfeifen? Dann könnte man ja auch noch
eine Kopie der LA 0001 anlegen, wo man nur diese Feiertagsstunden manuell
einträgt. Aber warum dann nicht gleich die 0015? ;-))
> Wer weiß eine andere, denn ich muß die anderen Monate mit Feiertage ja
> auch korrigieren.
Eine Idee habe ich noch: Wenn Sie unter Verwaltung / Bundesländer /
Feiertage *alle* Häkchen bei den Feiertagen entfernen, "merkt" das Programm
nämlich gar nicht, wann Feiertag ist und rechnet, als sei an diesen Tagen
"normal" gearbeitet worden, also ohne Zuschläge. Dann müssen Sie allerdings
auf die farbliche Unterscheidung der Feiertage in der Stundenerfassung
verzichten, ob das so schlimm ist?
Vielleicht für *Ihr* "Problem" eine Idee? ;-)
Freundliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Hallo Karin Römer
> Ich selber erfasse die Feiertagsstunden genau wie Michael Schmitt mit der
> Lohnart 0015, unter anderem deshalb, weil meine Berufsgenossenschaft diese
> Fehlstunden nicht gemeldet haben möchte. ;-)
Ich mache es jetzt auch so, klappt auch. 8-)). Danke für den Tipp mit der
BG daran habe ich dabei gar nicht gedacht.
> > Die Hotline schlug mir als Lösung vor: Die Stunden manuell/von Hand zu
> > errechnen und die Gesamtstundenzahl unter Lohnart 001 Programmpunkt
> > Laufendes Arbeitsentgelt einzugeben, da das Programm über die
> > Stundenerfassung die zu bezahlenden ausgefallenen Stunden eines Feiertags
> > nicht berücksichtigen kann.
> > Diese Lösung finde ich sehr unbefriedigend. 8-(
> Und vor allem: Sie funktioniert nicht einmal. ;-) Wenn Sie die Stunden mit
> der Stundenerfassung abrechnen, *kann* man gar nicht manuell *zusätzlich*
> etwas bei der Lohnart 0001 eintragen. ;-))
Das wusste ich schon vor meinen Anruf. Habe es dann auch im Gespräch
gesagt.;-)
Oder meinte die Hotline, Sie
> sollen komplett auf die Stunderfassung pfeifen?
Ich habe es jedenfalls so verstanden.
Schöne Grüsse, aus dem wolkigen Westen
Anja