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Meldung zur Sozialversicherung ohne Versicherungsnummer

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Joachim Bluhm

unread,
Apr 30, 2004, 10:09:30 AM4/30/04
to
Wir sind in der Kongressbetreuung tätig und haben daher viele "kurfristig
Beschäftigte". Auch für diese müssen aber "Meldungen zur
Sozialversicherung" abgegeben werden. Diese werden auch von "Lohn und
Gehalt" erstellt. Aber:

Es gibt Menschen (insbesondere jüngere), die noch keine
Sozialversicherungsnummer haben und auch nicht brauchen, weshalb sie auch
keine beantragen. Wenn für solche Mitarbeiter/innen eine "Meldung zur
Sozialversicherung" (Belegart 12) erstellt wird, müssen statt der oben auf
dem Vordruck fehlenden Sozialversicherungsnummer im unteren Viertel des
Vordrucks unter "Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann"
verschiedene Angaben gemacht werden, so auch der Geburtsname und der
Geburtsort. Diese Formularfelder läßt "Lohn und Gehalt" aber leer (obwohl
wir sie im Programm hinterlegt haben), weshalb wir die Meldungen
regelmäßig von der Knappschaft zurückbekommen mit der Aufforderung, die
fehlenden Daten handschriftlich nachzutragen.

Dies ist lästig und bereicht die Post. Daher:

Wie können wir sicherstellen, dass die "Meldung zur Sozialversicherung"
auch bei Mitarbeiter/innen ohne Sozialversicherungsnummer vollständig
(nämlich unter Angabe des Geburtsnamens und Geburtsortes) von "Lohn und
Gehalt" ausgefüllt wird?

In der Hoffnung auf Hilfe!

MfG

Joachim Bluhm

Karin Römer [Team Sonderhomepage]

unread,
Apr 30, 2004, 10:33:48 AM4/30/04
to
Hallo Joachim,
oh je, mal wieder die BKnapp mit ihren seltsamen "Ansinnen"...;-)

> Wir sind in der Kongressbetreuung tätig und haben daher viele "kurfristig
> Beschäftigte". Auch für diese müssen aber "Meldungen zur
> Sozialversicherung" abgegeben werden. Diese werden auch von "Lohn und
> Gehalt" erstellt

Das ist ja schon mal gut...;-)

. Aber:
>
> Es gibt Menschen (insbesondere jüngere), die noch keine
> Sozialversicherungsnummer haben und auch nicht brauchen, weshalb sie auch
> keine beantragen.

Die SV-Nr. muss ja von der Firma bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit
beantragt werden, ich wüsste gar nicht, wie ein Mensch das allein machen
sollte? ;-)

Wenn für solche Mitarbeiter/innen eine "Meldung zur
> Sozialversicherung" (Belegart 12) erstellt wird, müssen statt der oben auf
> dem Vordruck fehlenden Sozialversicherungsnummer im unteren Viertel des
> Vordrucks unter "Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann"
> verschiedene Angaben gemacht werden, so auch der Geburtsname und der
> Geburtsort. Diese Formularfelder läßt "Lohn und Gehalt" aber leer (obwohl
> wir sie im Programm hinterlegt haben),

Bei mir druckt es diese Daten bei der Anmeldung (Grund 10) und bei
gleichzeitiger An- und Abmeldung (Grund 40) ganz prima...

weshalb wir die Meldungen
> regelmäßig von der Knappschaft zurückbekommen mit der Aufforderung, die
> fehlenden Daten handschriftlich nachzutragen.

Geht um die Abmeldung (Grund 30), stimmt's? So etwas hatten wir hier schon
mal...;-)

> Dies ist lästig und bereicht die Post. Daher:
>
> Wie können wir sicherstellen, dass die "Meldung zur Sozialversicherung"
> auch bei Mitarbeiter/innen ohne Sozialversicherungsnummer vollständig
> (nämlich unter Angabe des Geburtsnamens und Geburtsortes) von "Lohn und
> Gehalt" ausgefüllt wird?

Bei der 30-Meldung bekommen Sie die Daten dort nicht drauf, keine Chance...

> In der Hoffnung auf Hilfe!

Das wird nichts, ich kopiere zu diesem Thema hier mal einen Beitrag v.
12.02.2004, html-Forum-Leser haben ja darauf keinen Zugriff mehr...

[Zitat ON]
Karin Römer [Team Sonderhomepage] wrote:

> Hallo Finkie ;-),

> > mir ist aufgefallen, daß ich die Meldungen bei obigen Stellen ohne
> > bekannte Sozi.Nr.aber GEburtsort usw. unter Meldung 10 ganz normal mit
> > ausgedruck bekomme.

> Das sind ja auch die Daten, die die Krankenkasse benötigt, wenn eine
SV-Nr.
> *erstmalig* beantragt wird...

> Wenn ich dann aber die Abmeldung 30 nehme fallen diese
> > Daten weg.

> Finde ich logisch, wenn die SV-Nr. da ist, wird sie ja eingetragen, bei
der
> Abmeldung braucht man also keine Daten mehr, die für die *Beantragung*
> erforderlich sind?

> > Ich bekomme jedesmal eine rote Karte von der Bundesknappschaft, weil die
> > Sozialnummer nicht vergeben werden kann.

> Und *warum* kann die nicht bei der *Anmeldung* vergeben werden?

> Es handelt sich um polnische
> > Erntehelfer, für die erst eine Sozialnummer vergeben werden muss und die
> > meist schon wieder zu Hause sind bis dies passiert.

> Das ist natürlich Pech: Der Arbeitnehmer bekommt die ja nach Hause
geschickt
> (wo landet die eigentlich, wenn der wieder weg ist? Die geht doch an die
> Anschrift, die oben auf der Anmeldung eingetragen ist?) und muss sie dem
> Arbeitgeber mitteilen. Ich weiß auch gar nicht, ob die von wem anders (der
> Krankenkasse?) aus einem Gesamt-Datenpool abgerufen werden kann?

> Also kann ich in
> > beiden Fällen keine Nummer eintragen.

> Das ist aber ja nicht der Normalfall? Mich würde mal interessieren, welche
> Karte die BKnapp Ihnen geben würde, wenn Sie bei der An- *und* Abmeldung
> eine SV-Nr. beantragen würden: Dann hätte der polnische Erntehelfer ja
> plötzlich zwei? ;-))

> Also, warum ist der Ausdruck in
> > beiden Fällen unterschiedlich, obwohl die Daten eingegeben worden sind?

> Reicht die Erklärung?

> > Ich hoffe, ich habe mich deutlich ausgedrückt.

> Ich hoffe, ich auch? ;-))

> --
> Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste

> Karin Römer
> Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)

Hallo,

habe mir Ihre Antwort noch einmal gaaaanz genau durchgelesen.
Ich glaube, es hängt bei der Bundesknappschaft. Eine sehr nette Dame dort,
hat uns am Telefon mal gesagt, daß sie alles ungelernte Kräfte wären und
hoffnungslos mit der Aufgabe überfordert. Das Problem wäre aber trotzdem
gelöst, wenn auf der 30 nochmal die Daten eingetragen werden würden. Denn
es handelt sich ja hier um eine Abmeldung. Und wenn die zuständige Stelle
schläft, können ja wir nichts dafür. Ich kann auf die Abmeldung keine
Sozi-Nr. eintragen, wenn ich sie bis dahin noch nicht habe. Die Überlegung
mit den 2 Nummern ist gar nicht so verkehrt.
Ich hoffe trotzdem, daß es heuer besser klappt auch ohne Angaben.

mit freundlichen Grüßen und nichts für ungut

finkie
[Zitat OFF]

Tja, und was nun? ;-)

--
Freundliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste und allen ein
schönes 1. Mai-Wochenende

Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)


Joachim Bluhm

unread,
May 3, 2004, 6:48:28 AM5/3/04
to
Sehr geehrte Frau Römer,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme, die aber das Problem nicht löst,
obwohl die Problemlösung für die Lexware-Programmierer kein Problem sein
dürfte:

Es geht um die Anmeldung von sog. "kurzfristig beschäftigten" Mitarbeitern
unter Verwendung des Formulars "Meldung zur Sozialversicherung" mit dem
Abgabegrund "10".

Diese Anmeldung muß keineswegs mit einem Antrag auf Erteilung einer
Sozialversicherungsnummer verbunden werden. Wer nur mal vorübergehend
irgendwo jobben will,ist in aller Regel an einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nicht interessiert. Meistens ist
eine solche Tätigkeit eine "geringfügige" (sei es nun wegen "geringen
Entgelts" oder wegen "Kurzfristigkeit"). Aus einer "kurfristigen"
Tätigkeit (wie bei uns) erwachsen aber keine
sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, weshalb ein solcher Mitarbeiter
auch keine Sozialversicherungsnummer braucht. Folglich braucht eine solche
auch nicht beantragt zu werden. Dies ist, wie gesagt, ein ganz üblicher
Vorgang.

In einem solchen Fall braucht die Bundesknappschaft aber zwecks
Identifizierung des gemeldeten Mitarbeiters dessen Geburtsnamen und
Geburtsort. Nicht ohne Grund werden diese Daten im Formular "Meldung zur
Sozialversicherung" abgefragt für den Fall, dass eine
Sozialversicherungsnummer nicht angegeben werden kann.

Da aber der Geburtsname und der Geburtsort bei der Datenerfassung durch
L+G abgefragt und von uns hinterlegt werden:

Warum druckt L+G diese Daten dann nicht in das Formular 10, und zwar auch,
wenn "nur" eine "kurzfristige Beschäftigung" angemeldet wird?

Meines Erachtens handelt es sich hier um einen Programmfehler, dessen
Behebung kein Problem darstellen dürfte!

MfG

Joachim Bluhm ("User")


Karin Römer [Team Sonderhomepage] wrote:

> Hallo Joachim,
> oh je, mal wieder die BKnapp mit ihren seltsamen "Ansinnen"...;-)

> > Wir sind in der Kongressbetreuung tätig und haben daher viele "kurfristig
> > Beschäftigte". Auch für diese müssen aber "Meldungen zur
> > Sozialversicherung" abgegeben werden. Diese werden auch von "Lohn und
> > Gehalt" erstellt

> Das ist ja schon mal gut...;-)

> .. Aber:

Siegmar Wesch

unread,
May 3, 2004, 7:51:16 AM5/3/04
to
Hallo Joachim Bluhm,

> Es geht um die Anmeldung von sog. "kurzfristig beschäftigten" Mitarbeitern
> unter Verwendung des Formulars "Meldung zur Sozialversicherung" mit dem
> Abgabegrund "10".

Ich bin der Meinung, dass selbst für die 'Geringfügigen' bisher eine
SV-Nummer vergeben zu vergeben war. Diese fielen m.E. nicht unter die
Ausnahmen §109 Abs.1 SGB IV.
Lt. AOK-Datenbank hieß es dort:
"
Für folgende Personengruppen sah die bisherige Regelung des § 109 Abs. 1
SGB IV vor, dass ein Sozialversicherungsausweis nicht auszustellen ist:
Beschäftigte, die in der jeweiligen Beschäftigung in der
Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der
Arbeitsförderung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht
befreit sind, es sei denn, die jeweilige Beschäftigung wird geringfügig
ausgeübt.
..[schnipp]
Beschäftigte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die eine allgemein
bildende Schule besuchen, wenn die einzelne Beschäftigung die Grenzen des
§ 8 Abs. 1 SGB IV nicht überschreitet.
"
Nachzulesen hier:
http://212.227.253.33/pro/ct/suchmark.php?markfile=../../pro/ct/106734.html&markwort=Sozialversicherungsnummer&menu_id=2001&uid=1061&gate=ihjIzQn8Y47nE&sesid=AOK4-1083581639338188&buland=1&buland2=1&bafr=0

Außerdem heißt es dort weiter:
"
Diese Auschlussbestimmung ist mit dem 01.01.2003 weggefallen, denn in der
Praxis werden auch für die angesprochenen Personenkreise
Sozialversicherungsnummern vergeben. Daher ist es notwendig, den
Sozialversicherungsausweis auch bei diesen Personengruppen auszustellen,
der dann als Nachweis der Sozialversicherungsnummer gegenüber den
Arbeitgebern gilt
"

> Diese Anmeldung muß keineswegs mit einem Antrag auf Erteilung einer
> Sozialversicherungsnummer verbunden werden. Wer nur mal vorübergehend
> irgendwo jobben will,ist in aller Regel an einer
> sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nicht interessiert. Meistens ist
> eine solche Tätigkeit eine "geringfügige" (sei es nun wegen "geringen
> Entgelts" oder wegen "Kurzfristigkeit"). Aus einer "kurfristigen"
> Tätigkeit (wie bei uns) erwachsen aber keine
> sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, weshalb ein solcher Mitarbeiter
> auch keine Sozialversicherungsnummer braucht. Folglich braucht eine solche
> auch nicht beantragt zu werden. Dies ist, wie gesagt, ein ganz üblicher
> Vorgang.

Selbst wenn ein SV-Ausweis für die 'Geringfügigen' nicht unbedingt nötig
wäre, die RV-Nummer braucht man doch irgendwann sowieso. Oder gehören Ihre
Aushilfen alle zu den Privilegierten, die später einmal nicht mit
unselbstständiger Arbeit ihr Geld verdienen müssen ? ;-))

> Meines Erachtens handelt es sich hier um einen Programmfehler, dessen
> Behebung kein Problem darstellen dürfte!

Ein Fehler liegt mit obiger Begründung also nicht vor.
Oder gibt es noch andere Gesichtspunkte ?

Viele Grüße
Siegmar Wesch


Karin Römer [Team Sonderhomepage]

unread,
May 3, 2004, 7:51:27 AM5/3/04
to
Hallo Herr Bluhm,

> vielen Dank für Ihre Stellungnahme, die aber das Problem nicht löst,
> obwohl die Problemlösung für die Lexware-Programmierer kein Problem sein
> dürfte:

Ich verstehe das Problem nun gar nicht mehr...

> Es geht um die Anmeldung von sog. "kurzfristig beschäftigten" Mitarbeitern
> unter Verwendung des Formulars "Meldung zur Sozialversicherung" mit dem
> Abgabegrund "10".

Also Pers.-Gr. 110, unter Kassen ist "Kurzfristige Beschäftigung"
eingestellt und damit die einzelnen Beitragsgruppen unter Kassen auf 0
ausgegraut?

> Diese Anmeldung muß keineswegs mit einem Antrag auf Erteilung einer
> Sozialversicherungsnummer verbunden werden. Wer nur mal vorübergehend
> irgendwo jobben will,ist in aller Regel an einer
> sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nicht interessiert.

Bei den Kurzfristigen könnte das durchaus zumindest im Moment zutreffen...

Meistens ist
> eine solche Tätigkeit eine "geringfügige" (sei es nun wegen "geringen
> Entgelts" oder wegen "Kurzfristigkeit"). Aus einer "kurfristigen"
> Tätigkeit (wie bei uns) erwachsen aber keine
> sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, weshalb ein solcher Mitarbeiter
> auch keine Sozialversicherungsnummer braucht.

Die geringfügig entlohnten, also die Mini-Jobber, brauchen auf jeden Fall
eine, dafür muss Arbeitgeber ja seinen pauschalen Obulus entrichten...

Folglich braucht eine solche
> auch nicht beantragt zu werden. Dies ist, wie gesagt, ein ganz üblicher
> Vorgang.

Das wage ich mal zu bezweifeln: Wenn gemeldet werden muss, bedarf es auch
einer SV-Nr.

Und dann empfehle ich mal das zur Lektüre

http://www.aok-business.de/info/rundschr/pdf/rds_20031204deuev.html

und dann Anlage 3, die Hinweise auf der letzten Seite unter 1.:
http://212.227.253.33/aok/info/rundschr/pdf/deuev/rds_20030306anl03.pdf

SVNR muss also immer sein, wenn keine vorhanden ist, wird eine ermittelt
bzw. beantragt?

> In einem solchen Fall braucht die Bundesknappschaft aber zwecks
> Identifizierung des gemeldeten Mitarbeiters dessen Geburtsnamen und
> Geburtsort. Nicht ohne Grund werden diese Daten im Formular "Meldung zur
> Sozialversicherung" abgefragt für den Fall, dass eine
> Sozialversicherungsnummer nicht angegeben werden kann.

Ja, einverstanden...

> Da aber der Geburtsname und der Geburtsort bei der Datenerfassung durch
> L+G abgefragt und von uns hinterlegt werden:

Die können Sie aber nur hinterlegen, wenn Sie in den Mitarbeiter-Stammdaten
unter Meldewesen bei "SV-Nr. erstmalig beantragen" auf Ja stellen? Wenn Sie
es dort bei "Nein" belassen, weil Sie meinen, keine Nr. beantragen zu
müssen, können Sie die erforderlichen Daten dort auch nicht eingeben. Ich
wüsste aber auch gar nicht, wo sonst im Programm man Geb.-Namen und -ort
eintragen könnte? ;-)

> Warum druckt L+G diese Daten dann nicht in das Formular 10, und zwar auch,
> wenn "nur" eine "kurzfristige Beschäftigung" angemeldet wird?

Bei mir druckt es ja dann die Daten ganz astrein, wie schon erwähnt nur eben
nicht bei einer Abmeldung?

> Meines Erachtens handelt es sich hier um einen Programmfehler, dessen
> Behebung kein Problem darstellen dürfte!

Kann ja kein Programmfehler sein, wenn es bei mir druckt? Oder sollte ich
doch die "Special-Edition" erwischt haben? ;-))

An eine Versionsfrage glaube ich fast auch nicht, welche ist es denn bei
Ihnen genau? Bitte unter ? / Info nachschauen, alle Service-Packs
eingespielt? Bei mir ist's LFO-LoGe 8.0 unter Windows 2000, SP 4.

--
Freundliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste

Karin Römer

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