1. im SKR03 finde ich das konto 1548 (VStim Folgejahr abziehbar),
was bedeutet das? wann wird es angewandt?
vielen Dank.
Marion
wenn Sie im neuen Jahr Rechnungen (mit rg.-Datum neues Jahr) für das alte
Jahr erhalten, buchen Sie im alten Jahr den Nettobetrag auf das
Kostenkonto und die Vorsteuer auf 1548, denn die Vorsteuer dürfen Sie erst
dann abziehen, wenn Ihnen der Beleg vorliegt - obwohl die MWSt gezahlt
werden muss, wenn die Leistung erbracht ist, auch wenn sie noch nicht
berechnet wurde. Im neuen Jahr buchen Sie den Saldo um auf "abziehbare
Vorsteuer", dann läuft das in die UStVA.
Viele Grüße, Günter
dieses Konto ist bei Bilanzierern anzuwenden. Die Vorsteuer der
Telefonrechnung für Dezember z.B. müsste eigentlich immer so abgegrenzt
werden.
Viele Grüße
Gaby