> bereits zum 2.Mal stellt sich mir das Problem, dass ich eine
> Arbeitsbescheinigung über Lexware Lohn & Gehalt plus erstellen will, und
> das bescheinigte Entgelt der letzten 12 Monate ausgehend vom
> Ausstellungsdatum der Bescheinigung aufgeführt wird,
Das ist doch auch der Normalfall? Eine Arbeitsbescheinigung stellt man doch
nicht Monate später aus sondern gleich dann, wenn der Mitarbeiter
ausgeschieden ist, weil die zur Berechnung der Leistungen des AA benötigt
wird?
d.h. wenn der
> Mitarbeiter bereits in 07/2003 ausgeschieden ist, werden nicht von diesem
> Datum rückwirkend die letzten 12 Monate bescheinigt sondern von heute
> (März 2004) ausgehend.
Ja, so ist das...
Laut Rücksprache mit der Bundesanstalt für Arbeit
> benötigen die aber die letzten 12 Monate seit Ausscheiden.
Ein solcher Fall kann doch eigentlich *nur* eintreten, wenn der Mitarbeiter
zwischendurch woanders beschäftigt war und später (also jetzt erst)
arbeitslos wird? Und selbst dann frage ich mich, wann die
Abrechnungszeiträume der letzten 12 Zeitmonate (lt. Formular) anfangen zu
rechnen: Zurück ab 03/2004 (Beginn der Arbeitslosigkeit) oder tatsächlich ab
07/2003 zurück, als der Mitarbeiter in *Ihrer* Firma ausgetreten ist?
Geht das Arbeitsamt denn tatsächlich für die Berechnung der Leistungen
*weiter* zurück als die letzten 12 Monate? Kann ich mir eigentlich nicht
vorstellen: Mehr passt ja auf den Bogen nicht drauf, auch wenn jemand länger
bei einer Firma beschäftigt war?
Muß ich das
> doch wieder manuell machen?
Wenn Ihr Ehemaliger tatsächlich ab 07/2003 arbeitslos war, haben Sie die
Bescheinigung doch vermutlich längst mit dem Kugelschreiber ausfüllen
müssen, anders ging es ja früher sowieso nicht? Ich habe mir bislang immer
eine Kopie für die Personalakte gemacht, die kann man locker nochmals
kopieren. ;-)
Wäre schade, denn sonst finde ich die Funktion
> sehr gut.
Ja klar ist die Funktion super...;-)
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Auf der Seite 2 des Bescheinigungswesen / Verdienstbescheinigung können Sie
doch das zu bearbeitende Jahr auswählen! Und auch den Monat bis zu dem die
Bescheinigung ausgestellt werden soll.
Vielleicht hilft dieser Hinweis schon weiter.
--
Mit freundlichen Grüßen aus dem Oldenburger Land
Heino Wedermann
> vielen Dank für die schnelle Antwort, aber leider ist mir damit nicht
> geholfen.
Ich hatte es leider vermutet: Was nicht geht, geht nun mal nicht...
> Natürlich hätte ich, wenn der MA sich bereits in 07/2003 arbeitslos
> gemeldet hätte, zu dem Zeitpunkt eine Bescheinigung ausgefüllt und auch
> eine Kopie davon in meiner Akte (mache das auch nicht erst seit gestern).
Ich will wirklich niemandem etwas unterstellen, ich versuche nur,
Klarheit für mich selber zu bekommen, um Lexware etwas *Vernünftiges* ("so
können wir Anwender das gebrauchen bzw. so muss es sein") zu "präsentieren",
klar, ich fahre nächste Woche hin, sitze mit einigen vom Lohn-Team an einem
Tisch und *diskutiere* mit ihnen Aug' in Aug'. ;-))
Der schon in 07/2003 Ausgetretene muss doch (bis jetzt?) weiter garbeitet
haben, sonst wäre die Bescheinigung ja eher gekommen?
> Aber ich hatte tatsächlich den Fall, dass die Bundesanstalt f.A. mit der
> aus Lexware L&G erstellten Bescheinigung nicht zufrieden war, sondern wir
> ihnen telefonisch noch die fehlenden Monate zu den 12 seit
> Beschäftigungsende (07/2003) durchgeben mußten.
Glaube ich ja, mich wundert sogar, dass es telefonisch ging: Normalerweise
sind die sehr pingelig und möchten alles schriftlich...
Ich weiß allerdings nicht,
> seit wann der MA tatsächlich arbeitslos war. Ich bekam die Bescheinigung
> erst in 03/2004 zum Ausfüllen.
Dann wird er doch vermutlich auch erst jetzt arbeitslos geworden sein? Oder
"kratzt" er alte Anspruchszeiten zusammen?
Gleichen Fall habe ich jetzt auf dem Tisch
> und nach Rücksprache mit der B.f.A. -Geschäftsstelle Crailsheim- soll der
> Arbeitgeber die letzten 12 Zeitmonate der Beschäftigung bescheinigen
> (s.auch Erläuterungen zur Arbeitsbescheinigung Punkt 5/1.).
Ja, ich habe jetzt Ordner gewälzt und ein solches Teil gefunden: Genau so
steht es in der Ausfüllanleitung...
Was soll ich
> also tun? Wie bisher manuell ausfüllen,
Es wird im Moment leider kaum etwas anderes übrig bleiben, wenn ältere
Zeiträume bescheinigt werden müssen: Ob das Arbeitsamt (als "würgaround",
bis es von Lexware etwas Besseres gibt) als *Ergänzung* für weiter zurück
liegende Zeiträume eine Verdienstbescheinigung akzeptieren würde? Ein
Versuch ist das vielleicht wert, die geht ja immerhin komplett für 2003...
denn scheinbar kann man die
> Angaben zum Arbeitsentgelt nicht manuell ändern oder einsetzen.
Nein, das habe ich auch nicht hinbekommen, es ist alles grau in grau und
damit nicht änderbar, die Daten kommen direkt aus dem Programm. Ob solche
"nachgekleckerten" Arbeitsbescheinigungen häufig vorkommen? Ich schrieb ja
gestern schon, *normalerweise* muss man die sehr zeitnah ausfüllen...
> Wäre vielleicht eine Anregung bei der nächsten Überarbeitung des
> Programmes.
Ja klar, habe ich schon aufgeschrieben, am Bescheinigungswesen sind auch
noch andere Sachen "nachzubessern": Bei der Arbeitsbescheinigung muss es
sich also am Austrittsdatum orientieren und von *diesem* Monat weitere 11
Monate zurück bescheinigen (also die letzten 12 abgerechneten Monate
erfassen), dann müsste es doch passen?
So möchten wir das gern und so muss es auch, habe ich das nun richtig
verstanden? ;-)
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Schöne Grüße aus dem noch immer sehr kalten "Schwabenländle"
Anja Eckert
Karin Römer [Team Sonderhomepage] wrote: