Gruß Ellen
MfG
Jörg
> MfG
> Jörg
> S. Görigk wrote:
> > Karl Heinz Schmitz wrote:
Es geht hier - wie bei den Geschenken über 40,00 € - darum, diese Posten
in der GUV t r a n s p a r e n t zu machen. Wenn Ihr in der
Steuererklärung den ausgewiesenen Gewinn eintragt, erkennt das Finanzamt
diesen ja nicht blind an, sondern überprüft Eure GUV. Findet der Beamte
einen solchen Posten, erhöht der natürlich den zu verstuernden Gewinn um
diese Posten. Da aber Steuerbinanz = Handelsbilanz ist, wäre es verkehrt,
die Posten nicht als Betriebsaugaben, sondern als Entnahmen auszuweisen,
denn die Posten erhöhen nur den zu verstuernden Gewinn; der
handelsrechtliche Gewinn bleibt unverändert.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Rainer