kann mir bitte jemand sagen, wie ich im SKR-03 einen Kassenfehlbetrag
korrekt buchen muss?
Es sind definitiv 123,- Euro zu wenig in der Kasse, und trotz ausgiebiger
Fehlersuche ist der Betrag nirgends zu entdecken. Alle anderen Konten
stimmen perfekt.
Der Steuerberater sagt:
"Komm her, schreib' dir schnell 'nen Eigenbeleg und buche das als
Privatentnahme (Konto 1800). Das ist sauber und geht schnell."
Mein Chef springt bei diesem Vorschlag im Dreieck und meint:
"Was? Spinnt der? Ich buche das doch nicht als eigene Entnahme. Wäre ja
wohl noch schöner. Buch das gefälligst auf 2000 "Außerordentliche
Aufwendungen"
Tja, was soll ich machen? Wer hat Recht? Und wie muss ich einen
Kassenfehlbetrag tatsächlich buchen?
Vielen Dank für jede Hilfe
und freundliche Grüße
Sonja Cassens
die Kasse kann nicht "nicht stimmen". Irgendwo haben Sie sich entweder
verrechnet oder flasch gebucht. Hart, aber wahr.
Wenn Sie den Fehler nicht finden, gibt es keine "richtige Vorgehensweise",
denn beides ist eine Krücke - und die eine genauso gut oder schlecht wie
die andere.
Also finden Sie die Abweichung oder wählen Sie eine der Krücken.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf vor der Morgenzeitung
> Guten Morgen Frau Cassens,
> die Kasse kann nicht "nicht stimmen". Irgendwo haben Sie sich entweder
> verrechnet oder flasch gebucht. Hart, aber wahr.
Wieso kann eine Kasse nicht "nicht stimmen" ?
Ich kann mich doch beim Wechselgeld herausgeben verrechnen ? Einen solchen
Fehler kann doch keiner mehr finden ? Und dann muß es doch irgendwie zu
buchen sein ? Also ich würde den Fehlbetrag auch nicht über das
Privatkonto buchen.
mfG
Martin Pfeuffer
Recht haben ist so ne Sache......
Man kann sowohl als auch.
Warscheinlich hast du oder wer auch immer mal 123,00 Euro zuviel
herausgegeben.
Oder evtl. einen Zahlendreher drin ?
Buche deinem Chef zuliebe auf außerordenliche Aufwendungen.
Gruß
Britta
wenn es so ist, wie von Ihnen geschildert, dann stimmt die Kasse doch,
dann haben sie doch den konkreten Grund für den Fehlbetrag.
Dieser Betrag wird dann entweder auf Forderung gegenüber Personal gebucht
oder diese Forderung kann nicht geltend gemacht werden und wird als
uneinbringliche Forderung in den Aufwand gebucht.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf am Rhein in der Abendsonne kurz vor
dem Abendessen - paßt irgendwie
Einen herrlich sonnigen Gruß an alle!
Ich danke (wenn auch spät, aber nicht weniger herzlich) allen, die mir
immer so schnell helfen.
Werde also meinen Chef zufrieden stellen.
(Tja, er ist der Boss ...)
Danke nochmal
und herzliche Grüße
Sonja Cassens