Gaststätte - Buchhaltung - Jahresabschluss - Bilanz mit GuV:
Finanzamt erkennt Bilanz und GuV nicht an bezüglich pauschale
Privatentnahmen. In einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzbeamten
wurde sich auf eine Pauschale geeinigt (Gepsräch war im übrigen sehr
freundlich).
Jetzt ist die Bilanz vom Vorjahr dadurch hinfäliig, weil:
sich Eigenkapital geändert hat
Umsatzsteuer geändert hat
GuV geändert worden ist.
Wie wird jetzt im Folgejahr vorgetragen, damit die Bilanzdaten wieder
stimmen???
Hoffe auf hilfreiche Tips - Danke im Voraus
Grüße von der holländischen Grenze
Holger Dehmer
P.S.: Dumme Fragen gibt es nicht!??
vermutlich ist nur die Umsatzsteuer und das Eigenkapital zu ändern - denn
die Gesamtbuchung lautet:
per Privat(Waren)entnahme 1.160,00 an Nettoerlös Entnahme 1.000 und
Umsatzsteuer 160,00.
Das ergibt eine Kapitaländerung von:
Minderung durch Entnahme -1.160,00
Erhöhung durch Gewinnerhöhung 1.000,00
= Kapitalminderung saldiert -160,00
Die Gegenbuchung lautet:
Erhöhung MSt-Verbindlichkeit 160,00
Daher die Zusammenfassung: per Eigenkapital an Verbindlichkeit
Umsatzsteuer Vorjahr 160,00.
Wenn es der letzte Jahresabschluß war, also der zum 31.12.2002, dann
können Sie die Sachen noch mit der vollen Buchung zutreffend nachbuchen
und anschließend die entsprechend geänderten Schlußbilanzwerte vortragen.
Wenn es sich um frühere Jahre handelt und Sie den Jahresabschluß nicht
mehr ändern können oder wollen, dann buchen Sie zum noch erreichbaren
1.1.2003:
per Eigenkapital an Verbindlichkeit Umsatzsteuer Vorjahr 160,00.
Tipp: In diesem Fall bietet sich an, nicht das übliche Vortragskonto 9000
zu nehmen sonder das Konto 9001 einzurichten und dieses entsprechend zu
beschriften; z.B. mit "Bilanzänderung wegen Entnahmen Vorjahr", damit Sie
später mal wissen, warum die Vorträge abweichen.
Sollten sich weiter Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mit ganz viel Dunkelheit vor dem
Fenster
Vielleicht noch eine kleine Frage:
Konto 1791 "Umsatzsteuer frühere Jahre"
baut sich weiter auf. Wie und wann wird der Saldo dieses Kontos eigentlich
mal ausgeglichen?
Herzliche Grüße von der holländischen Grenze
Holger Dehmer
Das Konto 1971 "Umsatzsteuer frühere Jahre" gleicht sich dann aus, wenn
entweder der zu zahlende Betrag auf Ihrem Bankkonto belastet und dann per
1791 an Bank gebucht wird oder Ihnen ein Guthaben erstattet und damit auf
dem Bankkonto gutgeschrieben wird: Buchung per Bank an Konto 1791.
Viel Spaß wünscht Ihnen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf
Schönen Abend
wünscht bei einem Glas Pils