weiß jemand welches Gegenkonto (Aufwandskonto) man im SKR03 für die
Bildung einer Drohverlustrückstellung verwendet?
Viele Dank.
Markus
das kommt darauf an, wo durch der drohende Verlust entsteht. Wenn Sie mir
zu den Hintergründen einen Tip geben, nenne ich Ihnen gerne das Konto.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf schon wieder bei der Mittagspause
der drohende Verlust entsteht durch Leasingraten für ein Gebäude, deren
Höhe für die nächsten 15 Jahre feststeht. Dem stehen Mieterträge
gegenüber, die selbst bei Vollvermietung des Objektes geringer sind als
die Leasingraten.
Viele Grüße
Markus Schneider
bitte informieren Sie mich noch ergänzend zu folgenden Sachverhalten:
a) Um was für ein Unternehmen handelt es sich? Was ist der
Unternehmenszweck?Besteht der Unternehmenszweck insbesondere und auch
darin, Gebäude zu vermieten?
b) Oder handelt es sich hier um einen Vertrag, den Ihr Unternehmen
geschlossen hat, um im Gebäude tätig sein zu können und es wurde dann
teilweise oder ganz untervermietet?
c) Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus einem bereits stockfinsteren Düsseldorf
a) Unternehmenszweck ist ausschließlich die Vermietung von Gebäuden
c) Rechtsform ist GmbH.
Vielen Dank.
Gruß
Markus Schneider
die Rückstellung würde ich gegen ein neu einzurichtendes Konto 4281 mit
der Bezeichnung „Aufwand aus Drohverlust“ in der G+V buchen.
Ein getrenntes Konto deswegen, weil diese Rückstellung handelsrechtlich
zwar verpflichtend, steuerrechtlich der Aufwand jedoch gemäß § 5 Abs. 4a
EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Wenn die Drohverlustrückstellung in den nächsten Jahren zeit- und
wertanteilig aufgelöst wird, sind die Erträge analog nicht steuerpflichtig.
Wegen Bewertung, Ausweis und steuerlicher Behandlung sollten Sie jedoch
einen Steuerberater Ihres Vertrauens hinzuziehen - insbesondere deshalb,
weil es sich bei dieser Drohverlustrückstellung unter bestimmten Umständen
auch um eine Verbindlichkeit handeln könnte, deren Ansatz und steuerliche
Behandlung dann wiederum anders zu beurteilen wäre.
Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Butzmühlen aus Düsseldorf mal wieder in der Mittagspause
unterwegs