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Buchungen bei einer Lotto-Annahmestelle

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Helga

unread,
Jan 24, 2004, 10:39:38 AM1/24/04
to
Hallo!

Ich soll für eine kleine Lotto-Annahmestelle die Buchhaltung machen. Jetzt
ist mir leider nicht klar, wie ich die Buchungen da machen soll.
Funktionieren tut das Ganze so: die Einnahmen aus der Lottokasse werden
täglich zur Bank gebracht und dort auf ein spezielles Konto eingezahlt.
Die Lotto-Bezirksstelle bucht dann wöchentlich ab (abzüglich der
Provision).
Jetzt kann ich doch die Einzahlungen aus der Lotto-Kasse nicht einfach als
Einnahmen buchen und die Abbuchung der Lotto-Gesellschaft als Ausgabe. Das
verfälscht doch das Bild und der Umsatz wird enorm aufgebläht. Erlös ist
doch eigentlich nur die Provision, oder?
Hat jemand einen Tipp, wie ich das sinnvoll buche?
Danke!

Helga

Uwe Schellscheidt

unread,
Jan 24, 2004, 11:57:57 AM1/24/04
to
Hallo Helga,


"Helga" <vie...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1Il6GBp...@star.lexware.de...

die Lotto-Annahme-Stelle kann wöchentlich (täglich?) einen Bericht
ausdrucken, aus dem sich alles (und noch viel mehr!) ergibt, was du
brauchst.

Falls du bilanzierst, solltest du aber darauf achten, dass am Jahresende die
Verbindlichkeit gegenüber der Lottogesellschaft korrekt ist (und die
Lottokasse sowieso).

Man kann die Abbuchungen der Lottogesellschaft über diese Abrechnungen sehr
schön nachvollziehen. Man muß nur die wöchentlichen Abschläge addieren und
vergleichen.

Gruß
Uwe Schellscheidt


Helga

unread,
Jan 24, 2004, 12:09:50 PM1/24/04
to
Hallo Uwe,

Vielen Dank! Ich denke dass das Problem auch darin liegt , dass die gute
Dame die die Annahmestelle hat (noch) keine Ahnung hat, weil sie die erst
seit 2 Wochen betreibt. Ich werde mal nachfragen, ob sie in der Lage ist
entsprechende Ausdrucke zu liefern. Aber wenn ich die Einzahlungen und
Abbuchungen auf ein Konto "durchlaufende Posten" buche und nur die
Provision als Erlös, dann müsste das doch stimmen, oder habe ich da einen
Denkfehler?

Schönen Gruß
Helga

Udo Netzel [Team Sonderhomepage]

unread,
Jan 24, 2004, 12:22:35 PM1/24/04
to
Hallo Uwe,

> Falls du bilanzierst, solltest du aber darauf achten, dass
am Jahresende die
> Verbindlichkeit gegenüber der Lottogesellschaft korrekt
ist (und die
> Lottokasse sowieso).

Brrrr oder auch Stopp! Die Lottogelder, die man einnimmt
(und auszahlt), sind ausschließlich im Namen der
Lottogesellschaft. Diese Gelder haben nicht in der eigenen
Buchhaltung zu suchen. Man bekommt von Lotto eine
Provisionsabrechnung, und diese Gelder sind dann die
Einnahmen. Ich glaube kaum, dass das bei "euch da drüben"
anders ist, als in Berlin :-))


--
Freundliche Grüße aus Berlin

Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -


Uwe Schellscheidt

unread,
Jan 24, 2004, 12:52:32 PM1/24/04
to
Hallo Udo,

"> > Falls du bilanzierst, solltest du aber darauf achten, dass
> am Jahresende die
> > Verbindlichkeit gegenüber der Lottogesellschaft korrekt
> ist (und die
> > Lottokasse sowieso).
>
> Brrrr oder auch Stopp! Die Lottogelder, die man einnimmt
> (und auszahlt), sind ausschließlich im Namen der
> Lottogesellschaft. Diese Gelder haben nicht in der eigenen
> Buchhaltung zu suchen. Man bekommt von Lotto eine
> Provisionsabrechnung, und diese Gelder sind dann die
> Einnahmen. Ich glaube kaum, dass das bei "euch da drüben"
> anders ist, als in Berlin :-))
>

... nö, ist auch nicht anders.

Nur die Provision wird als Einnahme gebucht, aber dafür braucht man diesen
Ausdruck von der Lottogesellschaft, sonst kann man die Höhe nicht erkennen.
Außerdem stehen da noch so Sachen drauf wie "Glückszeitung" (Aufwand) und
Werbeaktionen (Aufwand), u.v.a.m.

Die Spieleinsätze und Gewinne dürfen natürlich nur neutral geführt werden.
Das läuft über die Bankeinzahlungen und die Abbuchungen von "Lotto". Denn
auch durchlaufende Gelder muss ich in der Buchhaltung abhandeln. Und der
Restbetrag aus der letzten Jahresabrechnung (das was die Lottogesellschaft
quasi in der 1. Woche des neuen Jahres einzieht) gehört per 31.12. in die
Verbindlichkeiten. Schließlich habe ich insoweit eine Schuld gegenüber der
Lottogesellschaft (Bilanzierer).

Ich denke nicht, dass ich die gesamten Finanztransaktionen Lottokasse,
Sonderbankkonto, Abbuchungen der Lottogesellschaft buchhalterisch außer Acht
lassen kann und nur die Provision einbuchen (Gegenkonto?). Ich habe nämlich
auch niemals eine Bankgutschrift o. ä. nur in Höhe dieser Provision.

Alles andere macht auch nur Probleme: wie willst du sonst zB Vorgänge
erfassen wie "Übertrag einer Geldsumme aus der normalen Ladenkasse in die
Lottokasse und umgekehrt", "Privateinzahlung auf das Lottokonto damit es für
die Abbuchung der Lottogesellschaft gedeckt ist", "Geldtransit zwischen den
Bankkonten".......

Nein, nein, ich muß das Lottokonto schon betrieblich führen, auch wenn es im
wesentlichen nur durchlaufende Posten enthält.

Gruß
Uwe Schellscheidt


Uwe Schellscheidt

unread,
Jan 25, 2004, 5:21:17 AM1/25/04
to
Hallo Udo,

Aller
> Aufwand innerhalb von Lotto (Werbung, Versicherungen etc.)
> haben nur mit Lotto zu tun. Die Kosten werden aber von mir
> nicht gebucht, sondern nur die reine Provision.
>


Aber in dem mir bekannten Fall trägt die Lotto-Annahmestelle zB die Kosten
für diede besagte Zeitschrift. Der wird damit echt belastet.


>
> Das ist laut Lottobedingungen streng verboten. Jegliche
> Vermischung des Kapitals wird mit fristloser Kündigung
> bestraft. Spätestens alle 6 Monate gibt es eine Revision.
> Die haben - zumindest hier in Berlin - eine ganze Abteilung,
> die sich nur um die Annahmestellen kümmert. Bei der
> kleinsten Unregelmäßigkeit fliegt man raus. Bewerber gibt es
> genug :-))


>
> > "Privateinzahlung auf das Lottokonto damit es für die
> > Abbuchung der Lottogesellschaft gedeckt ist"
>

> Dazu ist ja am Anfang eine Einlage (Kaution) auf das Konto
> einzuzahlen. Dieser Mindestbestand darf nie unterschritten
> werden.
>
> > "Geldtransit zwischen den Bankkonten"
>
> Auch hier: Vermischung verboten. Der einzige Geldtransit ist
> die Zahlung der Provision vom Lottokonto zum Geschäftskonto.
>
>

Interessant, wird aber gemacht, und das schon seit Jahren ohne Probleme mit
"Lotto". Seltsam.

Und deshalb fehlt mir dann für diese Geschäftsvorfälle das Gegenkonto, denn
"Privat" stimmt auch nicht. Wie buchst du denn dann die Provisionen ein,
etwa Entnahme an Provisionserlöse und USt? Und wie hältst du nach, ob auch
wirklich alle Provisionen gezahlt wurden? Und wie grenzt du evtl. am
Jahresende die letzte Provision ab?

Alles Probleme, die bei meiner Methode nicht auftauchen. Außerdem besagen
die Vertragsregularien ja nicht, dass auch die Fremdgelder nicht über die
Bücher laufen dürfen. Es sind in meinen Augen eben klassische durchlaufende
Posten.

Verschlafener Gruß aus dem tiefen Westen
Uwe Schellscheidt

Udo Netzel [Team Sonderhomepage]

unread,
Jan 25, 2004, 5:00:02 AM1/25/04
to
Hallo Uwe,

> Nur die Provision wird als Einnahme gebucht, aber dafür
> braucht man diesen Ausdruck von der Lottogesellschaft,
> sonst kann man die Höhe nicht erkennen. Außerdem stehen
> da noch so Sachen drauf wie "Glückszeitung" (Aufwand) und
> Werbeaktionen (Aufwand), u.v.a.m.

Richtig. Diese Abrechnung heftet man in seine Bücher. Ich
habe mal vor einigen Jahren einen Zeitungsladen mit
Lottoannahmestelle bebucht und habe von den Steuerberatern
von Lotto eine Anleitung bekommen, was zu buchen ist. Die
Lottogelder sind vollkommen getrennt vom eigenen Vermögen
(separates Konto; separate Kasse) zu halten. Mit der
Abrechnung durch Lotto (Ausdruck) wird die Provision vom
"Lotto-Konto" auf das "Geschäftskonto" überwiesen. Aller


Aufwand innerhalb von Lotto (Werbung, Versicherungen etc.)
haben nur mit Lotto zu tun. Die Kosten werden aber von mir
nicht gebucht, sondern nur die reine Provision.

Gleiches habe ich übrigens auch bei einer
Quelle-Annahmstelle. Auch dort habe ich von deren
Steuerberater eine Buchungsanleitung erhalten und auch dort
wird lediglich die reine Provision gebucht.

> Ich denke nicht, dass ich die gesamten Finanztransaktionen
> Lottokasse, Sonderbankkonto, Abbuchungen der
Lottogesellschaft
> buchhalterisch außer Acht lassen kann und nur die
Provision
> einbuchen (Gegenkonto?). Ich habe nämlich auch niemals
eine
> Bankgutschrift o. ä. nur in Höhe dieser Provision.

Doch. Vom Lottokonto auf das Geschäftskonto. Das Lotto- oder
Quellekonto kenne ich überhaupt nicht. Zumindest bei Lotto
weiß ich, dass das Konto ein Oder-Konto ist, bei dem der
Geschäftsinhaber und Lotto Kontoinhaber sind.

> Alles andere macht auch nur Probleme: wie willst du sonst
> zB Vorgänge erfassen wie "Übertrag einer Geldsumme aus der
> normalen Ladenkasse in die Lottokasse und umgekehrt"

Das ist laut Lottobedingungen streng verboten. Jegliche


Vermischung des Kapitals wird mit fristloser Kündigung
bestraft. Spätestens alle 6 Monate gibt es eine Revision.
Die haben - zumindest hier in Berlin - eine ganze Abteilung,
die sich nur um die Annahmestellen kümmert. Bei der
kleinsten Unregelmäßigkeit fliegt man raus. Bewerber gibt es
genug :-))

> "Privateinzahlung auf das Lottokonto damit es für die


> Abbuchung der Lottogesellschaft gedeckt ist"

Dazu ist ja am Anfang eine Einlage (Kaution) auf das Konto


einzuzahlen. Dieser Mindestbestand darf nie unterschritten
werden.

> "Geldtransit zwischen den Bankkonten"

Auch hier: Vermischung verboten. Der einzige Geldtransit ist
die Zahlung der Provision vom Lottokonto zum Geschäftskonto.

Udo Netzel [Team Sonderhomepage]

unread,
Jan 25, 2004, 5:44:17 AM1/25/04
to
Hallo Uwe,

> > Aller
> > Aufwand innerhalb von Lotto (Werbung, Versicherungen
etc.)
> > haben nur mit Lotto zu tun. Die Kosten werden aber von
mir
> > nicht gebucht, sondern nur die reine Provision.

> Aber in dem mir bekannten Fall trägt die
Lotto-Annahmestelle zB die Kosten
> für diede besagte Zeitschrift. Der wird damit echt
belastet.

Das wird von der Provision abgezogen und somit wird nur die
(verminderte) Provision gebucht.

> Interessant, wird aber gemacht, und das schon seit Jahren
ohne Probleme mit
> "Lotto". Seltsam.

Möglicherweise gibt es Unterschiede zwischen den
Lottogesellschaften.

> Und deshalb fehlt mir dann für diese Geschäftsvorfälle das
Gegenkonto, denn
> "Privat" stimmt auch nicht. Wie buchst du denn dann die
Provisionen ein,
> etwa Entnahme an Provisionserlöse und USt?

Bei Belegerstellung "Verbindlichkeiten (bzw. Kreditor) an
Provision"; bei Zahlungseingang "Bank an Verbindlichkeiten
(bzw. Kreditor)".

> Und wie hältst du nach, ob auch wirklich alle Provisionen
> gezahlt wurden?

Das sehe ich doch am Kreditoren- bzw.
Verbindlichkeitenkonto.

> Und wie grenzt du evtl. am
> Jahresende die letzte Provision ab?

Als normalen OP.

> Außerdem besagen die Vertragsregularien ja nicht, dass
auch
> die Fremdgelder nicht über die Bücher laufen dürfen.

Aber wozu der ganze Aufwand? Mit meiner (auch so von Lotto
und Quelle vorgegebenen) Methode, habe ich den gleichen
Endeffekt.

Uwe Schellscheidt

unread,
Jan 25, 2004, 6:38:26 AM1/25/04
to
Hallo Udo,

>
> Das wird von der Provision abgezogen und somit wird nur die
> (verminderte) Provision gebucht.
>

Vermengung von Erträgen und Aufwendungen? Na, ob ich das befürworten kann?

> Bei Belegerstellung "Verbindlichkeiten (bzw. Kreditor) an
> Provision"; bei Zahlungseingang "Bank an Verbindlichkeiten
> (bzw. Kreditor)".
>
> > Und wie hältst du nach, ob auch wirklich alle Provisionen
> > gezahlt wurden?
>


Aber hier gibt es nie einen Zahlungseingang in Höhe der Provision. Die wird
von Lotto mit den Gewinnen und Einsätzen verrechnet. Und die landen auf dem
Lottosonderkonto. Aber das buchst du ja nicht. Also irgendwo fehlt mir hier
was.

Natürlich könnte ich die Provision debitorisch buchen. Aber wenn ich das
Lottokonto nicht sehe, dann erfahre ich nichts über den Zahlungseingang und
wenn ich es sehe, dann finde ich dort nur irgendwelche kumulierten
Zahlungen. Da fühle ich mich irgendwie wohler, wenn ich das abgestimmt weiß.

Aber vielleicht gibt es wirklich Unterschiede bei den Lottogesellschaften
und ihrer Abrechnungsmethodik.

> Aber wozu der ganze Aufwand? Mit meiner (auch so von Lotto
> und Quelle vorgegebenen) Methode, habe ich den gleichen
> Endeffekt.
>
>

Das ist sicher so, aber hast du auch alle Geschäftsvorfälle erfasst?

Bei Tankstellen müsste es doch ähnlich sein, die verkaufen den Sprit ja auch
nur auf Rechnung der Ölgesellschaft. Aber da habe ich keine Erfahrung.

Gruß
Uwe Schellscheidt


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