das mit der Lohnart weiss ich im Moment nicht, es dürfte aber das
geringste Problem sein.
Die Beträge: allgemein geht man von 173 Arbeitsstunden pro Monat bei
Vollbeschäftigten mit 40-Std./Woche aus. in Ihrem Fall ebtspricht das
einem Stundenlohn von 20,23 EUR (3.500,00 : 173). bei kürzerer
Wochenarbeitszeit wird der Durchschnitts-Stundenlohn entsprechend höher.
Der Zuschlag wird normalerweise zusätzlich zum Grundlohn (immer
steuer-/sv-pflichtig) gezahlt, jedoch muss der Grundlohn nicht gezahlt
werden, die Sonntags-Stunden können auch abgefeiert werden, ohne dass die
Steuer-/SV-Freiheit der Zuschläge verloren geht. Wann Sie die (freien)
Zuschläge auszahlen, ist relativ egal, es müssen aber Aufzeichnungen
vorhanden sein, wann sie geleistet wurden. Überstundengrundvergütungen und
steuerpflichtige Zuschläge sollten möglichst immer in dem Monat bezahlt
werden, in dem sie geleistet wurden, sonst kann es Ärger mit der
Sozialversicherung geben, wenn bei Auszahlung angesammelter Überstunden
die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden.
Viele Grüße, Günter
Christian Holz wrote:
> Hallo Newsgroup,
> ich habe ein Frage zum Sonntagszuschlag. Die Dokumentation von Lexware und
> die bereits angelegte Lohnart "Sonntagszuschlag (50%)" legen den Verdacht
> nahe, daß es sich um eine Stundenbasierte Sache handelt.
> Wenn ich jetzt einen Gehaltsempfänger habe und der auch am Sonntag hier
> erscheint, muß ich wahrscheinlich eine neue Lohnart anlegen, die eine
> Gehaltslohnart ist.
> Aber wie ist es mit den Beträgen? Meint 50%, daß ich maximal 50% steuer-
> &SV-frei zahlen darf, oder muß ich, wenn ich zahle auch 50% zahlen?
> Wenn also ein Mitarbeiter im Monat ca. 3,500 EUR Bruttogehalt hat, macht das
> an 22 Arbeitstagen ca. 160 EUR/Tag. Wenn dann an einem Sonntag gearbeitet
> wird, kann er also max. 80 EUR steuer-&SV-frei als Zuschlag bekommen.
> Verstehe ich das richtig so?
> Wenn ich also pauschal 50 EUR als Zuschlag zahle, kann eigentlich nix
> passieren, oder?
> Nächste Frage: Kann ich diese steuer- & SV-freien Zuschläge von
> September&Oktober auch mit dem November abrechnen, oder gibt's da Probleme,
> weil nicht so viele Sonntage?
> Vielen Dank schonmal für die Antwort
> Herzliche Grüße aus Thüringen
> Christian Holz.
> ______________________________________
> Pfad ins Leben e.V.
> Dipl.Soz.Päd. Christian Holz (Vorsitzender)
> Hauptstraße 40, 07768 Altenberga
> tel.+49-36424-78978, fax.+49-36424-78979
> mob. +49-172-7923672, ch....@pfad-ins-leben.org
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Kann man auch einen Pauschalbetrag als Zuschlag zahlen? Ich würde gern der
MAin einfach jedesmal 50 EUR zahlen, wenn sie sonntags arbeitet. Das sind
dann mindestens 6-8 Stunden (das wären in unserem Bsp. 120-160 EUR
Grundlohn) immerhin in jedem Fall noch deutlich weniger als 50%. Überstunden
werden bei uns ohnehin nicht vergütet, sonst könnten wir gleich dichtmachen,
ein Grundlohn wird also gar nicht gezahlt.
Herzliche Grüße
Christian
______________________________________
Pfad ins Leben e.V.
Dipl.Soz.Päd. Christian Holz (Vorsitzender)
Hauptstraße 40, 07768 Altenberga
tel.+49-36424-78978, fax.+49-36424-78979
mob. +49-172-7923672, ch....@pfad-ins-leben.org
"Günter" <m.g-w...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:RLqaREX...@star.lexware.de...
> ich habe ein Frage zum Sonntagszuschlag. Die Dokumentation von Lexware und
> die bereits angelegte Lohnart "Sonntagszuschlag (50%)" legen den Verdacht
> nahe, daß es sich um eine Stundenbasierte Sache handelt.
Ja natürlich, geht doch auch nicht anders, weil die tatsächlich geleisteten
Sonntagszustunden sowieso im Einzelfall *nachgewiesen* werden müssen.
> Wenn ich jetzt einen Gehaltsempfänger habe und der auch am Sonntag hier
> erscheint, muß ich wahrscheinlich eine neue Lohnart anlegen, die eine
> Gehaltslohnart ist.
Warum das?
> Aber wie ist es mit den Beträgen? Meint 50%, daß ich maximal 50% steuer-
> &SV-frei zahlen darf, oder muß ich, wenn ich zahle auch 50% zahlen?
Nein, hier geht es immer um "bis zu", also maximal: Wenn Sie also weniger
als 50 % zahlen, ist das auch steuer- und SV-frei.
> Wenn also ein Mitarbeiter im Monat ca. 3,500 EUR Bruttogehalt hat, macht
das
> an 22 Arbeitstagen ca. 160 EUR/Tag. Wenn dann an einem Sonntag gearbeitet
> wird, kann er also max. 80 EUR steuer-&SV-frei als Zuschlag bekommen.
> Verstehe ich das richtig so?
mmmh, ich würde, wie Günter auch, auf Std.-Basis rechnen:
EUR 3.500 ./. Anzahl der Stunden, die regelmäßig im Monat gearbeitet wird =
Grundlohn/Std.
> Wenn ich also pauschal 50 EUR als Zuschlag zahle, kann eigentlich nix
> passieren, oder?
gar nix mit pauschal...;-)
> Nächste Frage: Kann ich diese steuer- & SV-freien Zuschläge von
> September&Oktober auch mit dem November abrechnen, oder gibt's da
Probleme,
> weil nicht so viele Sonntage?
Vormonate würde ich über den Korrekturmodus abwickeln, das sollte doch kein
Problem darstellen?
Und im Einzelnen:
- den errechneten Stundensatz trägt man bei Lohnart 0001 ein, ganz einfach
;-)
- in der Stundenerfassung kann man nun sogar die einzelnen Zeiten von-bis
detailliert eingeben (wegen der Nachweispflicht)
- dabei setzt man die erste Spalte Grundlohn zweckmäßigerweise auf "keine
Zuordnung", damit die Lohnart 0001 nicht automatisch mitrechnet: Für das
Gehalt ist ja die 0002 zuständig...
- in der 5. Spalte Sonntagsarbeit werden so die entsprechenden Stunden
aufgerechnet und unter laufendes Arbeitsentgelt ausgewiesen (alles
vollautomatisch mit 50 %) ;-)
- möchte man weniger zahlen, lege man sich eine neue z. B. 30 %
Zuschlagslohnart an und ordne diese in der 5. Spalte Sonntagsarbeit zu
Das war's doch schon? Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden? In dem
anderen Beitrag steht noch: "Überstunden werden bei uns ohnehin nicht
vergütet, sonst könnten wir gleich dichtmachen, ein Grundlohn wird also gar
nicht gezahlt."? Es soll also gezahlt werden: Monatliches Gehalt EUR
3.500,00 + Aufschlag für Sonntagsarbeit, die aber im Gehalt enthalten ist
und nicht gesondert vergütet wird? Dann müsste es doch wie oben beschrieben
"passen"? ;-)
Wenn es doch nicht passen sollte, gern wieder melden, dann denke ich weiter.
;-)
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste und allen ein geruhsames
Wochenende
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Sorry Newgroup das das Off Topic ist. Aber man muß halt mal fragen.....
"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <ka...@roemer-biotec.de> schrieb im
Newsbeitrag news:TQEuP5a...@star.lexware.de...
den job willst du nicht wirklich....
danke erstmal für die Antworten.
"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <ka...@roemer-biotec.de> schrieb im
Newsbeitrag news:TQEuP5a...@star.lexware.de...
stimmt, wirkt sich ja nicht auf LSt-Anmeldung und Beitragsnachweise aus, da
ja steuerfrei. Super Sache das.
Ach, ich wollte mir doch den Ärger mit der Stundenerfassung und so sparen.
Wenn man einen Zettel, wo draufsteht "Habe am Sonntag, den 1.11. und Sonntag
den 8.11. je 7 Stunden gearbeitet, Unterschrift Mitarbeiterin" zum Lohnkonto
gibt, sollte der Nachweispflicht doch eigentlich genüge getan sein.
Und wenn ich davon ausgehe, daß es pro Sonntag mind. 6 Stunden sind, bin ich
doch mit 50 EUR immer unter 50%.
Und als Gehaltslohnart deshalb, weil ich dann eben einfach 100 EUR
reinschreibe und aus die Maus. Und im nächsten Monat, wo's nur 1 Sonntag war
eben 50 EUR und bei ganzsonntagsintensiven Monaten eben auch mal 200. Das
war so mein Gedanke und die Frage eben nur, ob's je geht.
Aber ich denke mal schon. Dann sind es eben bei 6 Stunden Sonntagsarbeit
46,2783% und bei 8 Stunden nur 29,1098% und wenn ich die Lohnart lakonisch
"Sonntagszuschlag" nenne, ist es ja auch gut.
Ich habe jetzt eine Lohnart angelegt 0040 - Sonntagszuschlag, Erfassung als
Betrag, steuerfrei, sv-frei, Zuschlag - nein. Die macht genau das, was ich
brauche und will, ich habe nur das Problem, das ich bei Zuschlag eben "nein"
angegeben habe und es ja eben ein Zuschlag ist.
Wenn das aber keine rechtlichen Probleme mit sich bringt (und das ist die
Frage, auf deren Beantwortung ich hoffe), dann würde ich diese Variante
präferieren. Ansonsten habe ich eben auch die oben beschriebene ausprobiert.
Funktioniert auch im Notfall, danke.
freundliche grüße aus thüringen
Christian Holz
______________________________________
Pfad ins Leben e.V.
Dipl.Soz.Päd. Christian Holz (Vorsitzender)
Hauptstraße 40, 07768 Altenberga
tel.+49-36424-78978, fax.+49-36424-78979
mob. +49-172-7923672, ch....@pfad-ins-leben.org
>
> > Vormonate würde ich über den Korrekturmodus abwickeln, das sollte doch
> kein
> > Problem darstellen?
>
> stimmt, wirkt sich ja nicht auf LSt-Anmeldung und Beitragsnachweise aus,
da
> ja steuerfrei. Super Sache das.
Und selbst wenn es sich auswirken würde: Das Programm macht die Korrekturen
doch ganz prima?
> Ach, ich wollte mir doch den Ärger mit der Stundenerfassung
Wieso Ärger? Verstehe ich nicht... Ich arbeite seit Jahren damit und finde
die ganz prima. ;-)
und so sparen.
Was spart man dabei? ;-)
> Wenn man einen Zettel, wo draufsteht "Habe am Sonntag, den 1.11. und
Sonntag
> den 8.11. je 7 Stunden gearbeitet, Unterschrift Mitarbeiterin" zum
Lohnkonto
> gibt, sollte der Nachweispflicht doch eigentlich genüge getan sein.
Ja sehe ich auch so, aber das viele Papier...
> Und wenn ich davon ausgehe, daß es pro Sonntag mind. 6 Stunden sind, bin
ich
> doch mit 50 EUR immer unter 50%.
> Und als Gehaltslohnart deshalb, weil ich dann eben einfach 100 EUR
> reinschreibe und aus die Maus. Und im nächsten Monat, wo's nur 1 Sonntag
war
> eben 50 EUR und bei ganzsonntagsintensiven Monaten eben auch mal 200.
Ich denke, rechtlich gibt es dabei keine Probleme, man muss nur aufpassen,
dass man monatlich manuell aktualisiert: Auch eine Kopie der 0002 übernimmt
den Betrag automatisch in den Folgemonat. ;-)
Das
> war so mein Gedanke und die Frage eben nur, ob's je geht.
> Aber ich denke mal schon. Dann sind es eben bei 6 Stunden Sonntagsarbeit
> 46,2783% und bei 8 Stunden nur 29,1098% und wenn ich die Lohnart lakonisch
> "Sonntagszuschlag" nenne, ist es ja auch gut.
>
> Ich habe jetzt eine Lohnart angelegt 0040 - Sonntagszuschlag, Erfassung
als
> Betrag, steuerfrei, sv-frei, Zuschlag - nein. Die macht genau das, was ich
> brauche
Auch die Übernahme beim Monatswechsel? Kommt natürlich drauf an, welche man
als Kopiervorlage genommen hat...
und will, ich habe nur das Problem, das ich bei Zuschlag eben "nein"
> angegeben habe und es ja eben ein Zuschlag ist.
Mit Zuschlag "ja" kann man nur einen Prozentsatz angeben und die Lohnart
angeben, auf die bei der Berechnung Bezug genommen wird, mehr bedeutet das
nicht: Aber wenn Sie nicht automatisch rechnen lassen wollen...
> Wenn das aber keine rechtlichen Probleme mit sich bringt (und das ist die
> Frage, auf deren Beantwortung ich hoffe)
Ich persönlich sehe keine Probleme, rechtsverbindliche Auskünfte kann hier
allerdings niemand erteilen: Vielleicht wenden Sie sich dafür besser
(schriftlich?) an das zuständige Finanzamt oder die Krankenkasse? Was sagt
Ihr Steuerberater zu dem Thema?
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
> Ich habe jetzt eine Lohnart angelegt 0040 - Sonntagszuschlag,
Unter Verwaltung\Lohnarten die Zuordnung zum FIBU Konto nicht vergessen!
Andreas Schmidt