"P. Ebert" <eb...@jovis.de> schrieb im Newsbeitrag news:HKYflFA...@star.lexware.de...
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> Hallo!
> Wir nutzen das Lexware financial office und haben damit ein paar Probleme:
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> Das Ust.-Konto 3801 wird nicht bei allen Buchungen angezeigt, obwohl die
> Steuer gebucht ist. Dies schafft Verwirrung, da der Steuerberater denkt,
> dass die Umsätze steuerfrei gebucht sind. Dies betrifft alle Erlöskonten
> der 4-er Klasse. Wie kommt das?
> Außerdem ergaben sich Unstimmigkeiten bei der Verprobung der Umsatzsteuer.
> Wir finden selbst keine Erklärung hierfür. Kann uns jemand helfen?
> Danke!
> Petra Ebert
> Jovis Verlag
> Kurfürstenstraße 15/16, 10785 Berlin
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Hallo Petra,
Verprobung: prüfen Sie doch, ob Sie statt Umsatzsteuer nicht versehentlich
Vorsteuer gebucht haben.
Erlöskonto: Wenn Sie Splittbuchungen eingeben, also eine Buchung = Erlös,
2. Buchung = USt., dann wird in der Spalte USt im Erlöskonto nichts
ausgewiesen. Z.B. bei Übernahme aus Lexware-Faktura.
Ich nehme an, Sie müssen zur Fehlerfindung wohl Buchung für Buchung aus
dem Erlöskonto mir dem aus dem Umsatzsteuerkonto vergleichen.
Beste Grüße aus Landsberg
PMW Peter Wallerus pwal...@t-online.de
Mitglied im Service-Team von
www.sonderhomepage.de --- Die Service-Seite für financial software
Gehe ich recht in der Annahme, das Sie Ihre Rechnungen mit der Faktura
schreiben und diese dann per Übertrag in den Buchhalter übernehmen?
Das sollten Sie, sofern Sie ihre Daten per Datev-Export an den Steuerberater
weiterleiten wollen, nicht tun, sondern die Daten aus der Faktura per
Datev-Export an den Buchhalter übergeben, denn dann werden die Buchungen
nicht gesplittet wie beim Übertrag aus dem Buchhalter, und der Übertrag nach
Datev läuft dann richtig, will heißen, die Umsatzsteuer wird richtig
berechnet, da dann keine Aufhebung der Automatik erfolgt.
Nur auf diese Art ist es möglich die Buchungen an den Steuerberater richtig
weiterzugeben.
> Außerdem ergaben sich Unstimmigkeiten bei der Verprobung der Umsatzsteuer.
Beim buchen auf den Erlöskonten nie die Steuer verstellen, sondern jeden
Erlös auf das jeweils mit dem richtigen Steuersatz angegebene Konto buchen,
dann dürfte es eigentlich keine Differenzen geben.
> Wir finden selbst keine Erklärung hierfür. Kann uns jemand helfen?
Ich hoffe das hilft, wenn nicht, gerne wieder melden.
Gruß von der badischen Bergstraße
Ingeborg Kreis
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)