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Gewinnverwendung nach Gesellschafterbeschluss

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Nana v. Nell

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Jun 18, 2003, 9:31:36 AM6/18/03
to
Wer kann mir bitte helfen?
Die Gesellschaft (GmbH) hat den Beschluss gefasst, das Ergebnis auf das
neue jahr vorzutragen. Damit muss ich meine GuV nach der Position 20
(Jahresüberschuss) weiterführen um den Gewinnvortrag. Dazu habe ich das
Konto 2860 neu eröffnet. Wie muss dies nun gesteuert werden, dass es noch
im gleichen Jahr in der Guv berücksichtigt wird? Habe alles probiert, aber
in der Kontokategorie ist dieser Fall meines Wissens nicht vorgesehen.
Auch das Kontierungs-ABC gibt hierüber keine Auskünfte.

Bisher kenne ich nur die Variante "Gewinnvortrag aus dem Vorjahr".
Freue mich über Hilfe.
Nana v. Nell

Heinz Peter Schlögl - Team Sonderhomepage - User helfen Usern

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Jun 18, 2003, 10:23:19 AM6/18/03
to
Hallo und guten Tag

"Nana v. Nell" <jona...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DyPqw3Z...@star.lexware.de...

...die G&V könne Sie zwar *manuell* nach der Position 20 weiterführen, aber
nicht innerhalb des Buchhaltungsprogrammes.
Das resultiert aus der Tatsache, daß das Ergebnis eines Geschäftsjahres ja
erst am letzten Tag des Jahres um 24 Uhr "festgestellt" wird.
Und daher gibt es keine Gewinnvortrag "in die Zukunft", sondern nur einen
"aus der Vergangenheit". Eine korrekte, vollständige G&V schließ mit dem
Jahrsergebnis ab.
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)


Ines Wiebke

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Jun 18, 2003, 10:25:52 AM6/18/03
to
Nana v. Nell wrote:

Hallo Nana,

der Gewinn bleibt in der GuV als Saldo ausgewiesen, in der Bilanz steht er
im Eigenkapital unter der Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
diese Position wird im Jahresabschlus auf ein Gewinnvortragskonto Kto.0860
gebucht und dann im neuen Buchungsjahr unter der Position
Gewinnvortrag/Verlustvortrag ausgewiesen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen,

Ines Wiebke

Nan v. Nell

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Jun 18, 2003, 2:09:19 PM6/18/03
to
Ich muss die Bilanz aufstellen gem. § 268 Abs.1 Satz 1 i.V. mit § 29 Abs,1
Satz 3 GmbHG. Darin heisst es, dass die Bilanz unter der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt werden kann. An Stelle des
"Jahresüberschusses" in der Bilanz tritt der Posten "Bilanzgewinn". Bei
Datev z.B. und auch bei SAP R3 ist dieser Buchungsfall gelöst (bei Datev
im SKR 03 mit Konto 2869). Natürlich hat das auf das Ergebnis keinen
Einfluss, es ist nur ein bilanztechnischer Ausweis. Vielleicht kann
lexware dieses Problem doch noch einmal genauer betrachten?
Nana v. Nell

Rainer Krome [Team Sonderhomepage.de]

unread,
Jun 18, 2003, 3:15:32 PM6/18/03
to
Guten Abend Nana v. Nell,

> Ich muss die Bilanz aufstellen gem. § 268 Abs.1 Satz 1 i.V. mit § 29 Abs,1
> Satz 3 GmbHG. Darin heisst es, dass die Bilanz unter der Verwendung des
> Jahresergebnisses aufgestellt werden kann. An Stelle des
> "Jahresüberschusses" in der Bilanz tritt der Posten "Bilanzgewinn". Bei
> Datev z.B. und auch bei SAP R3 ist dieser Buchungsfall gelöst (bei Datev
> im SKR 03 mit Konto 2869). Natürlich hat das auf das Ergebnis keinen
> Einfluss, es ist nur ein bilanztechnischer Ausweis. Vielleicht kann
> lexware dieses Problem doch noch einmal genauer betrachten?

Bilanztechnische Ausweise kann man bei der DATEV mit Buchungssätzen
erreichen. Diese Möglichkeit bietet Lexware nicht.

Wie von Frau Kreis schon angeregt: Export nach Excel oder Word.

--
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Krome

Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)


Ingeborg Kreis (Team Sonderhomepage)

unread,
Jun 18, 2003, 2:58:20 PM6/18/03
to
Hallo Nana von Nell,

"Nan v. Nell" <jona...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:eK#v8ScND...@star.lexware.de...


> Ich muss die Bilanz aufstellen gem. § 268 Abs.1 Satz 1 i.V. mit § 29 Abs,1
> Satz 3 GmbHG. Darin heisst es, dass die Bilanz unter der Verwendung des
> Jahresergebnisses aufgestellt werden kann. An Stelle des
> "Jahresüberschusses" in der Bilanz tritt der Posten "Bilanzgewinn". Bei
> Datev z.B. und auch bei SAP R3 ist dieser Buchungsfall gelöst (bei Datev
> im SKR 03 mit Konto 2869). Natürlich hat das auf das Ergebnis keinen
> Einfluss, es ist nur ein bilanztechnischer Ausweis. Vielleicht kann
> lexware dieses Problem doch noch einmal genauer betrachten?
> Nana v. Nell

Exportieren Sie die Bilanz doch einfach nach Excel oder Word, dort können
Sie alle Veränderungen, die Sie brauchen dann vornehmen, damit die Bilanz so
aussieht wie Sie das gerne hätten.
Habe ich grad nochmal probiert, klappt einwandfrei, wobei mir die
Darstellung in Word besser gefällt als in Excel, aber da ist ja bekanntlich
Geschmackssache.

--
Einen schönen Feiertag von der badischen Bergstraße

Ingeborg Kreis


Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)

> Ines Wiebke wrote:

Ines Wiebke

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Jun 19, 2003, 3:59:25 AM6/19/03
to
Hallo Nana,

hört sich ja kompliziert an, ich bin im GmbH-Gesetz auch leider nicht so
fit,
wurde in unserem BiBu-Lehrgang nicht wirklich durchgenommen.
Aber wie du siehst, kann Lexware nicht alles, dafür ist es aber auch lange
nicht so teuer wie Datev oder SAP und die Methode mit Exel ist vielleicht
etwas umständlich, aber besser als garnicht.

Gruß aus dem Norden, wir haben leider keinen Feiertag
Ines

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