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Höhe der Lohnsteuer abhängig vom Alter ?

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Carola Bialas

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Jan 17, 2004, 7:56:49 AM1/17/04
to
Hallo Leute,
ich habe folgendes Phänomen bei der Abrechnung für Januar: ein
Mitarbeiter, der 64 Jahre alt ist bekommt auf dasselbe Gehalt wie ein
35-jähriger weniger Lohn- und Kirchensteuer und Soli abgezogen. Ich habe
beim Finanzamt noch niemanden erreicht, der mir bestätigen konnte, daß das
i.O. ist. Bisher war es doch immer unerheblich wie alt jemand ist - hat
sich da was geändert ??
Beispieldaten:
Gehalt: 2045,17 EUR
Abzug LSt. bei 64-jährigem 234,33 EUR
Abzug LSt. bei 35-jährigem 279,25 EUR
Eventuell ist es ja auch ein Fehler im Programm. (Updates habe ich gerade
aktualisiert)
Viele Grüße
Carola Bialas

Michael Hengesbach

unread,
Jan 17, 2004, 8:48:54 AM1/17/04
to

"Carola Bialas" <carola...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:66TDflP...@star.lexware.de...


Hallo Frau Bialas,

bei dem 64-jährigen wird der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt. Den
gabs schon immer, nur der MA war halte früher jünger :-))

Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Vorjahrs das 64. Lebensjahr vollendet
haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag Dieser beträgt 40 % des
Arbeitslohns, der aus einer aktiven Berufstätigkeit bezogen wird, höchstens
1.908 EUR (Wert für 2003, ob der 2004 auch noch so hoch ist, weiß ich nicht)
jährlich (§ 24a EStG).

viele Grüß aus dem schönen Sauerland
Michael Hengesbach


Ingeborg Kreis (Team Sonderhomepage)

unread,
Jan 17, 2004, 8:13:10 AM1/17/04
to
Hallo Carola Bialas,

"Carola Bialas" <carola...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:66TDflP...@star.lexware.de...

> Hallo Leute,
> ich habe folgendes Phänomen bei der Abrechnung für Januar: ein
> Mitarbeiter, der 64 Jahre alt ist bekommt auf dasselbe Gehalt wie ein
> 35-jähriger weniger Lohn- und Kirchensteuer und Soli abgezogen. Ich habe
> beim Finanzamt noch niemanden erreicht, der mir bestätigen konnte, daß das
> i.O. ist. Bisher war es doch immer unerheblich wie alt jemand ist - hat
> sich da was geändert ??

Nein, das war es nicht, das war schon die ganze Zeit so, einem Arbeitnehmer,
der das 64. Lebensjahr erreicht hat, steht der Altersentlastungsbetrag zu,
und das erkennt das Progamm am eingegebenen Geburtsdatum und rechnet den
dann gleich ab, also hat der AN weniger Lohnsteuer zu zahlen als ein
Mitarbeiter mit dem gleichen Gehalt, aber jüngeren Geburtsdatums.

> Beispieldaten:
> Gehalt: 2045,17 EUR
> Abzug LSt. bei 64-jährigem 234,33 EUR
> Abzug LSt. bei 35-jährigem 279,25 EUR

Da brauche ich normalerweise nicht nachrechnen, das Programm rechnet das
schon korrekt.

> Eventuell ist es ja auch ein Fehler im Programm. (Updates habe ich gerade
> aktualisiert)

Das glaube ich nicht, wenn Sie nicht überzeugt sind sollten Sie mal in den
Lohnsteuertabellen nachlesen, da steht zu dem Thema auch was drinnen, oder
Sie fragen halt wirklich beim Finanzamt nach. Aber die wissen auch nicht
immer alles,da wurde der Altersentlastungesbetrag bei der Einkommensteuer
anzuwenden auch schon mal vergeseen, auf meinen Anruf bekam ich dann gesagt
das macht das Programm schon richtig, aber als ich gebeten hatte mal
nachzusehen, mußte die Mitarbeiterin zugeben,das da wohl vergessen wurde ein
Häkchen zu setzen, das hier ein Alterentlastungsbetrag zu berücksichtigen
sei, der Steuerbescheid wurde dann von denen korrigiert und war um einiges
niedriger als der erste Bescheid.
Bei Lexware rechnet das Programm aber für Sie, Sie brauchen normalerweise
nicht beachten wie alt ein Arbeitnehmer ist und ob dem ein
Altersentlastungsbetrag zusteht oder nicht, das übernimmt das Programm für
Sie, und das eben anhand des eingegebenen Geburtsdatums


--
Gruß von der badischen Bergstraße

Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)

> Viele Grüße
> Carola Bialas
>


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