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Tageslohnsteuertabelle???

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Kerstin Kuhlmann

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May 23, 2002, 3:01:27 AM5/23/02
to
Guten Tag!
Ein Mitarbeiter von uns ist seit 03.01.02 krank. Im Februar nur 9
SV-Tage, lt. Programm keine Lohnst., lt. FA. Lohnsteuer. Wie bekommen wir
eine
korrekte Abrechnung?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Kuhlmann


Ingeborg Kreis

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May 23, 2002, 5:11:34 AM5/23/02
to
Hallo, Kerstin Kuhlmann,

"Kerstin Kuhlmann" <fritz.K...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:A8m3oei...@star.lexware.de...

Die Lohnsteuer wird, auch wenn der Mitarbeiter krank ist, nicht nach der
Tagestabelle, sondern nach der Monatstabelle berechnet, da der Mitarbeiter
ja weiter beschäftigt ist. Die Tagestabelle wird nur angewendet bei Ein-oder
Austritt im laufenden Monat.
Die Lohnfortzahlung müssen Sie manuell errechnen und eintragen, denn wenn
die Lohnfortzahlung am 9. des Monats endet wird ja kein ganzes Gehalt
bezahlt, das kann Lohn und Gehalt aber nicht automatisch, da muß man selbst
tätig werden.
Dann sollte die Abrechnung auch stimmen, wenn Sie nicht klar kommen gerne
noch mal melden mit genauen Daten dann kann man genaueres sagen.

Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
i-k...@t-online.de

Kerstin Kuhlmann

unread,
May 23, 2002, 6:06:45 AM5/23/02
to
Hallo Frau Kreis !
Vielen Dank für Ihre Antwort.Ausgerechnet haben ich die Lohnst. per Hand,
mein Problem ist es jetzt, wo bzw. wie ich diese Beträge in das Lexware
Programm bekomme, weil ja die die Lohnsteueranmeldung den richtigen Betrag
ausweisen muß.
Vielen Dank und hoffentlich bis bald
Kerstin Kuhlmann

Schlögl Eislingen

unread,
May 23, 2002, 9:23:37 AM5/23/02
to
Hallo und guten Tag

"Kerstin Kuhlmann" <fritz.k...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:kRHkLGk...@star.lexware.de...


> Hallo Frau Kreis !
> Vielen Dank für Ihre Antwort.Ausgerechnet haben ich die Lohnst. per Hand,
> mein Problem ist es jetzt, wo bzw. wie ich diese Beträge in das Lexware
> Programm bekomme, weil ja die die Lohnsteueranmeldung den richtigen Betrag
> ausweisen muß.
> Vielen Dank und hoffentlich bis bald
> Kerstin Kuhlmann

Hi Frau Kuhlmann!
Wenn meine bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse zutreffend sind, rechnet
das Lexware-
Programm bei richtiger Vorgabe die Steuern absolut korrekt. Lassen Sie daher
doch einfach
das Programm berechnen.....
--
Freundlichen Gruß aus dem Filstal im wilden Süden
H.P. Schlögl
vom Team www.sonderhomepage.de - User helfen Usern

Kerstin Kuhlmann

unread,
May 24, 2002, 4:39:00 AM5/24/02
to
Leider nein!
Zieht man die Programmhilfe hinzu so rät diese einem zu :

"Hat ein Mitarbeiter in einem Monat weniger als 30 Steuertage, wird für
die Berechnung des Lohnsteuerabzugs nicht die Monats-, sondern die
Tageslohnsteuertabelle herangezogen.
Die Bezüge des Mitarbeiters werden durch die Eingabe von Fehlzeiten nicht
automatisch gekürzt. Sie müssen diese Kürzung entsprechend Ihrer
betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung selbst errechnen und
eintragen."

Nur wo ist diese besagte TAGESLOHNSTEUERTABELLE denn dieses ist genau
unser Problem ?!?

Mit hilfesuchenden Grüßen
Kerstin Kuhlmann

Katrin Rabow

unread,
May 24, 2002, 5:06:48 AM5/24/02
to
Hallo Kerstin Kuhlmann,

> Leider nein!

Ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor.

> Zieht man die Programmhilfe hinzu so rät diese einem zu :
>
> "Hat ein Mitarbeiter in einem Monat weniger als 30 Steuertage, wird für
> die Berechnung des Lohnsteuerabzugs nicht die Monats-, sondern die
> Tageslohnsteuertabelle herangezogen.

Vom Programm wird die Tageslohnsteuertabelle herangezogen, und dafür

> Die Bezüge des Mitarbeiters werden durch die Eingabe von Fehlzeiten nicht
> automatisch gekürzt. Sie müssen diese Kürzung entsprechend Ihrer
> betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung selbst errechnen und
> eintragen."
>

muss man das BRUTTOgehalt entsprechend den Tagen kürzen. Sprich: Das
Programm kann nicht alleine errechnen, welches Gehalt zu Grunde gelegt
werden soll, aber wenn man ihm das sagt, dann klappt der Rest von alleine.

Viele Grüße

Katrin Rabow
--
----------------------------------------------------------------
Büro- und Buchhaltungsservice
mailto: katrin...@buerobuchhaltung.com
----------------------------------------------------------------


Ingeborg Kreis

unread,
May 24, 2002, 1:00:03 PM5/24/02
to
Hallo, Kerstin Kuhlmann,


"Kerstin Kuhlmann" <fritz.k...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:Crbbz5v...@star.lexware.de...


> Leider nein!
> Zieht man die Programmhilfe hinzu so rät diese einem zu :
>
> "Hat ein Mitarbeiter in einem Monat weniger als 30 Steuertage, wird für
> die Berechnung des Lohnsteuerabzugs nicht die Monats-, sondern die
> Tageslohnsteuertabelle herangezogen.
> Die Bezüge des Mitarbeiters werden durch die Eingabe von Fehlzeiten nicht
> automatisch gekürzt. Sie müssen diese Kürzung entsprechend Ihrer
> betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung selbst errechnen und
> eintragen."
>
> Nur wo ist diese besagte TAGESLOHNSTEUERTABELLE denn dieses ist genau
> unser Problem ?!?


Warum gehen Sie denn nicht so vor, wie ich es Ihnen schon beschrieben
hatte,.
Die Steuertage sind nicht zu kürzen, nur die Sozialversicherungstage.
Da das Arbeitsverhältnis weiter besteht bleibt es auch bei den 30
Steuertagen.
Sie müssen nur das Gehalt anteilig ausrechnen, am besten Gehalt z.b. 3000,--
EUR geteilt durch 30 mal Anzahl der Sozialversicherungstage und diesen
Betrag dann bei Gehalt eintragen.
Dann rechnet das Programm alles übrige völlig korrekt und richtig, das
können Sie ruhig glauben.

Wenn Sie damit immer noch Schwierigkeiten haben schreiben Sie mir am besten
eine Mail mit Ihrer Telefonnummer. Ich ruf Sie gerne an, am besten vor dem
PC, dann kann man das Ganze mal durchspielen.

Karin Römer --- Team Sonderhomepage.de

unread,
May 27, 2002, 6:31:52 AM5/27/02
to
Hallo Kerstin Kuhlmann,

"Kerstin Kuhlmann" <fritz.k...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:Crbbz5v...@star.lexware.de...


> Leider nein!
> Zieht man die Programmhilfe hinzu so rät diese einem zu :
>
> "Hat ein Mitarbeiter in einem Monat weniger als 30 Steuertage,

der *hat* aber in diesem Fall nicht weniger als 30 Steuertage, deshalb
trifft diese Aussage nicht Ihr "Problem" (ist nämlich wirklich keines) ;-)

wird für
> die Berechnung des Lohnsteuerabzugs nicht die Monats-, sondern die
> Tageslohnsteuertabelle herangezogen.

Das gilt aber *nur*, wenn Ein- bzw. Austrittsdatum nicht der erste oder
letzte eines Monats ist.

> Die Bezüge des Mitarbeiters werden durch die Eingabe von Fehlzeiten nicht
> automatisch gekürzt. Sie müssen diese Kürzung entsprechend Ihrer
> betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelung selbst errechnen und
> eintragen."
>
> Nur wo ist diese besagte TAGESLOHNSTEUERTABELLE denn dieses ist genau
> unser Problem ?!?

Die wird, s. o., korrekt berücksichtigt, wenn das Beschäftigungsverhältnis
mitten im Monat beginnt oder endet.

> Mit hilfesuchenden Grüßen

Wieso glauben Sie denn Frau Kreis nicht endlich? ;-)) Sie hat doch so schön
beschrieben, wie es richtig abzurechnen ist.

Vielleicht hilft auch ein Blick in die Lohnsteuerrichtlinien? In Abschnitt
118 LStR ist genau beschrieben, was als Lohnzahlungszeitraum anzusehen ist:
http://www.sbb.aok.de/ct/5460118.html
[Zitatanfang]
Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den
Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die der
Arbeitnehmer keinen Lohn bezogen hat.
[Zitatende]

Entlassen wollten Sie den Arbeitnehmer doch wohl nicht, nur weil er krank
ist? ;-))

Freundliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste

Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)


Karin Römer --- Team Sonderhomepage.de

unread,
May 27, 2002, 6:31:16 AM5/27/02
to
Hi Katrin,
Einspruch euer Ehren ;-)))

"Katrin Rabow" <katrin...@buerobuchhaltung.com> schrieb im Newsbeitrag
news:DJhAUJw...@star.lexware.de...

> Vom Programm wird die Tageslohnsteuertabelle herangezogen, und dafür

In *diesem* Fall wird *nicht* die Tages-, sondern die Monatstabelle
herangezogen (leise wein) ;-)) und genau so ist es bei einem
"Teilmonatsentgelt", das durch die Zahlung von Krankengeld entsteht,
korrekt. Die Tagestabelle wird *ausschließlich* zugrunde gelegt, wenn Ein-
oder Austrittsdatum nicht der erste bzw. letzte des Monats ist.

> muss man das BRUTTOgehalt entsprechend den Tagen kürzen. Sprich: Das
> Programm kann nicht alleine errechnen, welches Gehalt zu Grunde gelegt
> werden soll, aber wenn man ihm das sagt, dann klappt der Rest von alleine.

Logisch klappt der Rest dann von alleine. ;-) Das (wie von Frau Kreis
beschrieben manuell errechnete) Teilentgelt wird nach Monatstabelle
abgerechnet, was in diesem Fall offensichtlich dazu führt, dass für diesen
Monat überhaupt keine LSt fällig wird. Die Aussage des Finanzamtes ist
deshalb für mich sowieso nicht nachvollziehbar, ich vermute, Kerstin
Kuhlmann hat dort entweder den jüngsten Azubi "erwischt" ;-), der/die es
noch nicht richtig weiß, oder der Sachverhalt ist vielleicht falsch
angekommen? ;-)

Alles klar? ;-)))

Herzliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste, schön, dass wir uns
endlich persönlich kennengelernt haben ;-)

Karin

Katrin Rabow

unread,
May 27, 2002, 8:08:48 AM5/27/02
to
Hallo Karin,

> In *diesem* Fall wird *nicht* die Tages-, sondern die Monatstabelle
> herangezogen (leise wein) ;-)) und genau so ist es bei einem
> "Teilmonatsentgelt", das durch die Zahlung von Krankengeld entsteht,
> korrekt. Die Tagestabelle wird *ausschließlich* zugrunde gelegt, wenn Ein-
> oder Austrittsdatum nicht der erste bzw. letzte des Monats ist.
>

Ja, das war mir schon klar. Ich wollte hier eigentlich nur die Aussage aus
dem Handbuch dahingehend erklären, *was* man denn nun selbst errechnen muss
(nämlich nicht die Lohnsteuer, sondern das anteilige Entgelt), wenn der
Mitarbeiter nicht den kompletten Monat angestellt ist..

Ich gebe dir aber Recht, dass ich ausdrücklich darauf hätte hinweisen
sollen, dass das für *diesen* Fall aber gar nicht relevant ist.

Habe dafür nur die Entschuldigung, dass ich schon mit einem Bein in Freiburg
war :-(

Viele Grüße

Katrin


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