Bisher kenne ich nur die Variante "Gewinnvortrag aus dem Vorjahr".
Freue mich über Hilfe.
Nana v. Nell
"Nana v. Nell" <jona...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:DyPqw3Z...@star.lexware.de...
...die G&V könne Sie zwar *manuell* nach der Position 20 weiterführen, aber
nicht innerhalb des Buchhaltungsprogrammes.
Das resultiert aus der Tatsache, daß das Ergebnis eines Geschäftsjahres ja
erst am letzten Tag des Jahres um 24 Uhr "festgestellt" wird.
Und daher gibt es keine Gewinnvortrag "in die Zukunft", sondern nur einen
"aus der Vergangenheit". Eine korrekte, vollständige G&V schließ mit dem
Jahrsergebnis ab.
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)
Hallo Nana,
der Gewinn bleibt in der GuV als Saldo ausgewiesen, in der Bilanz steht er
im Eigenkapital unter der Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
diese Position wird im Jahresabschlus auf ein Gewinnvortragskonto Kto.0860
gebucht und dann im neuen Buchungsjahr unter der Position
Gewinnvortrag/Verlustvortrag ausgewiesen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen,
Ines Wiebke
> Ich muss die Bilanz aufstellen gem. § 268 Abs.1 Satz 1 i.V. mit § 29 Abs,1
> Satz 3 GmbHG. Darin heisst es, dass die Bilanz unter der Verwendung des
> Jahresergebnisses aufgestellt werden kann. An Stelle des
> "Jahresüberschusses" in der Bilanz tritt der Posten "Bilanzgewinn". Bei
> Datev z.B. und auch bei SAP R3 ist dieser Buchungsfall gelöst (bei Datev
> im SKR 03 mit Konto 2869). Natürlich hat das auf das Ergebnis keinen
> Einfluss, es ist nur ein bilanztechnischer Ausweis. Vielleicht kann
> lexware dieses Problem doch noch einmal genauer betrachten?
Bilanztechnische Ausweise kann man bei der DATEV mit Buchungssätzen
erreichen. Diese Möglichkeit bietet Lexware nicht.
Wie von Frau Kreis schon angeregt: Export nach Excel oder Word.
--
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Krome
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
"Nan v. Nell" <jona...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:eK#v8ScND...@star.lexware.de...
> Ich muss die Bilanz aufstellen gem. § 268 Abs.1 Satz 1 i.V. mit § 29 Abs,1
> Satz 3 GmbHG. Darin heisst es, dass die Bilanz unter der Verwendung des
> Jahresergebnisses aufgestellt werden kann. An Stelle des
> "Jahresüberschusses" in der Bilanz tritt der Posten "Bilanzgewinn". Bei
> Datev z.B. und auch bei SAP R3 ist dieser Buchungsfall gelöst (bei Datev
> im SKR 03 mit Konto 2869). Natürlich hat das auf das Ergebnis keinen
> Einfluss, es ist nur ein bilanztechnischer Ausweis. Vielleicht kann
> lexware dieses Problem doch noch einmal genauer betrachten?
> Nana v. Nell
Exportieren Sie die Bilanz doch einfach nach Excel oder Word, dort können
Sie alle Veränderungen, die Sie brauchen dann vornehmen, damit die Bilanz so
aussieht wie Sie das gerne hätten.
Habe ich grad nochmal probiert, klappt einwandfrei, wobei mir die
Darstellung in Word besser gefällt als in Excel, aber da ist ja bekanntlich
Geschmackssache.
--
Einen schönen Feiertag von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> Ines Wiebke wrote:
hört sich ja kompliziert an, ich bin im GmbH-Gesetz auch leider nicht so
fit,
wurde in unserem BiBu-Lehrgang nicht wirklich durchgenommen.
Aber wie du siehst, kann Lexware nicht alles, dafür ist es aber auch lange
nicht so teuer wie Datev oder SAP und die Methode mit Exel ist vielleicht
etwas umständlich, aber besser als garnicht.
Gruß aus dem Norden, wir haben leider keinen Feiertag
Ines