Hallo Herr Schmitz,
> Gleichwohl werden für die Kästen Mineralwasser zusätzlich Pfand berechnet.
> Z.B. pro Kasten 3,30 Euro.
> Bei 3 Kästen wären das 9,90 Euro incl. MWSt.
> Dieses Pfand erhalten wir natürlich bei der Rückkgabe erstattet..
> Fragen:
> Wie werden die Pfandbeträge bei der Berechnung und später bei der
Erstattung
> jeweils korrekt verbucht.
> Auch wenn es sich vielleicht um Pienatz-Beträge handelt, wäre ich doch an
> einer korrekten Buchung interessiert.
Ich bin noch nicht so firm im SKR 3 daher nur Tips ohne Kto. Nummern.
Ich denke Sie haben zwei Möglichkeiten:
1.) den Gesamten Rg Betrag Getränkeeinkauf/Kasse (oder Bank)
bei Erstattung das Pfand dann einfach Rückbuchen also
Kasse/Getränkeeinkauf
2.) im SKR 3 gibt es meines Wissens ein Konto "Leergut" (irgendwo in den
Dreiern)
das buchen Sie dann Leergut/Kasse bzw. bei Rückgabe
Kasse/Leergut.
Die zweite Lösung ist sicher korrekter aber etwas aufwendig. Die erste
Lösung wurde bei mir durch das FA nicht beanstandet.
Grüße aus Köln
Thiemo Löffler
--
thi...@netcologne.de
ich kann der Meinung von Herrn Löffler u. Herrn Schlögl nur zustimmen. Ich
habe bei unserer Firma eine ähnliche Situation u. wollte alles ganz genau
buchen, habe also für Flaschenpfand/Kastenpfand das Konto Leergut genutzt.
Das habe ich nur ein Jahr durchgehalten. Es ist sinnlos aufwendig! Vor
allem kauft man ja meist bei Rückgabe wieder fast die gleiche Menge ein
und das alles in sehr kleinen Stückzahlen.
Ich denke, das Konto Leergut ist eher für Handelsfirmen gedacht, die Ware
mit Pfandbehältnissen versenden/annehmen(z.B. Getränkehändler).
Viele Grüße
Beate Kind