Bei einem Mitarbeiter habe ich im Dezember Urlaubsgeld in Höhe von 179,00
EUR als Einmalzahlung erfasst. Bei der Lohnabrechnung rechnet er aber
keine Lohnsteuer ab nur SV-Beiträge. Was Muß ich tun oder was habe ich
falsch gemacht?
Bitte helft mir.
Danke Jürgen
"Jürgen Stöß" <juergen...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:BwjRvhM...@star.lexware.de...
> Hallo ich bin`s schon wieder!
>
> Bei einem Mitarbeiter habe ich im Dezember Urlaubsgeld in Höhe von 179,00
> EUR als Einmalzahlung erfasst. Bei der Lohnabrechnung rechnet er aber
> keine Lohnsteuer ab nur SV-Beiträge. Was Muß ich tun oder was habe ich
> falsch gemacht?
Nur keine Panik, da brauchen wir erst mal Daten, ohne Angaben kann kein
Mensch nachvollziehen ober da was nicht stimmt, wieviel verdient der Mann
normalerweise, welche Steuerklasse hat er und so weiter und so fort, dann
kann man mal nachrechnen ob überhaupt Steuer anfällt, wenn der ansonsten
vielleicht auch keine zahlt kommt er vielleicht mit der Sonderzahlung auch
noch nicht in die Steuerprogression rein? Keine Ahnung, deshalb bitte nähere
Angaben dann kann man auch was zu dem Thema sagen.
> Bitte helft mir.
Gerne, wie gesagt aber das geht nur mit Daten, Daten Daten.;-))
Gruß von der badischen Bergstaße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
>
> Danke Jürgen
>
> Unser Mitarbeiter hat am 01.10.2002 bei uns angefangen er ist in
> Lohnsteuerklasse 1 und verdient im Monat zwischen 1550 und 1650 EUR
Brutto.
> Also sein Jahresbruttoeinkommen für das Jahr 2002 liegt bei ca.5000 EUR
> brutto.
> Wie gehe ich dann bei einer Einmahlzahlung vor?
Sehen Sie, damit kann man schon eher etwas anfangen, hat der gute Mann
vorher nicht gearbeitet, sind also keine Vorarbeitgeberwerte da die man
eintragen konnte, dann sieht mir das auf den ersten Blick so aus, als wenn
keine anfiele, ich rechne das aber gerne auch noch mal mit genauen Daten für
Sie nach, bitte sagen sie nur noch kurz ob das das erste
Beschäftigungsverhältnis ist und der gute Mann in diesem Jahr noch nichts
gearbeitet hat. Dann wäre die Berechnung meines Erachtens richtig, da er
insgesamt unter dem zu versteuernden Einkommen bleibt, der Grundfreibetrag
2002 beträgt 7235,-- Euro. Und da sein Jahresbruttoeinkommen,wie Sie sagen,
nicht mehr als ca. 5000 Euro beträgt, rechnet das Programm meiner Meinung
nach richtigerweise keine Lohnsteuer auf die Sonderzahlung.
Wurden ihm bei den monatlichen Lohnabrechnungen Lohnsteuer einbehalten, dann
kann er sich die im neuen Jahr vom Finanzamt wieder zurückholen, indem er
eine Steuererklärung abgibt und bekommt dann seine erhobene Lst
zurückbezahlt.
Ich hoffe Sie kommen so klar, wenn nicht gerne wieder melden, dann rechnen
wir eben mal genau nach.
Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> Danke für die Hilfe
> Jürgen
>
> Hallo, Jürgen Stöß
> > Bitte helft mir.
> >
> > Danke Jürgen
> >
Unser Mitarbeiter hat am 01.10.2002 bei uns angefangen er ist in
Lohnsteuerklasse 1 und verdient im Monat zwischen 1550 und 1650 EUR Brutto.
Also sein Jahresbruttoeinkommen für das Jahr 2002 liegt bei ca.5000 EUR
brutto.
Wie gehe ich dann bei einer Einmahlzahlung vor?
Danke für die Hilfe
Jürgen
> Hallo Jürgen Stöß
Er war vorher als Auszubildenender beschäftigtvom 01012002 bis 30062002
mit einem Einkommen von 2742,54 EUR. Vom 01072002 bis 30092002 war er
arbeitslos.
Dann hat er am 01.10.2002 bei uns angefangen. Brutto im Okt.1660,10 EUr im
Nov.
1575,08EUR im Dez.1453,25 EUR + 179 EUR Einmalzahlung.
Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
"Jürgen Stöß" <juergen...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Yy2HYdN...@star.lexware.de...
> Denn wenn der gute Mann schon angestellt war, dann haben Sie eventuell
> vergessen die Vorarbeitgeberwerte einzutragen, diese Werte werden benötigt
> für die richtige Berechnung von Einmalzahlungen.
> > Er war vorher als Auszubildenender beschäftigtvom 01012002 bis 30062002
> > mit einem Einkommen von 2742,54 EUR. Vom 01072002 bis 30092002 war er
> > arbeitslos.
> > Dann hat er am 01.10.2002 bei uns angefangen. Brutto im Okt.1660,10 EUr
im
> > Nov.
> > 1575,08EUR im Dez.1453,25 EUR + 179 EUR Einmalzahlung.
Ich habe mal zusammenaddiert:
2.742,54 + 1.660,10 + 1.575,08 + 1.453,25 + 179,00 = 7.609,97 / Jahr
und dann diesen Betrag hier eingegeben:
http://www.sagekhk.de/portal/personal_center/default.asp
bzw.
http://www.sagekhk.de/portal/personal_center/lohn_gehalt/tools/taxtable.asp
Wo soll da, auch mit Vorträgen Fremdfirmen, Lohnsteuer für die Einmalzahlung
herkommen? Bei St.-Kl. 1 geht es erst bei EUR 10.403,99 mit der Berechnung
los...
Dass die Leute immer der Berechnung des Programms keinen Glauben schenken
können. ;-))
--
Herzliche Grüße von der schönen Nordseeküste, wir sind inzwischen
eingeschneit ;-)
Karin
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <ka...@roemer-biotec.de> schrieb im
Newsbeitrag news:6FDKPJO...@star.lexware.de...
Ich hab das ganze am Telefon geklärt, jetzt ist klar, es fällt keine
Lohnsteuer an, und klar, *unser* Programm, rechnet richtig, so wie es sein
soll.
> Herzliche Grüße von der schönen Nordseeküste, wir sind inzwischen
> eingeschneit ;-)
Waren wir auch, aber soviel ich von hier drinnen sehen konnte hat es schon
wieder angefangen zu tauen. Bei uns hält sowas nie lange. Höchstens 2-3 Tage
dann ist der ganze Zauber normalerweise wieder vorbei.
Gruß und einen schönen Sonntagabend von der badischen Bergstraße
Inge