Zum Jahresende stehe ich vor folgendem Problem:
Ich bin selbstständig und besitze einen privaten PKW. Dieser wird für
geschäftliche Fahrten eingesetzt und um dies zu dokumentieren führe ich ein
Fahrtenbuch. Das laufende Jahr über (ich verwende Lexware Buchhalter erst
seit 1.1.02) habe ich alle Tankbelege zu 100% auf das Konto "Laufende
KFZ-Betriebskosten" (SKR03: 4530) mit 16% Vorsteuer gebucht
[Reparaturrechnungen entsprechend auf "KFZ-Reparaturen" (4540),
Versicherungen auf 4520 und Steuern auf 4510].
Bevor ich den Jahresabschluss mache, möchte ich entsprechend dem privat
genutzten Anteil (Fahrtenbuch) diese Konten wieder korrigieren. Müssen diese
Buchungen den "Privatentnahmen" (1800) gegengebucht werden? Ausserdem muss
ich die Vorsteuer korrigieren, oder?
Ist dieses Verfahren überhaupt zulässig, oder muss ich ganz anders buchen?
Irgendwo habe ich etwas von einer Anschaffungsgrenze 31.03.1999 gelesen,
nach der die Vorsteuer nur noch zu 50% abzugsfähig ist. Dabei war jedoch nur
von Firmenfahrzeugen die Rede, die privat genutzt werden - nicht umgekehrt.
Trifft diese Regelung trotzdem zu?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
David Thomi
> Ich bin selbstständig und besitze einen privaten PKW.
Also der Wagen befindet sich nicht im Betriebsvermögen, richtig?
> Dieser wird für geschäftliche Fahrten eingesetzt und um dies zu dokumentieren
> führe ich ein Fahrtenbuch.
Das ist schon mal gut.
> Das laufende Jahr über (ich verwende Lexware Buchhalter erst
> seit 1.1.02) habe ich alle Tankbelege zu 100% auf das Konto "Laufende
> KFZ-Betriebskosten" (SKR03: 4530) mit 16% Vorsteuer gebucht
> [Reparaturrechnungen entsprechend auf "KFZ-Reparaturen" (4540),
> Versicherungen auf 4520 und Steuern auf 4510].
Und das ist leider alles falsch. Denn denn wenn ein Fahrzeug nicht im
Betriebsvermögen ist, sind alle mit dem Fahrzeug verbundenen Aufwendungen
reines Privatvergnügen. Wenn Du nur ein einziges Girokonto hast, wogegen im
Prinzip nichts einzuwenden ist, musst Du das alles als Privatentnahmen
buchen. Da stehen nun für Dich etliche Stornierungen an.
> Bevor ich den Jahresabschluss mache, möchte ich entsprechend dem privat
> genutzten Anteil (Fahrtenbuch) diese Konten wieder korrigieren. Müssen diese
> Buchungen den "Privatentnahmen" (1800) gegengebucht werden? Ausserdem muss
> ich die Vorsteuer korrigieren, oder?
Du verwechselst "Privatentnahme" mit "Eigenverbrauch". Solche Buchungen
wären aber auch nur dann nötig, wenn sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen
befindet. Ist ja bei Dir nicht der Fall.
> Ist dieses Verfahren überhaupt zulässig, oder muss ich ganz anders buchen?
Du befürchtest richtig: Das Fahrzeug ist nicht im Betriebsvermögen, also
sind alle damit verbundenen Aufwendungen auch keine Betriebsausgaben.
Aber keine Panik, Du hast ja Dein Fahrtenbuch geführt. Also rechnest Du
jetzt die Kilometer sämtlicher geschäftlichen Fahrten zusammen. Die privaten
Fahrten ignorierst Du. Die hättest Du nicht mal dokumentieren müssen. Für
jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer darfst Du Dir 30 Cent als
steuerfreie Aufwandsentschädigung auszahlen. Wenn das Auto Deiner Mutter
gehört und sie die tatsächlichen Kosten trägt, dann stünden diese 30
steuerfreien Cent pro geschäftlich gefahrenem Kilometer Deiner Mutter zu.
Und wie immer an dieser Stelle der Hinweis: Das ist keine buchhalter-Frage,
sondern eine Buchhaltungsfrage. Die Gruppe de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
ist für solche Fachfragen genau richtig. Hier soll es ja primär um den
Umgang mit dem Lexware buchhalter gehen. Also nur als Tipp für die Zukunft.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
> Also der Wagen befindet sich nicht im Betriebsvermögen, richtig?
Genau.
> Und das ist leider alles falsch. Denn denn wenn ein Fahrzeug nicht im
> Betriebsvermögen ist, sind alle mit dem Fahrzeug verbundenen Aufwendungen
> reines Privatvergnügen. Wenn Du nur ein einziges Girokonto hast, wogegen
im
> Prinzip nichts einzuwenden ist, musst Du das alles als Privatentnahmen
> buchen. Da stehen nun für Dich etliche Stornierungen an.
Das habe ich befürchtet...
> Aber keine Panik, Du hast ja Dein Fahrtenbuch geführt. Also rechnest Du
> jetzt die Kilometer sämtlicher geschäftlichen Fahrten zusammen. Die
privaten
> Fahrten ignorierst Du. Die hättest Du nicht mal dokumentieren müssen. Für
> jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer darfst Du Dir 30 Cent als
> steuerfreie Aufwandsentschädigung auszahlen. Wenn das Auto Deiner Mutter
> gehört und sie die tatsächlichen Kosten trägt, dann stünden diese 30
> steuerfreien Cent pro geschäftlich gefahrenem Kilometer Deiner Mutter zu.
Beträgt die Kilometerpauschale allgemein 30 Cent? Ich dachte sie wäre auf 40
Cent angehoben worden (bzw. 80 Pf.) ?
Auf welches Konto buche ich denn diese Auszahlung (0,3 * km)?
> Und wie immer an dieser Stelle der Hinweis: Das ist keine
buchhalter-Frage,
> sondern eine Buchhaltungsfrage. Die Gruppe
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
> ist für solche Fachfragen genau richtig. Hier soll es ja primär um den
> Umgang mit dem Lexware buchhalter gehen. Also nur als Tipp für die
Zukunft.
Sorry. Bin erst nach diesem Posting auf die betreffende Newsgroup gestossen.
Werde das natürlich beim nächsten Mal berücksichtigen.
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Gruß,
David
Nein, sie wurde im vergangenen Jahr auf 30 Cent angehoben. Du verwechselst
das mit der Entfernungspauschale, die Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz ansetzen können. Die ist etwas höher, bezieht sich
aber auf die einfache Entfernung, also muss man das für Hin- und Rückfahrt
im Geiste durch zwei teilen, so dass sich eine wesentlich geringere Summe
ergibt.
Diese 30 Cent pro Kilometer sind aus wirtschaftlicher Sicht gar nicht übel.
Ich habe das für mich mal durchgerechnet, und ich bin zu dem Ergebnis
gekommen, dass das gerade bei hohen Fahrleistungen eine Lösung ist, mit der
man nicht gerade schlechtergestellt ist. Und ich fahre sogar eher ein etwas
teureres Fahrzeug, weil ich auf erhöhte Geländetauglichkeit angewiesen bin.
Ich habe da mal folgende Idee für Dich: Mach Dir doch Ausdrucke von den
Konten, auf denen Du jetzt stornierst. Dann hast Du alles auf einen Blick.
Als nächstes richtest Du Dir in der Kontenverwaltung zwei zusätzliche
Privatentnahmekonten an, zum Beispiel 1801 und 1802. Auf 1801 kannst Du
Deine private Krankenversicherung buchen, sofern Du eine hast und sie von
Deinem Geschäftskonto bezahlst. Dann musst Du am Jahresende für den
Mantelbogen der Steuererklärung nicht noch mal extra was rechnen, sondern
hast diese Summe gleich auf einen Blick. Und auf 1802 buchst Du alle mit dem
Auto verbundenen Privatentnahmen, also das Tanken, die Reparaturen und so
weiter. Das ändert zwar nichts am Betriebsergebnis, bringt Dir aber den
Überblick, was Du im Jahr für das Autofahren ausgegeben hast.
Um so leichter fällt ein Vergleich, wie eine Lösung mit Fahrzeug im
Betriebsvermögen und Fahrtenbuchmethode (oder 1-Prozent-Regel, die seit fünf
Tagen eine 1,5-Prozent-Regel ist) ausfällt. Du wirst dann unter Umständen zu
dem Ergebnis kommen, dass Deine jetzige Methode Dich nicht schlechterstellt.
> Auf welches Konto buche ich denn diese Auszahlung (0,3 * km)?
Es gibt dafür das Konto 4685. Du musst aber schauen, ob da bei Dir noch eine
krumme Vorsteuer von 8,3 oder 8,7 Prozent oder sowas in der Richtung
eingepflegt ist. Die gibt es nicht mehr. Bei Pauschalen kann man keine
Vorsteuer mehr ziehen. Entweder änderst Du das, oder Du legst ein neues
Konto an, welches dann zum Beispiel 4686 "km-Geld-Erstattung neu" heißt.
Insgesamt muss man immer mal wieder prüfen, welche Methode am besten ist.
Mein nächstes Fahrzeug nehme ich wohl auch ins Betriebsvermögen und führe
ein richtiges Fahrtenbuch. Allerdings weiß ich aus der Praxis einiger
Steuerberater, dass die meisten Leute die 1-Prozent-Regel angewandt haben,
die ich persönlich für eine absolute Zumutung halte, weil dadurch die Leute
ja noch bestraft werden, wenn sie z.B. einen Jahreswagen kaufen. Denn da
wird immer vom Listenpreis ausgegangen. Aber da Du es ja schon gewohnt bist,
ein Fahrtenbuch zu führen, würde Dich das ja auch vor keine neuen Probleme
stellen. Deine jetzige Lösung, die ja auch meine ist, muss aber nicht
unbedingt schlechter sein. Das wirst Du aber bald wissen, wenn Du die Zahlen
siehst. Also viel Erfolg!
Gruß,
David
Ich stoße gerade vor das nächste Problem: die Tankquittungen wurden i.d.R.
mit Eurocard bezahlt. Diese Eurocard habe ich als Kreditor angelegt, so dass
alle Belege, die damit bezahlt wurden, auf dieses Kreditorenkonto gebucht
wurden.
Wenn ich nun versuche die Buchungen zu stornieren erhalte ich die
Fehlermeldung:
"Die Buchung kann nicht storniert werden, da bereits eine Ausbuchung zu
diesem OP erfasst wurde".
Was nun??
Vielen Dank!
Gruß,
David
> Um so leichter fällt ein Vergleich, wie eine Lösung mit Fahrzeug im
> Betriebsvermögen und Fahrtenbuchmethode (oder 1-Prozent-Regel, die seit
fünf
> Tagen eine 1,5-Prozent-Regel ist) ausfällt.
Warum seit 5 Tagen 1,5 %? Meines Wissens sind die im Koalitionsvertrag
"angedachten" 1,5 % Dienstwagenregelung *nicht* zum 1.1.2003 rechtskräftig
geworden, weil sie vom Bundesrat abgeschmettert wurden?
Oder hast du aktuellere Informationen?
--
Freundliche Grüße von der schönen Nordseeküste und alle guten Wünsche für
das neue Jahr
Karin Römer
Team von www.Sonderhomepage.de - User helfen Usern (UhU)
Das Problem hatte ich gerade auch, also einfach verkehrt herum buchen,
dann geht es auch.
Und der Kreditor stimmt wieder.
mfg. Michael
>
> Vielen Dank!
> Gruß,
> David
>
>
Stimmt, ich war nicht auf dem aktuellen Stand. Wie gut, dass wir so eine
aktive Länderkammer haben. Mir ist das allerdings eh wurscht, ich führe ja
ein Fahrtenbuch.
> [David:]
An welcher Stelle ist die Gruppe de.soc.recht.steuern+buchfuehrung im
Internet zu finden?
Gruß
Marcus Vogels
> Matthias Koehler wrote:
> > [David:]
> Gruß
> Marcus Vogels
hallo marcus,
such einfach bei google de.soc.recht.steuern+buchfuehrung dann wirst du
schon die NG finden !
Gruß Erwin
> An welcher Stelle ist die Gruppe de.soc.recht.steuern+buchfuehrung im
> Internet zu finden?
Nicht im Internet, sondern im Usenet. Das ist ein kleiner, aber feiner
Unterschied. Du musst dafür nur ein weiteres Newskonto einrichten, so wie Du
news.lexware.de eingerichtet hast. Wenn Du bei t-online bist, dann ist
news.t-online.de der richtige Newsserver. Es gibt aber auch andere. Dort
stehen Dir dann alle Gruppen zur Verfügung.
Zum posten darf er dann aber auch einen Newsreader verwenden, so wie hier.
Für das reine Recherchieren alter Beiträge ist das mit google ja
ausgesprochen sinnvoll und komfortabel, aber zur aktiven Teilnahme an
aktuellen Threads sollte es dann schon ein richtiger Newszugang sein.
An Euch beide übrigens die Bitte: Wenn man unten nur einen Satz hinschreibt,
dann muss man oben nicht das ganze Ursprungsposting stehenlassen, sondern
kann das auch auf einen oder zwei Sätze beschränken, so wie ich das mache.
Was mache ich falsch???,
Burkhard Kroll
Ich hänge immer noch an meiner Fahrzeugabrechnung...
[Matthias:]
> Es gibt dafür das Konto 4685. Du musst aber schauen, ob da bei Dir noch
eine
> krumme Vorsteuer von 8,3 oder 8,7 Prozent oder sowas in der Richtung
> eingepflegt ist. Die gibt es nicht mehr. Bei Pauschalen kann man keine
> Vorsteuer mehr ziehen. Entweder änderst Du das, oder Du legst ein neues
> Konto an, welches dann zum Beispiel 4686 "km-Geld-Erstattung neu" heißt.
Ich habe jetzt alles storniert und alle Tankquittungen auf "1803
Privatentnahmen KFZ" gebucht. Die Salden der 45xx Konten sind somit wieder
auf 0. Das Konto 1803 enthält nun ein Saldo von -3468 EUR. Laut Fahrtenbuch
bin ich 13535km geschäftlich im Jahr gefahren. Dies ergibt also bei 30Ct/km
insgesamnt 4060,50 EUR. Kann es sein, dass dieser Wert größer ist, als der
tatsächlich (für _alle_ Fahrten) bezahlte Betrag? Oder steckt da ein
weiterer Fehler in meinen Überlegungen?
Ich habe das Konto 4685 entsprechend Deiner Vorgaben angelegt (war bei mir
im SKR03 noch nicht vorhanden) mit 0% Umsatzsteuer. Wie lautet nun der
korrekte Buchungssatz? Welches ist das Gegenkonto zu 4685? Privatentnahmen?
Außerdem habe ich noch folgende Frage: Wenn ich den Jahresabschluss
durchgeführt habe - kann ich dann immer noch für die im Mai fällige
Umsatzsteuererklärung eine entsprechende Auswertung für 2002 machen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Gruß,
David
Nein, das ist realistisch - denn diese 30 Cent sollen ja alle echten
wirtschaftlichen Kosten abdecken, die durch die geschäftlichen Fahrten
entstehen. Du musst also im Geiste daran denken, dass in dieser Pauschale
auch Reparaturen und sogar ein bißchen Abnutzung drinstecken. Dann erklärt
sich das. Wie gesagt: Die 30 Cent sind (gerade bei Fahrzeugen, die im
Unterhalt nun nicht extrem teuer sind) schon eine ganz gute Lösung, man muss
nicht immer unbedingt den Wagen ins Betriebsvermögen nehmen. Rechnen lohnt
sich eben, so wie Du jetzt ja auch den Überblick hast.
> Ich habe das Konto 4685 entsprechend Deiner Vorgaben angelegt (war bei mir
> im SKR03 noch nicht vorhanden) mit 0% Umsatzsteuer. Wie lautet nun der
> korrekte Buchungssatz? Welches ist das Gegenkonto zu 4685? Privatentnahmen?
Nein, keine Privatentnahme. Am Ende des übernächsten Absatzes wirst Du
grinsen, das weiß ich genau. Lass mich zum Verständnis etwas ausholen: Dein
4685 ist ja ein Aufwandskonto. Falls das nicht Dein Auto wäre, sondern
Deiner Mutter gehört und sie das Geld zu beanspruchen hätte, weil sie die
tatsächlichen Kosten trägt, dann würdest Du für die Bilanz (oder machst Du
EÜR?) das ganze mit dem Buchungssatz "Aufwand an Verbindlichkeiten" erst mal
erfassen. Dazu würde man sich ein Verbindlichkeitskonto einrichten, zum
Beispiel 1710 - "Verbindlichkeiten ggü. meiner Mutter wegen Kfz-Nutzung".
Der Satz lautet also "4685 an 1710". Dann hast Du es als Aufwand erfasst und
es schmälert Deinen Gewinn - auch wenn Du es noch gar nicht überwiesen hast.
Wenn Du vielleicht erst im neuen Jahr genügend Kröten hast, Deine Schulden
bei Deiner Mama zu begleichen, dann heißt es nach Zahlung: "1710 an 1200".
Dann verändert sich aber am Gewinn nichts mehr, denn das haben wir ja schon
im alten Jahr erfasst und geltend gemacht.
Wenn Du aber selbst die Kosten trägst, dann hast Du ja gegenüber Dir selbst
diese Verbindlichkeit. Du buchst genauso "Aufwand an Verbindlichkeiten", um
den Gewinn entsprechend zu schmälern und in der Bilanz zu erfassen. Wenn Du
es später dann auf Dein privates Girokonto überweist, lautet natürlich der
Buchungssatz genau so wie vorher, nur dass Du selbst in 1710 (oder wo auch
immer) stehst und nicht Deine Mutter. Du kannst das Konto natürlich auch
anders nennen. Tja, und wenn Du nur ein einziges Konto hast, dann könntest
Du es ja ergebnisneutral in bar abheben (1710 an 1200) und gleich wieder
ergebnisneutral einzahlen (1200 an 1890), weil Du Dir die Kröten nicht unter
das Kopfkissen packen möchtest. Du kannst den Unfug aber auch gerne bleiben
lassen - denn wie nennen wir es, wenn wir eigenes Geld auf unser
Geschäftskonto ergebnisneutral einzahlen?
Privateinlage! (das ist die Stelle, wo Du grinsen sollst)
Da in diesem Fall keine Kontobewegung stattfindet, sondern die Ausbuchung
einer Verbindlichkeit passiert und damit betriebliches Geld zu privatem Geld
wird, lautet der Buchungssatz "1710 an 1890".
Aber Achtung: Das gilt natürlich nur bei einem Einzelunternehmer! Ich habe
jetzt alles für eine Bilanz beschrieben, bei der EÜR ist es noch einfacher,
weil Du da ja nicht die einzelnen Kontobewegungen erfassen musst.
> Außerdem habe ich noch folgende Frage: Wenn ich den Jahresabschluss
> durchgeführt habe - kann ich dann immer noch für die im Mai fällige
> Umsatzsteuererklärung eine entsprechende Auswertung für 2002 machen?
Du kannst Dir nach wie vor alle Auswertungen in beliebigen Perioden ansehen
und ausdrucken. Nur eben nichts mehr verändern.
Deshalb muss man ja immer genau rechnen, um sich dessen bewusst zu sein.
> Die 30 Cent sind (gerade bei Fahrzeugen, die im Unterhalt nun nicht
> extrem teuer sind) schon eine ganz gute Lösung
Aber auch beim Golf oder kleiner nicht Kostendeckend! Amortisation
heißt das Zauberwort und enthält die monatlichen Rücklagen für einen
neuen Wagen. Wenn man diese Kosten mit rechnet (und das muss man ja,
wenn man von "Kostenrechnung" spricht), dann gibt es kein Fahrzeug,
welches bei unter 50 Cent pro Kilometer liegt (beim Durchschnitt
15.000 km/Jahr).
--
Freundliche Grüße aus Berlin
Udo Netzel
Team www.Sonderhomepage.de --- User helfen Usern (UhU)
> Privateinlage! (das ist die Stelle, wo Du grinsen sollst)
*grins*
Ohjeohje - bei der ganzen Bucherei sieht man den Wald vor lauter Bäumen
nicht mehr...
Vielen Dank auf jeden Fall für die ausdauernde und ausführliche Hilfe!!!
Gruß,
David
Deshalb versuche ich ja immer, das Prinzip verständlich zu machen. Ich habe
doch letztendlich mal genau dieselben Fragen wie Du gehabt. Wir Unternehmer
wollen uns schließlich in erster Linie auf unsere unternehmerische Tätigkeit
konzentrieren und haben dennoch den Ehrgeiz, auch die Zahlen im Griff zu
behalten. Das ist zu schaffen - aber man muss sich eben umfangreich
sachkundig machen. Dafür sind solche Foren wie hier ja auch sehr gut, weil
man immer recht bald vernünftige Antworten bekommt. Gut ist es aber auch,
wenn man Leute im Privatleben fragen kann, die einem bestimmte Grundlagen
einhämmern und die Zusammenhänge erläutern. Dann kann man sich irgendwann
vieles alleine erschließen, was sonst große Fragen aufwerfen würde.