meine Frage vom 02.05. ist vielleicht untergegangen. Deshalb stelle ich
sie jetzt noch einmal.
Ich habe einen Bekannten. -Einzelunternehmen -
Er führt einen Imbiss mit einer Comp.kasse,die 16 % und 7 % Erlös
ausweist. Außerdem steht auf dem Tageszettel der Kasse, ein Zählbestand
und ein kassierter Bestand. D.h. die Imbissverkäufer müssen zuerst das
Geld zählen,
diesen Betrag in die Kasse tippen und dann kann er erst die Taste für den
kassierten Bestand drücken. So kann´es dazu kommen, daß die Kasse eine
Differenz ausweist. Es sind zwar immer nur kleine Differenzen, so 1,50
Euro oder so aber auch diese müssen für den evtl. kommenden Prüfer ja
korrekt verbucht sein, oder?
Muß dieser Zettel aufgehoben werden oder kann man einen
eigenen handgeschriebenen Tageseinnahmenzettel anfertigen?
Was muß man mit der Differenz machen? Wird das als Privateinlage oder
-entnahme gebucht?
Oder muß der kassierte Minus- bzw. Plusbestand als Erlös gebucht werden?
Und wenn mit welcher Steuer 16 % oder 7 %?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
Liebe Grüße aus der Pfalz
Petra
als Erlös gebucht werden muß der Betrag, der laut Kassenstreifen
eingegangen ist.
Fehlbeträge in der Kasse sind als Forderungen gegenüber Personal zu
buchen.
Wenn der Geschäftsinhaber diese Forderung aus betrieblichen Gründen nicht
geltend machen will - weil sonst der letzte Mitarbeiter wegläuft -, dann
handelt es sich hier um eine Betriebsausgabe, die Sie bitte ohne Vorsteuer
buchen.
Wenn der Betriebsinhaber diese Forderung aus persönlichen Gründen nicht
geltend machen will, weil die Kassiererin sich z.B. mit ihm heute abend
verabredet hat, dann liegt eine Privatentnahme vor.
Bei größeren Beträgen könnte eine ergänzende Betrachtung erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf kurz vor dem japanischen Essen