wie und was ist für eine/die Aufgabe-Bilanz (Geschäftsaufgabe Ende 2003)
nach einer in 2003 erfolgten EÜ-Rechnung zu tun?
Die USt-Voranmeldung vom 4. Vj. 03 erfolgt jetzt im Januar im Ergebnis der
EÜ-Rechnung.
Danach sicher ein Korrektur-UST-Voranmeldung aus der Aufgabebilanz.
Die USt-Erklärung 03 folgt mit Terminverlängerung nach einer steuerlichen
Nachbearbeitung der Aufgabe-Bilanz.
Geht es so?
Abschluß der EÜ-Rechnung für 03.
Neue Firma anlegen - Bilanzierung. 1. Buchungsjahr 2004.
Eröffnungsbilanz 1.1.2004.
Buchung aller restlichen Vorfälle als OP´s.
(Valuta-Rechnungen aus 03, Gutschriften aus 03 und 04,
Energieabschlußrechnungen, ausstehende Rechnungen der Berufsgenossenschaft
und der IHK, USt)
Wie werden die restlichen AfA-Werte erfaßt?
Als eine weitere Buchung wie die üblichen Jahres-AfA-Buchungen?
Erhält man dann daraus bereits die Bilanz und die G u. V-Rechnung als die
erforderliche Aufgabebilanz?
Oder ist die Firma mit Bilanzierung für 2003 neu anzulegen.
Eröffnungsbilanz.
Alle Konten, mit den bis Jahresende 03 erfaßten Buchungen, jetzt mit der
Summe der Konten mit einer Buchung als OP buchen.
OP Kreditor Wareneinkauf 2003.
OP Debitor Erlöse 2003.
Nun alle als OP gebuchte Kontenblätter am 31.12.03 ebenso mit einer Buchung
verbuchen.
Alle in 2003 und 2004 erhaltenen Vorgänge, die erst in 2004 auf der Bank
abgebucht bzw. gutgeschrieben werden, mit ihrem Eingangsdatum als OP buchen.
Weiter wie oben, AfA ..., und dann den Aufgabe-Bilanzabschluß fahren?
Wird aus diesen Stückwerk eine Aufgabebilanz ohne Verluste?
Gruß aus der Lausitz
Manfred Parnack
> Hallo,
> Geht es so?
Ein Hallo aus Koblenz,
versuchs doch mal mit dem Artikel auf der Sonderhomepage von Ronald
Leideck
Dokumenten ID 54 aus 2001-07-01
Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Viel Erfolg
Jörg Schäfer
hier gibt es nur einen Rat: Ohne Steuerberater geht das garantiert in die
Hose!
Eine Betriebsaufgabe bedingt zunächst den Übergang zur Bilanzierung, die
Überführung der Wirtschaftsgüter, .......
Da kann hier keiner einen sinnvollen Rat zu abgeben.
Gruß
Uwe
Warenanfangsbestand
+ Kundenforderungen ( brutto )
+ sonstige Forderunge ( brutto )
+ geleistet Anzahlungen ( Brutto )
+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten
= Zwischensumme
- Lieferantenverbindlichkeiten ( brutto )
- sonstige Verbindlichkeiten ( brutto )
- erhaltene Anzahlungen ( brutto )
- Rückstellungen
- passive Rechnungsabgrenzungsposten
= Übergangsgewinn/-verlust
Die Sachanlagen werden in der Bilanz unter Anlagevermögen aufgeführt mit
dem Restbuchwert per 31.12.
Zum größten Teil ist es alles Handarbeit ( Exel hilft etwas ). Entweder
macht man die Vorarbeiten ( Zusammenstellung ) selbst und läßt es nur die
Bilanz vom Steuerberater erstellen und den Rest absegnen oder man überläßt
es gleich dem Steuerberater. Ganz alleine würd` ich es nie machen - zu
risikoreich - das Finanzamt ist da recht pingelig und man will ja nicht
extra Geld verschwenden, das man hätte sparen können, oder?
Aber vielleicht hilft die Nachricht trotzdem etwas...
Gruß Bianca
"Bianca" <GWWa...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:C4uh0dp...@star.lexware.de...
besten Dank für die Hinweise und den "Fahrplan".
Einzelne Fragen werden folgen.
Bis dann.
> Einzelne Fragen werden folgen.
> Bis dann.
Noch ne kleine Randnotiz: wenn das o.g. "Gemetzel" geschafft ist, sind Sie
noch nicht fertig: was sie bis jetzt errechnet haben (Ergebnis aus
der EÜ-Rechnung + Überleitungsergebnis) ist der sog. Laufende Gewinn aus
Gewerbebetrieb bzw. Selbständiger Tätigkeit ( §15 / § 18 EStG ). Dieser
wird nach den allgemeinen Grundsätzen versteuert. DANEBEN ist aber noch
der sog. Aufgabegewinn /-verlust zu ermitteln; dieser wird ermäßigt
besteuert. Ganz grob gesagt: Sie sind bei der Aufgabe >55 Jahre alt, dann
bekommen Sie einen Freibetrag v. 51.200 EUR, der Rest wird nach einer
höllisch komplizierten Vorschrift ermäßigt besteuert. Sollten Sie
tendenziell masochistisch sein, lesen Sie doch mal § 16 und 34 des
Einkommensteur-Gesetzes dazu :-)
Wozu das Ganze ? Bei der Aufgabe sollen die "Stillen Reserven" aufgedeckt
werden. Beispiel: Der Firmen-Pkw ist abgeschrieben auf 1 EUR, ist aber
noch 5.000 EUR wert. Sie nutzen ihn jetzt privat. Diese 5.000 fliessen
in den Aufgabegewinn. Haben sie ihn verkauft, setzen sie den
Verkaufspreis an.
Wichtig: das ist nur ein grober Anriss, fragen Sie zu Details
einen Steuerberater.
Schönen Gruss
.Banaszak
"Björn Banaszak" <the.d...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:w7oDAXA...@star.lexware.de...
Gleichfalls besten Dank, gut, ich werd einen groben Anriss versuchen.
So riesengroß ist der Umfang nicht. Ein buntes Ladengeschäft zu Miete, mit
eigener Geschäftsausstattung und der alte Japaner hat ein Dtzd. auf dem
Buckel. Es müßte gut im Limit von "> 55" liegen.
"Bianca" <GWWa...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:C4uh0dp...@star.lexware.de...
> Erstmal ist "handarbeit" erforderlich, da die gesamten offenen Forderungen
> und Verbindlichkeiten ( auch die sonstigen Ford. und Verb.,
> Rückstellungen, sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
> ) zusammengestellt werden müssen. Damit ermittelt man dann die
> Übergangsgewinn/-verlust indem man nach einer Inventur am 01.01. des neuen
> Jahres
hier fehlt mir die erste Jahreszahl, 2003 oder 2004?
Klar, 1.1.2003-Inventur ist schlechthin nicht mehr möglich und mit dem
31.12.2003 folgte der Abschluß mit einer Invertur.
Schon immer erfolgte die Buchung nach der E/Ü-Rechnung, auch für 2003.
Ist nun das Jahr 2003 als Bilanz (ohne echte Invertur 1.1.2003) neu
zuerfassen --- oder mit dem E/Ü-Ergebnis und den von dir im folgenden
aufgeführten Arbeiten mit dem 1.1.2004 eine Bilanzfirma neu anzulegen und
mit allen OP letztendlich abzuschließen?
>wie folgt vorgeht:
>
> Warenanfangsbestand
> + Kundenforderungen ( brutto )
> + sonstige Forderunge ( brutto )
> + geleistet Anzahlungen ( Brutto )
> + aktive Rechnungsabgrenzungsposten
> = Zwischensumme
> - Lieferantenverbindlichkeiten ( brutto )
> - sonstige Verbindlichkeiten ( brutto )
> - erhaltene Anzahlungen ( brutto )
> - Rückstellungen
> - passive Rechnungsabgrenzungsposten
> = Übergangsgewinn/-verlust
>
>
> Die Sachanlagen werden in der Bilanz unter Anlagevermögen aufgeführt mit
> dem Restbuchwert per 31.12.
Die gleiche Frage: 2003 oder 2004?
Sicherlich 2003. Damit wäre auch die Frage weiter oben beantwortet, aber wie
ist es dann mit dem >Warenanfangsbestand 1.1.2003<?
Nach Augenmaß gleich oder höher wie am 31.12.2003.
>
> Zum größten Teil ist es alles Handarbeit ( Exel hilft etwas ). Entweder
> macht man die Vorarbeiten ( Zusammenstellung ) selbst
möchten wir schon selbst zusammen stellen
>und läßt es nur die
> Bilanz vom Steuerberater erstellen und den Rest absegnen
das ist möglich
> oder man überläßt
> es gleich dem Steuerberater. Ganz alleine würd` ich es nie machen - zu
> risikoreich - das Finanzamt ist da recht pingelig und man will ja nicht
> extra Geld verschwenden, das man hätte sparen können, oder?
>
> Aber vielleicht hilft die Nachricht trotzdem etwas...
>
> Gruß Bianca
>
Besten Dank im voraus
Mit dem E/Ü Ergebnis aus 2003 ( Aufgabejahr ) wird eine Aufgabebilanz per
31.12.03 erstellt ( Handarbeit vom Steuerberater oder Dir ) In dieser Bilanz
wird das Anlagevermögen ( PKW, BGA usw ), das Umlaufvermögen ( offene
Forderungen per 31.12.03, Banksaldo, Kassensaldo, usw ), Eigenkapital,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten, usw, sowie auch der aktive und passive
RAP ausgewiesen. Der Übergabegewinn/-verlust wird außerhalb der laufenden
Buchführung ermittelt. Es handelt sich um eine Nebenrechnung.
> >wie folgt vorgeht:
> >
> > Warenanfangsbestand ( per 01.01.04 oder Schlußbestand per 31.12.03 )
> > + Kundenforderungen ( brutto ) -per 31.12.03
> > + sonstige Forderunge ( brutto ) per 31.12.03
> > + geleistet Anzahlungen ( Brutto ) per 31.12.03
> > + aktive Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.03
> > = Zwischensumme
> > - Lieferantenverbindlichkeiten ( brutto ) per 31.12.03
> > - sonstige Verbindlichkeiten ( brutto ) per 31.12.03
> > - erhaltene Anzahlungen ( brutto ) per 31.12.03
> > - Rückstellungen per 31.12.03
> > - passive Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.03
> > = Übergangsgewinn/-verlust
> >
> >
>
> aber wie ist es dann mit dem >Warenanfangsbestand 1.1.2003<?
>
> Nach Augenmaß gleich oder höher wie am 31.12.2003. = DA HILFT NUR INVENTUR
2004 wird meiner Meinung nach eigentlich gar nicht mehr eröffnet, aber frage
da lieber nochmal den Steuerberater
Gruß Bianca
"Björn Banaszak" <the.d...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:w7oDAXA...@star.lexware.de...
>
> Noch ne kleine Randnotiz: wenn das o.g. "Gemetzel" geschafft ist, sind Sie
> noch nicht fertig: was sie bis jetzt errechnet haben (Ergebnis aus
>
> der sog. Aufgabegewinn /-verlust zu ermitteln; dieser wird ermäßigt
> besteuert. Ganz grob gesagt: Sie sind bei der Aufgabe >55 Jahre alt, dann
> bekommen Sie einen Freibetrag v. 51.200 EUR, der Rest wird nach einer
> höllisch komplizierten Vorschrift ermäßigt besteuert. Sollten Sie
> tendenziell masochistisch sein, lesen Sie doch mal § 16 und 34 des
> Einkommensteur-Gesetzes dazu :-)
> Wozu das Ganze ? Bei der Aufgabe sollen die "Stillen Reserven" aufgedeckt
> werden. Beispiel: Der Firmen-Pkw ist abgeschrieben auf 1 EUR, ist aber
> noch 5.000 EUR wert. Sie nutzen ihn jetzt privat. Diese 5.000 fliessen
> in den Aufgabegewinn. Haben sie ihn verkauft, setzen sie den
> Verkaufspreis an.
> Wichtig: das ist nur ein grober Anriss, fragen Sie zu Details
> einen Steuerberater.
>
> Schönen Gruss
> .Banaszak
>
>
Frage: Wo und wann fallen bei einem Verkauf im ganzen, unter einen Betrag
der o.g. Freigrenze, USt / VSt an.