> wie ändert man die eigene Steuernummer bei Lexware faktur.
Unter Bearbeiten / Firma, oder (wenn Sie mit Financial
Office arbeiten) im Control Panel / Einstellungen / Firma
bearbeiten.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
> > wie ändert man die eigene Steuernummer bei Lexware faktur.
>
> Unter Bearbeiten / Firma, oder (wenn Sie mit Financial
> Office arbeiten) im Control Panel / Einstellungen / Firma
> bearbeiten.
Kann man in neueren Versionen anstelle der Steuernummer
bereits die EU-UStID eingeben? Die Version 6.1 akzeptiert
sie noch nicht.
Danke!
UH
Stellen Sie bitte "quoted printable" ab, sonst kann man
nicht mehr ordnungsgemäß zitieren!
> Kann man in neueren Versionen anstelle der Steuernummer
> bereits die EU-UStID eingeben? Die Version 6.1 akzeptiert
> sie noch nicht.
Die eigene UStID ist unter Bearbeiten / Firma in Faktura
einstellbar. Und das - da bin ich ziemlich sicher - nicht
erst seit Version 7.
>Kann man in neueren Versionen anstelle der Steuernummer
>bereits die EU-UStID eingeben?
Das ist so nicht ganz richtig. Bisher (bis 31.12.2003) mußte (besser
sollte) die St-Nr. auf die Rechnung. Hast du eine USt-ID-Nummer, war die
auch mit anzugeben. Ab 1.1.2004 reicht die USt-ID-Nummer.
>Die Version 6.1 akzeptiert sie noch nicht.
Das glaub ich nicht. Du kannst beide Nummern an der jeweils dafür
vorgesehen Stelle eingeben. Und du kannst auf dem Formular auch angeben,
welche von beiden gedruckt werden soll. Die Stellen an denen das
passiert sind jedoch vorgegeben. Oben rechts die Steuernummer, unten
rechts die USt-ID-Nummer. Soll das anders sein, mußt du in die Tiefen
des Formulareditors... :-(
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
> Die eigene UStID ist unter Bearbeiten / Firma in Faktura
> einstellbar. Und das - da bin ich ziemlich sicher - nicht
> erst seit Version 7.
Also, in meiner Version 6.10 muss hier die Steuernum-
mer eingegeben werden. Da das Format der Nummer
abgeprüft wird, ist die Eingabe der USt-ID nicht möglich.
Kann in der aktuellen Version tatsächlich die USt-ID ein-
gegeben werden?
Weitere Frage: Kann in der aktuellen Version die Beleg-
numerierung in jedem Monat neu aufgesetzt werden,
oder hat sich hier (wegen der angeblichen Pflicht zur
fortlaufenden Numerierung) etwas geändert?
UH
> >Kann man in neueren Versionen anstelle der Steuernummer
> >bereits die EU-UStID eingeben?
>
> Das ist so nicht ganz richtig. Bisher (bis 31.12.2003) mußte (besser
> sollte) die St-Nr. auf die Rechnung. Hast du eine USt-ID-Nummer, war
die
> auch mit anzugeben.
Nur bei Rechnungen an Unternehmer im EU-Ausland.
Dann allerdings mit weiteren Erklärungen etwa zur USt-
Freiheiheit.
> Ab 1.1.2004 reicht die USt-ID-Nummer ...
... im Inland anstelle der Steuernummer.
> >Die Version 6.1 akzeptiert sie noch nicht.
>
> Das glaub ich nicht. Du kannst beide Nummern an der jeweils dafür
> vorgesehen Stelle eingeben. Und du kannst auf dem Formular auch
> angeben, welche von beiden gedruckt werden soll.
Wo?
> Die Stellen an denen das
> passiert sind jedoch vorgegeben. Oben rechts die Steuernummer, unten
> rechts die USt-ID-Nummer.
Wie zu aktivieren? (Abgesehen davon, dass sie in den Infoblock gehört,
so wie bisher die Steuernummer)
> Soll das anders sein, mußt du in die Tiefen des Formulareditors...
:-(
... was ich sicher _nicht_ tun werde!
UH
> Also, in meiner Version 6.10 muss hier die Steuernum-
> mer eingegeben werden. Da das Format der Nummer
> abgeprüft wird, ist die Eingabe der USt-ID nicht möglich.
Für die *Steuernummer* des Kunden ist gar kein Feld vorhanden. In
Ihr Feld gehört die UStID. Da wird auch nichts abgeprüft.
> Kann in der aktuellen Version tatsächlich die USt-ID ein-
> gegeben werden?
Ja, und das auch schon länger.
> Weitere Frage: Kann in der aktuellen Version die Beleg-
> numerierung in jedem Monat neu aufgesetzt werden,
> oder hat sich hier (wegen der angeblichen Pflicht zur
> fortlaufenden Numerierung) etwas geändert?
Nicht "angebliche" Pflicht, sondern § 14 UStG. Dort steht aber
nichts von *fortlaufender* Nummerierung, sondern von *einmaliger*
Nummerierung, was ja nicht unbedingt etwas unterschiedliches sein
muss. Lexware hat hier - zumindest bisher - nichts verändert.
Du hättest nicht löschen sollen:
> > > Die eigene UStID ist unter Bearbeiten / Firma in Faktura
> > > einstellbar. Und das - da bin ich ziemlich sicher - nicht
> > > erst seit Version 7.
> > Also, in meiner Version 6.10 muss hier die Steuernum-
> > mer eingegeben werden. Da das Format der Nummer
> > abgeprüft wird, ist die Eingabe der USt-ID nicht möglich.
>
> Für die *Steuernummer* des Kunden ist gar kein Feld vorhanden.
Um die geht es ja auch nicht!
> In Ihr Feld gehört die UStID. Da wird auch nichts abgeprüft.
Es geht mir um die eigene USt-ID, die ich künftig
im Infoblock anstelle bisher unserer Steuernummer
drucken lassen möchte. Logischerweise sollte die
Eingabe der USt-ID an der Stelle erfolgen, an der
bisher die Steuernummer eingegeben wurde, nämlich
(siehe oben wie von Dir genannt): Bearbeiten | Firma.
In Version 6.10 ist das (wegen der Formatprüfung)
nicht möglich. Ist es in der aktuellen Version möglich?
> > Kann in der aktuellen Version tatsächlich die USt-ID ein-
> > gegeben werden?
>
> Ja, und das auch schon länger.
Auch die eigene USt-ID kann zwar eingegeben werden,
aber offenbar nicht im Infoblock der Rechnung anstelle
der bisherigen Steuernummer ausgedruckt werden.
> > Weitere Frage: Kann in der aktuellen Version die Beleg-
> > numerierung in jedem Monat neu aufgesetzt werden,
> > oder hat sich hier (wegen der angeblichen Pflicht zur
> > fortlaufenden Numerierung) etwas geändert?
>
> Nicht "angebliche" Pflicht, sondern § 14 UStG. Dort steht aber
> nichts von *fortlaufender* Nummerierung...
... also doch "angeblich" ;-)
> sondern von *einmaliger* Nummerierung,
Nein, ab 2004 ist "eine _fortlaufende_ Rechnungsnummer, die zur
Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig
vergeben wird" vorgeschrieben, wobei "fortlaufend" aber nicht
ausschließt, das verschiedene (etwa monatliche) Nummernkreise
verwendet werden, wobei Lücken entstehen können.
> Lexware hat hier - zumindest bisher - nichts verändert.
Danke, genau das wollte ich wissen. (In früheren Threads wurde
eine lückenlose Numerierung avisiert - zumindest hatte ich es
so verstanden.)
UH
so § 14 UStG
>wobei "fortlaufend" aber nicht
> ausschließt, das verschiedene (etwa monatliche) Nummernkreise
> verwendet werden, wobei Lücken entstehen können.
Auch wenn es spät ist, da habe ich gewisse Bedenken:
Gerade das "Tricksen" mit "rückdatierten" Rechnungen soll doch unterbunden
werden.
Zumindest wenn ich die Begründung für die Änderung recht in Erninnerung
habe.
Also da sollten wir alle im Forum gemeinsam noch einmal nachsehen.
Bis zum 30. Juni 2004 haben wir ja noch Zeit, weil erst danach der
Vorsteuerabzug gefährdet ist.
Grüße aus dem rabenschwarzen Oldenburger Land
Heino Wedermann
>> Für die *Steuernummer* des Kunden ist gar kein Feld vorhanden.
>
> Um die geht es ja auch nicht!
Sorry. War wohl zu spät.
> Es geht mir um die eigene USt-ID
> Auch die eigene USt-ID kann zwar eingegeben werden,
> aber offenbar nicht im Infoblock der Rechnung anstelle
> der bisherigen Steuernummer ausgedruckt werden.
Ab Version 8 (2004) kann man es über das Formularlayout über
"Häkchenabfrage" machen. Vorher ging es auch schon über einen
kleinen Eingriff in den Quelltext.
> Nein, ab 2004 ist "eine _fortlaufende_ Rechnungsnummer, die zur
> Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig
> vergeben wird" vorgeschrieben, wobei "fortlaufend" aber nicht
> ausschließt, das verschiedene (etwa monatliche) Nummernkreise
> verwendet werden, wobei Lücken entstehen können.
Stimmt, aber es gibt - zumindest derzeit - noch keine
Ausführungsvorschriften, was unter "fortlaufend" zu verstehen
ist, also wo konkret gezählt werden muss. Eine Rechnungsnummer
2004-01-29-xxx oder 2004-01-xxx wäre also genauso möglich, wie
2004-xxxxx. (Die Striche dienen hier nur der Verdeutlichung. Im
Programm kann man nur rein nummerisch eingeben.) Ein Kunde von
mir schreibt z.B. immer R04-KdNr-xxxx. Auch hier wäre
"fortlaufend" und "einmalig" gewährleistet :-))
> Danke, genau das wollte ich wissen. (In früheren Threads wurde
> eine lückenlose Numerierung avisiert - zumindest hatte ich es
> so verstanden.)
Mangels Durchführungsverordnung zu diesem Thema ist meine Aussage
nur vorläufig und unverbindlich :-))
>> wobei "fortlaufend" aber nicht
>> ausschließt, das verschiedene (etwa monatliche) Nummernkreise
>> verwendet werden, wobei Lücken entstehen können.
> Auch wenn es spät ist, da habe ich gewisse Bedenken:
> Gerade das "Tricksen" mit "rückdatierten" Rechnungen soll doch
> unterbunden werden.
> Zumindest wenn ich die Begründung für die Änderung recht in
> Erninnerung habe.
Naja, die *Absicht* mag ja vorhanden sein, aber im Gesetz steht
nicht, an welcher Stelle "fortlaufend" zu zählen ist (siehe meine
Antwort an Ulrich). Eine Durchführungsverordnung zu diesem Thema
gibt es m.W. noch nicht, oder weiß einer mehr?
> Bis zum 30. Juni 2004 haben wir ja noch Zeit, weil erst danach
> der Vorsteuerabzug gefährdet ist.
Dennoch sollten wir uns alle bereits heute daran halten, damit
nicht 5 vor 12 das große "Auweia" kommt :-))
> Lexware hat hier - zumindest bisher - nichts verändert.
Wie sagte schon Adenauer: Was kümmert mich mein dummes Geschwätz
von Gestern :-))
Gestern stimmte der obige Satz noch. Heute mit Service-Pack 8.01
für Faktura+Auftrag überprüft das Programm, dass bereits
vergebene Rechnungsnummern nicht noch einmal vergeben werden
können. Damit erfüllt das Programm die gesetzlichen Vorgaben.
> Gestern stimmte der obige Satz noch. Heute mit Service-Pack 8.01
> für Faktura+Auftrag überprüft das Programm, dass bereits
> vergebene Rechnungsnummern nicht noch einmal vergeben werden
> können. Damit erfüllt das Programm die gesetzlichen Vorgaben.
Das ist ja auch OK und hätte schon immer so
sein sollen. Mir ging es darum, dass Lücken
zugelassen werden und ich etwa monatsweise
Nummernkreise verwenden kann.
UH
> > Nein, ab 2004 ist "eine _fortlaufende_ Rechnungsnummer, die zur
> > Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig
> > vergeben wird" vorgeschrieben,
>
> so § 14 UStG
>
> >wobei "fortlaufend" aber nicht
> > ausschließt, das verschiedene (etwa monatliche) Nummernkreise
> > verwendet werden, wobei Lücken entstehen können.
>
> Auch wenn es spät ist, da habe ich gewisse Bedenken:
> Gerade das "Tricksen" mit "rückdatierten" Rechnungen soll doch
unterbunden
> werden.
Monatliche Nummernkreise werden im BMF-Schreiben vom 29. Januar 2004
ausdrücklich genannt und zugelassen :-)
(Habe Text nicht eingefügt, da das PDF-Dokument keine Textentnahmen
zulässt)
UH