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Neue Festplatte wohin bucht man die Kosten?

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Monika Mustin

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Jun 10, 2002, 3:27:36 AM6/10/02
to
Mein PC hat eine größere Festplatte bekommen. Die wurde beim Händler
eingebaut. Es sind also Kosten für die Platte und Technikerstunden
angefallen. Wohin buche ich diese Kosten? (SKR03)

Vielen Dank.

Moni Mustin

Axel Maurer --- Team Sonderhomepage

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Jun 10, 2002, 5:14:00 AM6/10/02
to
Hallo Monika Mustin,

"Monika Mustin" <must...@uumail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cdTaLBF...@star.lexware.de...


> Mein PC hat eine größere Festplatte bekommen. Die wurde beim Händler
> eingebaut. Es sind also Kosten für die Platte und Technikerstunden
> angefallen. Wohin buche ich diese Kosten? (SKR03)

Klicken Sie doch mal im Buchhalter auf das Kontierungs-ABC (zweites Symbol
von links). Geben Sie als "Zu suchendes Schlüsselwort" schlicht und
ergreifend "Reparaturen" ein und lesen Sie das Praxisbeispiel. Damit sollte
alles geklärt sein.

Freundliche Grüße von der schönen hessischen Bergstraße

Axel Maurer
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)


Monika Mustin

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Jun 10, 2002, 9:25:58 AM6/10/02
to
Axel Maurer --- Team Sonderhomepage wrote:

> Hallo Monika Mustin,

> "Monika Mustin" <must...@uumail.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:cdTaLBF...@star.lexware.de...
> > Mein PC hat eine größere Festplatte bekommen. Die wurde beim Händler
> > eingebaut. Es sind also Kosten für die Platte und Technikerstunden
> > angefallen. Wohin buche ich diese Kosten? (SKR03)

> Klicken Sie doch mal im Buchhalter auf das Kontierungs-ABC (zweites Symbol
> von links). Geben Sie als "Zu suchendes Schlüsselwort" schlicht und
> ergreifend "Reparaturen" ein und lesen Sie das Praxisbeispiel. Damit sollte
> alles geklärt sein.

Das hatte ich mir auch schon gedacht...aber es ist ja keine "Reparatur" im
eigentichen Sinne, sondern mehr eine "Aufrüstung" (= Wertsteigerung) des
PCs.

Moni Mustin

Axel Maurer --- Team Sonderhomepage

unread,
Jun 10, 2002, 11:03:01 AM6/10/02
to
Hallo Monika Mustin,

>
> Das hatte ich mir auch schon gedacht...aber es ist ja keine "Reparatur" im
> eigentichen Sinne, sondern mehr eine "Aufrüstung" (= Wertsteigerung) des
> PCs.

PC und Wertsteigerung? Wenn zwei Begriffe nicht zusammen passen, dann ja
wohl diese ;-)) Außerdem - man sollte nicht glauben wie schnell so eine
Festplatte manchmal "kaputt geht" ;-)

Alexander Roos

unread,
Jun 10, 2002, 12:06:51 PM6/10/02
to
Hallo Uwe,

auf GWG kannst du nicht buchen.
Meines Erachtens ist eine Festplatte nicht eigenständig nutzbar.
Die Festplatte würde ich auf Geschäfts-/Betriebsausstattung buchen und den
Wert dem PC zurechnen und über die Restlaufzeit abschreiben.

Gruß
Alexander Roos
"Uwe Weickenmeier" <u...@weickenmeier.de> schrieb im Newsbeitrag
news:xlLgSYJ...@star.lexware.de...


> Hallo Monika Mustin,
>
> > > Das hatte ich mir auch schon gedacht...aber es ist ja keine
"Reparatur"
> im
> > > eigentichen Sinne, sondern mehr eine "Aufrüstung" (= Wertsteigerung)
des
> > > PCs.

> Die Platte können Sie doch auf "400 - Betriebsaustattung" oder auf "410 -
> Geschäftsaustattung" buchen.
> Wenn die Platte nicht mehr als 800,- DM (sorry Eur Wert weis ich nicht)
> gekostet hat, müßte man diese sogar auf "480 - Geringwertige
> Wirtschaftsgüter bis DM 800,-" buchen können.
> Den Arbeitslohn für den Einbau sollten Sie vielleicht auf "3800 -
> Anschaffungsnebenkosten" buchen, da dies ja Kosten sind die nur enstehen
für
> diesen Festplatteneinbau.
>
> Anmerkung: Ich bin kein Buchungsspezie, so würd ich das persönlich buchen
> und wenn mann unter den Begriffen in dem "Ratgeber" etwas liest, so sieht
> das auch ganz sinnig aus. Falls jemand es besser weis, so soll er sich
> melden oder für immer Schweigen ;-)


>
> > PC und Wertsteigerung? Wenn zwei Begriffe nicht zusammen passen, dann ja
> > wohl diese ;-)) Außerdem - man sollte nicht glauben wie schnell so eine
> > Festplatte manchmal "kaputt geht" ;-)

> Hallo Axel, ich finde so kann man das nicht sehen. Es ist eine ***neue***
> Festplatte und somit eine Wertsteigerung, auch wenn die Platte in 2 Wochen
> nur noch die Hälfte kostet (O.K. können auch 3 Wochen sein).
>
> Nette Grüße aus Herford sendet
>
> Uwe Weickenmeier

Uwe Weickenmeier

unread,
Jun 10, 2002, 11:48:19 AM6/10/02
to
Hallo Monika Mustin,

> > Das hatte ich mir auch schon gedacht...aber es ist ja keine "Reparatur"
im
> > eigentichen Sinne, sondern mehr eine "Aufrüstung" (= Wertsteigerung) des
> > PCs.

Die Platte können Sie doch auf "400 - Betriebsaustattung" oder auf "410 -
Geschäftsaustattung" buchen.
Wenn die Platte nicht mehr als 800,- DM (sorry Eur Wert weis ich nicht)
gekostet hat, müßte man diese sogar auf "480 - Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis DM 800,-" buchen können.
Den Arbeitslohn für den Einbau sollten Sie vielleicht auf "3800 -
Anschaffungsnebenkosten" buchen, da dies ja Kosten sind die nur enstehen für
diesen Festplatteneinbau.

Anmerkung: Ich bin kein Buchungsspezie, so würd ich das persönlich buchen
und wenn mann unter den Begriffen in dem "Ratgeber" etwas liest, so sieht
das auch ganz sinnig aus. Falls jemand es besser weis, so soll er sich
melden oder für immer Schweigen ;-)

> PC und Wertsteigerung? Wenn zwei Begriffe nicht zusammen passen, dann ja


> wohl diese ;-)) Außerdem - man sollte nicht glauben wie schnell so eine
> Festplatte manchmal "kaputt geht" ;-)

Hallo Axel, ich finde so kann man das nicht sehen. Es ist eine ***neue***
Festplatte und somit eine Wertsteigerung, auch wenn die Platte in 2 Wochen
nur noch die Hälfte kostet (O.K. können auch 3 Wochen sein).

Nette Grüße aus Herford sendet

Uwe Weickenmeier

Axel Maurer --- Team Sonderhomepage

unread,
Jun 10, 2002, 12:41:00 PM6/10/02
to
Hallo Uwe, Hallo Alexander Roos,
 
ich habe auf HTML umgestellt, damit ich das Kontierungs-ABC besser zitieren kann:
 
"Alexander Roos" <drag...@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:kUQkfiJ...@star.lexware.de...
> Hallo Uwe,
>
> auf GWG kannst du nicht buchen.
> Meines Erachtens ist eine Festplatte nicht eigenständig nutzbar.
> Die Festplatte würde ich auf Geschäfts-/Betriebsausstattung buchen und den
> Wert dem PC zurechnen und über die Restlaufzeit abschreiben.
 
Ja, so hätte ich das bisher auch getan. Dann sah ich im Kontierungs-ABC folgenden Beitrag zu "Reparaturen":
 

In dem ein Jahr alten Computer (Buchwert 3.200 DM) wird eine größere Festplatte und eine Arbeitsspeichererweiterung eingebaut. Der Erhaltungsaufwand beträgt 1.000 DM und ist sofort abzugsfähig.

Reparaturen und Instandh. BGA 1.000 DM
Vorsteuer 160 DM
an Bank 1.160 DM

Wäre außerdem die Hauptplatine mit neuem Prozessor ausgetauscht worden und ggf. ein zusätzliches CD-ROM-Laufwerk eingebaut (weitere 1.800 DM), so stellen stattdessen sämtliche Aufwendungen Herstellungsaufwand eines "neuen" Computers dar.

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.800 DM
Vorsteuer 448 DM
an Bank 3.248 DM

Der nunmehr mit 5.000 DM bewertete Computer wird auf die Restlaufzeit (zwei bis drei Jahre) abgeschrieben.

Da ich weiß, dass der Haufe-Verlag solche Dinge sehr gut recherchiert, würde ich hier auf jeden Fall die Vorgehensweise vom Kontierungs-ABC anwenden.

Übrigens, Uwe, die neue Grenze für GWG liegt bei 410 EUR.


--

Freundliche Grüße von der schönen hessischen Bergstraße

Axel Maurer

Uwe Weickenmeier

unread,
Jun 10, 2002, 1:20:36 PM6/10/02
to
Hallo Axel,

> Übrigens, Uwe, die neue Grenze für GWG liegt bei 410 EUR.

Das sind ja 801,8903 DM - der Staat hat zu unseren Gunsten gerundet, toll
;-)

RaiThi

unread,
Jun 11, 2002, 1:28:23 PM6/11/02
to
Uwe Weickenmeier wrote:

> Hallo Axel,

GWG geht nicht wg "nicht eigenständig nutzbar" & "wesentliche
Wertsteigerung" im Verhältnis zum Buchwert, dann Afa über Restlaufzeit..
aber das ist alles schon gesagt.
Lösung: -> in solchen Fällen wünsche ich eine "gründliche Inspektion" ->
Rg als Dienstleisung oder Wartung "an Ihrer PC-Anlage" -> 4806
Wartungskosten Hard- Software (SKR03).

USt-lich teilt dann die Nebenleistung (HD) das Schicksal der Hauptleistung
Wartung (=sonsige Leistung) -> keine Lieferung, keine Bewertungsprobleme,
kein Bestand, kein Abgang bei Veräußerung.

RaiThi

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