Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

123 views
Skip to first unread message

Ellen Brinkmann

unread,
Jun 30, 2002, 7:47:09 AM6/30/02
to
Hallo,
alle auf dem Konto 4655 gebuchten Beträge (nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben) beeinflussen bei der Auswertung (BWA oder E/Ü) das
Betriebsergebnis. Das darf doch nicht sein, wie ändere ich das ab?

Gruß Ellen

Karl Heinz Schmitz

unread,
Jun 30, 2002, 12:46:26 PM6/30/02
to
Hallo,
hoffentlich sage ich jetzt nichts Falsches:
Z.B. das Buchen der 20% Bewirtungskosten auf das Konto 4655 führt nur dazu,
dass die hirin enthaltene Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend gemacht
werden kann. Das ist ja so gesetzlich geregelt.
Das Betriebsergebnis wird aber auf jeden Fall beeinflußt.
Gruß
Karl Heinz
"Ellen Brinkmann" <DLS.Br...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:#VHbdvCI...@star.lexware.de...

S. Görigk

unread,
Jul 1, 2002, 8:53:33 AM7/1/02
to
Das stimmt so nicht ganz, die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben werden
beim Jahresabschluß außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet, dafür gibt
es in der Steuererklärung entsprechende Zeilen. Das Betriebsergebnis
bleibt, weil "Betriebsausgaben" waren es ja (nur halt nicht steuerlich
absetzbar...)Gruß
Sabine Görigk

Jörg Becher

unread,
Jul 1, 2002, 10:35:36 AM7/1/02
to
Hallo,
ganz so möchte ich das letzte auch nicht stehen lassen.
Es ist zwar richtig, dass es in den Körperschaftsteuer-Erklärungen
Positionen für die steuerlich zu berücksichtigen Betriebsausgaben gibt,
doch in der Einkommensteuer-Ertklärung fehlt eine solche Position und
derjenige, der die Erklärung erstellt, muss selbst darauf auchten, dass
der richtige Gewinn/Verlust nach Berückscihtigung der nichtabzf.
Betriebsausgaben eingetragen wird.
Damit auch über das Jahr in den BWAs das richtige Betriebsergebnis
ausgewiesen wird, ist es wohl am einfachsten, die entsprechenen Konten so
zu schlüsseln, das sie in der BWA gar nicht erscheinen.

MfG
Jörg

Rainer

unread,
Jul 2, 2002, 6:05:21 PM7/2/02
to
Jörg Becher wrote:

> MfG
> Jörg


> S. Görigk wrote:

> > Karl Heinz Schmitz wrote:


Es geht hier - wie bei den Geschenken über 40,00 € - darum, diese Posten
in der GUV t r a n s p a r e n t zu machen. Wenn Ihr in der
Steuererklärung den ausgewiesenen Gewinn eintragt, erkennt das Finanzamt
diesen ja nicht blind an, sondern überprüft Eure GUV. Findet der Beamte
einen solchen Posten, erhöht der natürlich den zu verstuernden Gewinn um
diese Posten. Da aber Steuerbinanz = Handelsbilanz ist, wäre es verkehrt,
die Posten nicht als Betriebsaugaben, sondern als Entnahmen auszuweisen,
denn die Posten erhöhen nur den zu verstuernden Gewinn; der
handelsrechtliche Gewinn bleibt unverändert.

Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Rainer


0 new messages