ich habe folgendes Problem, bei einem Firmen-PKW kam es zu einem
selbstverschuldeten Unfall.
Wie verbuche ich nun den Abzug der Eigenbeteiligung der Kasko.
Einerseits müsste das Aufwandskonto für Versicherung (SKR 04: 6520) belastet
werden,
da sich ja eigentlich der Versicherungsaufwand erhöht hat.
Anderseits müsste das Aufwandskonto für Kfz-Reparaturen (SKR04: 6540)
belastet werden,
da dort ja ein erhöhter Aufwand stattfindet.
Und vorallem von welchem Konto wird der Betrag gebucht?
Ich kann ja nicht einfach von 6540 nach 6520 buchen, dann veringert sich das
Versicherungskonto.
Vielen Dank im vorraus.
Günter Remus
Es sind bei einem Unfall grundsätzlich zwei Dinge zu beachten.
1. Die Kosten, die Ihre Werkstatt in Rechnung stellt, werden als
Reparaturaufwand gebucht. Diese Bezahlen Sie in voller Höhe.
Buchungssatz = Reparaturaufwand und Vorsteuer an Bank oder Kasse
2. Nach Einreichung der Rechnung bei Ihrer Versicherung erstattet diese den
Rechnungsbetrag abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Dieser Betrag wird als
Versicherungsentschädigung verbucht.
Buchungssatz = Bank an Versicherungsentschädigung.
Die Selbstbeteiligung muss daher nirgends extra umgebucht werden.
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Mit freundlichen Grüssen aus Stulln / Oberpfalz ...
... Stefan Wittmann