Ich habe das Problem, daß meine Lohnsteuer Anmeldung immer einen Monat zu
früh dran ist. Das klingt zwar jetzt seltsam... ist aber so.
Ich habe von Anfang an (seit ich die Lohnabrechnung über Lexware selber
mache) z.B. die Januar-Löhnung, die im Februar ausgezahlt wird, und für
die bis spätestens 10. März die Lohnsteueranmeldung fällig ist (jezt ohne
Schonfrist), bereits bis zum 10. Februar Lohnsteuer angemeldet.
Da jetzt die oben erwähnte Schonfrist wegfällt. Wird mir das zeitlich zu
knapp. Bei Rücksprache mit dem Finanzamt wurde mir gesagt, ich soll eine
Null-Meldung abgeben, damit sich die Frist bis zum 10. nach Ablauf des
Anmeldungszeitraumes verschiebt.
Wie bringe ich Lexware dazu einen Monat "auszulassen" bzw. die
Lohnsteueranmeldung einen Monat nach hinten zu verschieben. Es soll dann
z.B. bei den Lohnabrechnungen für Februar auch Februar drauf stehen. Aber
bei der Lohnsteueranmeldung für die Februar-Löhne (die im März ausgezahlt
werden) soll März als Anmeldezeitraum drauf stehen.
Kann mir geholfen werden?
PS: Hat auch jemand anderes dieses Problem, oder habe ich da einen Fehler
von der ersten Lohnabrechnung mitgeschleift?
Gruß, und dankbar für jede Hilfe
Carsten
> Ich habe das Problem, daß meine Lohnsteuer Anmeldung immer einen Monat zu
> früh dran ist. Das klingt zwar jetzt seltsam... ist aber so.
>
> Ich habe von Anfang an (seit ich die Lohnabrechnung über Lexware selber
> mache) z.B. die Januar-Löhnung, die im Februar ausgezahlt wird, und für
> die bis spätestens 10. März die Lohnsteueranmeldung fällig ist (jezt ohne
> Schonfrist), bereits bis zum 10. Februar Lohnsteuer angemeldet.
Das mache ich auch immer so: Lexware druckt ja den Anmeldezeitraum *für* den
und nicht *in* dem eine Meldung erstellt wurde...
> Da jetzt die oben erwähnte Schonfrist wegfällt. Wird mir das zeitlich zu
> knapp. Bei Rücksprache mit dem Finanzamt wurde mir gesagt, ich soll eine
> Null-Meldung abgeben, damit sich die Frist bis zum 10. nach Ablauf des
> Anmeldungszeitraumes verschiebt.
Das würde man zur Not ja noch schaffen, indem man alle Entgelte, also auch
die, die beim Monatswechsel automatisch übertragen werden, entfernt: Dann
gibt's natürlich auch eine "Null-Meldung"...
> Wie bringe ich Lexware dazu einen Monat "auszulassen" bzw. die
> Lohnsteueranmeldung einen Monat nach hinten zu verschieben. Es soll dann
> z.B. bei den Lohnabrechnungen für Februar auch Februar drauf stehen.
Für die Null-Meldung noch machbar, s. o.
Aber
> bei der Lohnsteueranmeldung für die Februar-Löhne (die im März ausgezahlt
> werden) soll März als Anmeldezeitraum drauf stehen.
Und daran wird jeder kläglich scheitern: Geht nicht, für die Februar-Zahlung
steht auch Februar auf der Anmeldung, für März natürlich März usw...
> Kann mir geholfen werden?
Ich fürchte nein, am amtlichen Formular pfuscht sicher niemand rum (da
schaue ich gar nicht erst nach, weil ich dazu zu dämlich bin) und schon beim
Elstern würde auch das nicht mehr nutzen...
> PS: Hat auch jemand anderes dieses Problem, oder habe ich da einen Fehler
> von der ersten Lohnabrechnung mitgeschleift?
Nein, meines Wissens sind es auch seltene Ausnahmefälle, die die Lohnsteuer
"versetzt" abrechnen: Wie sieht es eigentlich mit den Beiträgen aus? Na ja,
bis zum 15. schaffte man es ja früher auch...;-)
Ich mache meinen Std.-Löhnern übrigens auch seit diesem Jahr "Dampf", damit
sie mit ihren Stundenzetteln rüber kommen..;-))
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Ja, und da liegt der Haken. So wie mir das mein FA verklickert hat, ist
genau das nicht richtig bzw. nicht nötig. Die Meldung muß bis zum 10.
_nach_ Ablauf des Anmeldezeitraumes eintreffen (und zwar keinen Tag
später, sonst kostet es was). Der Anmeldezeitraum für die Januar-Löhne
ist aber der Februar. Also Abgabe bis 10. März.
Der "Dampf" ist eigentlich aber nicht nötig (sagt das FA), da ja für die
nicht von interesse ist 'für wann' (Januar-Löhne), sondern wann
ausgezahlt wird; nämlich im Februar. Kann doch nicht sein daß wir alle
'zu früh' anmelden! Dann hat man offiziell Zeit bis zum 10. März die
Anmeldung zum FA zu schicken. Und zwar alle: die am 1. Auszahlen und die
bis oder am 10. Auszahlen und auch die am 15. (solls ja auch geben)
auszahlen.
Ist das dann ein Programmfehler und ich muß nun immer "Dampf" machen mit
meiner Lohnabrechnung?
Gruß
Carsten
> > Das mache ich auch immer so: Lexware druckt ja den Anmeldezeitraum *für*
den
> > und nicht *in* dem eine Meldung erstellt wurde...
>
> Ja, und da liegt der Haken. So wie mir das mein FA verklickert hat, ist
> genau das nicht richtig bzw. nicht nötig.
Falsch kann es ja nicht sein, vielleicht wirklich nicht nötig?
Die Meldung muß bis zum 10.
> _nach_ Ablauf des Anmeldezeitraumes eintreffen (und zwar keinen Tag
> später, sonst kostet es was). Der Anmeldezeitraum für die Januar-Löhne
> ist aber der Februar. Also Abgabe bis 10. März.
Und was ist mit "Mischfirmen", sprich Firmen, die gleichzeitig Gehälter
abrechnen?
Beispiel:
Wir haben früher Gehälter am 15. d. Monats überwiesen, als die Regelung der
KK kam, die Beiträge dafür seien bereits am 25. fällig (klar, Kassen sind
leer, lt. unserem StB geschah das nur, damit die Rücklagen nachgewiesen
werden können) habe ich mit unseren Leuten gesprochen und die Problematik
(doppelte Krankenkassen, zwei Nachweise jeden Monat, damals gab es noch
nicht einmal das 25. Fälligkeits-Häkchen wie seit Version 8.00) erklärt:
Seitdem überweise ich die Gehälter am Monatsletzten, vielleicht noch einen
Vorschuss/Abschlag für die Std.-Löhner und rechne den Rest bis 10. des
Folgemonats ab, Fälligkeit der SV-Beiträge bis zum 15., LSt seit diesem Jahr
bis zum 10...
> Der "Dampf" ist eigentlich aber nicht nötig (sagt das FA), da ja für die
> nicht von interesse ist 'für wann' (Januar-Löhne), sondern wann
> ausgezahlt wird; nämlich im Februar.
Aber wenn gleichzeitig die Gehälter noch im laufenden Monat überwiesen
werden, daran ändert sich ja normalerweise nichts? Wann wird die LSt dafür
fällig, logo eigentlich, am 10.3. für Februar? Alles über Korrekturen
abwickeln, sprich...
- LSt-Anmeldung (Gehälter) für 02 am 10.3.
- Monatswechsel
- in 03 den Februar korrigieren (Std.-Löhner)
- *in* 03 LSt-Anmeldung 03 (Gehälter) + Korrektur 02...
*Das* geht natürlich immer, die Lohnkonten sähen dementsprechend aus...;-))
Aber Korrekturen kosten nach meinen Erfahrungen auch nichts?
Kann doch nicht sein daß wir alle
> 'zu früh' anmelden!
Für die Löhne mag es zu früh sein, für Gehälter nicht...?
Dann hat man offiziell Zeit bis zum 10. März die
> Anmeldung zum FA zu schicken. Und zwar alle: die am 1. Auszahlen und die
> bis oder am 10. Auszahlen und auch die am 15. (solls ja auch geben)
Und die Krankenkassen möchten die Beiträge für diese Leute natürlich schon
am 25. des Monats haben, s. o....
> auszahlen.
>
> Ist das dann ein Programmfehler und ich muß nun immer "Dampf" machen mit
> meiner Lohnabrechnung?
Nein Carsten, ein Programm*fehler* dürfte das auf keinen Fall sein,
vielleicht mangelnde Flexibilität? Helft mir bitte bei einer Idee, es
*allen* recht zu machen und sich die Programmierer nicht verbiegen zu
lassen, die haben im Moment mit der itsg-Zulassung und (geplanten)
online-Übertragungsmöglichkeiten wahrlich genug zu tun : Das Thema kam auch
bislang zu selten, die Abschaffung der Schonfrist per 1.1.2004 trägt
natürlich dazu bei, sich solche Gedanken zu machen...
"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <Fo...@Sonderhomepage.de> schrieb im
Newsbeitrag news:8jdX%2309$DHA...@star.lexware.de...
Sach ma, hast du nix besseres zu tun, als dir über sowas Gedanken zu machen?
:)))
Und bring das nicht in Freiburg vor; Anna lacht dich aus.
§ 41 a Abs 2 EStG
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.
§ 41 a Abs 1 EStG
Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums
1. dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Abs.
2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen,
in der er die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden
und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),
2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und
übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Auf deutsch: maßgeblich ist der Zeitraum, für den die Löhne + Gehälter
gezahlt werden, und *nicht* der Zahlungszeitpunkt.
Die von den Januarlöhnen einbehaltene LSt ist bis zum 10. Februar
anzumelden. Ob das für den Lohnbuchhalter eng wird oder nicht, interessiert
die Waschfrau. Es ist so.
--
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Rainer Krome
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> > Das mache ich auch immer so: Lexware druckt ja den Anmeldezeitraum *für*
den
> > und nicht *in* dem eine Meldung erstellt wurde...
>
> Ja, und da liegt der Haken. So wie mir das mein FA verklickert hat, ist
> genau das nicht richtig bzw. nicht nötig. Die Meldung muß bis zum 10.
> _nach_ Ablauf des Anmeldezeitraumes eintreffen (und zwar keinen Tag
> später, sonst kostet es was). Der Anmeldezeitraum für die Januar-Löhne
> ist aber der Februar. Also Abgabe bis 10. März.
Kopfschüttel und nicht versteh.
Wenn das FA diese Aussage wirklich so getätigt hat, halte ich sie gelinde
ausgedrückt für ziemlich fragwürdig.
Gem. § 41 a EStG ist der LSt-Anmeldungszeitraum grundsätzlich der
Kalendermonat, und zwar der, für den die Löhne gezahlt werden.
Auf Ihr Beispiel bezogen heißt das:
Lohnabrechnung Januar > Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Januar > LSt-Anmeldung
fällig am 10 Februar.
snip
Zwei mal (bei verschiedenen Sachbearbeitern und ein mal beim
Steuerberater erklären lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.
> Gem. § 41 a EStG ist der LSt-Anmeldungszeitraum grundsätzlich der
> Kalendermonat, und zwar der, für den die Löhne gezahlt werden.
> Auf Ihr Beispiel bezogen heißt das:
> Lohnabrechnung Januar > Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Januar > LSt-Anmeldung
> fällig am 10 Februar.
Meines erachtens (s.o.) falsch.
Da steht drin: Am 10. Tag _nach_ Anmeldezeitraum. Und Anmeldezeitraum
ist wann ausgezahlt wird.
Nochmal Januar-Löhne werden im Februar ausgezahlt (Anmeldezeitraum
Februar). Abgabefrist (nochmal: ohne Schonfrist) bis 10. März.
Was machen Sie wenn sie die Januar-Löhne am 15. Februar auszahlen
(wollen, müssen...)?
>
> snip
>
Gruß
Carsten
>> Kopfschüttel und nicht versteh.
>> Wenn das FA diese Aussage wirklich so getätigt hat, halte ich
>> sie gelinde ausgedrückt für ziemlich fragwürdig.
>
> Zwei mal (bei verschiedenen Sachbearbeitern und ein mal beim
> Steuerberater erklären lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.
Ja, es ist schon traurig, wenn selbst Finanzbeamte und
Steuerbereater das Steuerrecht nicht mehr verstehen!
>> Gem. § 41 a EStG ist der LSt-Anmeldungszeitraum grundsätzlich
>> der Kalendermonat, und zwar der, für den die Löhne gezahlt
>> werden.
>> Auf Ihr Beispiel bezogen heißt das:
>> Lohnabrechnung Januar > Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Januar
>> > LSt-Anmeldung fällig am 10 Februar.
> Meines erachtens (s.o.) falsch.
>
> Da steht drin: Am 10. Tag _nach_ Anmeldezeitraum. Und
> Anmeldezeitraum ist wann ausgezahlt wird.
Nein, eben nicht! Für die Januar-Löhne ist der Januar der
Anmeldezeitraum! Ob und wann Sie auszahlen, ist vollkommen
unrelevant. Die Lohnsteuer würde ja auch fällig werden, wenn Sie
z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Löhne auszahlen würden!
> Nochmal Januar-Löhne werden im Februar ausgezahlt
> (Anmeldezeitraum Februar). Abgabefrist (nochmal: ohne
> Schonfrist) bis 10. März.
>
> Was machen Sie wenn sie die Januar-Löhne am 15. Februar
> auszahlen (wollen, müssen...)?
Trotzdem am 10. Februar die Lohnsteuern abführen!
Sie sollten daher, wie bereits von Karin Römer vorgeschlagen, die
Löhne pünktlich zum Ultimo mit einem Fixum ausbezahlen. Die
tatsächlichen Stunden, Stücklohn oder sonstiges, was Sie erst
später zahlenmäßig erfahren, werden im Folgemonat ausbezahlt. Wir
haben hier z.B. Umsatzprovisionen abzurechnen, die immer erst mit
dem nächsten Lohn ausgezahlt werden. Der erste Monat besteht nur
aus dem Fixum, der letzte Monat nur aus der Provision.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
> > > Der "Dampf" ist eigentlich aber nicht nötig (sagt das FA), da ja für
die
> > > nicht von interesse ist 'für wann' (Januar-Löhne), sondern wann
> > > ausgezahlt wird; nämlich im Februar.
Und dem widerspreche ich auch jetzt nicht...
> Sach ma, hast du nix besseres zu tun, als dir über sowas Gedanken zu
machen?
> :)))
> Und bring das nicht in Freiburg vor; Anna lacht dich aus.
Nein, bestimmt nicht aus, höchstens an: Frau *Römer*, wie soll ein Programm
das bewerkstelligen...? ;-))
Zumindest in der Praxis wird dieses Verfahren jedenfalls sogar in größeren
Betrieben so gehandhabt, ich erinnere mich gut an einen Thread im alten
Forum:
http://www4.lexware.de/forum/
Sucht mal bitte nach "Hengesbach" im Autor und scrollt dann runter bis zum
26.2.2001...;-)
Klar, Lexware (und alle anderen Lohnprogramme vermutlich auch) wird
natürlich Probleme mit dieser "versetzten" LSt-Anmeldung haben...
> Auf deutsch: maßgeblich ist der Zeitraum, für den die Löhne + Gehälter
> gezahlt werden, und *nicht* der Zahlungszeitpunkt.
Und da habe ich immer noch meine Zweifel, ob man das *grundsätzlich* so
stehen lassen kann: Wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird, auch
Lohnsteuer-Außenprüfer deshalb keinen Ärger machen und diese Auskunft sogar
heute noch von örtlichen Finanzämtern erteilt wird?
Im Prinzip ist es ja egal, es verschiebt sich nur alles um einen Monat...
> >> Kopfschüttel und nicht versteh.
> >> Wenn das FA diese Aussage wirklich so getätigt hat, halte ich
> >> sie gelinde ausgedrückt für ziemlich fragwürdig.
> >
> > Zwei mal (bei verschiedenen Sachbearbeitern und ein mal beim
> > Steuerberater erklären lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.
>
> Ja, es ist schon traurig, wenn selbst Finanzbeamte und
> Steuerbereater das Steuerrecht nicht mehr verstehen!
Ich habe wirklich meine Zweifel, ob man das so stehen lassen kann...
> > Da steht drin: Am 10. Tag _nach_ Anmeldezeitraum. Und
> > Anmeldezeitraum ist wann ausgezahlt wird.
>
> Nein, eben nicht! Für die Januar-Löhne ist der Januar der
> Anmeldezeitraum! Ob und wann Sie auszahlen, ist vollkommen
> unrelevant.
Ich wage ja kaum, dir zu widersprechen...;-)))
Die Lohnsteuer würde ja auch fällig werden, wenn Sie
> z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Löhne auszahlen würden!
Und auch hier habe ich meine Zweifel: Wird denn wirklich Lohnsteuer fällig,
wenn keine Löhne gezahlt werden? Ich habe gelernt: Versteuert wird nach dem
Zuflussprinzip, Lohnsteuer wird also erst dann fällig, wenn auch tatsächlich
*gezahlt* wird? Und wenn man alte Monate im Korrekturmodus abrechnet (und
zahlt), wird ja auch erst zum Zeitpunkt der Abrechnung die Lohnsteuer
fällig?
Selbst in der Sozialversicherung, wo das Anspruchsprinzip gilt, ist ja
einiges im Wandel...
--
Herzliche Grüße von der (im Moment ;-) ) strahlend sonnigen Nordseeküste
Karin
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
> Udo Netzel [Team Sonderhomepage] wrote:
> > Hallo Carsten,
> > >> Kopfschüttel und nicht versteh.
> > >> Wenn das FA diese Aussage wirklich so getätigt hat, halte ich
> > >> sie gelinde ausgedrückt für ziemlich fragwürdig.
> > >
> > > Zwei mal (bei verschiedenen Sachbearbeitern und ein mal beim
> > > Steuerberater erklären lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.
> > Ja, es ist schon traurig, wenn selbst Finanzbeamte und
> > Steuerbereater das Steuerrecht nicht mehr verstehen!
> > >> Gem. § 41 a EStG ist der LSt-Anmeldungszeitraum grundsätzlich
> > >> der Kalendermonat, und zwar der, für den die Löhne gezahlt
> > >> werden.
> > >> Auf Ihr Beispiel bezogen heißt das:
> > >> Lohnabrechnung Januar > Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Januar
> > >> > LSt-Anmeldung fällig am 10 Februar.
> > > Meines erachtens (s.o.) falsch.
> > >
> > > Da steht drin: Am 10. Tag _nach_ Anmeldezeitraum. Und
> > > Anmeldezeitraum ist wann ausgezahlt wird.
> > Nein, eben nicht! Für die Januar-Löhne ist der Januar der
> > Anmeldezeitraum! Ob und wann Sie auszahlen, ist vollkommen
> > unrelevant. Die Lohnsteuer würde ja auch fällig werden, wenn Sie
> > z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Löhne auszahlen würden!
> Paperlapap ;-)) <--- nur keine Mißverständnisse
> Nochmal beim FA angerufen (anderes FA):
> Im EStG §38 Abs. 2 steht als 2. Satz:
> "Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem
> Arbeitnehmer zufließt."
> Anmeldezeitraum int nicht Lohnzeitraum.
> > > Nochmal Januar-Löhne werden im Februar ausgezahlt
> > > (Anmeldezeitraum Februar). Abgabefrist (nochmal: ohne
> > > Schonfrist) bis 10. März.
> also doch so wie ich hier geschrieben habe? Oder ich brauch was hinter die
> Ohren weil ich mich jetzt total verrannt habe? ;-)
> > > Was machen Sie wenn sie die Januar-Löhne am 15. Februar
> > > auszahlen (wollen, müssen...)?
> > Trotzdem am 10. Februar die Lohnsteuern abführen!
> kann man ja machen, muß man aber nicht.
> > Sie sollten daher, wie bereits von Karin Römer vorgeschlagen, die
> > Löhne pünktlich zum Ultimo mit einem Fixum ausbezahlen. Die
> > tatsächlichen Stunden, Stücklohn oder sonstiges, was Sie erst
> > später zahlenmäßig erfahren, werden im Folgemonat ausbezahlt. Wir
> > haben hier z.B. Umsatzprovisionen abzurechnen, die immer erst mit
> > dem nächsten Lohn ausgezahlt werden. Der erste Monat besteht nur
> > aus dem Fixum, der letzte Monat nur aus der Provision.
> Auch das bräuchte ich eigentlich nicht, wenn im Anmeldeformular der Monat
> drauf steht in dem ich die Löhne abrechne, und nicht der Lohnzeitraum.
> > --
> > Freundliche Grüße aus Berlin
> > Udo Netzel
> > Team http://Sonderhomepage.de
> > - User helfen Usern (UhU) -
Jetzt hab ich doch glatt die letzten Zeilen vergessen.
Tschuldigung
Gruß
Carsten
> Hallo Carsten,
> >> Kopfschüttel und nicht versteh.
> >> Wenn das FA diese Aussage wirklich so getätigt hat, halte ich
> >> sie gelinde ausgedrückt für ziemlich fragwürdig.
> >
> > Zwei mal (bei verschiedenen Sachbearbeitern und ein mal beim
> > Steuerberater erklären lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.
> Ja, es ist schon traurig, wenn selbst Finanzbeamte und
> Steuerbereater das Steuerrecht nicht mehr verstehen!
> >> Gem. § 41 a EStG ist der LSt-Anmeldungszeitraum grundsätzlich
> >> der Kalendermonat, und zwar der, für den die Löhne gezahlt
> >> werden.
> >> Auf Ihr Beispiel bezogen heißt das:
> >> Lohnabrechnung Januar > Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Januar
> >> > LSt-Anmeldung fällig am 10 Februar.
> > Meines erachtens (s.o.) falsch.
> >
> > Da steht drin: Am 10. Tag _nach_ Anmeldezeitraum. Und
> > Anmeldezeitraum ist wann ausgezahlt wird.
> Nein, eben nicht! Für die Januar-Löhne ist der Januar der
> Anmeldezeitraum! Ob und wann Sie auszahlen, ist vollkommen
> unrelevant. Die Lohnsteuer würde ja auch fällig werden, wenn Sie
> z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Löhne auszahlen würden!
Paperlapap ;-)) <--- nur keine Mißverständnisse
Nochmal beim FA angerufen (anderes FA):
Im EStG §38 Abs. 2 steht als 2. Satz:
"Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem
Arbeitnehmer zufließt."
Anmeldezeitraum int nicht Lohnzeitraum.
> > Nochmal Januar-Löhne werden im Februar ausgezahlt
> > (Anmeldezeitraum Februar). Abgabefrist (nochmal: ohne
> > Schonfrist) bis 10. März.
also doch so wie ich hier geschrieben habe? Oder ich brauch was hinter die
Ohren weil ich mich jetzt total verrannt habe? ;-)
> > Was machen Sie wenn sie die Januar-Löhne am 15. Februar
> > auszahlen (wollen, müssen...)?
> Trotzdem am 10. Februar die Lohnsteuern abführen!
kann man ja machen, muß man aber nicht.
> Sie sollten daher, wie bereits von Karin Römer vorgeschlagen, die
> Löhne pünktlich zum Ultimo mit einem Fixum ausbezahlen. Die
> tatsächlichen Stunden, Stücklohn oder sonstiges, was Sie erst
> später zahlenmäßig erfahren, werden im Folgemonat ausbezahlt. Wir
> haben hier z.B. Umsatzprovisionen abzurechnen, die immer erst mit
> dem nächsten Lohn ausgezahlt werden. Der erste Monat besteht nur
> aus dem Fixum, der letzte Monat nur aus der Provision.
Auch das bräuchte ich eigentlich nicht, wenn im Anmeldeformular der Monat
drauf steht in dem ich die Löhne abrechne, und nicht der Lohnzeitraum.
und was ist, wenn der Mitarbeiter am 31. Dez. ausscheidet??
Aus dem schönen www.emden.de
Wolfgang Höfer
> Und was steht am Ende des Jahres auf der Lohnsteuerkarte ??
> Lohn für Dez.03 im Januar 04 ausbezahlt,
> auf die Karte für 2003 oder 2004?
Die Lohnsteuerkarte hab ich noch nie im Januar ausgedruckt. Ich glaube
mich sogar zu erinnern, daß das erst nach Abschluß des Januars in "Lohn
und Gehalt", also im Februar geht. Sicher bin ich mir da aber nicht.
> und was ist, wenn der Mitarbeiter am 31. Dez. ausscheidet??
Dann hat er Glück gehabt, daß er das Weinachtsgeld schon in der Tasche
hat. ;-)
Was ist dann? Der bekommt seinen Lohn doch auch erst im Januar.
Oder mache ich das (auch) falsch?
> Aus dem schönen www.emden.de
> Wolfgang Höfer
Gruß
Carsten
> > Und was steht am Ende des Jahres auf der Lohnsteuerkarte ??
> > Lohn für Dez.03 im Januar 04 ausbezahlt,
> > auf die Karte für 2003 oder 2004?
Interessante Fragestellung...;-))
> Die Lohnsteuerkarte hab ich noch nie im Januar ausgedruckt.
Die kann man ausdrucken, wann man möchte, zweckmäßigerweise mit Druckmonat
Dezember, damit das ganze Jahr und der Zeitraum 1.1.-31.12. enthalten ist.
;-)
Ich glaube
> mich sogar zu erinnern, daß das erst nach Abschluß des Januars in "Lohn
> und Gehalt", also im Februar geht. Sicher bin ich mir da aber nicht.
Nein, keineswegs, das verwechselst du vermutlich: Die *SV-Jahresmeldungen*
kann man erst im Januar des Folgejahres drucken.
> > und was ist, wenn der Mitarbeiter am 31. Dez. ausscheidet??
>
> Dann hat er Glück gehabt, daß er das Weinachtsgeld schon in der Tasche
> hat. ;-)
>
> Was ist dann? Der bekommt seinen Lohn doch auch erst im Januar.
> Oder mache ich das (auch) falsch?
Also auch "versetzte" Lohnsteuerkarten? Wenn der per 31.12. ausscheidet
(bzw. immer, auch bei Weiterbeschäftigung), muss ja auch die LSt-Karte per
31.12. gedruckt werden? Für ein *Kalenderjahr*, so steht's jedenfalls in
Abschnitt 135 LStR...
http://www.nonprofit-management.de/gesetze/lstr/0f.htm
Und wohin sollte es den im Januar gezahlten, aber bereits im Dezember
"erwirtschafteten" Lohn drucken, zumal wenn die LSt-Karte ab Januar bei
einem anderen Arbeitgeber liegt, was der Normalfall sein dürfte? Rechnen wir
also den Januar (eigentlich Dezember) nach Kl. VI ab, eine neue
Lohnsteuerkarte haben wir ja nicht mehr vorliegen? ;-))
Nein, das ist alles unausgegoren und nicht zu Ende gedacht, ich habe mich
allerdings selber im Moment auch gedanklich festgefahren: Mein StB, der
heute Nachmittag hier war, hatte allerdings auch kein Patentrezept, obwohl
er nach langen Erklärungen zumindest die Problematik, allerdings wohl nicht
in voller Tragweite, verstanden hat...;-)) Ja logisch, auch er hat
gespeichert "es wird *für* den Monat gezahlt, der auf der Anmeldung steht".
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
> Die Lohnsteuer würde ja auch fällig werden, wenn Sie
>> z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Löhne auszahlen würden!
>
> Und auch hier habe ich meine Zweifel: Wird denn wirklich
> Lohnsteuer fällig, wenn keine Löhne gezahlt werden? Ich habe
> gelernt: Versteuert wird nach dem Zuflussprinzip, Lohnsteuer
> wird also erst dann fällig, wenn auch tatsächlich *gezahlt*
> wird?
OK. In diesem Punkt hatte ich den § 266a StGB im Kopf, nach dem
der Arbeitgeber der Einzugsstelle, *unabhängig davon, ob
Arbeitsentgelt gezahlt wird*, vorenthält, mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Das gilt auch
für andere Teile des Arbeitsentgelts, die der AG für den
Arbeitnehmer an einen anderen zu zahlen hat, aber ausdrücklich
*nicht für die Lohnsteuer*. Dieser letzte Halbsatz war mir leider
entfallen :-))
> Selbst in der Sozialversicherung, wo das Anspruchsprinzip
> gilt, ist ja einiges im Wandel...
...aber doch wohl nicht, wenn es um tatsächlich *abgerechnetes*
Arbeitsentgelt geht. Du meinst vermutlich Teile des Entgelts, die
zwar in irgendwelchen Tarifverträgen stehen, aber in diesem
Betrieb keine Anwendung finden. Da habe ich aber die aktuelle
Rechtsprechung auch nicht weiter verfolgt. Man(n) kann sich ja
nicht alles merken :-))
Aber zurück zum ursprünglichen Thema:
Nach der Auffassung von Carsten wäre es also ein Unterschied, ob
ich brav am 30. die Löhne auszahle, oder erst am 1. des nächsten
Monats. Es kann doch nicht rechtens sein, dass ein "schlampiger"
Arbeitgeber, der die Lohnzahlung um einen Tag herauszögert, dann
auch noch großzügig 4 Wochen Gnadenfrist vom Finanzamt zur
Zahlung der Lohnsteuer erhält. Bei diesem Gedanken bekomme ich
(und du sicher auch) Bauchschmerzen. Mal abgesehen davon, dass
das LoGe-Programm (von wem auch immer; auch DATEV!) das nicht
kann, könnte ja auch das Finanzamt überhaupt nicht mehr an die
Abgabe der Lohnsteueranmeldung erinnern. Ätschebätsche, ich habe
ja erst am 1. ausgezahlt ;-))
Der § 38 Absatz 2 Satz 2 EStG "Die Lohnsteuer entsteht in dem
Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt." hat
nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Dieser Satz 2 ist im
Zusammenhang mit Satz 1 "Der Arbeitnehmer ist Schuldner der
Lohnsteuer." zu verstehen. Die Lohnsteuern sind ja
*ausschließlich* vom AN zu zahlen. Der AG behält die Lohnsteuer
ein und hat sie gemäß Absatz 3 aaO "für Rechnung des
Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn
einzubehalten". Hier muss zwischen dem Steuerschuldner und dem
Abführungsschuldner unterschieden werden. Das sieht man z.B.
dann, wenn im Rahmen einer Steuerprüfung beim AG, Lohnsteuer
nachzufordern ist, weil der AG fehlerhaft abgerechnet hat. Der AG
bekommt keinen Steuerbescheid, sondern einen Haftungsbescheid.
Als Anmeldezeitraum gilt der Kalendermonat, in dem der
Lohnzahlungszeitraum endet. Im § 38a Absatz 1 Satz 2 heißt es
"Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in
dem der Lohnzahlungszeitraum endet". Dieser Satz ist
logischerweise auch analog auf den Kalender*monat* anzuwenden.
Daraus ergibt sich m.E. auch ganz klar die Definitition des
"Anmeldezeitraums".
So, nun bin ich gespannt, was ihr beide *dem* noch entgegen zu
setzen habt :-)))
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
> > Selbst in der Sozialversicherung, wo das Anspruchsprinzip
> > gilt, ist ja einiges im Wandel...
>
> ...aber doch wohl nicht, wenn es um tatsächlich *abgerechnetes*
> Arbeitsentgelt geht.
Nein, dann *natürlich* nicht... ;-)
Du meinst vermutlich Teile des Entgelts, die
> zwar in irgendwelchen Tarifverträgen stehen, aber in diesem
> Betrieb keine Anwendung finden.
Genau das meine ich natürlich: Da ich aber nicht noch weiter ausschweifen
wollte, hier geht es ja eigentlich um Lohnsteuer, habe ich das Thema gestern
nur angedeutet...
Da habe ich aber die aktuelle
> Rechtsprechung auch nicht weiter verfolgt. Man(n) kann sich ja
> nicht alles merken :-))
Aktuelle Rechtssprechung hat Frau auch nicht verfolgt, ich gehe aber davon
aus, dass die neuen Regelungen bei Prüfungen angewendet werden...?
> Aber zurück zum ursprünglichen Thema:
> Nach der Auffassung von Carsten wäre es also ein Unterschied, ob
> ich brav am 30. die Löhne auszahle, oder erst am 1. des nächsten
> Monats. Es kann doch nicht rechtens sein, dass ein "schlampiger"
> Arbeitgeber, der die Lohnzahlung um einen Tag herauszögert,
Wieso "schlampig", wieso "hinauszögern"? Bei uns steht in den
Arbeitsverträgen, dass die Lohnzahlung bis zum 10. des Folgemonats erfolgt?
Das ist alles völlig rechtens und hat mit *Schlampigkeit* nun wirklich
nichts zu tun: Und dass ich am Monatsletzten zusammen mit den Gehältern den
Std.-Löhnern einen *Abschlag* bezahle, ist einzig und allein meine
Freundlichkeit ;-)), einen *Anspruch* darauf haben die Mitarbeiter nicht...
dann
> auch noch großzügig 4 Wochen Gnadenfrist vom Finanzamt zur
> Zahlung der Lohnsteuer erhält. Bei diesem Gedanken bekomme ich
> (und du sicher auch) Bauchschmerzen.
Nö, ich jedenfalls keineswegs: Hätte ich z. B. am letzten Freitagnachmittag
nach Feierabend mit Hochdruck abrechnen und überweisen sollen und das Geld
wäre *trotzdem* im Februar nicht mehr "zugeflossen"?
Mal abgesehen davon, dass
> das LoGe-Programm (von wem auch immer; auch DATEV!) das nicht
> kann,
*Darüber* zumindest besteht uneingeschränkte Einigkeit...;-))
könnte ja auch das Finanzamt überhaupt nicht mehr an die
> Abgabe der Lohnsteueranmeldung erinnern. Ätschebätsche, ich habe
> ja erst am 1. ausgezahlt ;-))
Die erinnern einfach einen Monat später? Und beim ersten Mal "Versetzung"
soll man ja lt. Carsten "zwischendurch" eine 0-Meldung abgeben?
> Der § 38 Absatz 2 Satz 2 EStG "Die Lohnsteuer entsteht in dem
> Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt." hat
> nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
Und das wage ich nach wie vor zu bezweifeln... ;-))
Dieser Satz 2 ist im
> Zusammenhang mit Satz 1 "Der Arbeitnehmer ist Schuldner der
> Lohnsteuer." zu verstehen. Die Lohnsteuern sind ja
> *ausschließlich* vom AN zu zahlen. Der AG behält die Lohnsteuer
> ein und hat sie gemäß Absatz 3 aaO "für Rechnung des
> Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn
> einzubehalten". Hier muss zwischen dem Steuerschuldner und dem
> Abführungsschuldner unterschieden werden. Das sieht man z.B.
> dann, wenn im Rahmen einer Steuerprüfung beim AG, Lohnsteuer
> nachzufordern ist, weil der AG fehlerhaft abgerechnet hat. Der AG
> bekommt keinen Steuerbescheid, sondern einen Haftungsbescheid.
Ja, in solchen Fällen natürlich, darum geht es aber ja gar nicht bei der
"versetzten" Lohnsteueranmeldung?
> Als Anmeldezeitraum gilt der Kalendermonat, in dem der
> Lohnzahlungszeitraum endet. Im § 38a Absatz 1 Satz 2 heißt es
> "Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in
> dem der Lohnzahlungszeitraum endet". Dieser Satz ist
> logischerweise auch analog auf den Kalender*monat* anzuwenden.
> Daraus ergibt sich m.E. auch ganz klar die Definitition des
> "Anmeldezeitraums".
Habe ich bislang ja auch so gesehen, wenn es aber in der Praxis (und nur
da?) anders gehandhabt werden *darf*? Du hast ja sicherlich auch meine
Bauchschmerzen hinsichtlich der Steuerkarte gelesen?
> So, nun bin ich gespannt, was ihr beide *dem* noch entgegen zu
> setzen habt :-)))
Doch, einen habe ich *mindestens* noch...;-))))
*Rainer* rief mich gestern vormittag, als ich noch an meinem Beitrag von
10.57 Uhr tippte, ganz aufgeregt an: Du wirst es nicht glauben, der Mann
(Carsten) hat *Recht*! Doch, habe ich gesagt, glaube ich auf's Wort, ich
schreib' doch schon...
Leute, wenn Michael Hengesbach das seit Jahren in einer 150-Firma so
handhabt, der Mann ist doch pfiffig... ;-)
Rainer hat nämlich gestern Morgen höchstselbst ;-) bei mehreren Finanzämtern
angerufen und *überall* die Auskunft bekommen, dass die "Versetzung"
zulässig sei? Er wollte eigentlich hier noch einen "Asche auf mein
Haupt-Beitrag" ;-)) schreiben, wartete aber noch auf einen Rückruf, der
vielleicht bislang nicht erfolgt ist: Wenn ich mich richtig erinnere, ging
es dabei um die von mir auch schon erwähnten "Mischfirmen", die also teils
teils auszahlen: Gehälter am letzten, Löhne bis zum 10. des Folgemonats...
Das konnte ihm wohl keiner auf Anhieb beantworten...
Tja, was (aus meiner Sicht) bleibt ist die Frage, wie umsetzen? Ich habe
schon überlegt, den Anmeldezeitraum auf der Lohnsteueranmeldung (Elster dann
natürlich auch) "freizuschalten", so dass jeder dort eintragen (auswählen,
angeboten werden jeweils zwei Monate, also der *für* den und der nächste?)
kann, was er/sie mag? Rechtens dürfte das vermutlich auch nicht sein, eine
bessere Idee ist mir allerdings noch nicht gekommen...
Und damit alle Bescheid wissen: Auf den Wunschzettel habe ich dieses Thema
nun auch gesetzt, obwohl ich wenig Hoffnung habe, dass das *je* umgesetzt
werden kann: Aber *auslachen* wird man mich deshalb vermutlich nicht,
höchstens deshalb, weil ich eigentlich inzwischen ungefähr wissen sollte,
was umsetzbar sein *könnte*... ;-)) Unerwähnt möchte ich diese Problematik
jedenfalls Lexware gegenüber nicht lassen...
--
Herzliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste
Karin
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
> *Rainer* rief mich gestern vormittag, als ich noch an meinem
> Beitrag von
> 10.57 Uhr tippte, ganz aufgeregt an: Du wirst es nicht
> glauben, der Mann (Carsten) hat *Recht*! Doch, habe ich
> gesagt, glaube ich auf's Wort, ich schreib' doch schon...
Ja, bei mir hatte er auch angerufen, hatte allerdings noch nicht
alle Antworten vom Finanzamt. In meinem Kommentar zum EStG steht
beim 41a:
[Zitat]
Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steuerfestsetzung und
gleichzeitig eine Steuererklärung. Grundsätzlich müßte deshalb
auch eine Verlängerung der Abgabefrist zulässig sein. Eine
Verlängerung der Abgabefrist ist nur in Ausnahmefällen zu
gestatten. Da die Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch die
Fälligkeit der Abführung der Steuer hinausschiebt, werden
Fristverlängerungen von den Finanzämtern meist nur unter der
Auflage der Leistung einer entsprechenden Abschlagszahlung
bewilligt.(...)Eine Verlängerung der Abgabefrist kommt nur in
Frage aus Gründen, die mit der Erstellung der Anmeldung und der
ihr zu Grunde liegenden Lohnabrechnung zusammenhängen (z.B.
Betriebsurlaub).
[/Zitat]
Das Einsammeln der Stundenzettel etc. ist für mich kein Grund,
hier den Arbeitgebern eine "Extra-Wurst" zu braten. Hier muss der
Arbeitgeber eine entsprechende Regelung treffen und ggf. wie du
eine Abschlagszahlung leisten.
> Leute, wenn Michael Hengesbach das seit Jahren in einer
> 150-Firma so handhabt, der Mann ist doch pfiffig... ;-)
Die Frage ist ja nicht, ob das Finanzamt so etwas duldet, sondern
ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Ich lasse mich ja gerne
eines besseren belehren, aber dann bitte mit Rechtsgrundlage. Ich
habe Gesetz, Kommentar, LStDV und LStR durchsucht, aber nichts
gefunden.
> Rainer hat nämlich gestern Morgen höchstselbst ;-) bei
> mehreren Finanzämtern angerufen und *überall* die Auskunft
> bekommen, dass die "Versetzung" zulässig sei? Er wollte
> eigentlich hier noch einen "Asche auf mein Haupt-Beitrag" ;-))
> schreiben, wartete aber noch auf einen Rückruf, der vielleicht
> bislang nicht erfolgt ist: Wenn ich mich richtig erinnere,
> ging es dabei um die von mir auch schon erwähnten
> "Mischfirmen", die also teils teils auszahlen: Gehälter am
> letzten, Löhne bis zum 10. des Folgemonats... Das konnte ihm
> wohl keiner auf Anhieb beantworten...
Die suchen wohl auch nach einer Rechtsgrundlage :-))
> Tja, was (aus meiner Sicht) bleibt ist die Frage, wie
> umsetzen?
Vor allem *ob* umsetzen. Wenn es zwar geduldet, aber eigentlich
nicht erlaubt ist, wäre die Frage ja überflüssig.
> Und damit alle Bescheid wissen: Auf den Wunschzettel habe ich
> dieses Thema nun auch gesetzt, obwohl ich wenig Hoffnung habe,
> dass das *je* umgesetzt werden kann: Aber *auslachen* wird man
> mich deshalb vermutlich nicht, höchstens deshalb, weil ich
> eigentlich inzwischen ungefähr wissen sollte, was umsetzbar
> sein *könnte*... ;-))
Ich stelle mir gerade vor, wie -wenn es denn eine Rechtsgrundlage
gäbe- bei Anna die Gesichtszüge aus dem lachenden Gesicht
entschwinden :-))
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
[SNIP] habe mal den Anfang gelöscht, wird ja immer länger und
unübersichtlicher.
> Nö, ich jedenfalls keineswegs: Hätte ich z. B. am letzten
Freitagnachmittag
> nach Feierabend mit Hochdruck abrechnen und überweisen sollen und das Geld
> wäre *trotzdem* im Februar nicht mehr "zugeflossen"?
>
> Mal abgesehen davon, dass
> > das LoGe-Programm (von wem auch immer; auch DATEV!) das nicht
> > kann,
Hier möchte ich nur einwerfen, die Datev kann das, dort kann ich auswählen
ich glaube es ist bei der Mandantenanlage, kann ich aber morgen nochmal
genau nachsehen, müßte auch in den Stammdaten noch einzustellen gehen, ob
ich die Lohnsteuer versetzt, nennt sich das glaube ich, abgeben möchte.
Wurde bei uns in den Büro´s in denen ich bisher gearbeitet habe, aber nie
angewendet. Deshalb habe ich dazu leider auch keine näheren Erfahrungswerte.
Ja, da hast du Recht, diese Bauchschmerzen hätte ich auch.
Ja, mach das mal, mal sehen was dabei rauskommt.
--
Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> [SNIP] habe mal den Anfang gelöscht, wird ja immer länger und
> unübersichtlicher.
Ich lösche ja inzwischen gnadenlos, genau wie es hier
http://learn.to/quote
empfohlen wird...;-))
> Hier möchte ich nur einwerfen, die Datev kann das, dort kann ich auswählen
> ich glaube es ist bei der Mandantenanlage, kann ich aber morgen nochmal
> genau nachsehen, müßte auch in den Stammdaten noch einzustellen gehen, ob
> ich die Lohnsteuer versetzt, nennt sich das glaube ich,
Dann habe ich aus dem Bauch ja schon ganz gut "getauft"? ;-))
abgeben möchte.
> Wurde bei uns in den Büro´s in denen ich bisher gearbeitet habe, aber nie
> angewendet. Deshalb habe ich dazu leider auch keine näheren
Erfahrungswerte.
Und wenn du Morgen dabei bist: Wie geht DATEV mit "Mischfirmen" um, was ich
damit meine, brauche ich wohl nicht mehr zu erklären? Die Lohnsteuer einer
Firma für Gehälter kann man ja nicht in einem, die Lohnsteuer für im
Folgemonat gezahlte Löhne erst im nächsten Monat erklären und abführen? ;-)
--
Herzliche Grüße von der nachtschwarzen Nordseeküste, auch wenn wir keinen
Schnee haben, wird es wirklich Zeit für Frühling: Aber ich hoffe ja,
spätestens im April, wenn wir im Breisgau sind...;-))
>> Hier möchte ich nur einwerfen, die Datev kann das, dort kann
>> ich auswählen ich glaube es ist bei der Mandantenanlage, kann
>> ich aber morgen nochmal genau nachsehen, müßte auch in den
>> Stammdaten noch einzustellen gehen, ob ich die Lohnsteuer
>> versetzt, nennt sich das glaube ich,
> Und wenn du Morgen dabei bist: Wie geht DATEV mit
> "Mischfirmen" um, was ich damit meine, brauche ich wohl nicht
> mehr zu erklären? Die Lohnsteuer einer Firma für Gehälter kann
> man ja nicht in einem, die Lohnsteuer für im Folgemonat
> gezahlte Löhne erst im nächsten Monat erklären und abführen?
> ;-)
Beim Stichwort "Stammdaten" meinte Inge offenbar den
Mandanten-Stamm, aber wie wäre es denn im Mitarbeiter-Stamm?
*Wenn* es denn tatsächlich erlaubt sein sollte (wovon ich immer
noch nicht überzeugt bin :-)) ), dann sollte es über ein Häkchen
im Mitarbeiter-Stamm machbar sein. Zwar nicht ganz einfach, aber
machbar :-))
Aber Inge, was die DATEV *genau* macht, würde mich schon
interessieren.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
> Leute, wenn Michael Hengesbach das seit Jahren in einer 150-Firma so
> handhabt, der Mann ist doch pfiffig... ;-)
>
Ja, der macht das auch heute noch so und keiner hat was zu meckern.
Ich fahre allerdings die Lohnsteuer-Anmeldungen für die Januar-Löhne und die
Februar-Gehälter in der
Lohnsteuer-Anmeldung März manuell zusammen.Das schafft selbst unser neues
*Navision*-Lohnprogramm nicht.
Habe Ende letzten Jahres darüber auch mit einem Lohnsteuer-Außenprüfer
gesprochen.Er vertrat die gleiche
Meinung. Er sagte sinngemäß :"Deswegen gibt es ja auch bei der
Lohnsteuererhebung nicht so etwas
ähnliches, wie eine Dauerfristverlängerung im Bereich der Umsatzsteuer".
Klingt auch irgendwie logisch, oder?
Nachfolgend noch zwei Passagen aus dem aktuellen Haufer Personal Office:
Zitat Anfang:
Wann ist eine Lohnabrechnung erfolgt?
Die Lohnabrechnung ist - insbesondere in den Fällen einer maschinellen
Lohnabrechnung - erst dann vorgenommen, wenn neben der maschinellen
Berechnung des Lohns auch die Auszahlung des Restbetrags an den Arbeitnehmer
veranlasst ist. Die Abrechnung kann als abgeschlossen angesehen werden, wenn
die Zahlungsbelege den Bereich des Arbeitgebers verlassen haben. Auf den
zeitlichen Zufluss der Zahlung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.
Praxis-Beispiel
Auf den Arbeitslohn für Dezember werden Abschlagszahlungen geleistet. Die
Lohnabrechnung erfolgt am 15. Januar. Die dann einzubehaltende Lohnsteuer
ist bei einem monatlichen Anmeldungszeitraum spätestens am 10. Februar als
Lohnsteuer des Monats Januar anzumelden und abzuführen. Sie gehört
gleichwohl zum Arbeitslohn des abgelaufenen Kalenderjahres und ist für das
abgelaufene Kalenderjahr zu bescheinigen
Zitat Ende
Ich denke, damit ist doch alles gesagt.
@ Frau Römer
Die ersten Lohnabrechnungen mit LoGe sind für drei Mandanten gelaufen; ist
schon ein *schnuckeliges* Programm.
Alle sind davon begeistert.
Vor allem die Möglichkeit, Lohnabrechnung in eine Excel-Datei auszugeben,
eröffnet in Excel ungeahnte Möglichkeiten der Weiterverarbeitung. z.B. die
monatliche Meldung an die ZVK des Malerhandwerks, Wiesbaden usw. usw.
Bei einem der beiden, Stundenlohnabrechnung zum 10. des Folgemonats, haben
wir vor ca 1,5 Jahren die Lohnsteueranmeldung auf die *versetzte* Anmeldung
umgestellt. Finanzamt hatte nichts dagegen und er Chef hat sich über die
einmonatliche *Steuer-Stundung* gefreut.
Viele Grüße aus dem jetzt stockdunklen Sauerland
Michael Hengesbach
> > Leute, wenn Michael Hengesbach das seit Jahren in einer 150-Firma so
> > handhabt, der Mann ist doch pfiffig... ;-)
> >
> Ja, der macht das auch heute noch so und keiner hat was zu meckern.
Siehste...;-))
> Ich fahre allerdings die Lohnsteuer-Anmeldungen für die Januar-Löhne und
die
> Februar-Gehälter in der
> Lohnsteuer-Anmeldung März manuell zusammen.Das schafft selbst unser neues
> *Navision*-Lohnprogramm nicht.
Ja, und da sehe ich das Problem: Für diese "Variante" geht es vermutlich
tatsächlich nur manuell oder mit meiner schon vorgeschlagenen "Lösung"
Gehälter normal und den Rest im Korrekturmodus, dann *zahlt* man ja auch
erst einen Monat später...
> Habe Ende letzten Jahres darüber auch mit einem Lohnsteuer-Außenprüfer
> gesprochen.Er vertrat die gleiche
> Meinung. Er sagte sinngemäß :"Deswegen gibt es ja auch bei der
> Lohnsteuererhebung nicht so etwas
> ähnliches, wie eine Dauerfristverlängerung im Bereich der Umsatzsteuer".
> Klingt auch irgendwie logisch, oder?
Na klar...
> Nachfolgend noch zwei Passagen aus dem aktuellen Haufer Personal Office:
>
> Zitat Anfang:
>
> Wann ist eine Lohnabrechnung erfolgt?
> Die Lohnabrechnung ist - insbesondere in den Fällen einer maschinellen
> Lohnabrechnung - erst dann vorgenommen, wenn neben der maschinellen
> Berechnung des Lohns auch die Auszahlung des Restbetrags an den
Arbeitnehmer
> veranlasst ist.
Also wie bei mir: Abschlag interessiert nicht, Restbetrag wird Anfang des
Folgemonats überwiesen, LSt also erst im darauf folgenden Monat? (Nö, ich
schaffe es ja regelmäßig mit der Abrechnung, LSt geht also zusammen mit den
Gehältern raus, zum manuellen Rechnen und Ausfüllen habe ich nach wie vor
keine Lust ;-) )
Die Abrechnung kann als abgeschlossen angesehen werden, wenn
> die Zahlungsbelege den Bereich des Arbeitgebers verlassen haben. Auf den
> zeitlichen Zufluss der Zahlung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.
Damit dürfte gemeint sein: Was zum Ende des Monats *raus* ist, wird für den
Folgemonat LSt fällig, was im nächsten Monat gezahlt wird, noch einen Monat
später?
> Praxis-Beispiel
> Auf den Arbeitslohn für Dezember werden Abschlagszahlungen geleistet. Die
> Lohnabrechnung erfolgt am 15. Januar. Die dann einzubehaltende Lohnsteuer
> ist bei einem monatlichen Anmeldungszeitraum spätestens am 10. Februar als
> Lohnsteuer des Monats Januar anzumelden und abzuführen. Sie gehört
> gleichwohl zum Arbeitslohn des abgelaufenen Kalenderjahres und ist für das
> abgelaufene Kalenderjahr zu bescheinigen
Vielen Dank, damit wäre zumindest das Problem der LSt-Karte geklärt, nicht
wahr Wolfgang Höfer und alle anderen? Und Inges und meine Bauchschmerzen
sind zumindest *diesbezüglich* erledigt...? ;-)
> Ich denke, damit ist doch alles gesagt.
So sehe ich das im Moment auch, zumindest rechtlich: Bleibt nur die Frage
nach der Umsetzung in einem Lohnprogramm, mehr zu meinen weiteren
Überlegungen in meiner Antwort an Udo...
> @ Frau Römer
> Die ersten Lohnabrechnungen mit LoGe sind für drei Mandanten gelaufen; ist
> schon ein *schnuckeliges* Programm.
> Alle sind davon begeistert.
Sag ich doch: Schön, diese Aussage aus Ihrem Mund freut mich ganz besonders.
> Vor allem die Möglichkeit, Lohnabrechnung in eine Excel-Datei auszugeben,
> eröffnet in Excel ungeahnte Möglichkeiten der Weiterverarbeitung. z.B. die
> monatliche Meldung an die ZVK des Malerhandwerks, Wiesbaden usw. usw.
Da "stricken" einige etwas, ich weiß: Von Heino Wedermann habe ich auch noch
eine e-mail "auf Halde" liegen (sorry, ich komme im Moment nicht dazu, so
etwas in Ruhe anzuschauen und zu denken), vielleicht sollten Sie beide sich
mal kurz schließen und das Thema unter sich diskutieren? Und die vollendete
(unter Ihnen beiden abgestimmte) Lösung geht auf die Sonderhomepage? Wär'
doch was? ;-)
Hallo Herr Nachbar: Spricht etwas dagegen, dass ich Ihre e-mail an Michael
Hengesbach weiter leite, der "kann" das Thema sicher viel besser als ich?
Oder machen Sie selber? ;-)
> Bei einem der beiden, Stundenlohnabrechnung zum 10. des Folgemonats, haben
> wir vor ca 1,5 Jahren die Lohnsteueranmeldung auf die *versetzte*
Anmeldung
> umgestellt. Finanzamt hatte nichts dagegen und er Chef hat sich über die
> einmonatliche *Steuer-Stundung* gefreut.
Klar, ich hatte es in der e-mail heute ja schon geschrieben: Das Thema gab
es früher auch schon, durch Wegfall der Schonfrist wird es natürlich im
Moment sehr aktuell...
--
Herzliche Grüße von der schönen Nordseeküste und vielen Dank für die prompte
Reaktion, bei uns wird es schon bald wieder hell. ;-))
Karin Römer
> Beim Stichwort "Stammdaten" meinte Inge offenbar den
> Mandanten-Stamm, aber wie wäre es denn im Mitarbeiter-Stamm?
> *Wenn* es denn tatsächlich erlaubt sein sollte (wovon ich immer
> noch nicht überzeugt bin :-)) )
Auch nach Michael Hengesbachs Antwort noch nicht? ;-)
, dann sollte es über ein Häkchen
> im Mitarbeiter-Stamm machbar sein. Zwar nicht ganz einfach, aber
> machbar :-))
Und dann wie weiter? *Zwei* Finanzämter A (normal) und B ("versetzt"), die
wahlweise jedem Mitarbeiter zugeordnet werden können? Dann gibt es aber
immer noch zwei Lohnsteuer-Anmeldungen für eine Firma, ob die Finanzämter
*damit* einverstanden sein werden? Wohl eher nicht? ;-)
Vielleicht fehlt mir aber auch nur die Phantasie? Direkt aus den
Mitarbeiter-Stammdaten auszulesen (normal oder "versetzt"), in welchen
LSt-Monat gerechnet werden soll, wäre natürlich das Eleganteste, *das*
stelle ich mir aber äußerst schwierig für die Programmierung vor? Und wie
schnell können dabei Anwender-Fehler durch falsche Zuordnung oder Änderungen
während des Beschäftigungsverhältnisses passieren? Dann vielleicht sogar
besser eine Möglichkeit (Zwangseingabe?) in der laufenden Abrechnung, an der
man nicht vorbei kommt: "Es fehlt noch, wann LSt abgeführt werden soll,
schon diesen Monat oder erst im nächsten...?" ;-)
Oh je, nun fangen wir (bzw. ich) aber wirklich an zu spekulieren...;-)))
> Aber Inge, was die DATEV *genau* macht, würde mich schon
> interessieren.
Mich auch, das werden wir aber sicher in Kürze erfahren... Vielleicht hat
sogar jemand Erfahrung aus anderen Lohnprogrammen? Wenn wir Lexware mit so
etwas kommen, möchten die Freiburger ja vermutlich gern "Futter bei die
Fische", soll heißen, wie hättet ihr Anwender das Schweinderl denn gern, wir
prüfen anschließend, was von diesem "Möchten" im Hinblick auf das "Dürfen"
umsetzbar ist (bzw. besser: sein *könnte*)...
@Lexware, ich weiß ja, dass immer jemand mitliest: Die itsg-Zulassung ist
natürlich im Moment absolut vorrangig und vermutlich (hoffentlich) nur noch
eine Frage der Zeit, man muss aber ja auch noch Wünsche und Träume haben
dürfen? ;-))
--
Herzliche Grüße von der nachtschwarzen Nordseeküste
Karin
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
>> Beim Stichwort "Stammdaten" meinte Inge offenbar den
>> Mandanten-Stamm, aber wie wäre es denn im Mitarbeiter-Stamm?
>> *Wenn* es denn tatsächlich erlaubt sein sollte (wovon ich
>> immer noch nicht überzeugt bin :-)) )
>
> Auch nach Michael Hengesbachs Antwort noch nicht? ;-)
Ich unterscheide zwischen "erlaubt" und "geduldet". Erlaubt
bedeutet, dass es eine klare gesetzliche Regelung für diesen Fall
gibt. Michael Hengstenbach benutzte auch das Wort "Stundung" und
in meinem Kommentar zur EStG steht ausdrücklich drin, dass
Stundung nicht möglich wäre, weil der AG nicht der
Steuerschuldner, sondern nur der Abführungsschuldner ist. Ich
glaube eher, dass man Michael Hengstenbach mal irgendwann die
"Versetzung" geduldet hat, und heute gilt da schon
"Gewohnheitsrecht". Und da es - wie er ja schreibt - ausdrücklich
*keine* Dauerfristverlängerung gibt, sehe ich immer noch keine
handfeste gesetzliche Regelung. Das beweist ja auch, dass die
Finanzämter, wenn man genauer nachfragt, den Schwanz einziehen.
> , dann sollte es über ein Häkchen
>> im Mitarbeiter-Stamm machbar sein. Zwar nicht ganz einfach,
>> aber machbar :-))
>
> Und dann wie weiter? *Zwei* Finanzämter A (normal) und B
> ("versetzt"), die wahlweise jedem Mitarbeiter zugeordnet
> werden können? Dann gibt es aber immer noch zwei
> Lohnsteuer-Anmeldungen für eine Firma, ob die Finanzämter
> *damit* einverstanden sein werden? Wohl eher nicht? ;-)
Nö, viel "einfacher".
> Vielleicht fehlt mir aber auch nur die Phantasie? Direkt aus
> den Mitarbeiter-Stammdaten auszulesen (normal oder
> "versetzt"), in welchen LSt-Monat gerechnet werden soll, wäre
> natürlich das Eleganteste, *das* stelle ich mir aber äußerst
> schwierig für die Programmierung vor?
Eine Abfrage eines Häkchens ist ein Dreizeiler, wenn man mit
Zeilenumbrüchen arbeitet :-))
> Und wie schnell können
> dabei Anwender-Fehler durch falsche Zuordnung oder Änderungen
> während des Beschäftigungsverhältnisses passieren?
*Das* steht ja auf einem anderen Blatt. Das Häkchen wäre nur für
"Dauerhaft" eine ordentliche Lösung. Das dürfte ja im Normalfall
auch ausreichen.
> Dann
> vielleicht sogar besser eine Möglichkeit (Zwangseingabe?) in
> der laufenden Abrechnung, an der man nicht vorbei kommt: "Es
> fehlt noch, wann LSt abgeführt werden soll, schon diesen Monat
> oder erst im nächsten...?" ;-)
Och nö, das wäre nun wirklich blöd :-))
>> Aber Inge, was die DATEV *genau* macht, würde mich schon
>> interessieren.
>
> Mich auch, das werden wir aber sicher in Kürze erfahren...
> Vielleicht hat sogar jemand Erfahrung aus anderen
> Lohnprogrammen? Wenn wir Lexware mit so etwas kommen, möchten
> die Freiburger ja vermutlich gern "Futter bei die Fische",
> soll heißen, wie hättet ihr Anwender das Schweinderl denn
> gern, wir prüfen anschließend, was von diesem "Möchten" im
> Hinblick auf das "Dürfen" umsetzbar ist (bzw. besser: sein
> *könnte*)...
Am liebsten wäre denen ein fertiges Script :-))
> @Lexware, ich weiß ja, dass immer jemand mitliest: Die
> itsg-Zulassung ist natürlich im Moment absolut vorrangig und
> vermutlich (hoffentlich) nur noch eine Frage der Zeit, man
> muss aber ja auch noch Wünsche und Träume haben dürfen? ;-))
...und da wir hier in Lohn (Standard) sind, sind wir - so vermute
ich mal - ohnehin OT, denn *wenn überhaupt*, dann denke ich, wird
es Lexware nur in der Pro realisieren. Das hat auch mit den
Datenbank-Kapazitäten zu tun. Noch ein Häkchen mehr bedeutet ein
weiteres Datenbankfeld, und ich glaube, dass wir bei Lohn schon
ziemlich ausgereizt sind.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
> >> Beim Stichwort "Stammdaten" meinte Inge offenbar den
> >> Mandanten-Stamm, aber wie wäre es denn im Mitarbeiter-Stamm?
> >> *Wenn* es denn tatsächlich erlaubt sein sollte (wovon ich
> >> immer noch nicht überzeugt bin :-)) )
> >
> > Auch nach Michael Hengesbachs Antwort noch nicht? ;-)
>
> Ich unterscheide zwischen "erlaubt" und "geduldet". Erlaubt
> bedeutet, dass es eine klare gesetzliche Regelung für diesen Fall
> gibt. Michael Hengstenbach benutzte auch das Wort "Stundung"
Das war doch wohl eher "sinnbildlich" gemeint, wenn versetzt angemeldet
wird? ;-))
und
> in meinem Kommentar zur EStG steht ausdrücklich drin, dass
> Stundung nicht möglich wäre, weil der AG nicht der
> Steuerschuldner, sondern nur der Abführungsschuldner ist. Ich
> glaube eher, dass man Michael Hengstenbach mal irgendwann die
> "Versetzung" geduldet hat, und heute gilt da schon
> "Gewohnheitsrecht".
Und wenn Finanzämter Carsten auch *heute* noch empfehlen, versetzt
abzurechnen? Bei ihm ist es ja ganz bestimmt kein Gewohnheitsrecht? ;-))
Und da es - wie er ja schreibt - ausdrücklich
> *keine* Dauerfristverlängerung gibt, sehe ich immer noch keine
> handfeste gesetzliche Regelung. Das beweist ja auch, dass die
> Finanzämter, wenn man genauer nachfragt, den Schwanz einziehen.
Den Eindruck hatte ich bei Carsten allerdings nicht? Von ihm kam doch, dass
hier § 38, Abs. 2, Satz 2 EStG anzuwenden sei?
Den gesamten Teil über das "wie" habe ich nun gelöscht, darüber mögen sich
andere Gedanken machen, wenn das "ob" geklärt ist: Erfahrungsgemäß regelt
Lexware solche Sachen ja sehr vernünftig...
> > @Lexware, ich weiß ja, dass immer jemand mitliest: Die
> > itsg-Zulassung ist natürlich im Moment absolut vorrangig und
> > vermutlich (hoffentlich) nur noch eine Frage der Zeit, man
> > muss aber ja auch noch Wünsche und Träume haben dürfen? ;-))
>
> ...und da wir hier in Lohn (Standard) sind, sind wir - so vermute
> ich mal - ohnehin OT, denn *wenn überhaupt*, dann denke ich, wird
> es Lexware nur in der Pro realisieren.
Schweigst du wohl stille! ;-)))) Wir *wünschen* doch nicht schon derartig
bescheiden? ;-))
Das hat auch mit den
> Datenbank-Kapazitäten zu tun. Noch ein Häkchen mehr bedeutet ein
> weiteres Datenbankfeld, und ich glaube, dass wir bei Lohn schon
> ziemlich ausgereizt sind.
Und ich glaube im Moment gar nichts, jedenfalls nicht was hinsichtlich Lohn
machbar oder nicht machbar ist:
Du erinnerst dich vielleicht an unseren Wunsch "flexiblere
Lohnartenverwaltung", den ich nun endlich auch als erledigt abhaken konnte:
Da hieß es noch im letzten Jahr "Wir denken drüber nach, wenn überhaupt,
dann aber nur in der Pro..." Und, was ist draus geworden? Sogar in der
"Ohne-*Plus*-Version 8.00" ist die Lohnartenverwaltung doch ein Traum
geworden...
Ja, ja, ich freue mich jedes Jahr, wie viele Wünsche Lexware uns inzwischen
erfüllt hat...;-))
--
Herzliche Grüße von der strahlend sonnigen Nordseeküste
Karin
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
"Karin Römer [Team Sonderhomepage]" <Fo...@Sonderhomepage.de> schrieb im
Newsbeitrag news:Hv35GjX...@star.lexware.de...
> Hallo Udo und Rest der Gemeinde, der hier vermutlich interessiert
mitliest?
> ;-),
>
> > Beim Stichwort "Stammdaten" meinte Inge offenbar den
> > Mandanten-Stamm, aber wie wäre es denn im Mitarbeiter-Stamm?
> > *Wenn* es denn tatsächlich erlaubt sein sollte (wovon ich immer
> > noch nicht überzeugt bin :-)) )
Ja, ich meinte den Mandanten Stamm, beim Mitarbeiter läßt sich nichts
einstellen. Das geht nur in den Mandantenstammdaten. Dort habe ich die
Einstellmöglichkeiten:
monatlich, Ameldezeitraum:Abrechnungsmonat
monatlich, Anmeldezeitraum Folgemonat
vierteljährl. (Eingabe nur zu Quartalsbeginn)
kalenderjährl. (Eingabe vor der Januarabrechnung)
Von der Einstellmöglichkeit habe ich einen Screenshot gemacht.
In der Informationsdatenbank bin ich leider zu dem Thema nicht fündig
geworden. Habe allerdings etliches zur Lohnsteuer ausgedruckt
> Auch nach Michael Hengesbachs Antwort noch nicht? ;-)
>
> , dann sollte es über ein Häkchen
> > im Mitarbeiter-Stamm machbar sein. Zwar nicht ganz einfach, aber
> > machbar :-))
>
> Und dann wie weiter? *Zwei* Finanzämter A (normal) und B ("versetzt"), die
> wahlweise jedem Mitarbeiter zugeordnet werden können? Dann gibt es aber
> immer noch zwei Lohnsteuer-Anmeldungen für eine Firma, ob die Finanzämter
> *damit* einverstanden sein werden? Wohl eher nicht? ;-)
Nein, das kann und darf so nicht sein nach dem was ich noch im HPO gefunden
habe.
<Zitat>
Für jede lohnsteuerliche Betriebsstätte (§41 Abs. 2. EStG) und jeden
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist eine gesonderte Anmeldung einzureichen.
Nicht zulässig ist die Abgabe mehrerer Lohnsteuer-Anmeldungen für diesselbe
Betriebsstätte bzw. denselben Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum.
<Zitat Ende>
> Vielleicht fehlt mir aber auch nur die Phantasie? Direkt aus den
> Mitarbeiter-Stammdaten auszulesen (normal oder "versetzt"), in welchen
> LSt-Monat gerechnet werden soll, wäre natürlich das Eleganteste, *das*
> stelle ich mir aber äußerst schwierig für die Programmierung vor? Und wie
> schnell können dabei Anwender-Fehler durch falsche Zuordnung oder
Änderungen
> während des Beschäftigungsverhältnisses passieren? Dann vielleicht sogar
> besser eine Möglichkeit (Zwangseingabe?) in der laufenden Abrechnung, an
der
> man nicht vorbei kommt: "Es fehlt noch, wann LSt abgeführt werden soll,
> schon diesen Monat oder erst im nächsten...?" ;-)
>
> Oh je, nun fangen wir (bzw. ich) aber wirklich an zu spekulieren...;-)))
>
> > Aber Inge, was die DATEV *genau* macht, würde mich schon
> > interessieren.
>
Also die Datev macht dann einfach von z.b. der Januarabrechnung eine
Lohnsteueranmeldung auf der nicht der Januar steht, sondern der Februar. Das
ist alles, mehr macht die Datev auch nicht.Und schon gar nicht Daten aus
mehreren Monaten zusammenrechnen.
> Mich auch, das werden wir aber sicher in Kürze erfahren... Vielleicht hat
> sogar jemand Erfahrung aus anderen Lohnprogrammen? Wenn wir Lexware mit so
> etwas kommen, möchten die Freiburger ja vermutlich gern "Futter bei die
> Fische", soll heißen, wie hättet ihr Anwender das Schweinderl denn gern,
wir
> prüfen anschließend, was von diesem "Möchten" im Hinblick auf das "Dürfen"
> umsetzbar ist (bzw. besser: sein *könnte*)...
Und in Voks ist das nicht anders. Dort wird das so wie ich das sehe genauso
wie in Datev gehandhabt.
Mehr konnte ich jetzt leider nicht herausfinden. Aber ich denke es ist nun
einiges klarer geworden. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, das
irgendein Programm das so handhaben kann wie das Michael Hengesbach macht.
Meiner Meinung nach sind das auch Daten die in zwei unterschiedliche
Meldungen gehören.
Also ich würde es nie wagen die Daten aus 2 Abrechnungsmonaten in eine
Meldung zu schreiben, da wäre mir einfach auch der Aufwand zu groß, das von
Hand zu machen, da schleichen sich doch mal schneller Fehler ein als bei
einer maschinellen Meldung meine ich mal. Aber wenn das so bei den
Finanzämtern durchgeht?
--
Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
>
ich denke ich habe wohl das gleiche Problem...
(hatte dies auch schon mal mit Karin Römer erörtert ;) ).
Wir haben in diesem Jahr mit LW-Financial-Office 8.0 begonnen unsere
Lohnabrechungen zu machen. Lief auch alles problemlos, bis eben auf
diese Sache mit dem Anmeldezeitraum.
Unsere voriges Programm SAGE KHK Classic-Line gab einem da die
Möglichkeit die LsT-Anmeldung für den Folgemonat auszuwerfen:
also Januarabrechnung -> Anmeldezeitraum: Februar
-> durch getrennte Auswahl des Abrechnungsmonats und Anmeldemonats.
Leider scheint es diese Möglichkeit bei Lexware nicht zu geben...
zumindest nach Aussage von Frau Römer...
Nachdem scheinbar noch weitere User dieses Programms Ihre Anmeldung
versetzt abgeben, sollte Lexware vielleicht doch mal darüber nachdenken
diese Option in einem der nächsten Updates/Patches unterzubringen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur SAGE KHK die Genehmigung zum
Ausdruck versetzter Anmeldungen hat.
Sollte jedoch jemand eine "elegantere" Lösung haben als jeden Monat den
Ausdruck von Hand zu ändern freue sicherlich nicht nur ich mich über
jede Idee hierzu... Gruß Oli. :)
Ingeborg Kreis (Team Sonderhomepage) schrieb:
> Ja, ich meinte den Mandanten Stamm, beim Mitarbeiter läßt sich
> nichts einstellen. Das geht nur in den Mandantenstammdaten.
> Also die Datev macht dann einfach von z.b. der
> Januarabrechnung eine Lohnsteueranmeldung auf der nicht der
> Januar steht, sondern der Februar. Das ist alles, mehr macht
> die Datev auch nicht.
Also liefern DATEV, Voks und KHK offenbar auch (wie Oli schreibt)
ausschließlich eine "kosmetische" Lösung. Damit sind
"Mischfirmen" nicht machbar. Das wäre ja glatt mal eine
Herausforderung für Lexware :-))
> Mehr konnte ich jetzt leider nicht herausfinden.
*Das* war es doch, was wir wissen wollten :-))
Also alles nur mehr "Schein" als "Sein".
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -