ich werde in diesem Jahr erstmalig die Buchhaltung unserer Firma (GmbH,
IT-Dienstleistungsbereich) mit dem Lexware Buchhalter erledigen. Bei der
Wahl des Kontenrahmens allerdings habe ich mich noch nicht zwischen
SKR03 und SKR04 entscheiden können. Gibt es eigentlich "schlagende"
Argumente für den einen oder anderen oder ist das eine reine
"Glaubensfrage"?
MIt freundlichen Grüßen,
Christian Schäffer
> Bei der Wahl des Kontenrahmens
> allerdings habe ich mich noch nicht zwischen SKR03 und SKR04
> entscheiden können. Gibt es eigentlich "schlagende" Argumente
> für den einen oder anderen oder ist das eine reine
> "Glaubensfrage"?
Eigentlich ist es eine "Glaubensfrage". Die enthaltenen Konten
sind identisch, nur die Reihenfolge ist eine andere. Den SKR03
sollte jeder Steuerberater auswendig "singen" können; beim SKR04
bin ich nicht mal sicher, dass das vom "Blatt" funktioniert :-))
Ich habe zwar keine Zahlen, aber glaube, dass die überwiegende
Mehrzahl der Steuerberater mit dem SKR03 arbeitet. Von daher
würde ich Ihnen den SKR03 empfehlen.
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team http://Sonderhomepage.de
- User helfen Usern (UhU) -
*Hüstel* Bin zwar nur angestellt, aber kann den SKR 04 singen (ohne Blatt)...
> Ich habe zwar keine Zahlen, aber glaube, dass die überwiegende
> Mehrzahl der Steuerberater mit dem SKR03 arbeitet. Von daher
> würde ich Ihnen den SKR03 empfehlen.
Das kippt gerade um!
Aber mal zur Erläuterung:
Der SKR 04 geht nach dem Abschlußgliederungsprinzip vor. D.h.:
Die Gliederung der Konten folgt der Gliederung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung, wie sie durch das HGB für große
Kapitalgesellschaften vorgegeben werden. Die Zuordnung der
Konten erfolgt nach der Struktur der Bilanz in Aktiv- und Passivkonten
sowie nach der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung in
Ertrags - und Aufwandskonten. (siehe hierzu §§ 265, 266 und 275 HGB).
Der Jahresabschluß wird so rationalisiert,
Der SKR 03 geht nach dem sogenannten Prozeßgliederungsprinzip vor:
Hier erfolgt die Anordnung der Konten im Kontenrahmen in Angleichung
an den Arbeitsprozeßverlauf in einem Industriebetrieb: Die Reihenfolge
der Kontenklassen folgt dem normalen Durchfluss der Werte durch das
Unternehmen, angefangen bei den Beständen des AV bis hin zu den
Umsatzerlösen.
Eric
das Stichwort "Industriebetrieb" scheint mir hier wichtig zu sein. Was
mich im Moment eher zum SKR04 tendieren lässt (abgesehen davon, dass mir
BWL-technisch die Struktur besser gefällt) ist, dass beim SKR03 ganze
Kontenklassen für Wareneingang- bzw. Bestände (Klassen 3 und 7) benutzt
werden, die wohl tatsächlich für >produzierende< Betriebe gedacht sind.
Würden Sie sich der Meinung anschließen, dass im Dienstleistungsbereich
der SKR04 passender (naheliegender) ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schäffer
Eric Lorenz schrieb:
> Das kippt gerade um!
>
> Aber mal zur Erläuterung:
>
> Der SKR 04 geht nach dem Abschlußgliederungsprinzip vor. D.h.:
> Der SKR 03 geht nach dem sogenannten Prozeßgliederungsprinzip vor:
Warum denn nicht. In dem letztes Büro, wo ich gearbeitet habe, wurde nur mit dem SKR 04 gearbeitet.
Mir gefällt der auch besser. Gerade weil er am HGB ausgerichtet ist.
Eric
hab mal wieder geschmunzelt, beim Lesen Ihres Eintrags. Und kanns mir
nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass DATEV selbst zwischenzeitlich
mit dem SKR04 schult.
Hallo auch alle andern,
die meisten Steuerberater lernen einen Kontenrahmen auswendig und der muss
für alles herhalten.
Ach ja, was ich in den Einträgen vermisse: Ich habe aus der Frage
verstanden, dass es die Firma bereits gibt, also muss die Buchhaltung
bisher ja auch gemacht worden sein. Ohne Not sollte man keinesfalls vom
bestehenden Kontenrahmen abweichen. Also wäre für mich der erste Schritt
zu klären, welcher Kontenrahmen gilt denn bisher - und damit würde ich
weiter machen.
Schöne Grüße
Monika Labrenz
"Eric Lorenz" <elo...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:U7sg$8bDEH...@star.lexware.de...
Hallo!
"M. Labrenz" <ma...@monikalabrenz.de> schrieb
> Hallo auch alle andern,
>
> die meisten Steuerberater lernen einen Kontenrahmen auswendig und der muss
> für alles herhalten.
Na! Warum ist das denn so. Weil es die Arbeit erleichtert und entsprechen
auch
alles ziemlich abdeckt. Viele Berater entwickeln aus dem SKR 04 einen
Kanzlei-
Kontenrahmen. Solange nicht irgendwelche anderen KR verwendet werden (VW,
Ärzte etc.) erfüllt er auch durchaus seinen Zweck.
> Ach ja, was ich in den Einträgen vermisse: Ich habe aus der Frage
> verstanden, dass es die Firma bereits gibt, also muss die Buchhaltung
> bisher ja auch gemacht worden sein. Ohne Not sollte man keinesfalls vom
> bestehenden Kontenrahmen abweichen. Also wäre für mich der erste Schritt
> zu klären, welcher Kontenrahmen gilt denn bisher - und damit würde ich
> weiter machen.
Muss nicht, kann. Gerade am Beginn eines neuen Jahres bietet es sich auch an
an, von 03 auf 04 zu wechseln.
...nein, keinesfalls, weil ja - zumindest bei Lexware - der Wechsel des
Kontenrahmens auch die Neuanlage der Firma bedingt. Und das ist dann
zumindest mit "einigem Aufwand" verbunden. Wenn gleichzeitig im LFO mit Lohn
und Faktura gearbeitet wird, sogar nur mit "viel Aufwand"!
Viel einfacher geht es (seit der Version 2004) mit der
"Datev-Kontenzuordnung" im Bereich "Verwaltung". Damit lassen sich die
Transfer-Daten zum StB zuordnen...
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)
Na! Warum ist das denn so. Weil es die Arbeit erleichtert und entsprechen auch
alles ziemlich abdeckt. Viele Berater entwickeln aus dem SKR 04 einen Kanzlei-
Kontenrahmen. Solange nicht irgendwelche anderen KR verwendet werden (VW,
Ärzte etc.) erfüllt er auch durchaus seinen Zweck.
> Ach ja, was ich in den Einträgen vermisse: Ich habe aus der Frage
> verstanden, dass es die Firma bereits gibt, also muss die Buchhaltung
> bisher ja auch gemacht worden sein. Ohne Not sollte man keinesfalls vom
> bestehenden Kontenrahmen abweichen. Also wäre für mich der erste Schritt
> zu klären, welcher Kontenrahmen gilt denn bisher - und damit würde ich
> weiter machen.
Muss nicht, kann. Gerade am Beginn eines neuen Jahres bietet es sich auch an
an, von 03 auf 04 zu wechseln. Das ist für jemanden (z.b. für mich) dann nur noch eine
Fingerübung...
Eric
wenn Du Dich mit den Gliederungen von Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB
auskennst, solltest Du den SKR04 nehmen (die Argumente wurde hier schon
genannt). Wenn Du Dich damit nicht gut auskennst, solltest Du trotzdem den
SKR04 nehmen, denn dann wirst Du Dich bald mit den Gliederungen besser
auskennen :-)
Und solltest Du bei irgendwelchen Aktivitäten einen Steuer- oder anderen
Berater hinzuziehen, der auf SKR03 "besteht", kannst Du ihn ja mal gleich
fragen, ob er sich seit dem BiRiLiG auch in den anderen Rechtsgebieten
nicht fortgebildet hat ;-)))
Viele Grüße und viel Erfolg
Peter Lahmann
>
> Und solltest Du bei irgendwelchen Aktivitäten einen Steuer- oder
> anderen Berater hinzuziehen, der auf SKR03 "besteht", kannst Du ihn
> ja mal gleich fragen, ob er sich seit dem BiRiLiG auch in den anderen
> Rechtsgebieten nicht fortgebildet hat ;-)))
>
>
Pah, was hat ein SKR mit Fortbildung zu tun? Der 04er ist ein reines
Kunstgebilde. Im BiRiLiG steht nichts über Kontenpläne, nur über
Bilanzausweise. Und die kann der 03er so gut wie der 04er.
Und Berater haben meist nicht nur eine Buchhaltung, die man vielleicht mal
eben umstellt.
Eine solche Maßnahme macht in einem Büro für mich nur Sinn, wenn man ALLE
umstellt. Das funktioniert aber kaum und schon hat man ein Durcheinander.
Vielleicht noch ein Beispiel:
Man hat in einem anderen Programm mit großem finanziellen Aufwand ein
Berichtswesen erstellt, über welches sämtliche Mandante abgewickelt werden.
Jede Bilanz/EÜR sieht danach formell/im Layout, etc. gleich aus. Das
Programm ersetzt mehr als 90% der ständigen Text-Tipperei. Es bekommt
natürlich die sich ständig ändernden Zahlen aus der Buchhaltung beigestellt.
Würde man nun einen zweiten SKR nutzen, dann verdoppelt man die
Entwicklungskosten der Musterberichte oder man kloppt das Programm für diese
Mandate in die Tonne, macht wie früher alles von Hand und haut den
zeitlichen Mehraufwand auf die Rechnung drauf. Klasse.
Mal abgesehen davon, dass im Jahr des Wechsels der Vorjahresvergleich
unmöglich wird.
Fazit:
Es gibt gute Gründe, die gegen einen willkürlichen und nicht notwendigen
Wechsel des Kontenplanes sprechen. Diese mit der Kompetenz des Beraters zu
verknüpfen, finde ich schon sehr anmaßend. Beide Pläne entsprechen der
heutigen Rechtslage.
Der 04er wurde nur erfunden, damit man beim gedanklichen Durchwandern der
Bilanz und G+V ziemlich sicher in der richtigen Kontenklasse landet.
So, und jetzt ziehe ich mich beleidigt zurück.
Gruß
Uwe Schellscheidt
ich hab's mir ja gedacht, dass ich einen Kommentar von Dir bekomme :-)))
Hab' daraufhin auch extra ein bisschen böse geschrieben... nicht umsonst
auch:
";-)))" betreffend die Fortbildung.
Aber egal: Ich halte den SKR04 für beser, gearbeitet habe ich schon mit
beiden. Den Vorjahresvergleich bekommt man schon hin, es ist nur etwas
aufwendiger. Muss man auch, sonst könnte man ja gar keinen vollständigen
Jahresabschluss machen.
Wie Du zutreffend ausführst, haben Berater "meist nicht nur eine
Buchhaltung". Das liegt ja wohl auf der Hand. Außerdem lässt es sich
vielfach de facto in größeren Kanzleien gar nicht vermeiden,
unterschiedliche Kontenrahmen zu verwenden.
Oh, dafür kann ich natürlich auch "vielelicht noch ein Beispiel" anbieten:
Kanzleiüblich ist SKR0x. Ein Mandat, Selbstbucher, mit SKR0y wird
übernommen. Der Mandant will nicht umstellen. Alternativen: Mandat
ablehnen oder in der Kanzlei unterschiedliche Kontenrahmen verwenden. So
what!?! Dann verwendet man eben unterschiedliche Kontenrahmen und fertig.
Sollte kein Problem sein.
Und auch mit dem Berichtsprogramm muss es nicht in Konflikt stehen. Nimmt
man beispielsweise - Beispiele sind ja immer sehr aussagekräftig - von
Datev BIBER oder AP comfort, hat man bei einem (Erstellungs-)Bericht
meiner Erfahrung nach kein Problem mit einem wechselnden Kontenrahmen.
Aber ich will Dir ja nicht den SKR03 madig machen - hätte ja wohl auch
kein Erfolg. Wenn man einen SKR auswendig kann, bleibt man eben lieber bei
dem althergebrachten, klar.
Ist doch ganz lustig, hier in solchen "SKR-Philosophiefragen" ein bisschen
Streitkultur und Polemik zu etablieren :-)
Nachsatz: Ich habe auch nicht geraten "willkürliche und nicht notwendige"
Wechsel den Kontenrahmens vorzunehmen. Ich habe auch nicht empfohlen, in
Kanzleien komplett umzustellen. Aber in meiner mir eigenen sprachlichen
Insuffizienz habe ich das wohl nicht richtig rübergebracht. Tut mir leid.
Viele Grüße
Peter
> ich hab's mir ja gedacht, dass ich einen Kommentar von Dir bekomme
tatsächlich?
> Aber egal: Ich halte den SKR04 für beser, gearbeitet habe ich schon
> mit beiden.
Ich natürlich auch, daher sage ich: besser ist keiner, beide sind (solange
man nur vierstellige Konten nutzt, ich weiß, es geht mit mehr Stellen)
gleich schlecht (weil zu voll).
Den Vorjahresvergleich bekommt man schon hin, es ist nur
> etwas aufwendiger. Muss man auch, sonst könnte man ja gar keinen
> vollständigen Jahresabschluss machen.
Bei Datev ist das bisher immer nur chaotisch rüber gekommen. Für sowas glatt
zu bügeln hat man keine Zeit. Und bei Lexware ist das wohl garnicht hin zu
kriegen?
>
> Wie Du zutreffend ausführst, haben Berater "meist nicht nur eine
> Buchhaltung". Das liegt ja wohl auf der Hand. Außerdem lässt es sich
> vielfach de facto in größeren Kanzleien gar nicht vermeiden,
> unterschiedliche Kontenrahmen zu verwenden.
>
> Oh, dafür kann ich natürlich auch "vielelicht noch ein Beispiel"
> anbieten: Kanzleiüblich ist SKR0x. Ein Mandat, Selbstbucher, mit
> SKR0y wird übernommen. Der Mandant will nicht umstellen.
> Alternativen: Mandat ablehnen oder in der Kanzlei unterschiedliche
> Kontenrahmen verwenden.
Exakt. Das ist genau das, was ich damit sagen will. Wer mehr Aufwand durch
einen anderen SKR produziert, muss mehr bezahlen oder ich muss den
Mehraufwand auf meine Kappe nehmen. Das gilt es bei der
Mandatsübernahme/-ablehnung abzuwägen.
So what!?! Dann verwendet man eben
> unterschiedliche Kontenrahmen und fertig. Sollte kein Problem sein.
>
> Und auch mit dem Berichtsprogramm muss es nicht in Konflikt stehen.
> Nimmt man beispielsweise - Beispiele sind ja immer sehr
> aussagekräftig - von Datev BIBER oder AP comfort, hat man bei einem
> (Erstellungs-)Bericht meiner Erfahrung nach kein Problem mit einem
> wechselnden Kontenrahmen.
AP kenne ich nicht. Bilanzbericht ist möglicherweise kein Problem, wenn man
die Standardberichte der DATEV nimmt und akzeptiert. Wenn man aber einen
vollständig individuellen Musterbericht hat, dann ist der SKR-gebunden und
nicht ohne erheblichen Aufwand für einen anderen SKR zu übernehmen. Den kann
man quasi völlig neu anlegen. Dafür fehlt einem selbst Zeit und Know-How
oder Geld für die Datev-Spezialisten. Und ob sich das dann rechnet (für ein
paar Abweichler)?
>
> Aber ich will Dir ja nicht den SKR03 madig machen - hätte ja wohl auch
> kein Erfolg. Wenn man einen SKR auswendig kann, bleibt man eben
> lieber bei dem althergebrachten, klar.
Madig hin oder her. Wenn mal ein neuer SKR wirklich nötig ist, dann bin ich
der letzte, der nicht umstellt. Ich kenne Kollegen und Mandanten, die nehmen
noch den 01er. Der taucht auch hier noch ab und zu auf.
>
> Ist doch ganz lustig, hier in solchen "SKR-Philosophiefragen" ein
> bisschen Streitkultur und Polemik zu etablieren :-)
Ich habe keine Philosophie für oder gegen einen Kontenplan. Vielleicht die,
dass man den nimmt, der am besten zur Firma passt. Wofür hat man denn Ärzte-
oder Vereinskontenrahmen?
>
> Nachsatz: Ich habe auch nicht geraten "willkürliche und nicht
> notwendige" Wechsel den Kontenrahmens vorzunehmen. Ich habe auch
> nicht empfohlen, in Kanzleien komplett umzustellen. Aber in meiner
> mir eigenen sprachlichen Insuffizienz habe ich das wohl nicht richtig
> rübergebracht. Tut mir leid.
Das hatte ich auch nicht so verstanden. Ich hatte dich so aufgefasst, als
würdest du bei einer Wahlmöglichkeit immer den 04er befürworten. Und ich
will nur sagen, dass bei der Wahl auch noch Kriterien eine Rolle spielen
können, an die man so nicht direkt denkt.
Als ich 1991 erstmalig mit dieser Glaubensfrage konfrontiert war, da hieß es
nur: Warum sollen wir Altbewährtes ohne Not ändern? Inzwischen weiß ich,
dass auch außerhalb der mir bekannten 2x 4-Bürowände der 04er noch in der
Minderheit ist.
Freuen wir uns also gemeinsam auf den SKR 05 (IAS???)
Schönen Sonntag noch.
Uwe Schellscheidt
- Tofu gesnippt -
Mit nicht geringem Amussement verfolge ich den humorigen "Kollegenstreit"
;-)))
In den Erfahrungsjahren, welche nun (fast zu zahlreich ;-)) hinter mir
liegen, hatte ich es auf Grund von Tätigkeiten in verantwortlichen und/oder
beratenden Bereichen wahrscheinlich schon mit allen Faszetten von
Kontenrahmen, Mitarbeitern, StB's, WP's, WP-Gesellschaften und nicht zuletzt
Verbands- und Steuerprüfern zu tun.
Grundsätzlich ist doch festzustellen, daß ein Kontenrahmen niemals die
fachlichen Kenntnisse ersetzen kann. Und daraus folgt, daß jemand mit der
richtigen Fachkenntnis "an sich" keinen speziellen Kontenrahmen benötigt, um
eine fundierte Bilanz (oder andere Auswertung) zu erstellen, welche den
eigenen Anforderungen und auch den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben
entspricht.
Daß es mit einem "vorgefertigten KR" einfacher ist - keine Frage, deshalb
benutzen wir ja auch solche.
Mein persönlicher Adrealinspiegel steigt nur etwas an, wenn ich "höre", mit
welchen vorgezogenen Begründungen *der eine* oder *der andere* Kontenrahmen
jemanden anders oktroyiert werden soll.
Noch von keinem dieser "Forderer" hörte ich die Begründungsworte "...damit
*ich* es einfacher habe und nicht nachdenken muß..." ;-))
Und mangelnde Kenntnisse wird wohl auch keiner zugeben...
;-)))
Zielst du jetzt auf DATEV Bilanzbericht bzw. auf Abschlußprüfung kompakt ab?
Wenn ja: Werf deine Musterberichte über den Haufen, die taugen nichts. Unsere sind
ohne Probleme mit 03 und 04 gelaufen. Muss man nur gescheit einrichten!
Eric
Das ist der Fehler, das man sich nicht mal etwas mit AP beschäftigt. Wenn das Ding einmal am Laufen ist
ist es egal, ob 03 oder 04, Außerdem vereinfachtes die Arbeiten jedes Jahr etwas mehr...
Eric
Eric Lorenz wrote:
> Hi!
> "Uwe Schellscheidt" <kneb...@gmx.de> schrieb
>> Bei Datev ist das bisher immer nur chaotisch rüber gekommen. Für
>> sowas glatt zu bügeln hat man keine Zeit. Und bei Lexware ist das
>> wohl garnicht hin zu kriegen?
>
> Das ist der Fehler, das man sich nicht mal etwas mit AP beschäftigt.
Ich kenne das nicht. Ist das was für WP's? Dann brauchen wir das vermutlich
nicht. Außerdem sperrt sich die Geschäftsleitung gegen den Einsatz jeglicher
Nicht-Datev-Software.
Gruß
Uwe
>
> Zielst du jetzt auf DATEV Bilanzbericht bzw. auf Abschlußprüfung
> kompakt ab?
Bei uns ist Bilanzbericht comfort im Einsatz.
> Wenn ja: Werf deine Musterberichte über den Haufen, die taugen
> nichts.
Das sage mal der Datev. Die haben die nach den Vorstellungen der
Geschäftsleitung eigens für uns entwickelt und eingerichtet.
Unsere sind
> ohne Probleme mit 03 und 04 gelaufen. Muss man nur gescheit
> einrichten!
Die Berichte hängen doch unmittelbar an der Zuordnungstabelle. Da läßt sich
nicht ohne weiteres der SKR tauschen. Dann kommen plötzlich Dinge, die unter
Wareneinkauf "eingebaut" sind, in den Verbindlichkeiten und so.
Nein, nein. Die Entwicklung habe ich mit bekommen und zum Teil begleitet.
Ich weiß schon, was da machbar ist und was nicht. Vorige Woche habe ich der
Datev sogar noch einen Programmfehler (ein echter Hammer) nachgewiesen. Da
war der Tag gerettet!
Die Software an sich hat noch einige Unzulänglichkeiten.
Aber wir MÜSSEN ja immer Pilotanwender spielen. Schnief.
Gruß
Uwe
Bilanzbericht heißt das Tier doch nicht mehr. Jetzt doch Abschlußprüfung compakt bzw.
comfort...
> > Wenn ja: Werf deine Musterberichte über den Haufen, die taugen
> > nichts.
>
> Das sage mal der Datev. Die haben die nach den Vorstellungen der
> Geschäftsleitung eigens für uns entwickelt und eingerichtet.
Haben die auch gemacht. Gibbet nur 7-8 verschiedene Musterberichte und
weil das alles größtenteils über die Postensteuerung läuft, sind nur geringfügige
Anpassungen notwendig. Beim einrichten kommt dann nur die Angabe der
Zurodnungstabelle und der ordnet die posten automatisch den Konten zu...
> Die Berichte hängen doch unmittelbar an der Zuordnungstabelle. Da läßt sich
> nicht ohne weiteres der SKR tauschen. Dann kommen plötzlich Dinge, die unter
> Wareneinkauf "eingebaut" sind, in den Verbindlichkeiten und so.
>
> Nein, nein. Die Entwicklung habe ich mit bekommen und zum Teil begleitet.
> Ich weiß schon, was da machbar ist und was nicht. Vorige Woche habe ich der
> Datev sogar noch einen Programmfehler (ein echter Hammer) nachgewiesen. Da
> war der Tag gerettet!
>
> Die Software an sich hat noch einige Unzulänglichkeiten.
> Aber wir MÜSSEN ja immer Pilotanwender spielen. Schnief.
Arbeitet ihr mit der Postenzuordnung? Mit Bilanzbericht muss man wirklich arbeiten
lernen und man so viele schöne Sachen automatisieren. Aber viele Sachbearbeiter trauen
sich da einfach nicht ran und benutzen Bilanzbericht bzw. AP wie ein besseres Word... und dann meckern
sie das das nichts taugt! Die GF macht dann meist den Fehler, das sie niemanden zur Fortbildung schickt...
Im ersten Moment ist es zwar teuer, aber das hat sich dann bald erledigt. Nur mal so ein Beispiel
aus eigener Erfahrung:
Im ersten Jahr sehr ausgiebig die Sachen eingerichtet. Alle möglichen Variablen gesetzt, Rechenfelder eingebaut.
Vorhandene Bereiche für Kollegen über Textbausteine zugänglich gemacht etc. Der erste Bericht hat fast 9 Stunden
gebraucht (im Schnitt vorher ca. 5 Stunden für das Aufbereiten gebraucht und dann ist der noch von der Sekretärin
geschrieben worden (Erläuterungen etc.)
Im 2. Jahr die Werte aus Rewe übernommen und das ganze in 1,5 Stunden erledigt. Das Arbeiten muss damit halt gelernt werden.
Was war denn der Fehler in dem Programm?
Eric
Bilanzbericht ist der alte Name. Im letzten Jahr wurde das ganze umgetauft
in Abschlußprüfung compakt bzw. comfort.
Arbeit Ihr mit der Plausibilitätsprüfungen?
Eric
Mußtet ihr nicht wegen der Plausibilitätsprüfung (ich hasse dieses Wort)
nicht neue Musterberichte schreiben??
Bei uns passen die. Wir haben immer mit 04 gearbeit und zwischendurch mal
03 er gehabt. Das waren die Selbstbucher.
> Ganz einfach eigentlich und er zeigt, wie wenig sich die Kollegen um
> Kontenbeschriftungen scheren:
> Du machst deinen Bericht, der eine Kontokorrentliste beinhaltet.
> Später änderst du in Rewe noch mal eine Kontenbeschriftung im
> Deb/Kred-Bereich.
> Du aktualisierst deinen Bericht und ..... nix ist passiert.
> Du kannst anstellen, was du willst (löschen und neu; diverse Tricks, um die
> Neubildung der Auswertung rauszukitzeln; wir haben stundenlang probiert), du
> kriegst die falsche Beschriftung nicht mehr raus.
> Die Datev kanns in ihren Musterdaten nachvollziehen und hat auch kein
> würgaround.
> Die Entwickler müssen ran und wir warten auf die Berühmte "Weihnachts-DVD".
Muß etwas in der Vergangenheit sprechen ;-) War bis 31.12. in Norddeutschland und
spreche natürlich noch von dem Büro. Jetzt suche ich gerade im Münchner Raum ne Stelle...
Aber das mit den Kontenbeschriftungen ist eine heikle Sache. Man muss sich unter Rewe
ein System angewöhnen (und NERV! Die Kontenbeschriftung nicht immer nur groß schreiben - oder
unmögliche Konten einrichten)
Macht der das nur bei bestimmten Konten, oder allgemein? Der Fehler kommt mir bekannt vor...
Hast Du mal probiert, das ganze bei Rewe zu prüfen? Kommt der Fehler evtl. daher...?
Eric
Wir sind (technisch) darauf vorbereitet, es wurde bislang nicht verlangt.
Also AP soll das DATEV-Programm Abschlußprüfung bezeichnen?
Dann haben wir AP comfort!
Ganz praktisch, aber an einigen Stellen nicht ausgereift; es soll auf dem
Markt erheblich bessere Software geben, die man bei WP's findet.
1. Warum sind die Standard-SKR nicht komplett mit den Kontenbeschriftungen
ohne Abkürzungen hinterlegt und das Programm stellt diese Beschriftung statt
der 40 Stellen aus Rewe automatisch in die Auswertungen/Kontenaufstellungen?
2. Warum ist die Rechtschreibprüfung nicht so gut wie die in Word?
3. Die Umsetzhilfe neue Rechtschreibung erfasst auch nur Teile des
Berichtes?
4. und das ist das schlimmste: Warum greifen Programmänderungen nicht in
bestehende, individuelle Musterberichte bzw. Musterberichtsänderungen in
Mandantenberichte? Du machst den Bericht für Fa. Müller 2002, nächstes Jahr
machst du eine Jahresübernahme des Berichtes, aber alles was sich in der
Zwischenzeit in Programm oder Musterbericht verbessert hat, steht mir nicht
automatisch zur Verfügung.
Klingt vielleicht etwas verworren, daher ein Beispiel: Alle alten Berichte
enthielten alte Abschlussvermerke. In die neuen Berichte sollen natürlich
die von der BStbK vorgegebenen neuen Vermerke. In jedem Bericht heißt das:
alt raus und neu rein. Das muss doch automatisch gehen?
Mit den Original Datev-Musterberichten mag das kein Problem sein, aber
sobald es individuell wird .... und wem gefallen schon die Datev-Muster?
Außerdem hat die Datev im Bereich der Berechnungen einige eigentümliche
Rechtsauffassungen.
Ich wette, ich finde spontan 3-5 Besonderheiten unseres Berichtes, für die
du auch höchstens würgarounds findest oder dich verwundert am Kopf kratzt,
was die Datev sich dabei denkt.
Wir haben zB einen über Jahre hinweg wunderbar gepflegten ANLAG-Bestand. Nur
die ANLAG-Auswertungen werden vom Bericht nach seinen eigenen Vorstellungen
umgebrochen. Wir sehen jetzt aber nicht ein, dass wir die Beschriftungen in
ANLAG verunstalten sollen, weil der Bericht eigene Vorstellungen vom
Zeilenumbruch hat oder gar Texte in ANLAG-Auswertungen überschreibt, wenn
man an ganz anderer Stelle in Bericht die Konten/Postenbeschriftung geändert
hat. da hört der Spass dann auf.
Aber jetzt will ich mich nicht weiter über meine Lieblingsfeinde aufregen.
Gute Nacht
Uwe Schellscheidt
> Bilanzbericht heißt das Tier doch nicht mehr. Jetzt doch
> Abschlußprüfung compakt bzw.
> comfort...
uuups.
>>> Wenn ja: Werf deine Musterberichte über den Haufen, die taugen
>>> nichts.
>>
>> Das sage mal der Datev. Die haben die nach den Vorstellungen der
>> Geschäftsleitung eigens für uns entwickelt und eingerichtet.
>
> Haben die auch gemacht. Gibbet nur 7-8 verschiedene Musterberichte und
> weil das alles größtenteils über die Postensteuerung läuft, sind nur
> geringfügige
> Anpassungen notwendig. Beim einrichten kommt dann nur die Angabe der
> Zurodnungstabelle und der ordnet die posten automatisch den Konten
> zu...
aber aus einem Bericht für ZOT xx03xxxxxxxx machst du nicht mal so eben
einen Bericht für ZOT xx04xxxxxxxx!
Wir haben auch ein Dutzend Berichte (KapGes, GmbH & Co.KG, PersGes,
Einzelfirma, EÜ, Ärzte, Zahnärzte, ....). Aber die Wesentlichen eben auf SKR
03 und daher befürworten wir eben diesen SKR und stellen nicht um.
>
>> Die Berichte hängen doch unmittelbar an der Zuordnungstabelle. Da
>> läßt sich nicht ohne weiteres der SKR tauschen. Dann kommen
>> plötzlich Dinge, die unter Wareneinkauf "eingebaut" sind, in den
>> Verbindlichkeiten und so.
>>
>> Nein, nein. Die Entwicklung habe ich mit bekommen und zum Teil
>> begleitet. Ich weiß schon, was da machbar ist und was nicht. Vorige
>> Woche habe ich der Datev sogar noch einen Programmfehler (ein echter
>> Hammer) nachgewiesen. Da war der Tag gerettet!
>>
>> Die Software an sich hat noch einige Unzulänglichkeiten.
>> Aber wir MÜSSEN ja immer Pilotanwender spielen. Schnief.
>
> Arbeitet ihr mit der Postenzuordnung? Mit Bilanzbericht muss man
> wirklich arbeiten
> lernen und man so viele schöne Sachen automatisieren. Aber viele
> Sachbearbeiter trauen
> sich da einfach nicht ran und benutzen Bilanzbericht bzw. AP wie ein
> besseres Word... und dann meckern
> sie das das nichts taugt! Die GF macht dann meist den Fehler, das sie
> niemanden zur Fortbildung schickt...
>
> Im ersten Moment ist es zwar teuer, aber das hat sich dann bald
> erledigt. Nur mal so ein Beispiel
> aus eigener Erfahrung:
>
> Im ersten Jahr sehr ausgiebig die Sachen eingerichtet.
Die Entwicklung des Berichtes dauerte bei uns mehrere Monate und ist immer
noch nicht vollendet.
Alle möglichen
> Variablen gesetzt, Rechenfelder eingebaut.
> Vorhandene Bereiche für Kollegen über Textbausteine zugänglich
> gemacht etc. Der erste Bericht hat fast 9 Stunden
> gebraucht (im Schnitt vorher ca. 5 Stunden für das Aufbereiten
> gebraucht und dann ist der noch von der Sekretärin
> geschrieben worden (Erläuterungen etc.)
Das ist ja eine Frage, wie viel man da reinschreibt. Bei uns kriegt auch der
kleine Kiosk an der Ecke einen Jahresabschluss nicht unter 50-60 Seiten,
auch wenn er die nicht braucht.
> Im 2. Jahr die Werte aus Rewe übernommen und das ganze in 1,5 Stunden
> erledigt. Das Arbeiten muss damit halt gelernt werden.
>
> Was war denn der Fehler in dem Programm?
>
Ganz einfach eigentlich und er zeigt, wie wenig sich die Kollegen um
Kontenbeschriftungen scheren:
Du machst deinen Bericht, der eine Kontokorrentliste beinhaltet.
Später änderst du in Rewe noch mal eine Kontenbeschriftung im
Deb/Kred-Bereich.
Du aktualisierst deinen Bericht und ..... nix ist passiert.
Du kannst anstellen, was du willst (löschen und neu; diverse Tricks, um die
Neubildung der Auswertung rauszukitzeln; wir haben stundenlang probiert), du
kriegst die falsche Beschriftung nicht mehr raus.
Die Datev kanns in ihren Musterdaten nachvollziehen und hat auch kein
würgaround.
Die Entwickler müssen ran und wir warten auf die Berühmte "Weihnachts-DVD".
Gruß
Uwe
der es aufgegeben hat, auf den Bilanzbericht Einfluß zu nehmen
Seit froh! Nervige Sache...
> Also AP soll das DATEV-Programm Abschlußprüfung bezeichnen?
> Dann haben wir AP comfort!
Also die große Version. Habe ich mir letztes Jahr auf der CeBit angeschaut...
> 1. Warum sind die Standard-SKR nicht komplett mit den Kontenbeschriftungen
> ohne Abkürzungen hinterlegt und das Programm stellt diese Beschriftung statt
> der 40 Stellen aus Rewe automatisch in die Auswertungen/Kontenaufstellungen?
Das ist eine Frage, die ich mir auch gestellt habe. Manchmal hat man da saublöde Abkürzungen gewählt...
> 2. Warum ist die Rechtschreibprüfung nicht so gut wie die in Word?
Bin zufrieden, wenn die steuerliche Seite stimmt. Schreibt ihr soviele Texte?
> 4. und das ist das schlimmste: Warum greifen Programmänderungen nicht in
> bestehende, individuelle Musterberichte bzw. Musterberichtsänderungen in
> Mandantenberichte? Du machst den Bericht für Fa. Müller 2002, nächstes Jahr
> machst du eine Jahresübernahme des Berichtes, aber alles was sich in der
> Zwischenzeit in Programm oder Musterbericht verbessert hat, steht mir nicht
> automatisch zur Verfügung.
> Klingt vielleicht etwas verworren, daher ein Beispiel: Alle alten Berichte
> enthielten alte Abschlussvermerke. In die neuen Berichte sollen natürlich
> die von der BStbK vorgegebenen neuen Vermerke. In jedem Bericht heißt das:
> alt raus und neu rein. Das muss doch automatisch gehen?
>
> Mit den Original Datev-Musterberichten mag das kein Problem sein, aber
> sobald es individuell wird .... und wem gefallen schon die Datev-Muster?
Die Musterberichte sind doch komplett wegen dieser Verlautbarung geändert worden.
> Wir haben zB einen über Jahre hinweg wunderbar gepflegten ANLAG-Bestand. Nur
> die ANLAG-Auswertungen werden vom Bericht nach seinen eigenen Vorstellungen
> umgebrochen. Wir sehen jetzt aber nicht ein, dass wir die Beschriftungen in
> ANLAG verunstalten sollen, weil der Bericht eigene Vorstellungen vom
> Zeilenumbruch hat oder gar Texte in ANLAG-Auswertungen überschreibt, wenn
> man an ganz anderer Stelle in Bericht die Konten/Postenbeschriftung geändert
> hat. da hört der Spass dann auf.
Du weißt aber schon, das du auch die Auswertungseigenschaften für Anlag in AP
verändern kannst?
Eric
>
>> Klingt vielleicht etwas verworren, daher ein Beispiel: Alle alten
>> Berichte enthielten alte Abschlussvermerke. In die neuen Berichte
>> sollen natürlich die von der BStbK vorgegebenen neuen Vermerke. In
>> jedem Bericht heißt das: alt raus und neu rein. Das muss doch
>> automatisch gehen?
>>
>> Mit den Original Datev-Musterberichten mag das kein Problem sein,
>> aber sobald es individuell wird .... und wem gefallen schon die
>> Datev-Muster?
>
> Die Musterberichte sind doch komplett wegen dieser Verlautbarung
> geändert worden.
Ja die DATEV-Muster schon, die eigenen Musterberichte wären das kleinste
Problem, aber du musst ja in jeden Mandantenbericht den neuen Text
einsteuern, wenn du mit Jahresübernahme arbeitest. Alles andere wäre ja
keine Arbeitserleichterung.
>
>> Wir haben zB einen über Jahre hinweg wunderbar gepflegten
>> ANLAG-Bestand. Nur die ANLAG-Auswertungen werden vom Bericht nach
>> seinen eigenen Vorstellungen umgebrochen. Wir sehen jetzt aber nicht
>> ein, dass wir die Beschriftungen in ANLAG verunstalten sollen, weil
>> der Bericht eigene Vorstellungen vom Zeilenumbruch hat oder gar
>> Texte in ANLAG-Auswertungen überschreibt, wenn man an ganz anderer
>> Stelle in Bericht die Konten/Postenbeschriftung geändert hat. da
>> hört der Spass dann auf.
>
> Du weißt aber schon, das du auch die Auswertungseigenschaften für
> Anlag in AP
> verändern kannst?
Was nützt mir das, wenn AP sich eigene Umbrüche ausdenkt und die
Konten-/Bilanzpostenbeschriftungen überschreibt?
Tipp doch mal in AP eine Sachkontenbeschriftung im Anlagenbereich ein. Da
hast du Stellen ohne Ende und kannst da ganze Romane unterbringen. Dann
schau mal in den Anlagenspiegel oder die Entwicklung des Anlagevermögens
(Aus ANLAG wohlgemerkt, nicht aus Rewe). Da schreiben die dir glatt statt
der Kontenbeschriftung aus ANLAG, diesen Text aus AP rein. Das kann dann
schon mal ganz schön bescheuert aussehen.
Mal wieder ein Beispiel:
Kontobeschriftung in ANLAG:
Beteiligung Fritz Müller GmbH
in Rewe: dito
in AP schreibst du:
Beteiligung an der
Fritz Müller und Sohn Hoch- und Tiefbau Lebensmitteleinzelhandel GmbH,
Mönchengladbach
100%
und dann schau dir das mal an.
ich weiß, man kannn diesen ganzen Salmon auch anders in den Bericht
schreiben. Aber es geht mir hier um Programmlogik und das Zusammenspiel der
einzelnen Programme.
Es gibt sicher auch viele Dinge, die in der aktuellen AP-Version
mittlerweile anders/besser zu machen sind, als in unserem
Ursprungs-Musterbericht, der vielleicht wieder einer Pilotanwendung gleich
kam. Aber wer pflegt das in die existenten Mandantenberichte ein? Ständige
Kurse, ständige Änderungen. Da leidet dann auch die Einheitlichkeit der
Darstellung innerhalb des Büros, zumal ja auch mehrere Bearbeiter damit
arbeiten, die alle ihre eigenen Ideen und Vorlieben haben.
Vielleicht wurde unser Musterbericht aber auch von einem Datev-Mitarbeiter
erstellt, der es nicht besser konnte?
Mal sehen, was als nächstes kommt. Vielleicht Lexware "bericht" plus?
Gruß
Uwe
Eric Lorenz wrote:
> Hallo!
>
> Mußtet ihr nicht wegen der Plausibilitätsprüfung (ich hasse dieses
> Wort)
> nicht neue Musterberichte schreiben??
Ich sagte, wir sind technisch vorbereitet, mehr nicht. Eine Bilanz/einen
Bericht mit Plausi-Prüfung haben wir noch nicht erstellt. Meine Meinung DAZU
ist hier im Forum auch bereits bekannt.
.
>
>> Ganz einfach eigentlich und er zeigt, wie wenig sich die Kollegen um
>> Kontenbeschriftungen scheren:
>> Du machst deinen Bericht, der eine Kontokorrentliste beinhaltet.
>> Später änderst du in Rewe noch mal eine Kontenbeschriftung im
>> Deb/Kred-Bereich.
>> Du aktualisierst deinen Bericht und ..... nix ist passiert.
>> Du kannst anstellen, was du willst (löschen und neu; diverse Tricks,
>> um die Neubildung der Auswertung rauszukitzeln; wir haben
>> stundenlang probiert), du kriegst die falsche Beschriftung nicht
>> mehr raus.
>> Die Datev kanns in ihren Musterdaten nachvollziehen und hat auch kein
>> würgaround.
>> Die Entwickler müssen ran und wir warten auf die Berühmte
>> "Weihnachts-DVD".
>
> Muß etwas in der Vergangenheit sprechen ;-) War bis 31.12. in
> Norddeutschland und
> spreche natürlich noch von dem Büro. Jetzt suche ich gerade im
> Münchner Raum ne Stelle...
wie wäre es mit Raum Nürnberg, da gibt es so ein grünes Softwareunternehmen
....
>
> Aber das mit den Kontenbeschriftungen ist eine heikle Sache. Man muss
> sich unter Rewe
> ein System angewöhnen (und NERV! Die Kontenbeschriftung nicht immer
> nur groß schreiben - oder
> unmögliche Konten einrichten)
>
> Macht der das nur bei bestimmten Konten, oder allgemein? Der Fehler
> kommt mir bekannt vor...
> Hast Du mal probiert, das ganze bei Rewe zu prüfen? Kommt der Fehler
> evtl. daher...?
>
Es betrifft scheinbar nur die Kontokorrentliste. Und in Rewe ist alles
bestens richtig! Das ist ja der Hammer!
Gruß
Uwe
> Was nützt mir das, wenn AP sich eigene Umbrüche ausdenkt und die
> Konten-/Bilanzpostenbeschriftungen überschreibt?
>
> Tipp doch mal in AP eine Sachkontenbeschriftung im Anlagenbereich ein. Da
> hast du Stellen ohne Ende und kannst da ganze Romane unterbringen. Dann
> schau mal in den Anlagenspiegel oder die Entwicklung des Anlagevermögens
> (Aus ANLAG wohlgemerkt, nicht aus Rewe). Da schreiben die dir glatt statt
> der Kontenbeschriftung aus ANLAG, diesen Text aus AP rein. Das kann dann
> schon mal ganz schön bescheuert aussehen.
Ein Problem, was wir irgendwie net hatten. Bisher haben wir immer eine Lösung gefunden...
Und mit der Plausibilitätsprüfung habe ich auch schon einiges an Abschlüssen gehabt.
Bist Du nur in diesem Forum unterwegs, oder auch in den Buchhaltungsforen bzw. debs?
Eric
Eric Lorenz wrote:
> Hallo!
> "Uwe Schellscheidt" <kneb...@gmx.de> schrieb
>> Ja die DATEV-Muster schon, die eigenen Musterberichte wären das
>> kleinste Problem, aber du musst ja in jeden Mandantenbericht den
>> neuen Text einsteuern, wenn du mit Jahresübernahme arbeitest. Alles
>> andere wäre ja keine Arbeitserleichterung.
>>
> Di haben wir neu erstellt und die wichtigsten Sachen über
> Textbausteine eingespielt.
> Das ging so am schnellsten!
>
Das ist aber nicht der Sinn der Sache. Ein weiteres kleines Beispiel wäre
der Prüfvermerk über die Datev-Software. Das Datum und die
Prüfungsgesellschaft ändert sich ja schon mal. Auch an so einen Quatsch muss
man selber denken. Das aktualisiert sich bei Jahresübernahmen nicht
automatisch. Die Änderung kriegt man ja noch nicht mal mit oder liest du den
ganzen Datev-Kram, den die jeden Tag verschicken? Dann hat dein Tag wohl
mehr als 24h?
>> Was nützt mir das, wenn AP sich eigene Umbrüche ausdenkt und die
>> Konten-/Bilanzpostenbeschriftungen überschreibt?
>>
>> Tipp doch mal in AP eine Sachkontenbeschriftung im Anlagenbereich
>> ein. Da hast du Stellen ohne Ende und kannst da ganze Romane
>> unterbringen. Dann schau mal in den Anlagenspiegel oder die
>> Entwicklung des Anlagevermögens (Aus ANLAG wohlgemerkt, nicht aus
>> Rewe). Da schreiben die dir glatt statt der Kontenbeschriftung aus
>> ANLAG, diesen Text aus AP rein. Das kann dann schon mal ganz schön
>> bescheuert aussehen.
>
> Ein Problem, was wir irgendwie net hatten. Bisher haben wir immer
> eine Lösung gefunden...
> Und mit der Plausibilitätsprüfung habe ich auch schon einiges an
> Abschlüssen gehabt.
>
> Bist Du nur in diesem Forum unterwegs, oder auch in den
> Buchhaltungsforen bzw. debs?
Ich halte mich nur hier über Lexware auf dem laufenden, da diese Software
für mich immer funktionieren muss!
Gruß
Uwe
nur noch ein Nachtrag, ich habe es heute extra nachgesehen.
> Hallo!
> "Uwe Schellscheidt" <kneb...@gmx.de> schrieb
>>> Zielst du jetzt auf DATEV Bilanzbericht bzw. auf Abschlußprüfung
>>> kompakt ab?
>>
>> Bei uns ist Bilanzbericht comfort im Einsatz.
>
> Bilanzbericht heißt das Tier doch nicht mehr. Jetzt doch
> Abschlußprüfung compakt bzw.
> comfort...
>
Das Tier heißt bei uns Bilanzbericht comfort und ist kein Auslaufmodell,
also doch nicht AP.
Gruß
Uwe
So sieht mein Stand aus:
1 Einstellung von Wartung und Service zum Programm Bilanzbericht
Einstellung von Wartung und Service zum Programm Bilanzbericht
Wie bereits mehrfach angekündigt, wurde die Wartung des Programmes
Bilanzbericht mit der Version 5.02, die mit der Service-Release-CD/ DVD 8.1
im Oktober ausgeliefert wurde, eingestellt. Zum 01. Januar 2003 endet nun
auch der Service für das Programm Bilanzbericht.
Falls Sie heute noch das eingestellte Programm Bilanzbericht einsetzen,
steigen Sie bitte dringend auf eine der beiden Programmalternativen um.
1.1 Umstiegsalternativen
Programmalternativen zur Berichtsschreibung bei der Jahresabschlusserstellung
Die Programmalternativen Bilanzbericht Abschlusserstellung und Abschlusserstellung
compact berücksichtigen beide die erhöhten Anforderungen an die Rechnungslegung
durch KonTraG, BStBK 12/2001 und § 18 KWG und helfen Ihnen die Qualität des
Jahresabschlusses zu erhöhen.
Bilanzbericht Abschluss-erstellung - die wichtigsten Zusatzfunktionen gegenüber Bilanzbericht
Bilanzbericht Abschlusserstellung bietet Ihnen im Vergleich zu den bekannten
Bearbeitungsmöglichkeiten folgende zusätzliche Funktionalitäten:
Einfügen von Auswertungen aus Kanzlei-Rechnungswesen / BILANZ und ANLAG und
dynamischer Aktualisierung bei Umbuchungen
Einfügen von Grafiken und betriebswirtschaftlich relevanten Kennzahlen, z. B. Cash-Flow
Sortieren, Verdichten und Aufteilen von Konten
Musterberichte für BStBK 12/2001 und § 18 KWG
Vorlagen zur Erstellung eigener Auswertungspakete.
Abschlussprüfung compact - die wichtigsten Zusatzfunktionen gegenüber
Bilanzbericht Abschlusserstellung
Abschlussprüfung compact umfasst alle Möglichkeiten, die Sie bereits aus Bilanzbericht Abschlusserstellung kennen
und bietet Ihnen folgende zusätzliche Funktionen an:
"Maßnahmenkatalog zur Plausibilitätsbeurteilung bei der Erstellung des Jahresabschlusses" als
Checkliste, gemäß HFA-Fachgutachten 4/96 des IDW.
Zusätzliche Auswertungen, z. B. Mehrjahresvergleiche, Kapitalflussrechnung
Vorlagen für freiwillige oder gesetzliche Prüfungen
Höherer Komfort, z. B. Anzeigebedingungen für die Ausrichtung/ Offenlegung von Berichten
Frühwarnindikatoren
Einsteuern von Auswertungen aus verschiedenen Zuordnungstabellen in einen Bericht, z. B. Handels- und Steuerbilanz in einem Dokument.
Gegenüberstellung der Funktionalitäten beider Programme
Weitere Informationen zu diesen Programmen und zum Umstieg erhalten Sie im Internet im Produkt-Center der DATEVstadt (WWW.datev.de).
Wenn Du übrigens an fachlichen Beiträgen Interesse hast:
de.etc.beruf.selbstaendig
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
z-netz.rechtswesen.diskurs.steuerrecht
z-netz.rechtswesen.urteile.steuerrecht
Findest du auf jedem gut sortierten Server!
Eric
>> Das Tier heißt bei uns Bilanzbericht comfort und ist kein
>> Auslaufmodell, also doch nicht AP.
>
Dann ist wohl das hier
>
> 1.1 Umstiegsalternativen
>
> Die Programmalternativen Bilanzbericht Abschlusserstellung und
> Abschlusserstellung
> compact berücksichtigen beide die erhöhten Anforderungen an die
> Rechnungslegung
aber definitiv mit comfort.
Aber es ist ja auch Wurscht. Ich muss dort ja eh anwenden, was ich
vorgesetzt bekomme.
Danke
Uwe