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Buchen von Privatentnahmen in GmbH

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Uwe Oertel

не прочитано,
3 февр. 2004 г., 10:20:0803.02.2004
Hallo alle Nutzer und Team Sonderhomepage,

wieder mal eine Frage eines "Unwissenden"

Habe im Laufe des vorigen Jahres aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH
machen lassen. (Der Teufel hat mich geritten und ich habe meinem damaligen
"gefeuerten" Steuerberater das o.K. dazu gegeben.
Jetzt versuche ich ohne Steuerberater den Jahresabschluß hinzukriegen.
Habe da nur noch ein Problem.
Die Firmenumwandlung wurde erst im Sommer beschlossen und bis zum
September vorbereitet und zum 1. Oktober rückwirkend zum 01.01. 2003
rechtswirksam.
Bis September hatte ich jedoch als "Einzelunternehmer" meinen
Lebensunterhalt als Privatentnahmen über das Konto 1800 gebucht.
Ab Oktober habe ich dann ein "fettes" Gehalt bezogen und darauf Lst.+ Soli
abgeführt.
Was mache ich aber jetzt mit dem Konto 1800, denn in einer GmbH gibt es ja
keine Privatentnahmen.

Im Kontierungs ABC finde ich da keine Hinweise und die Mitarbeiter meines
FA sind da auch nicht richtig fitt.

Welches Buchhaltergenie kann mir da weiter helfen, denn ich möchte in
meinen Ersten Jahr als GmbH doch gern eine korrekte Bilanz abliefern.

Uwe

Friedrich Butzmühlen

не прочитано,
3 февр. 2004 г., 11:04:3503.02.2004
Hallo Herr Oertel,

oh wie gemütlich. Klar, eine GmbH kann nicht Fußballspielen, nicht
frühstücken, bekommt keine Grippe und verschiedene andere Sachen auch
nicht, weil sie keinen privaten Bereich hat.

Die "Privatentnahmen" sind also "Gesellschafterverrechnungskonto".

Wenn Sie bis September fleißig entnommen haben, dann wird die GmbH jetzt
eine Forderung Ihnen gegenüber haben. Also richten Sie ein Konto im
Bereich ab 1501 entsprechend ein. Bezeichnen Sie dieses Konto eindeutig
als "Forderung gegenüber Gesellschafter" - und dann wird umgebucht: per
Konto 15xx an 1800.

Dieses Konto bzw. das Darlehen der Gesellschaft Ihnen gegenüber muss am
Jahresende wie unter fremden Dritten verzinst werden. Klar, einen
entsprechenden Vertrag haben Sie bereits vorliegen.

Am Rande:

Ich finde es mutig, wenn Sie eine GmbH selbst buchen und auch noch selbst
den Jahresabschluss erstellen wollen. Wenn Sie das wirklich schaffen, dann
meine Hochachtung. In der Regel ist es jedoch so, dass viele - zu viele -
Formalien als Stolpersteine im Weg liegen. Sie stolpern und schlagen lang
hin - und können sich erst dann wundern, wenn es zu spät ist.

Deshalb:

Lassen Sie sich von einem Steuerberater Ihres Vertrauens helfen, damit
Ihnen keine großen Schäden entstehen - auch keine kleinen.

Solch ein Stolperstein ist die rückwirkende Gründung. Das geht
zivilrechtlich in der Regel. Das geht steuerlich in der Regel nicht. Hier
sollten Sie jemanden draufgucken lassen, der mit der Materie vertraut ist
und der auch mal Grippe kriegt.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch mal melden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mit Gedanken an Seiltanz in 55 Meter
Höhe ohne Netz und toppeltem Boden - na gut, vielleicht auch 56 Meter.


Jörg Schäfer

не прочитано,
3 февр. 2004 г., 11:38:2203.02.2004
Uwe Oertel wrote:

> Hallo alle Nutzer und Team Sonderhomepage,

> wieder mal eine Frage eines "Unwissenden"

> Habe im Laufe des vorigen Jahres aus meinem Einzelunternehmen eine GmbH
> machen lassen. (Der Teufel hat mich geritten und ich habe meinem damaligen
> "gefeuerten" Steuerberater das o.K. dazu gegeben.
> Jetzt versuche ich ohne Steuerberater den Jahresabschluß hinzukriegen.
> Habe da nur noch ein Problem.
> Die Firmenumwandlung wurde erst im Sommer beschlossen und bis zum
> September vorbereitet und zum 1. Oktober rückwirkend zum 01.01. 2003
> rechtswirksam.
> Bis September hatte ich jedoch als "Einzelunternehmer" meinen
> Lebensunterhalt als Privatentnahmen über das Konto 1800 gebucht.
> Ab Oktober habe ich dann ein "fettes" Gehalt bezogen und darauf Lst.+ Soli
> abgeführt.

Hallo Uwe,

buch die "Privatentnahmen (1800-1899) über ein Verrechnungskonto (bei SKR
03 1591ff.; bei SKR 04 1371ff.)


> Was mache ich aber jetzt mit dem Konto 1800, denn in einer GmbH gibt es ja
> keine Privatentnahmen.


> Im Kontierungs ABC finde ich da keine Hinweise und die Mitarbeiter meines
> FA sind da auch nicht richtig fitt.

daß ist normal!

> Welches Buchhaltergenie kann mir da weiter helfen, denn ich möchte in
> meinen Ersten Jahr als GmbH doch gern eine korrekte Bilanz abliefern.

> Uwe
Dann viel Spaß dabei!
Solltest du in Zukunft vorhaben Wirtschaftsgüter anzuschaffen bzw.
Sonderabschreibung nach 7g EStG (kein Schreibfehler) vorzunehmen empfehle
ich dir, für die geplante Anschaffung eine Ansparabschreibung zu bilden.
Ohne Ansparabschreibung keine Sonderabschreibung!

Gruß aus dem Rheinland
Jörg


Uwe Oertel

не прочитано,
3 февр. 2004 г., 12:52:3203.02.2004
Friedrich Butzmühlen wrote:

> Hallo Herr Oertel,

> oh wie gemütlich. Klar, eine GmbH kann nicht Fußballspielen, nicht
> frühstücken, bekommt keine Grippe und verschiedene andere Sachen auch
> nicht, weil sie keinen privaten Bereich hat.

> Die "Privatentnahmen" sind also "Gesellschafterverrechnungskonto".

> Wenn Sie bis September fleißig entnommen haben, dann wird die GmbH jetzt
> eine Forderung Ihnen gegenüber haben. Also richten Sie ein Konto im
> Bereich ab 1501 entsprechend ein. Bezeichnen Sie dieses Konto eindeutig
> als "Forderung gegenüber Gesellschafter" - und dann wird umgebucht: per
> Konto 15xx an 1800.

Vorgehensweise ist soweit verständlich, aber wenn die GmbH dann
Forderungen an mich hat, muß ich ja die Forderungen ausgleichen.
Das bedeutet doch, daß ich meine Entnahmen wieder einzahlen muß. Ich gehe
mal davon aus auf ein entsprechend mit Namen bezeichnetes
Gesellschafterkonto. Wie soll das gehen? Die Kohle ist doch verbraucht.
Das wäre ja genau so, als wenn ich meinen Lohn wieder an die Firma zurück
geben muß.
Und wie würde es denn weiter gehen?

Die Auswirkung wäre doch zunächst erst einmal, wenn ich richtig annehme
folgende.
Aktiv: B Umlaufvermögen/Forderungen... erhöhen sich um Betrag der
Privatentnahmen
Passiva: A Eigenkapital erhöht sich, um Betrag der Privatentnahmen, da
diese wegfallen


> Dieses Konto bzw. das Darlehen der Gesellschaft Ihnen gegenüber muss am
> Jahresende wie unter fremden Dritten verzinst werden. Klar, einen
> entsprechenden Vertrag haben Sie bereits vorliegen.

Muss das denn sein? Wie geht es dann überhaupt weiter?
Könnte ich nicht folgendermaßen verfahren:

Da jetzt meine Kapitaldecke mächtig gewachsen ist, kann ich doch mit
Gesellschafterbeschluß eine ordentliche Dividente ausschütten und diese
nicht ausbezahlen sondern mit den Forderungen in gleicher Höhe wieder
verrechnen.

Oder eine andere Möglichkeit. Wie wäre es, wenn ich mir als
Geschäftsführer ein ordentliches 13 Monatsgehalt per
Gesellschafterbeschluß gönne. Dieses ordnungsgemäß über Lohn und Gehalt
buche. Dann mindert sich mein Gewinn um ein paar lumpige Euro. Und für die
Lohnauszahlung buche ich dann nicht Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt Kto
1740 an Bank sondern an das Forderungskonto des Gesellschafters, weil ich
als großzügiger Geschäftsführer meinen Gesellschafter die Kohle zur
Verfügung stelle um seine Verbindlichkeit auszugleichen.

Dann müßte ich nur noch eine berichtigte Lst-Voranmeldung für Dez. 03
abgeben und auf meine Privatentnahmen ganz normal Lohnsteuer abführen.

Ich glaube das ist sogar die bessere Lösung und wie ich denke doch auch
völlig korrekt. Oder?????

> Am Rande:

> Ich finde es mutig, wenn Sie eine GmbH selbst buchen und auch noch selbst
> den Jahresabschluss erstellen wollen. Wenn Sie das wirklich schaffen, dann
> meine Hochachtung. In der Regel ist es jedoch so, dass viele - zu viele -
> Formalien als Stolpersteine im Weg liegen. Sie stolpern und schlagen lang
> hin - und können sich erst dann wundern, wenn es zu spät ist.

Naja, ganz so mutig ist es nun auch wieder nicht. Man muß es nur
verstehen, wie das ganze funktioniert.
Bisher habe ich ja meine Buchhaltung als Einzelkaufmann auch selbst
gemacht und nur für die Firmenumwandlung einen Steuerberater hinzugezogen.

Der war leider "Kake", denn das Ziel der Umwandlung wurde total vergeigt.

> Deshalb:

> Lassen Sie sich von einem Steuerberater Ihres Vertrauens helfen, damit
> Ihnen keine großen Schäden entstehen - auch keine kleinen.

> Solch ein Stolperstein ist die rückwirkende Gründung. Das geht
> zivilrechtlich in der Regel. Das geht steuerlich in der Regel nicht. Hier
> sollten Sie jemanden draufgucken lassen, der mit der Materie vertraut ist
> und der auch mal Grippe kriegt.

> Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch mal melden.

Was ich hiermit getan habe. Und vielen Dank für die ersten hilfreichen
Zeilen.

Beste Grüße vom Main

Uwe

Peter Lahmann

не прочитано,
3 февр. 2004 г., 16:46:5003.02.2004
Hi Uwe,

leider hast Du ein paar Probleme und nicht alles lässt sich so so einfach
erklären:

1.) Herr Butzmühlen hat natürlich recht, dass Du keine Privatentnahmen
mehr tätigen konnten - bei der GmbH gilt das sog. Trennungsprinzip, d.h.
zivil- und steuerrechtlich sind die Vermögenssphären von GmbH und
Gesellschafter strikt zu trennen. Sprich: Die Auszahlungen, die Du vor
Vorliegen eines Dienstvertrages vorgenommen hast, sind keine
Privatentnahmen, da eine GmbH diese per se nicht kennt. In der Tat hat die
GmbH damit eine Forderung gegen Dich begründet. Diese solltest Du - wie
von Herrn Butzmühlen zutreffend ausgeführt - wie unter fremden Dritten
verzinsen, denn im Fehlen einer angemessenen Verzinsung liegt eine
aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses veranlasste verhinderte
Vermögensmehrung, die damit eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt
und den gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Steuerbilanzgewinn der GmbH
außerbilanziell erhöht.

2.) Zivilrechtlich steht der GmbH ein Anspruch gegen Dich aus
Leistungskondiktion wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu bzw. bei
einer vertraglichen Abrede eine Forderung aus einem Darlehensvertrag, der
offenbar im Kontokorrent geführt wird.

3.) Soweit die GmbH über ausreichenden Handelsbilanzgewinn verfügt, den
sie ausschütten kann, kann die GmbH sicherlich eine ordentliche
Gewinnausschüttung beschließen, die Du gegen Deine Verbindlichkeit gegen
die GmbH in Aufrechnung bringen kannst. Vergiss' bitte nicht, dass im
Aufrechnungszeitpunkt ein Zufluss vorliegt, so dass sowohl die GmbH
Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag anmelden und abführen muss
wie auch Du die Einnahmen in diesem Zeitpunkt (d.h. im betreffenden
Veranlagungszeitraum) als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern musst.

4.) Deine "Firmenumwandlung (...) zum 1. Oktober rückwirkend zum 01.01.
2003 rechtswirksam" sollte Dir ein bisschen (oder auch ein bisschen mehr)
Sorgen machen: Eine formwechselnde Umwandlung liegt nicht vor, da dies aus
einem Einzelunternehmen nach dem Umwandlungsgesetz nicht möglich ist. Es
liegt daher wohl eine Einbringung eines Betriebs in eine
Kapitalgesellschaft durch Sachgründung vor. Ist nur zu hoffen, dass Dein
Steuerberater keine verdeckte Sachgründung gemacht hat. Steuerlich ist
übrigens nur eine Rückwirkung um acht Monate zulässig (§ 20 Abs. 8
UmwStG). Sieht nach Deinen Angaben nicht so gut aus... die Eintragung in
das Handelsregister ist konstitutiv, also erst mit der Eintragung wirksam
geworden. In dieser Hinsicht solltest Du mal einen Steuerberater oder
Rechtsanwalt - am besten mit Doppelqualifikation - konsultieren,
möglicherweise auch in Hinblick auf eine Haftung Deines vormaligen
Beraters...

5.) Das "ordentliche 13. Gehalt" kraft Gesellschafterbeschlusses stellt
m.E. eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, da es an einer vorherigen
schriftlich fixierten Abrede fehlt. Eine Nachholung ist m.E. hier nicht
möglich.


Viel Erfolg noch bei Deinem Jahresabschluss!


Peter Lahmann

Friedrich Butzmühlen

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 03:31:3704.02.2004
Sehr geehrter Herr Oertel,

es ist tatsächlich so wie Sie es annehmen: Sie müssen der GmbH das
entnommene Geld wie unter fremden Dritten üblich zurückzahlen – oder mit
einer Ausschüttung oder Gehaltsaufrechnungen ausgleichen. Aber auch hier
sind eine Fülle von Formalien zu beachten. Diese Formalien sind dermaßen
umfangreich und für Sie wirtschaftlich bedeutsam, dass eine externe
Bearbeitung hier im Forum grob fahrlässig wäre.

Auch der Hinweis von Herrn Peter Lahmann ist zu beachten: War die Gründung
rechtlich einwandfrei? Sind Sie persönlich wirklich aus der Haftung raus?
War zum Zeitpunkt der Eintragung noch das haftende Eigenkapital in voller
Höhe vorhanden?

Wenn Sie da Fehler gemacht haben, kann das Ihre Existenz bedrohen. Das
erste, was ein Insolvenzverwalter macht, ist nachzuschauen, ob diese
Formalien buchstabengerecht eingehalten wurden. Wenn nicht, dann können
Sie der liebste Mensch auf diesem Erdball sein, er holt sich alles von
Ihnen. Denn davon lebt er – und sagt: „Im Interesse der Gläubiger“.

Ich hoffe sehr, dass es zu einer solchen Situation nicht kommt, auch
später nicht kommt. Aber wenn Sie das gestalten können, wenn Sie den
Karren in die richtige Richtung lenken können, dann sollten sie das
schnellstens tun. Und das können sie beim Umfang dieser Bestimmungen und
einzuhaltenden Formalien nach meiner Ansicht nur mit einem Fachmann –
wissen Sie, mit so einem, der auch mal Grippe bekommt.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die für Sie richtige Lösung finden,
damit Sie Ihre Ziele verwirklichen können und Ihnen alles das gelingt, was
Sie sich vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf kurz nach Beginn eines hoffentlich
schönen Tages mit ohne viel Formalien und nur guten Ergebnissen


Uwe Oertel

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 05:07:3904.02.2004
Friedrich Butzmühlen wrote:

> Sehr geehrter Herr Oertel,

> es ist tatsächlich so wie Sie es annehmen: Sie müssen der GmbH das
> entnommene Geld wie unter fremden Dritten üblich zurückzahlen – oder mit
> einer Ausschüttung oder Gehaltsaufrechnungen ausgleichen. Aber auch hier
> sind eine Fülle von Formalien zu beachten. Diese Formalien sind dermaßen
> umfangreich und für Sie wirtschaftlich bedeutsam, dass eine externe
> Bearbeitung hier im Forum grob fahrlässig wäre.

> Auch der Hinweis von Herrn Peter Lahmann ist zu beachten: War die Gründung
> rechtlich einwandfrei? Sind Sie persönlich wirklich aus der Haftung raus?
> War zum Zeitpunkt der Eintragung noch das haftende Eigenkapital in voller
> Höhe vorhanden?

Ja, hier kann ich beruhigen. Es war tatsächlich wie Herr Lahmann sagte ein
"Sachgründung" bei der alles und wirklich alles von der einen Firma in die
andere ging und das haftende Eigenkapital war auch tatsächlich zum
Zeitpukt der Eintragung genügend vorhanden.
Ich denke da gibts keine Probleme.

> Wenn Sie da Fehler gemacht haben, kann das Ihre Existenz bedrohen. Das
> erste, was ein Insolvenzverwalter macht, ist nachzuschauen, ob diese
> Formalien buchstabengerecht eingehalten wurden. Wenn nicht, dann können
> Sie der liebste Mensch auf diesem Erdball sein, er holt sich alles von
> Ihnen. Denn davon lebt er – und sagt: „Im Interesse der Gläubiger“.

Got sei dank hat die Firma bisher alle Verbindlichkeiten beglichen und
kann außer mit den Steuerschulden (Kapitalertragssteuer,
Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer)die nun, wie auch immer die
Sache mit den Privatentnahmen gestaltet wird, noch anfallen werden.
Es gibt als keine anderen Gläubiger.

> Ich hoffe sehr, dass es zu einer solchen Situation nicht kommt, auch
> später nicht kommt. Aber wenn Sie das gestalten können, wenn Sie den
> Karren in die richtige Richtung lenken können, dann sollten sie das
> schnellstens tun. Und das können sie beim Umfang dieser Bestimmungen und
> einzuhaltenden Formalien nach meiner Ansicht nur mit einem Fachmann –
> wissen Sie, mit so einem, der auch mal Grippe bekommt.

Hatte bisher leider kein Glück und die "Fachmänner" sind alle an der
Grippe gestorben.
Nr. 1 hat mich bei Firmengründung so gut beraten, daß ich verpasst habe
die freiwillige Renteneinzahlung weiter führen zu können. Ergo
Altersversorgung auf dieser Linie gekappt. Und außer Gebühren nicht
beraten.
Nr. 2 hatt nie Termine eingehalten, so daß FA immer drängeln und mahnen
mußte.
Nr. 3 hatt mich überzeugt, daß die GmbH für mich die Lösung wäre um gute,
überdurchschnittliche Gewinne über Pensionsrückstellungen steuermindern
aufsparen zu können.(Wobei die Höhe rückwirkend ab Firmengründung
berechnet werden könnte.)Hatt auch vergessen zu erwähnen dass es nun
keinen Gewerbesteuerfreibetrag mehr gibt, das die Körperschaftssteur 25 %
abzüglich eines Freibetrages von 3-tausend und epes ist und das es die
Probleme geben wird, die in dem Forum hier schon beschrieben wurden.
Alles "schei......."
Und ein neuer Doktor kann auch wieder selbst krank werden. Und der gibt
mir dann wieder eine Medizin nach dem Motto "Zu Risiken und
Nebenwirkungen....."

> Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die für Sie richtige Lösung finden,
> damit Sie Ihre Ziele verwirklichen können und Ihnen alles das gelingt, was
> Sie sich vornehmen.

Danke, mache ich für mich und für alle anderen die Probleme haben und
allein irgenwo herumgrübeln auch.


> Mit freundlichen Grüßen

> Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf kurz nach Beginn eines hoffentlich
> schönen Tages mit ohne viel Formalien und nur guten Ergebnissen

Oh jaaa!!!! Das wäre doch mal was.
Werde jetzt also mal die Sache angehen und mal losbuchen.

Auch mit besten Grüßen an alle, die sich mit mir Gedanken machen.

Uwe Oertel

Uwe Oertel

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 05:21:0104.02.2004
Peter Lahmann wrote:

> Hi Uwe,

> leider hast Du ein paar Probleme und nicht alles lässt sich so so einfach
> erklären:

> 1.) Herr Butzmühlen hat natürlich recht, dass Du keine Privatentnahmen
> mehr tätigen konnten - bei der GmbH gilt das sog. Trennungsprinzip, d.h.
> zivil- und steuerrechtlich sind die Vermögenssphären von GmbH und
> Gesellschafter strikt zu trennen. Sprich: Die Auszahlungen, die Du vor
> Vorliegen eines Dienstvertrages vorgenommen hast, sind keine
> Privatentnahmen, da eine GmbH diese per se nicht kennt. In der Tat hat die
> GmbH damit eine Forderung gegen Dich begründet. Diese solltest Du - wie
> von Herrn Butzmühlen zutreffend ausgeführt - wie unter fremden Dritten
> verzinsen, denn im Fehlen einer angemessenen Verzinsung liegt eine
> aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses veranlasste verhinderte
> Vermögensmehrung, die damit eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt
> und den gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Steuerbilanzgewinn der GmbH
> außerbilanziell erhöht.

Na gut, wenn es denn unbedingt sein muß mit den Zinsen, ob wohl sagen wir
2,5% ausreichend sind, so unter fremden Freunden??

> 2.) Zivilrechtlich steht der GmbH ein Anspruch gegen Dich aus
> Leistungskondiktion wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu bzw. bei
> einer vertraglichen Abrede eine Forderung aus einem Darlehensvertrag, der
> offenbar im Kontokorrent geführt wird.

> 3.) Soweit die GmbH über ausreichenden Handelsbilanzgewinn verfügt, den
> sie ausschütten kann, kann die GmbH sicherlich eine ordentliche
> Gewinnausschüttung beschließen, die Du gegen Deine Verbindlichkeit gegen
> die GmbH in Aufrechnung bringen kannst. Vergiss' bitte nicht, dass im
> Aufrechnungszeitpunkt ein Zufluss vorliegt, so dass sowohl die GmbH
> Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag anmelden und abführen muss
> wie auch Du die Einnahmen in diesem Zeitpunkt (d.h. im betreffenden
> Veranlagungszeitraum) als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern musst.

Verstehe dass ich auf die Ausschüttung Kapitalertragssteuer zahlen muß.
Würde sich ja ganz gut treffen, da ich einige "Verluste" aus
Kapitalerträgen aus dem vergangen Jahr vor mir herschiebe. Aber wieso die
GmbH. Diese doch allenfalls auf das Darlehen anfallenden Zinsen und nicht
auf die Rückzahlung, wenn die Tantieme durch Verrrechnungsausgleich mit
den Forderungen an den Gesellschafter nicht zur Auszahlung kommt.

> 4.) Deine "Firmenumwandlung (...) zum 1. Oktober rückwirkend zum 01.01.
> 2003 rechtswirksam" sollte Dir ein bisschen (oder auch ein bisschen mehr)
> Sorgen machen: Eine formwechselnde Umwandlung liegt nicht vor, da dies aus
> einem Einzelunternehmen nach dem Umwandlungsgesetz nicht möglich ist. Es
> liegt daher wohl eine Einbringung eines Betriebs in eine
> Kapitalgesellschaft durch Sachgründung vor. Ist nur zu hoffen, dass Dein
> Steuerberater keine verdeckte Sachgründung gemacht hat. Steuerlich ist
> übrigens nur eine Rückwirkung um acht Monate zulässig (§ 20 Abs. 8
> UmwStG). Sieht nach Deinen Angaben nicht so gut aus... die Eintragung in
> das Handelsregister ist konstitutiv, also erst mit der Eintragung wirksam
> geworden. In dieser Hinsicht solltest Du mal einen Steuerberater oder
> Rechtsanwalt - am besten mit Doppelqualifikation - konsultieren,
> möglicherweise auch in Hinblick auf eine Haftung Deines vormaligen
> Beraters...

Richtig, war eine Sachgründung. Gesamte Firma alt ist in gesamte Firma neu
übergegangen und wirklich gesamte. Kapitaldecke war zum
Eintragungszeitpunkt mehr als genügend.

> 5.) Das "ordentliche 13. Gehalt" kraft Gesellschafterbeschlusses stellt
> m.E. eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, da es an einer vorherigen
> schriftlich fixierten Abrede fehlt. Eine Nachholung ist m.E. hier nicht
> möglich.


> Viel Erfolg noch bei Deinem Jahresabschluss!

Danke, das wünsche ich mir auch.

> Peter Lahmann

Und ich danke auch Ihnen, dass Sie sich mit meinen Problem beschäftigt
haben.
Siehe auch Anwort an Herrn Friedrich Butzmühlen.

Viele Grüße vom Main von Uwe Oertel

Matthias Koehler

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 05:13:0904.02.2004
[Uwe:]

> Got sei dank hat die Firma bisher alle Verbindlichkeiten beglichen und
> kann außer mit den Steuerschulden (Kapitalertragssteuer,
> Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer)die nun, wie auch immer die
> Sache mit den Privatentnahmen gestaltet wird, noch anfallen werden.
> Es gibt als keine anderen Gläubiger.

Du musst eben immer nur daran denken, dass es bei einer GmbH ganz anders ist
als bei einem Einzelunternehmen: Also zwei getrennte Personen. Eine
juristische und eine natürliche. Da gibt es keine Privatentnahmen, sondern
Du als Mensch musst Dir ein Gehalt auszahlen - und was darüber hinaus geht,
hat den Charakter eines Darlehens. Da ist es doch als Einzelunternehmer viel
leichter: Alles, was übrig bleibt, gehört mir... :-))

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Peter Lahmann

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 16:55:3704.02.2004
Da habe ich noch einen Hinweis vergessen:

Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie im Anhang Angaben nach § 285 Nr. 9
lit. c HGB machen müssen. Nämlich über den Kredit, den die GmbH Ihnen als
GF gewährt hat nebst Zinssatz und wesentlichen Konditionen.

Außerdem nicht vergessen, dass Sie die Forderung der GmbH gegenüber Ihnen
als Gesellschafter entweder gesondert ausweisen oder im Anhang angeben
müssen. Einen Mitzugehörigkeitsvermerk können Sie sich sparen, da Sie die
Bilanz nur nach den Gliederungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufstellen müssen.


Viele Grüße

Peter Lahmann

Peter Lahmann wrote:

> Hallo Herr Oertel,

> zu Ihren weiteren Fragen:

> 1.) 2,5 % unter Freunden wird nicht reichen - denn da ist der Haken: Es
> muss eben wie unter fremden Dritten verzinst werden, nicht wie unter
> Freunden. 2,5 % sind zu wenig. Sie sollten einen risikoadäquaten Zinssatz
> wählen, darüber eine schriftliche Abrede treffen und jedenfalls nicht
> unter 2 % über dem Basiszinssatz bleiben.

> 2.) Sind Sie sich sicher, dass Sie "Verluste aus Kapitalerträgen" hatten?
> Klingt eher nach Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, aber die
> sind nur untereinander abziehbar. Hätten Sie in der Tat negative Einkünfte
> aus Kapitalvermögen gehabt, wären die gegen Ihre - offenbar vorhandenen -
> Einkünfte aus Gewerbebetrieb verrechnet worden (im Rahmen der
> Höchstbeträge). Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wären
> jedenfalls nicht mit einer Gewinnausschüttung verrechenbar (insoweit kein
> vertikaler Verlustausgleich).

> 3.) Die GmbH muss auf die Gewinnausschüttung natürlich keine Steuern
> zahlen - sie darf nur nicht brutto gleich netto ausschütten. Sie muss von
> der Gewinnausschüttung Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag
> einbehalten, beim Finanzamt anmelden und abführen. Sie erteilt Ihnen dafür
> eine Steuerbescheinigung, auf der diese Abzugsbeträge ausgewiesen werden
> und die Sie in Ihrer privaten Steuererklärung wie eine
> Einkommensteuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer anrechnen
> (Quellenabzugsverfahren, so wie auch bei der Lohnsteuer).


> Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

> Peter Lahmann

Peter Lahmann

не прочитано,
4 февр. 2004 г., 16:49:4204.02.2004
Hallo Herr Oertel,

zu Ihren weiteren Fragen:

1.) 2,5 % unter Freunden wird nicht reichen - denn da ist der Haken: Es
muss eben wie unter fremden Dritten verzinst werden, nicht wie unter
Freunden. 2,5 % sind zu wenig. Sie sollten einen risikoadäquaten Zinssatz
wählen, darüber eine schriftliche Abrede treffen und jedenfalls nicht
unter 2 % über dem Basiszinssatz bleiben.

2.) Sind Sie sich sicher, dass Sie "Verluste aus Kapitalerträgen" hatten?
Klingt eher nach Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, aber die
sind nur untereinander abziehbar. Hätten Sie in der Tat negative Einkünfte
aus Kapitalvermögen gehabt, wären die gegen Ihre - offenbar vorhandenen -
Einkünfte aus Gewerbebetrieb verrechnet worden (im Rahmen der
Höchstbeträge). Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wären
jedenfalls nicht mit einer Gewinnausschüttung verrechenbar (insoweit kein
vertikaler Verlustausgleich).

3.) Die GmbH muss auf die Gewinnausschüttung natürlich keine Steuern
zahlen - sie darf nur nicht brutto gleich netto ausschütten. Sie muss von
der Gewinnausschüttung Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag
einbehalten, beim Finanzamt anmelden und abführen. Sie erteilt Ihnen dafür
eine Steuerbescheinigung, auf der diese Abzugsbeträge ausgewiesen werden
und die Sie in Ihrer privaten Steuererklärung wie eine
Einkommensteuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer anrechnen
(Quellenabzugsverfahren, so wie auch bei der Lohnsteuer).


Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!

Peter Lahmann

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