Danke sagte der Alex
es handelt sich um eine steuerlich nicht abzugsfähig Betriebsausgabe.
Hierfür ist im SKR03 das Konto 4655 vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem windig-kalten Düsseldorf - dahinten muß
irgendwo Holland sein, wo sich der Winter noch versteckt hält
"Friedrich Butzmühlen" <butzm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9vEg59B...@star.lexware.de...
> Sehr geehrter Herr Weber,
>
> es handelt sich um eine steuerlich nicht abzugsfähig Betriebsausgabe.
> Hierfür ist im SKR03 das Konto 4655 vorgesehen.
Soll das heissen ich kann sämtliche *betriebsbedingte* Strafzettel als
BA buchen, ohne dass bei einer Prüfung dies nicht beanstandet wird?
Da hätte ich ja einiges noch nachzubuchen in 2002 und dieses würde sogar
meinen EKSt.-Bescheid beeinflussen, da muss ich ja noch gleich mal
einhaken und einen Widerspruch formulieren.:-))
Haallt, die Strafzettel wegen Falschparken habe ich vergessen, sofort
mit der Steuer runter!
Hier wird es langsam bitterkalt und Schnee ist auch angesagt, wir
schüren die Öfen und die Katzen wollen freiwillig drinnen bleiben.
Grüsse an Flynn, der trotz Kälte um die Häuser muss, weil er muss.
Freundliche Grütze nach D'dorf
MichA!el
> > es handelt sich um eine steuerlich nicht abzugsfähig Betriebsausgabe.
> > Hierfür ist im SKR03 das Konto 4655 vorgesehen.
>
> Soll das heissen ich kann sämtliche *betriebsbedingte* Strafzettel als
> BA buchen, ohne dass bei einer Prüfung dies nicht beanstandet wird?
Haben Sie das Wörtchen "nicht" überlesen? Es sind steuerlich *nicht*
abzugsfähige Betriebsausgaben.
> Haallt, die Strafzettel wegen Falschparken habe ich vergessen, sofort
> mit der Steuer runter!
Nix mit Steuer runter. Die Knöllchen mindern nicht den Gewinn.
> Hier wird es langsam bitterkalt und Schnee ist auch angesagt, wir
> schüren die Öfen
Na zum Anheizen eignen sich die Knöllchen schon eher :-))
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
"Michael Wächter" <waech...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bq2sau$6ki$04$1...@news.t-online.com...
vielleicht hilft ein bisschen Systematik:
1. Betriebsausgabe ist das, was betrieblich veranlaßt ist.
2. Aber: Nicht jede Betriebsausgabe ist auch steuerlich abzugsfähig.
Zu 1.:
Nur Sie als Unternehmer können bestimmen, was betrieblich veranlaßt ist.
Wenn Sie die betriebliche Veranlassung halbwegs glaubhaft machen können,
dann ist und bleibt jede Betriebsausgabe auch eine steuerlich abzugsfähige
Betriebsausgabe - es sei denn, die katalogartige Aufstellung gemäß § 4
Abs. 5 EStG trifft zu; dazu unter 2. mehr.
Zu 2.:
Sie sind betrieblich unterwegs. Sie haben es eilig. Sie wissen genau, wenn
sie die Lampe bei Frau Krause nicht heute noch anbringen, ist dieser
Auftrag futsch und der satte Folgeauftrag auch. Gerade noch rechtszeit
angekommen - faßt, denn wo ist ein Parkplatz? Da sind zwar ganz viele
Parkplätze, die sind aber alle besetzt. Noch zwei Minuten bleiben - also:
mit dem Auto auf den Bürgersteig hoch, die Dame mit ihrem Kinderwagen kann
gerade noch wegspringen, und rein zu Frau Krause - alles gut.
Wie es das Schicksal so will, kommen Sie eine Lampe und zwei Stück Kuchen
später wieder zu ihrem Auto - und da steckt ein Knöllchen drann.
Betriebsausgabe? Ja. Sie waren mit dem Firmenwagen unterwegs, Sie waren
eindeutig beruflich unterwegs und nicht bei Ihrer Freundin, und der
Auftrag wäre weg gewesen, wenn Sie nicht die Dame mit dem Kinderwagen so
elegant zum Springen gebracht hätten.
Also: Wir waren stehengeblieben bei der Erkenntnis, dass hier eine
Betriebsausgabe vorliegt. Und jetzt ein Blick in § 4 Abs. 5 EStG. Hier
steht nichts von gewordenen Müttern drinn, nichts von Frau Krause, aber
davon, dass folgende Betriebsausgaben denn Gewinn nicht mindern dürfen:
"...8. von einem Gericht oder einer Behörde ... festgesetzte Geldbuße."
Patsch. Betriebsausgabe ja, aber steuerlich abzugsfähig? Njet.
Jetzt könnten Sie auf die Idee kommen, dann solchen Quatsch gleich auf
"Privat" zu buchen. Machen viele Leute, ist aber nicht richtig. Denn: Wenn
Sie mit Ihrer Gewinnermittlung zu Ihrer Bank marschieren, dann will die
Bank eben das genau wissen: Was sind Ihre Betriebseinnahmen, was sind Ihre
Betriebsausgabe, und was bleibt über, um dem Banker einen sicheren Job zu
erhalten. Wenn Sie dann Betriebsausgaben nicht als Betriebsausgaben
gebucht haben, dann fühlt der sich getäuscht und ist zuerst enttäuscht,
dann verklagt er Sie, wenn er dadurch eine Kreditausfall hatte.
Bitte? Doch nicht wegen so kleinen Beträgen? Stimmt. aber denken Sie mal
an Geldbußen wegen Umweltverschmutzung, dass sind Betriebsausgaben. Wenn
Sie die nicht als solche zu erkennen geben, haben Sie ein ganz schönes
Ergebnis, wo sonst ein riesen Loch ist.
Sehr geehrte Herr Wächter, deshalb halten Sie diese Systematik am besten
stur ein, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf - schicken Sie der Damen mit dem
Kinderwagen mal ein paar Blumen, die weiss gar nicht, was los war
Ist die Übernahme des "Knöllchens" durch die Firma ein geldwerter Vorteil?
(Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Rückfahrt vom Kunden nach
Hause - nicht auf dem Weg zum Kunden)
Danke
Gruß
Marco