Wann bekomme ich wieder die Möglichkeit, bei jeder Buchung eine
Kostenstelle einzugeben? So ist es mir nicht mehr möglich, bei den
gebuchten Anlagevermögen herauszufinden, zu welcher Kostenstelle ich die
Abschreibungen verbuchen kann.
mfg Martin
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Kostenstellen sind nur bei den GuV-Konten anzugeben, nicht jedoch bei den Bilanzkonten.
Wenn Sie also im Anlagevermögen umfangreiche Werte verwalten hinterlegen dabei Sie im
Anlagen-Programm eine Kostenstelle für die Afa.
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Freundlichen Gruß aus dem Filstal im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl
vom Team www.sonderhomepage.de - User helfen Usern
Afa funktioniert bei mir nicht:
- Der alte wird bei mir nur auf den NT Rechner angeboten, wenn ich die
Daten zum Notebook (XP Home Edition) übertrage, kann ich sie dort nicht
weiter verarbeiten. Außerdem ist der alte Afa eine Zumutung.
- Der neue Afa geht auf meinem NT Rechner nicht. Fehlermeldung, weil ich
angeblich nicht genügend Rechte habe, was aber definitv gelogen ist.
Darüber hinaus will ich, daß es so geht, wie in der alten 6er Version,
da konnte ich auch die Kostenstellen vergeben wie ICH wollte und nicht
wie Lexware glaubt, daß es Sinn macht. Ich lasse mir von den
Softwareherstellern nicht vorschreiben, wie ich mit MEINEN Kostenstellen
umgehe.
mfg Martin
Na und was die Kostenstellen betrifft - Lexware ist hier einfach nach der Logik vorgegangen, daß
eine Kostenstellenauswertung normalerweise ja nur bei Kosten und Erträgen Sinn macht, daher die
Einschränkung auf GuV-Konten. Da läßt sich auch nichts daran drehen. Es ist ein Standard-Programm.
> Sprichst Du vom Afa-Rechner im Buchhalter? Ich nicht - ich meine das
Programm "Lexware anlagen", ein
> Voll-Programm mit *allen* Möglichkeiten.
Im AfA-Rechner ist die Kostenstelle ebenfalls hinterlegbar. Ansonsten ist es
eben nur ein "kleines Tool". Wer die vollen Möglichkeiten der
Anlagenverwaltung braucht, sollte tatsächlich das Vollprogramm
Anlagenverwaltung kaufen.
> Na und was die Kostenstellen betrifft - Lexware ist hier einfach nach der
Logik vorgegangen, daß
> eine Kostenstellenauswertung normalerweise ja nur bei Kosten und Erträgen
Sinn macht, daher die
> Einschränkung auf GuV-Konten. Da läßt sich auch nichts daran drehen. Es
ist ein Standard-Programm.
Ich möchte sogar einen Schritt weiter gehen: Das es in der Vergangenheit die
Möglichkeit gab, Non-GuV-Konten mit Kostenstelle zu buchen, war ein Bug. Und
dieser Bug wurde beseitigt.
Freundliche Grüße von der schönen hessischen Bergstraße
Axel Maurer
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
das sehe ich zwar nicht so, aber ich muß wohl damit leben. 8-(
mfg Martin
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