Nun muß ich auch ab April die Minijobs abrechnen.
Ich lese aber immer daß mit der Lohnart 0001 abgerechnet werden soll.
Ich benutzte bisher für meine Geringverdiener die Lohnart 0032
(Weiß aber nicht mehr genau, ob diese von mir angelegt wurde, oder ob es
eine "Standardlohnart" von Lexware ist).
Kann ich wie bisher mit Lohnart 0032 abrechnen ?
Diese Lohnart ist bzw. war bisher auch mit LSt-pfl. und SV-pfl. hinterlegt.
Kann mir jemand dazu eine kurze Erklärung geben?
Vielen Dank im voraus
und noch viele Grüße
Rainer Bauer
Sie können die Lohnart ohne weiteres weiter verwenden. Entscheidend ist,
was bei den Arbeitnehmern geschlüsselt ist, sprich pausch LSt 2% und
pausch KV 11% bzw. RV 12%. Der Minijob ist ja auch weiterhin LSt und SV
pflichtig, nur eben mit Pauschalen.
Gruß
Andrea Heine
Nochmals vielen Dank
Rainer Bauer
> habe nämlich auch nachgerechnet, und die Beitragsnachweise angesehen.
> Stimmt auch mit meiner Lohnart alles.
> Nur bei der LSt 2% Pauschale muß ich die Umbuchung auf die Verbindlichkeit
> Bundessknappschaft, bzw. Verbindl. SV buchen.
Was (um Himmels willen, hätte ich jetzt fast geschrieben ;-)) ) wollen Sie
denn umbuchen? ;-))
Das Programm bucht lt. Buchungsliste (m. E. korrekt) die Pauschsteuer auf
Verbindlichkeiten LSt, SolZ, KiSt. (SKR03=1741), die Beiträge auf
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (1742).
Und bei der Zahlung müssen Sie den Betrag nur splitten, damit Ihre
Verbindlichkeitskonten am Ende wieder passen.
Wir haben das Thema auch intern diskutiert, es erscheint uns so die
praktikabelste aller Varianten. Ingeborg Kreis schrieb dazu: Am besten
hinter die Ohren schreiben: "Zahlung BKnappschaft splitten, splitten,
splitten" ;-))
Ja, wir müssen uns alle umgewöhnen, nicht nur beim Buchen. ;-)
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
> meines Erachtens, ist es doch egal, ob ich die Buchung bei der Zahlung
> aufsplitte, aber ich habe doch z.B. bei der Abrechnung am Jahresende die
> richtige Verbindlichkeit auf dem richtigen Verbindlichkeitskonto, wo auch
> abgebucht wird.
Wie buchen Sie denn? Anhand der Buchungsliste aus dem Lohnprogramm? Nur
darum geht es im Moment...
> Liege ich hiermit falsch ?
Keine Ahnung: *Wenn* Sie die BuLi aus dem Lohnprogramm 1:1 (also original,
nicht unentschieden ;-) ) in den Buchhalter übernehmen, dann ganz bestimmt
und einige andere vermutlich auch, wenn die Zahlung nicht gesplittet wird:
Also, Konten gelten für den SKR03, Buchung der "Kosten Bundesknappschaft":
- LoGe "schreibt" die 2 % - Pauschsteuer auf 1741
- LoGe "schreibt" die Beiträge an die Bundesknappschaft auf 1742
Finde ich logisch...
Zahlung erfolgt, früher buchten wir ja Zahlungen an Krankenkassen "stur"
gegen 1742? Oder wie haben Sie das vorher gemacht?
Und jetzt muss man die Zahlung an die BKnappschaft eben splitten:
- Pauschsteuer auf 1741 gegen Bank (setze ich voraus)
- SV-Beitrag auf 1742 gegen Bank
Dann sind die Verbindlichkeits-Konten wieder ausgeglichen und alles wir gut.
;-))
Aber wenn Sie anders buchen? Vielleicht hilft unsere Diskussion aber auch
anderen, die hier mitlesen...?