wahrscheinlich eine echte 'Laienfrage':
Ich habe erstmals in diesem April die Beitragsrechnung der BG (für 2001)
bekommen. Ich bezahle also irgendwie für eine Leistung aus 2001.
- Hätte ich dafür bereits in 2001 eine Rückstellung machen müssen (hab'
ich natürlich nicht ;-)) oder ist bei BG-Beiträgen jedem klar, dass die
grundsätzlich zeitversetzt anfallen?
- Falls eine Rückstellung notwendig gewesen wäre bzw. 'man das so
macht': Soll ich die noch rückwirkend machen? Mein Wirtschaftsjahr ist
ohnehin noch offen.
Danke
Uli
--
Dr.-Ing. Ulrich Oldendorf
Mecatronix GmbH
phone: +49 6151 639-650 || fax: +49 6151 639-646
> Ja, Sie bilden eine Rückstellung und lösen die dann im neuen Jahr
auf.
Hallo Heinz,
man kann sich das Leben auch schwer machen! Buchst du die
Stromversorgung auch über Rückstellungen? Schließlich bekommt man dort
auch erst am Ende des Stromlieferjahres (nicht Kalenderjahres) eine
Endabrechnung. Bei der BG zahlt man auch stets Vorschüsse, und bekommt
irgendwann eine Schlußabrechnung.
Da es sich hier in der Regel nur um Peanutsbeträge handelt, sollte man
diese ganz normal buchen. Rückstellungen sind eigentlich für größere
Anschaffungen bzw. Steuernachzahlungen gedacht. Oder hast du jetzt
"Rückstellungen" mit "Periodenfremden Aufwendungen" verwechselt?
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
"Udo Netzel [Team Sonderhomepage]" <Ud...@Sonderhomepage.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ZKB3XjX...@star.lexware.de...
> meines Wissens zahlt man bei der BG keineswegs stets Vorschüsse,
spätestens ab dem 2. Jahr zahlen Sie Vorschüsse, zumindest bei allen
Berufsgenossenschaften, mit denen ich für meine Mandanten zu tun habe.
> sondern
> erhält z.B. nach Meldung der Löhne und Gehälter 2001 im Frühjahr des
> Folgejahres 2002 eine Beitragsrechnung.
Richtig. Darin wird die Forderung für das Jahr 2001 rückwirkend, und für
2002 für das Folgejahr beziffert.
> Liegt diese Rechnung bei Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht
vor,
> ist eine Rückstellung zu bilden; liegt sie vor, ist der Beitrag per
> 31.12.2001 als Verbindlichkeit zu buchen.
> Wieso sind BG-Beiträge Peanuts?
In der Regel ist die Nachforderungen für 2001 um die 100 EUR, da die
Vorschüsse bereits sehr genau im Voraus berechnet wurden. Das bezeichne
ich als Peanuts und dafür bilde ich keine Rücklagen.
Die Frage, ob Rückstellungen zu bilden sind, oder nicht ergibt sich
nicht nach den Peanutsregeln, sondern aus dem HGB.
Oder seine Erfahrungen beruhen auf Bearbeitung der EUR 100,-- Kunden,
wo sich diese Frage in der Tat nicht stellt.
BG-Nachzahlungen im 4-, 5- oder 6-stelligen Euro-Bereich sind Alltag.
Selbstverständlich sind dafür Rückstellungen zu bilden.
Gruß
Matthias Blum
Udo Netzel [Team Sonderhomepage] wrote:
> Herr Netzel hat scheinbar nicht viel Ahnung von Buchaltung, wirft er
> doch Rückstellungen und Rücklagen durcheinander.
Naja, man darf sich schon mal verschreiben, oder? Hier musste es logischerweise "Rückstellungen" in meinem Beitrag heißen. Der
Unterschied zwischen Rückstellung und Rücklage ist mir durchaus bewusst!
> Die Frage, ob Rückstellungen zu bilden sind, oder nicht ergibt sich
> nicht nach den Peanutsregeln, sondern aus dem HGB.
Erstens gilt das HGB nicht für alle Unternehmungen, und zweitens handelt es sich bei Rückstellungen (§ 249 HGB, EStR R..31c) um eine
Kann-Vorschrift! Die Frage war, ob es *erforderlich* sei, und die wurde richtig mit "Nein" beantwortet. Sie *dürfen*, aber Sie
*müssen* nicht.
> Oder seine Erfahrungen beruhen auf Bearbeitung der EUR 100,-- Kunden,
> wo sich diese Frage in der Tat nicht stellt.
>
> BG-Nachzahlungen im 4-, 5- oder 6-stelligen Euro-Bereich sind Alltag.
Dann haben Sie aber komische Erfahrungen! Meine Firmen (Mandanten) haben hier bis zu 120 Mitarbeitern und ich hatte noch nie einen
Nachzahlungsbetrag von mehr als 500 Mark. Eine Nachzahlung in Ihren Größenordnungen kann ich mir eigentlich nur vorstellen, wenn
zwischen den beiden Abrechnungen die Anzahl der Arbeitnehmer (und damit die Lohnsummen) drastisch in die Höhe steigt.
> Selbstverständlich sind dafür Rückstellungen zu bilden.
Richtig wäre: "Selbstverständlich *dürfen* dafür Rückstellungen gebildet werden.
Bevor Sie jemandem vorwerfen, er hätte nicht viel Ahnung von Buchhaltung, sollten Sie selbst erst mal die Gesetzeslage genau
nachlesen!