Ich habe noch nicht nachgerechnet, gehe aber eher davon aus, dass die
Beträge im Journal stimmen. Diese sind höher als die auf der
Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen.
Was ist zu tun?
"Günter Ruch" <guenterundb...@ngi.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aJU5jIm...@star.lexware.de...
...prüfen Sie die USt.-Konten nach...
--
Freundliche Grüße aus dem Filstal
im wilden Süden
Heinz Peter Schlögl - Team www.sonderhomepage.de -
User helfen Usern (UhU)
> 1. Die Ust-Konten habe ich überprüft. Nachdem ich den vorgegebenen SKR 03
> verwende - bisher ohne von mir selbst hinzugefügte Konten - konnte es
> daran ja nicht liegen.
> 2. Dann habe ich auch nochmals die auf den Belegen von den Lieferanten
> etc. ausgewiesene Steuer mit der vom Programm errechneten Steuer
> abgeglichen - was meines Erachtens für den aufgetretenen Fehler keine
> Ursache sein konnte, da es beim Fehler ja um eine Differenz zwischen den
> im (ausgedruckten) Journal ausgewiesenen UST-Beträgen und den auf der
> UST-Voranmeldung ausgewiesenen Beträgen geht. Ich gehe davon aus, dass -
> auf den einzelnen Beleg bezogen - die im Journal ausgewiesene UST mit der
> in die UST-Voranmeldung übernommenen Steuer identisch sein muss - oder?
> Siehe unten 4.
> 3. Dann bin ich auf meinen Fehler gestoßen: Bei ein paar Buchungen habe
> ich beim Stapelbuchen den vom Programm vorgegebenen Steuersatz geändert
> (z.B. bei einer Fahrkarte der DB über 114,40 EUR - das hierfür verwendete
> Konto 4673 sah hier einen Steuersatz von 7% vor, die DB hat aber 16%
> verrechnet) und dabei anstatt "VST 16%" (was wohl eine Buchung auf das
> VST-Konto 1575 erzeugt hätte) offenbar "UST 16%" (was eine Buchung auf
> das UST-Konto 1775 verursacht hat) gewählt. Die Steuer wurde also statt
> auf dem Vorsteuerkonto 1575 auf dem Umsatzsteuerkonto 1775 gebucht. Das
> ist im Journal ersichtlich (dort befindet sich die entsprechende Buchung
> auf Konto 1775 im "USt.Soll" statt im "Ust.Haben". Die
> Umsatzsteuervoranmeldung wurde daher vom Programm folgerichtig erzeugt -
> diese ist bereits abgegeben. Wie kann ich nun eine Buchungskorrektur
> vornehmen - am einfachsten wäre m.E. eine Umbuchung unter dem
> Monatsletzten zwischen den Konten 1575 und 1775 und dann der Ausdruck
> einer korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung.
> Ist dies möglich? Wie lautet hierfür der Buchungssatz? Bzw. welche andere
> Buchung ist vorzunehmen?
Rufen Sie die Journalansicht auf. Wenden Sie die programminterne
Stornofunktion an (rechter Mausklick auf die Buchung > Stornieren >
Übernahme des Datums) und geben die Buchung unter dem Originaldatum richtig
ein.
> 4. Zu 2: Trotzdem stimmt die im Journal im USt-Haben ausgewiesene Steuer
> um 10 Cent nicht mit dem in Zeile 28 der UStvoranmeldungen ausgewiesenen
> Betrag überein (dort um 10 Cent niedriger) - Was kann hier die Ursache
> sein?
In der USt-VA wird die Bemessungsgrundlage (Umsätze) nur in Euro (ohne Cent)
ausgewiesen. Diese Bemessungsgrundlage dient als Berechnungsgröße für die
USt in der Voranmeldung. Somit sind Differenzen zwangsläufig. 10 Cent sind
akzeptabel.
--
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Krome
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
Für die zuteil werdende Unterstützung im voraus besten Dank.
> > 4. Zu 2: Trotzdem stimmt die im Journal im USt-Haben ausgewiesene Steuer
> > um 10 Cent nicht mit dem in Zeile 28 der UStvoranmeldungen ausgewiesenen
> > Betrag überein (dort um 10 Cent niedriger) - Was kann hier die Ursache
> > sein?
> In der USt-VA wird die Bemessungsgrundlage (Umsätze) nur in Euro (ohne Cent)
> ausgewiesen. Diese Bemessungsgrundlage dient als Berechnungsgröße für die
> USt in der Voranmeldung. Somit sind Differenzen zwangsläufig. 10 Cent sind
> akzeptabel.
Gibt es da auch ne Gesetzesgrundlage für die Rundungen? Nach Auskunft von
unserem Steuerberater müssen alle ausgewiesenen Beträge auch abgeführt
werden. Sein Vorschlag war lieber die Bemessungsgrundlage so korrigieren,
dass die Steuer dann mit dem Journal stimmt
Gruss
tom
"Tom" <Thomas_...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8lWJw$FGDH...@star.lexware.de...
..daß die Bemessungsgrundlage abgerundet auf volle Euro einzutragen ist,
steht direkt auf dem UVA-Formular (Überschrift: Bemessungsgrundlage = voller
EUR). Die Aussage Ihres Steuerberaters ist insoweit inkorrekt.