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Verlustvortrag und Gewinnausschüttung

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Karin

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Dec 29, 2003, 8:19:12 AM12/29/03
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Hallo, --- ich hatte die Frage schonmal vor 2 Wochen eingestellt,
habe aber leider kein Feedback bekommen.
Ist die Frage wirklich so schwierig, dass sie nur ein
Steuerberater beantworten kann oder ist sie nur im
"allgemeinen Update-Rummel" untergegangen?
Danke - Gruß Karin ---

wie bucht man (finanzamtlich korrekt) im SKR04 folgende Sachverhalte:

1. Verlustvortrag aus 2001 wird mit Gewinn aus 2002 verrechnet
im Buchungsjahr 2003
(beide EB-Werte stehen auf den ".. vor Verwendung"-Konten
2. Gewinnausschüttung eines Teils des Gewinns 2002 im Buchungsjahr 2003.
Muß man buchungstechnisch mit dem "Rest" des 2002er Gewinns noch
irgendetwas machen, wenn man diesen in 2004 ausschütten will oder
bleibt der auf dem "..vor Verwendung"-Konto stehen?
3. "Quellensteuer" und Soli für den ausgeschütteten Gewinn.

Kann der Buchhalter zu 2. und 3. eigentlich die Steuerbescheinigungen
für die Gesellschafter und die Anmeldeformulare für's Finanzamt ausfüllen?
(Falls nein, kann das ggfs. ein anderes Lexware-Produkt?)

Danke

Karin


Günter

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Dec 29, 2003, 12:19:58 PM12/29/03
to
Hallo Karin,

am besten wohl mit Beispiel (glatte Beträge, nicht berechnet).
Verlustvortrag 31.12.2001 = 5.000,00 / Gewinn 2002 = 20.000,00 /
Ausschüttung für 2002 in 2003 = 12.000,00.

1. In den EBs 2003 werden Gewinn- u. Verlustvortrag saldiert auf das Konto
2970 gebucht = 15.000,00
2. Die Gewinnausschüttung von netto ca. 9.000,00 buchen Sie 2970 an Bank
3. Die abzuführende KapErtSteuer + Soli von ca. 3.000,00 buchen Sie
ebenfalls
2970 an Bank
4. Damit bleiben auf Konto 2970 noch die restlichen ca. 3.000,00 noch nicht
verwendeten Gewinn-Reste, dazu kommt das Ergebnis 2003 und anschliessend
ein Beschluss der Gesellschafter über Vortrag oder Ausschüttung.

Mir ist kein Lexware-Produkt bekannt, welches die Kapitalertragsteuer und
die Netto-Ausschüttungen + die Steuerbescheinigungen berechnen und/oder
drucken kann. Das sollte derjenige machen, der auch die
Körperschaftsteuererklärung dieser Firma erstellt (wahrscheinlich ein
Steuerberater, die haben die Datev-Programme dafür). Im Rahmen der
KSt-Erklärungen laufen die anderen Dinge quasi als "Nebenprodukt" mit.
Ausserdem hat der Stb. zu prüfen, ob die Bilanz von den Gesellschaftern
"festgestellt" ist und ob ein ordnungsgemäßer Gewinnverwendungsbeschluss
vorliegt - das sind die Grundlagen für eine Gewinnausschüttung.
Viele Grüße, Günter

weber-itc GmbH Marco Weber

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Dec 30, 2003, 11:10:28 AM12/30/03
to
Hallo Günter,

da bleibt nur ein kleines Problem. Die Steuern werden erst im Januar 2004 an
das FA überwiesen.
Auf welchem Verbindlichkeitenkonto muß ich (die ja bereits "angefallene")
Steuer denn
verbuchen?

Danke

Gruß
Karin
"Günter" <m.g-w...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Q70$7$izDH...@star.lexware.de...

Uwe Schellscheidt

unread,
Dec 31, 2003, 6:43:44 AM12/31/03
to
Hallo

eine Kapitalertragsteuer (und SolZ) für eine im alten Jahr beschlossene
Gewinnausschüttung ist als Verbindlichkeit auszuweisen. Dafür bietet sich
das Konto "Verbindlichkeiten aus Betriebssteuern" an. Die Kontonummer findet
man im Lexware buchhalter unter ?/Kontierungs-ABC.

Beispiel: Gewinnausschüttung im Dezember 2003
Folge: Fälligkeit KapErtrSt am 10.01.2004
weitere Folge: Verbindlichkeit zum 31.12.2003
Buchung: Gewinnvortrag an Verbindlichkeit aus Betriebssteuern

Gruß und guten Rutsch
Uwe Schellscheidt


"Günter" <m.g-w...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:b2JqhF5...@star.lexware.de...
> Hallo Karin,
>
> ich würde das auf 2970 bis zur Zahlung stehen lassen, weil es ein
> "typisches" Konto dafür nicht gibt. 3700 trifft nicht zu, weil es keine
> "betrieblichen Steuern und Abgaben" sind, sondern Gewinnanteile, die für
> die Gesellschafter an das Finanzamt quasi als
> Einkommensteuer-Vorauszahlung weitergeleitet werden. Wenn Sie es unbedingt
> buchen wollen, halte ich das allgemeine Konto "sonstige Verbindlichkeiten"
> 3500 für am besten geeignet.
> Viele Grüße, Günter

Günter

unread,
Dec 31, 2003, 6:29:41 AM12/31/03
to
Hallo Karin,

ich würde das auf 2970 bis zur Zahlung stehen lassen, weil es ein
"typisches" Konto dafür nicht gibt. 3700 trifft nicht zu, weil es keine
"betrieblichen Steuern und Abgaben" sind, sondern Gewinnanteile, die für
die Gesellschafter an das Finanzamt quasi als
Einkommensteuer-Vorauszahlung weitergeleitet werden. Wenn Sie es unbedingt
buchen wollen, halte ich das allgemeine Konto "sonstige Verbindlichkeiten"
3500 für am besten geeignet.
Viele Grüße, Günter

weber-itc GmbH Marco Weber wrote:

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