Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Zahlungen für ausgeschiedenen Mitarbeiter

550 views
Skip to first unread message

Heiko Talarek

unread,
Nov 4, 2002, 5:33:58 PM11/4/02
to
Hallo,

ich habe folgendes Problem und wäre für eine schnelle Hilfe dankbar.

Eine Mitarbeiterin ist zum 30.06.2001 ausgeschieden. Soweit kein Problem,
aber nach einem Arbeisgerichtsstreit wurde jetzt die Firma verpflichtet
1400,00 ? brutto an die ehemalige Mitarbeiterin zu zahlen. Wie realisiere
ich das in Lohn+Gehalt wasserdicht, da der gegnerische Anwalt entsprechende
Nachweise verlangt.

Vielen Dank

Heiko Talarek

(die Sache ist wirklich dringend)


Jan Gräser

unread,
Nov 4, 2002, 5:35:15 PM11/4/02
to
HH
Hallo Heiko,
kein Problem, öffne diesen Ma indem Du im aktuellen Monat doppelt klickst
und auf ja drückst. Dann kannst du den betrag eingeben und nivht vergessen
Lohnsteuerkarte prüfen oder ändern. Mußt vielleicht die 6 nehmen da du sie
vielleicht schon ausgegeben hast.
In der Hilfe kannst du auch nach Wiedereintritt suchen.
Falls du den Ma nicht mehr siehst schau mal meine Antwort an Thomas Stumpf
an wie man ausgeschiedene (schönes Wort;-)) Ma anzeigen lassen kann.
Viele Grüße Jan Gräser


"Heiko Talarek" <htal...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Po4nz$EhCH...@star.lexware.de...

Karin Römer [Team Sonderhomepage]

unread,
Nov 4, 2002, 5:38:36 PM11/4/02
to
Hallo Heiko Talarek,

> ich habe folgendes Problem und wäre für eine schnelle Hilfe dankbar.
>
> Eine Mitarbeiterin ist zum 30.06.2001 ausgeschieden. Soweit kein Problem,
> aber nach einem Arbeisgerichtsstreit wurde jetzt die Firma verpflichtet
> 1400,00 ? brutto an die ehemalige Mitarbeiterin zu zahlen. Wie realisiere
> ich das in Lohn+Gehalt wasserdicht, da der gegnerische Anwalt
entsprechende
> Nachweise verlangt.

Lohnsteuerrechtlich gilt das Zuflussprinzip, die Nachzahlung muss also auf
jeden Fall in diesem Jahr versteuert werden, vermutlich nach St.-Kl VI, wenn
Ihnen keine andere LSt-Karte vorgelegt wird: Vermutlich hat die
Mitarbeiterin nach über einem Jahr ein neues Beschäftigungsverhältnis, wo
natürlich die "erste" Karte liegt.

http://www.nonprofit-management.de/gesetze/lstr/0f.htm, in LStR 115 Nr. 8
finden Sie die Grundlage.

Sozialversicherungsrechtlich gilt das Anspruchsprinzip, fragt sich ja nur,
ob der Anspruch erst jetzt im Arbeitsgerichtsprozess entstanden ist oder
schon im letzten Jahr während des Beschäftigungsverhältnisses? Ob Sie sich
diesbezüglich Morgen noch bei der zuständigen Krankenkasse erkundigen
sollten? Möglicherweise möchten die es lieber dem alten Jahr zugerechnet
haben?

Programmtechnisch können Sie es als Einmalzahlung mit Lohnart 1002
abrechnen: Egal, ob Sie eine Korrektur 06/2001 durchlaufen lassen oder im
aktuellen Monat den Mitarbeiter über Wiedereintritt öffnen (je nach Auskunft
der Krankenkasse): Die Lohnsteuer wird in jedem Fall im aktuellen Jahr
abgerechnet, die SV eben genau so, wie die Krankenkasse es haben möchte:
Entweder für 2001 oder für 2002.

Damit sollte der Anwalt doch zufrieden zu stellen sein? Vielleicht lassen
Sie sich die Auskunft der Krankenkasse sogar besser schriftlich geben? An
LStR 115 ist allerdings nicht zu rütteln. ;-)

> (die Sache ist wirklich dringend)

glaube ich ja, schneller ging es nun wirklich nicht. ;-)

Melden Sie sich gern wieder, wenn Sie mit der Krankenkasse gesprochen haben
und noch Fragen offen bleiben sollten. ;-)

Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste

Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)


Der Saarländer

unread,
Nov 5, 2002, 12:47:04 PM11/5/02
to
Hallo Heiko Talarek,

Karin Römer [Team Sonderhomepage] <ka...@roemer-biotec.de> schrieb in im
Newsbeitrag: Ct43WSF...@star.lexware.de...
> Hallo Heiko Talarek,


>
>
> Damit sollte der Anwalt doch zufrieden zu stellen sein? Vielleicht lassen
> Sie sich die Auskunft der Krankenkasse sogar besser schriftlich geben? An
> LStR 115 ist allerdings nicht zu rütteln. ;-)
>
> > (die Sache ist wirklich dringend)


*Unbedingt* ist das Urteil/Vergleich zu beachten!
Erhält der/die Ehemalige eine Gehaltsnachzahlung oder eine Abfindung?
Je nach Richterspruch ist eine Abfindung bzgl. SV und L.Steuer abzugsfrei
auszuzahlen. Laufende Pfändungen müssen u.U. dennoch beachtet werden.

Gruß Andreas Schmidt


Heiko Talarek

unread,
Nov 5, 2002, 4:36:51 PM11/5/02
to
Hallo,

eine Frage hätte ich dann doch noch.

Wenn ich die ehemalige Mitarbeiterin wiedereintreten lasse, wann kann ich
sie wieder austreten lassen. AM SELBEN TAG ???? Das wäre
sozialversicherungstechnisch ein Schnäppchen!!!

Heiko Talarek


Heiko Talarek

unread,
Nov 5, 2002, 4:27:18 PM11/5/02
to
Hallo,

da haben sich ja einige ganz schön Mühe gemacht und die halbe Nacht meine
Frage beantwortet!!!

Besten Dank für die Hilfe

Mfg

Heiko Talarek


Jan Gräser

unread,
Nov 5, 2002, 5:25:55 PM11/5/02
to
Hallo Heiko,
Warum wollen Sie ein Schnäppchen für den Ma machen?
Wollen Sie für den Zahltag einen Arbeitsvertrag schreiben etc?
Würde ich nie machen.
Gruß Jan


"Heiko Talarek" <htal...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:45tpIER...@star.lexware.de...

Karin Römer [Team Sonderhomepage]

unread,
Nov 5, 2002, 5:55:27 PM11/5/02
to
Hallo Heiko,

Sozialversicherungstechnisch? SV geht doch prozentual vor, es sei denn, die
BBG ist "betroffen"...? Na ja, EUR 1.400,00 für einen Tag... Aber ob das
relevant ist? Wenn es lt. Urteil eine Abfindung ist... Auf den Gedanken hat
Andreas mich auch heute erst gebracht: Wie gut, dass hier so viele
mitlesen... ;-)

Junge! ;-) , wir brauchen mehr Informationen, s. Fragen von Andreas und
mir....

Heiko Talarek

unread,
Nov 6, 2002, 2:17:39 AM11/6/02
to
Hallo,

mehr Informationen? Hier der Originalauszug:

"Ferner ist Ihre Partei zur Zahlung der Arbeitgeberanteile zu den
Sozialversicherungen auf die vereinbarten 1400,00 Euro brutto verpflichtet.
Hierzu bedarf es eines Nachweises...."

Wenn ich im Programm Ein- und Austritt auf den gleichen Tag setze berechnet
mir das Programm einen sozialversicherungsrechtlichen Tag a ca. 30 Euro.
Wenn ich das für einen längeren Zeitraum mache kommt entsprechend mehr raus.

Was tun, oder bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer????


Heiko


"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <ka...@roemer-biotec.de> schrieb im
Newsbeitrag news:tyXRa8R...@star.lexware.de...

Jan Gräser

unread,
Nov 6, 2002, 3:13:52 AM11/6/02
to
HH
Hallo Heiko,
hört sich so an, als müssen Sie Gehalt nachzahlen und nicht Abpfindung. Das
sollten wir aber schon genauer wissen.
Ist aber kein Problem.
Wie schon gesagt, Eintrittsdatum ist nicht nötig. Öffnen, Lohnsteuerklasse
ändern, Einmalzahlung eingeben fertsch.
Drucken Sie die Liste Beitragsabrechnung für die entsprechende Kasse aus und
Sie haben Ihren nachweis. Steht ja nirgends, das Du Ihn irgendwo vorlegen
mußt. Zur Not nimmst Du halt auch die Lohnabrechnung des Ma. Da stehts auch
drauf.
Das ist aber alles hinfällig, wenn Du verknackt wurdest, den Ma
weiterzubeschäftigen oder zu bezahlen. Bsp.:
Kündigung Ende September, Gerichtsurteil im November: Die Kündigung ist erst
ab Ende Oktober wirksam, dann mußt Du den Ma im Korrekturmodus das
Austrittsdatum ändern, die 1400,- eintragen, Lohnsteuerkarte neu drucken
etc.

Sag uns doch wie es genau abgelaufen ist, hier stand sicherlich jeder schon
mal vor dem Kadi weil wir unsere armen, fleißigen und uneigennützigen
Gehlatsempfänger ausgebeutet haben. (Ironisch gemeint!) ;-))


Gruß
Jan

"Heiko Talarek" <htal...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:#FPWfIWh...@star.lexware.de...

Karin Römer [Team Sonderhomepage]

unread,
Nov 6, 2002, 5:50:10 PM11/6/02
to
Hallo Heiko,

> mehr Informationen? Hier der Originalauszug:
>
> "Ferner ist Ihre Partei zur Zahlung der Arbeitgeberanteile zu den
> Sozialversicherungen auf die vereinbarten 1400,00 Euro brutto
verpflichtet.
> Hierzu bedarf es eines Nachweises...."

Das hört sich aber sehr nach einem Schreiben des gegnerischen Anwaltes an
Ihren Anwalt an? Was steht denn im Urteil? Der gegnerische Anwalt kann ja
nichts verlangen, was das Arbeitsgericht nicht verlangt hat, oder? ;-)

Was sagt denn Ihr Anwalt zu diesem "Nachweis", haben Sie den schon befragt?
Sie könnten natürlich z. B. den Bericht Arbeitgeberbelastung, eine
SV-Meldung, das Lohnkonto oder auch die Lohnabrechnung "rausrücken", aber ob
es dessen bedarf und das als "Nachweis" anerkannt wird? Sie *könnten*
natürlich auch den Bericht Beitragsabrechnung an die Krankenkasse schicken
und diese bestätigen lassen, dass die Beiträge entsprechend abgeführt
wurden, ob das als "Nachweis" reichen würde, wenn sich die Krankenkasse
überhaupt zu so etwas breitschlagen lässt? Vielleicht wäre dem gegenerischen
Anwalt auch eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen (oder wem auch
immer), dass die Beiträge abgeführt wurden, "genehm". ;-) Nach meinen
Erfahrungen *verlangen* gegnerische Anwälte erst einmal viel: Was sich aber
dann davon realisieren lässt? ;-)

> Wenn ich im Programm Ein- und Austritt auf den gleichen Tag setze
berechnet
> mir das Programm einen sozialversicherungsrechtlichen Tag a ca. 30 Euro.
> Wenn ich das für einen längeren Zeitraum mache kommt entsprechend mehr
raus.

Völlig klar, das ist ja auch eine "Milchmädchenrechnung". ;-) Das Programm
zieht bei Eingabe von Ein- und Austrittsdatum immer die entsprechenden
Beitragsbemessungsgrenzen heran: Bei einer Nachzahlung mit Lohnart 1002
bedarf es aber gar keines solchen Datums (das hatte Jan ja auch schon
geschrieben), damit der Gesamtbetrag berücksichtigt wird...

Ich frage mich auch immer noch, ob es denn eine Abfindung (lt. Ratgeber nach
§ 3 Nr. 9 EStG bis EUR 8.181,00 LSt- und SV-frei) oder eine Nachzahlung ist.
Was sagt Ihr Anwalt dazu? Hört sich zwar auch für mich eher nach einer
Nachzahlung an, freiwillig würde der Anwalt der ehemaligen Mitarbeiterin ja
nicht SV-Pflicht(Arbeitnehmerbeiträge werden ja natürlich ebenfalls fällig
und abgezogen) und damit auch LSt-Pflicht verlangen? Außerdem schrieben Sie
in Ihrem ersten Posting: EUR 1.400,00 *Brutto*...

Und außerdem frage ich mich auch immer noch, welchem Abrechnungszeitraum
diese Nachzahlung (?) SV-technisch zuzuordnen ist: 2001 oder 2002? Das hatte
ich ja in meiner ersten Antwort schon überlegt, haben Sie inzwischen mit der
Krankenkasse gesprochen? Vielleicht weiß auch Ihr Anwalt (vermutlich eher
nicht ;-) ) oder Ihr Steuerberater Rat?

Und was ist mit der Steuerklasse? Ohne *Vorlage* einer Lohnsteuerkarte mit
einer anderen Klasse *müssen* Sie nach VI versteuern, darüber sind wir uns
vermutlich inzwischen einig? ;-)

> Was tun, oder bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer????

Weiß ich nicht, irgendwie ist der Fall für mich noch nicht "rund". ;-)

So etwas sind immer blöde Fälle, kosten die Firma nur Kraft, Geld und
Denksport und für die Arbeitnehmerin kommt sowieso nicht viel unter dem
Strich raus: Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, sie ist ja nun
mal zum Anwalt marschiert...

0 new messages